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Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 28.09.2005

Rechtsprechung
   LG Potsdam, 01.09.2005 - 11 S 236/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31549
LG Potsdam, 01.09.2005 - 11 S 236/04 (https://dejure.org/2005,31549)
LG Potsdam, Entscheidung vom 01.09.2005 - 11 S 236/04 (https://dejure.org/2005,31549)
LG Potsdam, Entscheidung vom 01. September 2005 - 11 S 236/04 (https://dejure.org/2005,31549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 556 Ab. 3 Satz 3 BGB
    Versäumnisse privaten Postzustellers bei Zustellung von Betriebskostenabrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GE 2005, 1357
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 163/87

    Aufnahme des Rechtsstreits durch den Testamentsvollstrecker

    Auszug aus LG Potsdam, 01.09.2005 - 11 S 236/04
    Es ist höchstrichterlich anerkannt, dass der Nachlassgläubiger gegen die Erben auf Leistung und gegen den Testamentsvollstrecker auf Duldung der Zwangsvollstreckung klagen kann (BGHZ 104, 1 ff.), da er für die Zwangsvollstreckung in den Nachlass den Titel gegen den Testamentsvollstrecker benötigt (§ 748 ZPO).
  • VerfGH Berlin, 01.04.2008 - VerfGH 203/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters gem Art 15 Abs 5 S 2 Verf …

    Das Gericht stelle sich mit seiner Entscheidung gegen die obergerichtlichen Entscheidungen des Landgerichts Potsdam vom 1. September 2005 (GE 2005, 1357) und des Landgerichts Berlin vom 18. Mai 2006 (GE 2006, 1407).

    Rn. 13 Zur Frage, ob der Vermieter den verspäteten oder nicht erfolgten Zugang einer rechtzeitig zur Post gegebenen Betriebskostenabrechnung i.S. von § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB zu vertreten hat, lagen im Zeitpunkt der angegriffenen Entscheidung veröffentlichte Entscheidungen des Landgerichts Berlin (GE 2005, 1355), des Landgerichts Potsdam (GE 2005, 1357) und des Amtsgerichts Oldenburg (ZMR 2005, 404) vor, in denen sich dieselbe Rechtsfrage stellte und anders als vom Amtsgericht beantwortet wurde.

  • LG Berlin, 18.05.2006 - 62 S 59/06
    Es. besteht daher eine Parallele zu §§ 233 ff ZPO - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - (ebenso LG Potsdam GE 2005, 1357), wenngleich insoweit allerdings zu berücksichtigen ist, dass in dem dortigen Anwendungsbereich eine dem § 278 BGB vergleichbare Regelung gerade nicht besteht (vgl. Zöller-Greger, ZPO, § 233 Rn 20).
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dejure.org Übersicht LG Potsdam

Rechtsprechung
   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 28.09.2005 - 5 C 278/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,44430
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 28.09.2005 - 5 C 278/04 (https://dejure.org/2005,44430)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 28.09.2005 - 5 C 278/04 (https://dejure.org/2005,44430)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 28. September 2005 - 5 C 278/04 (https://dejure.org/2005,44430)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GE 2005, 1357
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 11.12.1980 - BReg. 2 Z 74/79

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Beschluß; Instandhaltung; Instandsetzung; …

    Auszug aus AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 28.09.2005 - 5 C 278/04
    In Rechtsprechung und Schrifttum ist anerkannt, dass zur Instandhaltung und Instandsetzung auch die Beschaffung von Ersatz in verbessertem, modernem Standard und eine sinnvolle Modernisierung gehören, die die Vorteile neuerer technischer Entwicklungen nutzen (Bayerisches Oberlandesgericht in NJW 1981, Seite 690, LG Bochum, Rechtspfleger 1982, Seite 99).
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