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Weitere Entscheidung unten: BGH, 11.07.2007

Rechtsprechung
   BGH, 11.09.2007 - VIII ZR 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2356
BGH, 11.09.2007 - VIII ZR 1/07 (https://dejure.org/2007,2356)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2007 - VIII ZR 1/07 (https://dejure.org/2007,2356)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2007 - VIII ZR 1/07 (https://dejure.org/2007,2356)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung bei sogenannten gemischten Kosten

  • haus-und-grund-bonn.de (Kurzinformation)

    Eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung muss die Angabe der Gesamtkosten enthalten

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Hausmeisterkosten, Darstellung gemischter Betriebskosten in Betriebskostenabrechnung

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Hausmeisterkosten in der Abrechnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebskosten: Ausweis der Gesamtkosten bei Teilkostenumlage Pflicht - BGH bestätigt seine bisherige Rechtsprechung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2878
  • NZM 2007, 770 (Ls.)
  • ZMR 2007, 953
  • WM 2007, 575
  • GE 2007, 1378
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06

    Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer …

    Auszug aus BGH, 11.09.2007 - VIII ZR 1/07
    Der Senat hat bereits entschieden, dass eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung auch dann die Angabe der Gesamtkosten einer abgerechneten Kostenart erfordert, wenn einzelne Kostenteile nicht umlagefähig sind (Senatsurteil vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059, unter II 2 b).
  • OLG Brandenburg, 23.05.2023 - 3 U 94/22

    Erstattung von Betriebskostenvorauszahlungen wegen Fehlerhaftigkeit der …

    Es fehle eine Angabe in den Abrechnungen dazu, wie hoch die Gesamtkosten des Hausmeisters seien und um welchen nicht umlagefähigen Anteil sie bereinigt worden seien (siehe BGH, Beschluss vom 11.09.2007 - VIII ZR 1/07).
  • AG Brandenburg, 07.06.2010 - 31 C 210/09

    Wohnraummiete: Anforderungen an die formelle Ordnungsmäßigkeit einer …

    13 Wenn somit insofern hinsichtlich der Personalkosten des Hausmeisters/Hauswarts einzelne Kostenbestandteile bezüglich seiner Arbeit auch in den Bereichen der Instandhaltung, der Instandsetzung, der Erneuerung, der Reparatur, der Schönheitsreparaturen oder der Haus-Verwaltung bzw. der Überwachung von Reparaturfremdleistungen begründet sind, erfordert dies dann auch bei einer ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung die Angabe der Gesamtkosten der abgerechneten Kostenart "Hausmeister" ( BGH , WuM 2007, Seiten 575 f. = Das Grundeigentum 2007, Seite 1378 = MM 2007, Seite 369 = ZMR 2007, Seite 953 = NZM 2007, Seite 770; BGH, NJW 2007, Seite 1059; AG Pankow-Weißensee , Das Grundeigentum 2009, Seite 57; K. Wolbers , ZMR 2009, Seiten 417 ff. ).

    Um welchen Anteil die Gesamtkosten bei der Position "Hausmeister" dann bereinigt werden, muss der Vermieter in der Betriebskostenabrechnung aber nur dann darstellen, wenn derartig gemischte Kosten hinsichtlich der Kosten des Hausmeisters/Hauswarts auch tatsächlich vorliegen ( BGH , WuM 2007, Seiten 575 f. = Das Grundeigentum 2007, Seite 1378 = MM 2007, Seite 369 = ZMR 2007, Seite 953 = NZM 2007, Seite 770 ).

  • LG Freiburg, 28.04.2015 - 9 S 109/14

    Wohnraummiete: Maßgeblicher Zeitpunkt des Mietrückstands bei fristloser Kündigung …

    Andererseits wird vertreten, maßgeblich sei der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung beim Empfänger (so auch LG Köln, Urteil vom 18.10.1990, 1 S 215/90, MDR 1991, 157; LG Lüneburg…, Urteil vom 13.10.1994 - 4 S 71/94 Emmerich-Sonnenschein, Miete, § 543 Rn. 29;… Staudinger-Emmerich, BGB, § 543 Rn. 48; der dortige Verweis auf BGH, Beschluss vom 11.09.2007, VIII ZR 1/07, WuM 2007, 575 f., geht allerdings fehl;… widersprüchlich beck-OK-Ehlert, § 543 Rn. 24 d; zu weitgehend AG Dortmund, Urteil vom 02.11.2004, 125 C 10067/04, WuM 2004, 720, wonach es ausreiche, dass der Kündigungstatbestand vor Abgabe der Kündigungserklärung verwirklicht gewesen sei).
  • AG Köln, 10.08.2010 - 221 C 403/09

    Erstattungspflicht des Mieters für Erhöhungsbeträge für die Nebenkostenpositionen …

    Nach der Rspr. des BGH (…Urt. v. 14.02.2007 - VIII ZR 1/06, WuM 2007, 196) setzt eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung deshalb voraus, dass dem Mieter auch dann die Gesamtkosten einer berechneten Kostenart mitgeteilt werden, wenn einzelne Kostenteile nicht umlagefähig sind; dem Mieter muss ersichtlich sein, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten vorab abgesetzt worden sind (vgl. auch BGH, Beschluss v. 11.09.2007 - VIII ZR 1/07 - WuM 2007, 585;… BGH, Urt. v. 31.10.2007 - VIII ZR 261/06).
  • AG Arnstadt, 23.02.2017 - 1 C 156/16

    Keine stillschweigende Vereinbarung des Umlageschlüssels durch Zahlung!

    Denn eine Betriebskostenabrechnung ist nur solange und soweit formell ordnungsgemäß, wie in dieser die Gesamtkosten einer abgerechneten Kostenart auch insoweit enthalten, als diese nicht umlagefähig sind (BGH, Beschluss v. 11.09.2007 - VIII ZR 1/07).
  • AG Hanau, 23.03.2011 - 91 C 143/10

    Betriebskostenabrechnung bei Wohnraummiete: Anforderungen an die Substantiierung …

    Rn. 54 Der Vermieter muss die Kosten der umlagefähigen Hausmeistertätigkeit einerseits und die nicht umlagefähigen Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten andererseits nachvollziehbar aufschlüsseln, so dass die nicht umlagefähigen Kosten herausgerechnet werden können, wenn derart nicht umlagefähige Kosten Teil der Hausmeisterkosten sind (BGH, Urteil vom 20.02.2008, Aktenzeichen: VIII ZR 27/07 und Beschluss vom 11.09.2007, Aktenzeichen: VIII ZR 1/07; AG Brandenburg, Urteil vom 07.06.2010, Aktenzeichen: 31 C 210/09; LG Potsdam, WuM 2003, 743; LG Neuruppin, WuM 2004, 49, 50).
  • AG Köln, 24.01.2008 - 210 C 334/07
    Gerade beim Hausmeister gilt der vom BGH (NJW 2007, 1059) aufgestellte Grundsatz, dass eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung die Angabe der Gesamtkosten einer berechneten Kostenart mitgeteilt werden muss, wenn einzelne Kostenanteile nicht umlagefähig sind, weil dem Mieter ersichtlich sein muss, ob und in welcher Höhe nicht umlagefähige Kosten vorab abgezogen worden sind (vgl. zum Hausmeister BGH NZM 2007, 770).
  • LG Berlin, 21.02.2012 - 65 S 288/11

    Betriebskostenabrechnung - Umlagefähigkeit von Hauswartkosten

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach für eine ordnungsgemäße Abrechnung die Gesamtkosten der jeweiligen Betriebskostenart mitgeteilt werden müssen und das auch gilt, wenn in einer Kostenposition sowohl umlegbare Betriebskosten als auch nicht als Betriebskosten umlegbare Instandsetzungs- , Instandhaltungs- oder Verwaltungskosten enthalten sind (Urteil vom 14.02.2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059 und bestätigt im Beschluss vom 11.09.2007 - VIII ZR 1/07, WuM 2007, 575-576 = Grundeigentum 2007, 1378, beide Entscheidungen zitiert nach juris), ist hier nicht einschlägig.
  • LG Berlin, 27.01.2009 - 63 S 238/08
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die Klägerin selbst davon ausgeht, dass die auf einen ehemaligen Werkstattraum im Wirtschaftsgebäude ... entfallenden Betriebskosten an der Betriebskostenabrechnung "nicht teilnehmen", was zur Folge hat, dass zum Zwecke der Nachvollziehbarkeit die auf diese Werkstatt entfallenden Kosten in der Gesamtabrechnung darzustellen wären ( BGH vom 11.9.2007 - VIII ZR 1/07 , GE 2007, 1378; BGH vom 14.2.2007 - VIII ZR 1/06 , GE 2007, 438).
  • AG Dortmund, 04.11.2008 - 425 C 4180/08

    Mindestanforderungen an eine Betriebskostenabrechnung; Zulässigkeit der …

    Diese vom BGH vor allem für sogenannte gemischt genutzte Gebäude und für Hausmeisterkosten (BGH MietPrax-AK § 556 BGB Nr. 24 = WuM 2007, 585 = NZM 2007, 770 = GE 2007, 1378 = MM 2007, 369 = ZMR 2007, 953) entwickelte Rechtsprechung ist auch auf die Abrechnung von Wirtschaftseinheiten anzuwenden.
  • AG Köln, 24.01.2008 - 201 C 334/07

    Höhe der Nebenkostenabrechnung bei Geltendmachung von Hausmeisterkosten

  • AG Bonn, 03.03.2008 - 8 C 396/07

    Nebenkostenabrechnung, Nachzahlung

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Rechtsprechung
   BGH, 11.07.2007 - XII ZR 113/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1708
BGH, 11.07.2007 - XII ZR 113/05 (https://dejure.org/2007,1708)
BGH, Entscheidung vom 11.07.2007 - XII ZR 113/05 (https://dejure.org/2007,1708)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - XII ZR 113/05 (https://dejure.org/2007,1708)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Judicialis

    SchuldRAnpG § 3

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    SchuldRAnpG § 3
    Nach Beitritt abgeschlossener neuer Mietvertrag unterliegt nicht mehr

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes (SchuldRAnpG) bei Abschluss eines Mietvertrages mit einem neuen Mieter nach dem 2. Oktober 1990; Mieterwechsel unter Aufrechterhaltung des bisherigen Mietvertrages; Ausgleich für die Vornahme von erheblichen Investitionen ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Anwendung des SchuldRAnpG auf einen nach dem Beitritt über denselben Mietgegenstand, nicht aber zwischen denselben Parteien abgeschlossenen Mietvertrag

  • grundeigentum-verlag.de

    SchuldRAnpG §§ 3, 12
    Entschädigung für Nutzer-Garage; Anspruchsberechtigter nach § 12 SchuldRAnpG; zeitlicher und sachlicher Anwendungsbereich nach SchuldRAnpG bei nach dem Beitritt über denselben Mietgegenstand zu anderen Bedingungen und teilweise anderen Vertragspartnern abgeschlossenem ...

  • rechtsportal.de

    SchuldRAnpG § 3
    Anwendung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes auf einen im Anschluss an einen vor dem Beitritt vereinbarten Nutzungsvertrag geschlossenen Mietvertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Anwendungsbereich des Schuldrechtsanpassungsgesetzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mietvertrag zwischen neuen Vertragsparteien über denselben Mietgegenstand

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anwendungsbereich des Schuldrechtsanpassungsgesetzes: Novation (IMR 2007, 313)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 97
  • MDR 2007, 1300
  • NZM 2007, 851
  • ZMR 2007, 857
  • NJ 2007, 454
  • GE 2007, 1378
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

    Auszug aus BGH, 11.07.2007 - XII ZR 113/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 150, 32, 37 m.w.N.) ist die Ermittlung des Inhalts und die Bedeutung von Individualvereinbarungen grundsätzlich dem Tatrichter vorbehalten.
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus BGH, 11.07.2007 - XII ZR 113/05
    Zwar können die Parteien einen Mieterwechsel auch unter Aufrechterhaltung des bisherigen Mietvertrages herbeiführen (BGHZ 95, 88).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …

    Auszug aus BGH, 11.07.2007 - XII ZR 113/05
    Unabhängig davon, dass hier nichts für eine planwidrige Regelungslücke (vgl. zu diesem Erfordernis einer Analogie z.B. BGHZ 149, 165, 174) spricht, scheitert die analoge Anwendung der Bestimmung schon daran, dass der § 12 SchuldRAnpG zugrunde liegende Regelungsgrund im Streitfall nicht gegeben ist.
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der …

    Auszug aus BGH, 11.07.2007 - XII ZR 113/05
    Deswegen kann der Senat die gebotene Auslegung selbst vornehmen, weil weitere tatsächliche Feststellungen nicht zu erwarten und auch nicht erforderlich sind (BGHZ 121, 284, 289).
  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 175/90

    Aufgabe des Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus BGH, 11.07.2007 - XII ZR 113/05
    Die Annahme einer bloßen Fortführung des alten Vertrages entgegen dem Wortlaut der Vereinbarung - lediglich um dem Kläger die Vorteile nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz zukommen zu lassen - ließe die Interessen des Vermieters unberücksichtigt (zum Gebot einer nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung vgl. BGHZ 115, 1, 5; 131, 136, 138).
  • BGH, 31.10.1995 - XI ZR 6/95

    Haftung der Spielbank für die unterlassene Überwachung einer auf eigenen Wunsch …

    Auszug aus BGH, 11.07.2007 - XII ZR 113/05
    Die Annahme einer bloßen Fortführung des alten Vertrages entgegen dem Wortlaut der Vereinbarung - lediglich um dem Kläger die Vorteile nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz zukommen zu lassen - ließe die Interessen des Vermieters unberücksichtigt (zum Gebot einer nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung vgl. BGHZ 115, 1, 5; 131, 136, 138).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 33/18

    Kündigung eines Pachtverhältnisses über einen in den Nachlass fallenden …

    Ein Nutzerwechsel unter Aufrechterhaltung des ursprünglichen Vertrages ist durch dreiseitigen Vertrag oder durch Einigung zwischen dem alten und dem neuen Nutzer über den Eintritt des neuen Mieters in den Vertrag mit Zustimmung des Verpächters möglich (BGH Urteil vom 11.07.2007, XII ZR 113/05; vgl. auch Brandenburgisches Oberlandesgericht; Urteil vom 25.01.2006, 4 U 166/04).

    Er hat nicht vor dem Beitritt im Vertrauen auf einen langfristigen Vertrag gebaut, sondern nach dem Beitritt (für 1 EUR) ein bereits errichtetes Gebäude erworben und für dieses einen eigenständigen Nutzungsvertrag geschlossen (BGH Urteil vom 11.07.2007, XII ZR 113/05).

  • BGH, 17.09.2008 - XII ZR 61/07

    Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzug bei jährlicher Entrichtung …

    Der Umstand, dass der somit von der Beklagten als Rechtsnachfolgerin ihrer Eltern fortgesetzte Vertrag nach dem Beitritt geändert worden ist, indem die Vertragsparteien den bisherigen monatlichen Mietzins durch die Vereinbarung eines Jahresentgelts ersetzt haben, steht der Anwendung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes nicht entgegen (Senatsurteil vom 11. Juli 2007 - XII ZR 113/05 - NJW-RR 2008, 97).
  • OLG Stuttgart, 29.12.2011 - 2 U 50/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Lebensversicherung: Kontrollfähigkeit …

    Dazu gehören neben der Bezeichnung der Vertragschließenden regelmäßig der Vertragsgegenstand und die Gegenleistung (vgl. zum Mietvertrag BGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - XII ZR 113/05, BGHR SchuldRAnpG § 3, Stichwort: Anwendungsbereich 1).
  • AG Berlin-Neukölln, 15.06.2022 - 17 C 30/22

    Rückzahlung überzahlter Miete

    So heißt es auch in dem Urteil des BGH vom 11.07.2007 (BGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - XII ZR 113/05 -):.
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