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| LG Berlin, 01.12.2006 - 63 S 113/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 556 Abs. 3
Betriebskostenabrechnung nach Abflußprinzip grundsätzlich möglich - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 01.12.2005 - 2 C 623/04
- LG Berlin, 01.12.2006 - 63 S 113/06
- BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 27/07
Papierfundstellen
- GE 2007, 368
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 27/07
Zuordnung der Betriebskosten zu bestimmten Abrechnungszeiträumen; Zulässigkeit …
Das Berufungsgericht (LG Berlin, GE 2007, 368) hat, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, ausgeführt: . - BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 49/07
Urteil des Bundesgerichtshofs zur Wahl der Abrechnungsmethode bei der …
c) Nach einer vermittelnden Auffassung kann der Vermieter nach dem Abflussprinzip jedenfalls dann abrechnen, wenn eine Mehrbelastung des Mieters ausgeschlossen ist, weil - wie im vorliegenden Fall - im Jahr des Verbrauchs und im Jahr der Abrechnung kein Mieterwechsel stattgefunden hat (LG Berlin, Zivilkammer 63, GE 2007, 368 und GE 2007, 451; LG Berlin, Zivilkammer 64, GE 2006, 725 und GE 1999, 1129, 1131; LG Berlin, Zivilkammer 62, MM 2004, 374 LS; LG Düsseldorf, DWW 1990, 51; Blank, DWW 1992, 65 f.).
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