Rechtsprechung
| AG Berlin-Lichtenberg, 23.05.2014 - 20 C 56/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 558 Abs. 1
Baualtersklasse bei Modernisierung eines Plattenbaus - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieterhöhung: Auch ein durchgreifend saniertes Wohnhaus ist kein Neubau!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Sanierung gilt für Mieterhöhung nicht als Neubau
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mieterhöhung: Auch ein durchgreifend saniertes Wohnhaus ist kein Neubau! (IMR 2014, 417)
Papierfundstellen
- GE 2014, 875
Wird zitiert von ...
- LG Potsdam, 25.09.2015 - 13 S 26/14
Mieterhöhung nach dem Potsdamer Mietspiegel 2012: Einordnung einer …
Rn. 43 Es ist zwar grundsätzlich davon auszugehen, dass das Baualter der Wohnung auch nach einer Modernisierung maßgeblich ist (vgl. LG München I ZMR 2012, 626; LG Berlin NZM 1999, 172; AG Wedding GE 2012, 958; AG Lichtenberg GE 2014, 875;… Schmidt-Futterer/Börstinghaus a.a.O. § 558 Rn. 84).Eine Erfassung der Daten der Vergleichswohnung in der Baualtersklasse der Zeit der Modernisierung ist jedoch anerkannt und kommt dann in Betracht, wenn mit ihrer Bezugsfertigkeit auch rechtlich ein Neubau vorliegt (vgl. LG Frankfurt/M ZMR 2014, 362; LG Frankfurt/M WuM 2012, 318; LG Hamburg ZMR 2011, 469; aA LG München I ZMR 2012, 626 bei Kernsanierung eines bewohnten und bewohnbaren Hauses; AG Lichtenberg GE 2014, 875).
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