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   BGH, 12.01.1960 - I ZR 52/59   

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https://dejure.org/1960,1322
BGH, 12.01.1960 - I ZR 52/59 (https://dejure.org/1960,1322)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1960 - I ZR 52/59 (https://dejure.org/1960,1322)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1960 - I ZR 52/59 (https://dejure.org/1960,1322)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sittenwidrigkeit der unverlangten Zusendung nicht bestellter Waren mit dem Ziele des Verkaufs dieser Waren - Wettbewerbswidrigkeit der unverlangten Zusendung nicht bestellter Waren mit dem Ziele des Verkaufs dieser Waren - Belästigung des Empfängers unbestellter Waren - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1960, 382
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 179/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.01.1960 - I ZR 52/59
    Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 11. November 1958 (GRUR 1959, 277 - Künstlerpostkarten -) näher dargelegt hat, ist dieses geschäftliche Vorgehen vor allem deshalb bedenklich, weil dem Empfänger der unverlangten Sendung der Besitz der nicht bestellten und vielfach unerwünschten Ware aufgeswungen und durch die so geschaffene Lage seine Entschließungsfreiheit beeinträchtigt wird.

    Die Befreiung des Empfängers von der Aufbewahrungs- und Rünksendungspflicht kann allerdings, wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 11. November 1958 (GRUR 1959, 277, 279 - Künstlerpostkarten -) ausgeführt hat, die unbestellte Warensendung unter Umständen ihres anstößigen Charakter entkleiden, nämlich dann, wenn durch die Freistellung für den Empfänger die wettbewerbsfremde Zwangslage entfällt, die im allgemeinen unbestellten, mit der Aufforderung zum Ankauf verbundenen Warensendungen anhaftet.

  • BGH, 27.01.1956 - I ZR 146/54

    Wettbewerb durch Anzeigenblatt

    Auszug aus BGH, 12.01.1960 - I ZR 52/59
    Es muß vielmehr hinzukommen, daß die Maßnahme nach ihrer Art oder nach ihren Auswirkungen die Grenzen dessen überschreitet, was nach den Anschauungen der in Betracht kommenden Verkehrskreise noch als zumutbar zu betrachten ist - Hierbei ist, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (s. u.a. GRUR 1955, 541 - Bestattungswerbung - und BGHZ 19, 392, 396 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Anzeigenblatt -), nicht nur auf die Interessen des von der Werbemaßnahme unmittelbar Betroffenen Rücksicht zu nehmen, sondern auch darauf, daß die Allgemeinheit vor Wettbewerbsauswüchsen und vor untragbarer allgemeiner Beunruhigung des Wirtschaftslebens geschützt werden muß, die zu befürchten wäre, wenn solche Wettbewerbsmethoden Schule machten Diese Gefahr ist bei Wettbewerbsmaßnahmen der hier vorliegenden Art in hohem Maße gegeben.
  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 52/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.01.1960 - I ZR 52/59
    Es muß vielmehr hinzukommen, daß die Maßnahme nach ihrer Art oder nach ihren Auswirkungen die Grenzen dessen überschreitet, was nach den Anschauungen der in Betracht kommenden Verkehrskreise noch als zumutbar zu betrachten ist - Hierbei ist, wie der Senat wiederholt ausgesprochen hat (s. u.a. GRUR 1955, 541 - Bestattungswerbung - und BGHZ 19, 392, 396 [BGH 27.01.1956 - I ZR 146/54] - Anzeigenblatt -), nicht nur auf die Interessen des von der Werbemaßnahme unmittelbar Betroffenen Rücksicht zu nehmen, sondern auch darauf, daß die Allgemeinheit vor Wettbewerbsauswüchsen und vor untragbarer allgemeiner Beunruhigung des Wirtschaftslebens geschützt werden muß, die zu befürchten wäre, wenn solche Wettbewerbsmethoden Schule machten Diese Gefahr ist bei Wettbewerbsmaßnahmen der hier vorliegenden Art in hohem Maße gegeben.
  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 23/18

    Zur Zulässigkeit der unaufgeforderten Aufschaltung eines separaten Wifi-Hotspots

    Die Übersendung eines Informationsschreibens im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses mit dem Ziel einer Vertragsänderung muss außerdem schon deshalb zulässig sein, weil dem Unternehmer sonst jede Möglichkeit für eine Vertragsänderung genommen wäre (zur fehlenden Wettbewerbswidrigkeit bei Übersendung unbestellter Waren in einer laufenden Geschäftsverbindung vgl. BGH, Urteil vom 12. Januar 1960 - I ZR 52/59, GRUR 1960, 382, 384 [juris Rn. 44] - Verbandsstoffe; Urteil vom 21. Mai 1965 - Ib ZR 106/63, GRUR 1966, 47, 48 f. [juris Rn. 22] = WRP 1965, 369 - Indicator).
  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
    Die richterliche Frage pflicht dient nur der Ergänzung des tatsächlichen Vorbringens; sie erstreckt sich aber nicht darauf, die Parteien erst zu einem substantiierten Vorbringen zu einer zunächst allgemein gehaltenen Behauptung und zur Stellung von fehlenden Beweisanträgen zu veranlassen (vgl. BGH GRUR 60, 382, 384 - Verbandstoffe -).
  • BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 106/63

    Indicator

    Nach der Rechtsprechung des früheren I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist die Zusendung nicht bestellter Ware als ein Fall der sogenannten anreißerischen Werbung in der Regel wettbewerbswidrig und verstößt gegen § 1 UWG (BGH GRUR 1959, 277, 278 - Künstler-Postkarten; GRUR 1960, 382, 383 - Verbandsstoff); an dieser Rechtsprechung, die der erkennende Senat beiläufig bereits bestätigt hat (Urteil vom 18. Dezember 1964 - Ib ZR 51/64 - S. 10), und die auch im Schrifttum durchweg bejaht wird (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl. Bd. I, Rdnr. 89, 90 zu § 1 UWG; Bertermann DB 1955, 890; Godin/Hoth, Wettbewerbsrecht, Rdnr. 19 zu § 1 UWG; Greifelt WRP 1955, 120 ff und DW 1956, 65, 66), ist festzuhalten.

    Im übrigen sind im vorliegenden Zusammenhang auch die Weiterungen zu berücksichtigen, die sich bei einer Verallgemeinerung derartiger Wettbewerbssitten für das Wirtschaftsleben ergeben können (BGH GRUR 1959, 211, 279; GRUR 1960, 382, 384; OLG Hamburg WRP 1957, 12, 13).

  • BGH, 26.03.1971 - I ZR 128/69

    Stuttgarter Wochenblatt II

    Wie der erkennende Senat bereits in dem ersten Revisionsurteil weiter ausgeführt hat, hängt die Entscheidung, ob eine wettbewerbliche Maßnahme durch unentgeltliche Hingabe von Waren und Leistungen den Anforderungen des lauteren Wettbewerbs widerspricht, maßgeblich davon ab, ob durch diese Maßnahme infolge progressiver Übersteigerung eine Beeinträchtigung des freien Wettbewerbs eintritt und gegen das sittlichrechtliche Bewußtsein des Durchschnittsgewerbetreibenden der betreffenden Branche oder der Allgemeinheit verstoßen wird, mit anderen Worten, ob die werbliche Maßnahme zu einer gemeinschaftsschädlichen Störung der Wirtschaftsordnung führt (vgl. RG GRUR 1938, 207, 209 - Persil; BGHZ 23, 365 - Suwa., BGH GRUR 1960, 382, 384 - Verbandstoffe; GRUR 1960, 432 - Kfa-Nummernschild; BGHZ 43, 278 - Kleenex).
  • BGH, 26.06.1963 - Ib ZR 13/62

    Rechtsmittel

    Die Revision ist der Ansicht, das angefochtene Urteil stehe nicht mit den Grundsätzen in Einklang, die der Bundesgerichtshof über den durch Ausnutzung eines sog. "moralischen Kaufzwanges" begangenen Wettbewerbsverstoß entwickelt habe (GRUR 1959, 277, 279 - Künstlerpostkarten; Urteil vom 12. Januar 1960 - I ZR 52/59).
  • BGH, 24.06.1976 - I ZR 25/75

    Filmzusendung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Zusendung nicht bestellter Ware als ein Fall der sogenannten anreisserischen Werbung in der Regel wettbewerbswidrig (vgl. BGH GRUR 1959, 277, 278 - Künstlerpostkarten; GRUR 1960, 382, 383 - Verbandstoff; GRUR 1966, 47, 48 - Indicator).
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