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   BGH, 03.03.1961 - I ZR 83/60   

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BGH, 03.03.1961 - I ZR 83/60 (https://dejure.org/1961,570)
BGH, Entscheidung vom 03.03.1961 - I ZR 83/60 (https://dejure.org/1961,570)
BGH, Entscheidung vom 03. März 1961 - I ZR 83/60 (https://dejure.org/1961,570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 389
  • GRUR 1961, 367
  • DB 1961, 466
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.05.1958 - I ZR 134/56

    Rabattgesetz und Direktverkäufe des Großhandels

    Auszug aus BGH, 03.03.1961 - I ZR 83/60
    Zweifelhaft kann es dagegen sein, ob das Unterlassungs begehren der Klägerinnen - wie das Berufungsgericht meint - deshalb, weil es ausdrücklich nur auf das Rabattgesetz gestützt wird, auch nur nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu prüfen ist oder ob es nicht vielmehr, wenn seine Berechtig gung nach dem Rabattgesetz zu verneinen wäre, auch unter an-j deren rechtlichen Gesichtspunkten, hier vor allem nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerbe geprüft werden müßte« Rosenberg in seinem Lehrbuch des Deut-| sehen Zivilprozeßrechts (§ 88 II 1 cc(), auf den sich das Berufungsgericht für seine Auffassung beruft, hat seine Meinung inzwischen von der 7« zur 8« Auflage geändert; die vom Berufungsgericht für seine Auffassung ferner angeführte Bemerkung im Urteil des erkennenden Senats vom 30" Mai 1958 (BGHZ 27, 369, 371 = GRUR 1958, 555, 556 = NJW 1958, 1349 Nr" 6, 1350 - Elektrogeräte -) ist ersichtlich nur eine bei-] läufige Bemerkung und für die damalige Entscheidung nicht tragend gewesen.

    d) Wie auch sonst bei der wettbewerbsrechtlichen Beurtej lung von Zeitungsankündigungen, kommt es bei der rabattrech+s liehen Beurteilung der hier in Rede stehenden Zeitungsan kündigungen des Beklagten nicht darauf an, wie der Beklagte seine Ankündigungen verstanden wissen sollte, sondern darauf, wie sie von den angeaprochenen Verkehrskreisen verstanden worden sind und verstanden werden (verglo BGHZ 27, 369? 372 - Elektrogeräte)« Das Berufungsgericht hat diesen Rechtsgrundsatz zv/ar mehrfach anklingen lassen, ihn aber nicht in der erforderlichen Weise bei der Beurteilung der streitigen Ankündigungen des Beklagten beachtet.

    Es kann auch nicht entscheidend sein, ob der Beklagte für Schlepper überhaupt einen von ihm angekündigten oder allgemein geforderten "Normalpreis im Sinne des § 1 Abs. 2 RabG hat; er muß sich daran festhalten lassen, daß er durch die beanstandeten Anzeigen den Eindruck erweckt hat, er habe einen solchen Normalpreis, von dem er einen Rabatt gewähre (vergl. auch BGHZ 27, 369, 373/374 - Elektrogeräte - zu einer ähnlichen Frage).

  • BGH, 18.04.1958 - I ZR 158/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.03.1961 - I ZR 83/60
    Y/ie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der allgemeinen Meinung in Schrifttum und Rechtsprechung schon mehrfach ausgesprochen hat (GRUR 1958, 487, 490 - Antibiotiea -$ BGHZ 27, 569, 571 - Elektrogeräte GRUR 1959, 526 - Kaffeeversandhandel), ist das Rabattgesetz auch heute noch rechtsgültig.

    Ausgehend von der starken Werbekraft solcher Preisnachlässe, die sie zu einen beliebten Mittel des Wettbewerbs hat werden lassen, will das Rabattgesetz lediglich den Mißbräuchen auf dem Gebiet des Preisnachlasses entgegentreten und den Preisnachlaß als Mittel des Wettbewerbs auf ein angemessenes Maß beschränken (BGH GRUR 1959?' 329? 331 - Teilzahlungskauf vergl, auch Abs, 1 bis 3 der Begründung zum Rabattgesetz, abgedruckt u.a bei Michel/Vveber/Gries aaO Anhang V S, 183)« Zu diesem Zwecke will es den Unternehmer grundsätzlich an seine eigenen "Normalpreise" binden (BGH GRUR 1958, 487, 490 - Antibiotics BGKZ 27, 369, 371 - Elektrogeräte -) und ihm nur in den aus drücklich genannten Fällen gestatten, durch Preisnachlässe 4 .

  • BGH, 24.02.1959 - I ZR 54/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.03.1961 - I ZR 83/60
    Das Rabattgesetz hindert ihn nicht, seine Preise allgemein auf das ihm erträglich erscheinende Maß herabzusetzen; er muß aber eine allgemeine Preisherabsetzung als solche kennzeichnen und darf sie nicht in den Mantel eines unzulässigen Preisnachlasses hüllen (BGH GRUR 1959, 329, 331 - Teilzahlungskauf -).
  • RG, 14.02.1936 - II 185/35

    1. Enthält die Bereitstellung einer vom Hersteller mit Preisaufdruck versehenen

    Auszug aus BGH, 03.03.1961 - I ZR 83/60
    Das Rabattgesetz verbietet in seinem grundlegenden § 1, für die dort bezeichneten Geschäfte einen in den nachfolgenden Vorschriften nicht ausdrücklich zugelassenen "Preisnachlaß (Rabatt)" anzukündigen oder zu gewähren; dabei gelten als Preisnachlässe im Sinne des Rabattgesetzes nach dessen § 1 Abs, 2 Nachlässe von den Preisen, die der Unternehmer an kündigt oder allgemein fordert, d h" Nachlässe von den Preisen, die der Unternehmer dem Letztverbraucher gegenüber als die seinigen erkennbar macht oder in der Mehrzahl der Fälle verlangt (RGZ 150, 271, 276; BGHZ 27, 569, 572 - Elektrogeräte- BGH GRUR 1959, 526 - Kaffeeversandhandel), Wesentlich für den Begriff des Preisnachlasses im Sinne des Rabattgesetzes ist es also, daß von einem ''Normalpreis" des betreffenden Unternehmers - und zwar nach unten - "abgewichen" wird (vgl, Michel/Weber/Gries aaO § 1 Anm. 5)«.
  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 128/62

    Werbung mit "empfohlenem Richtpreis"

    Bei den Preisen, auf die der Nachlaß sich bezieht, muß es sich also um diejenigen Preise handeln, die der Unternehmer dem Letztverbraucher gegenüber als die seinigen erkennbar macht oder in der Mehrzahl der Fälle verlangt (RGZ: 150, 271, 276; BGHZ 27, 369, 372 - Elektrogeräte; BGH GRUR 1959, 326 - Kaffeeversandhandel; BGH GRUR 1961, 367, 368 - Schlepper).

    Es ist zwar nicht erforderlich, daß tatsächlich ein eigener angekündigter oder allgemein geforderter Normalpreis des Unternehmers besteht; die Ankündigung muß aber zumindest den Eindruck erwecken, als habe der Unternehmer einen solchen Preis, von dem er einen Nachlaß gewähre (BGH GRUR 1961, 367, 368 - Schlepper).

    Aus den vom Kläger angeführten Entscheidungen BGHZ 28, 208 - "4711" - und BGH GRUR 1961, 367 - Schlepper - lassen sich keine gegenteiligen Rechtsauffassungen ableiten.

  • BGH, 06.11.1986 - I ZR 208/84

    Unternehmeridentität; Begriff des Preisnachlasses

    Aus der Wortfassung und dem Sinn des § 1 RabattG folgt, daß es sich dabei um die Preise desselben Verkäufers handeln muß, daß also grundsätzlich Identität zwischen diesem und demjenigen vorausgesetzt wird, der den Nachlaß gewährt (BGH Urt. vom 10. Juni 1960 - I ZR 86/58, GRUR 1960, 495, 498 = WRP 1960, 280 - WIR-Rabatt; Urt. vom 3. März 1961 - I ZR 83/60, GRUR 1961, 367, 368 = WRP 1961, 223 - Schlepper; Urt. vom 13. Juni 1973 - I ZR 65/72, GRUR 1974, 345, 346 = WRP 1974, 23 - Geballtes Bunt; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht 14. Aufl. § 1 RabattG, Rdn. 56; Hoth-Gloy, Zugabe und Rabatt § 1 RabattG Rdn. 27).

    Eine solche Erweiterung des gesetzlichen Tatbestandes verbietet sich im Hinblick auf den formalen Charakter der Vorschriften des Rabattgesetzes, von dem die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bereits wiederholt ausgegangen ist (BGH Urt. vom 3. März 1961 - I ZR 83/60, GRUR 1961, 367, 368 = WRP 1961, 223 - Schlepper; Urt. vom 2. Dezember 1966 - Ib ZR 147/64, GRUR 1967, 371, 372 = WRP 1967, 96 - BSW I; vgl. auch Baumbach/Hefermehl aaO Übersicht RabattG Rdn. 10).

  • BGH, 06.10.1992 - KZR 21/91

    Zinssubvention - Verletzung wettbewerbsbezogener Vorschriften

    Es stehen sich beim Rabatt zwei Preise gegenüber, der Allgemein- oder Normalpreis und der im Einzelfall durch den Nachlaß gewährte Ausnahmepreis, wobei die Differenz zwischen beiden Preisen der Rabatt ist (BGH, Urt. v. 3.3. 1961 - I ZR 83/60, GRUR 1961, 367, 368 - Schlepper; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16, Aufl., § 1 RabattG Rdn. 16).
  • OLG Stuttgart, 24.02.2005 - 2 U 143/04

    Wettbewerbswidrige Werbung eines Augenoptikers: Verstoß gegen das

    Dass dieser genannt wurde, war für den Rabatt nicht begriffsnotwendig, (BGH GRUR 1961, 367, 369 - Schlepper).
  • KG, 07.09.1993 - 5 U 2977/93

    Sonderpreis für Zeitschriftenabonnement in den neuen Bundesländern als

    Diese Frage ist nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen (BGH GRUR 1961, 367, 369; BGHZ 27, 369, 372).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Händler tatsächlich mit zwei Preisen kalkuliert (BGH GRUR 1959, 326, 327; BGH GRUR 1961, 367) und wie er die Preise verstanden haben möchte (BGH GRUR 1959, 326, 327; BGH GRUR 1958, 555, 556; BGH GRUR 1966, 382, 383).

  • BGH, 20.01.1994 - I ZR 250/91

    Anzeigen-Einführungspreis - Normalpreis

    1. Aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, wonach für die Beurteilung, ob in der beanstandeten Preiswerbung ein gemäß § 1 Abs. 2 RabattG unzulässiger Preisnachlaß angekündigt wird, maßgeblich auf das Verständnis des angesprochenen Verkehrs abzustellen ist und nicht darauf, wie der Werbende selbst seine Preiswerbung verstanden wissen möchte (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 3.3.1961 - I ZR 83/60, GRUR 1961, 367, 368 - Schlepper; BGHZ 117, 230, 232 - Rent-o-mat).
  • BGH, 15.02.1967 - Ib ZR 50/65

    Vertrieb eines "Aussteuerkatalogs" für den Textileinzelhandel - Gewährung eines

    Vielmehr kann der vom Gesetz mißbilligte Anreiz durch überhöhte Rabatte und die damit verbundene Preisverschleierung auch mit Hilfe fiktiver Bezugsgrößen in der Weise ausgeübt werden, daß der Unternehmer den Eindruck erweckt, als habe er einen höheren Normalpreis, von dem er einen Nachlaß gewähre (BGH GRUR 1961, 367, 369 - Schleppers BGHZ 42, 134, 150 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] - 20 % unter Listenpreis).

    Derartige Umstände sind zwar häufig charakteristisch für Rabattankündigungen im Sinne des Rabattgesetzes (vgl. BGH GRUR 1961, 367, 369 - Schlepper; 1965, 96, 101-20 % unter Listenpreis, insoweit in BGHZ 42, 134 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] nicht abgedruckt).

  • BGH, 18.04.1985 - I ZR 220/83

    Kraftfahrzeug-Rabatt; Rechtsmißbräuchlichkeit des massiven Vorgehens gegen

    Die Höhe des Kaufpreises ist für sich allein kein geeignetes Abgrenzungsmerkmal, wenn es sich - wie hier - um eine Ware handelt, an deren Erwerb in breiten Kreisen der Bevölkerung jederzeit ein Bedarf eintreten kann (vgl. auch BGH, Urt. v. 03.03.1961 - I ZR 83/60, GRUR 1961, 367 = WRP 1961, 223 - Schlepper).
  • BGH, 07.05.1976 - I ZR 27/75

    Gewährung von Sonderrabatten beim Verkauf von gesamten Miniaturgolfanlagen -

    Diese Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH GRUR 1960, 558, 561, 562: Kraftfahrzeuge; GRUR 1961, 367: landwirtschaftliche Schlepper; GRUR 1967, 433: Möbel; GRUR 1971, 516, 517: Brockhaus-Enzyklopädie).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - 20 U 78/00

    Zulässigkeit eines Frühbucherrabatts

    Ob es sich jeweils um solch allgemeine Preisnachlässe oder Sonderpreise handelt, bemißt sich nach der Verkehrsanschauung, und zwar nach jetziger Auffassung gemäß der Sicht des informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (vgl. hierzu EuGH, EuZW 2000, 286, 288 - Lifting; EuZW 1998, 526 - Gut Springheide und Tusky); zu berücksichtigen sind alle Umstände des Einzelfalls, wobei die Auffassung eines nicht unerheblichen Teils der Verkehrskreise genügt (vgl. BGH GRUR 1961, 367, 369 - Schlepper).
  • OLG Frankfurt, 17.01.1985 - 6 U 137/84
  • BGH, 27.11.1963 - Ib ZR 60/62

    Rechtsmittel

  • OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 6 U 133/84
  • BGH, 12.11.1974 - I ZR 111/73

    Gewinnausschüttung an Zertifikatsinhaber als Gewährung eines Preisnachlasses -

  • BGH, 18.01.1967 - Ib ZR 64/65

    Anforderungen an das Vorliegen des Merkmals des Ankündigens eines Preisnachlasses

  • BGH, 26.05.1972 - I ZR 123/70

    Gewerbliche Leistungen des täglichen Bedarfs - Anwendbarkeit des Rabattgesetzes -

  • OLG Stuttgart, 04.04.1986 - 2 U 186/85

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Vertragsverhandlungen über den Kauf eines

  • BGH, 18.04.1985 - I ZR 20/84
  • BGH, 04.03.1977 - I ZR 122/75

    Zulässigkeit von Sonderveranstaltungen bei Neueröffnungen - Preisnachlässe nach

  • BGH, 24.10.1975 - I ZR 34/74

    Werbung für Hotels in überregionalen Zeitungen - "3 Wochen reisen - 2 Wochen

  • BGH, 16.02.1966 - Ib ZR 16/64
  • OLG Stuttgart, 19.04.1991 - 2 U 233/90

    Rechtmäßigkeit der Werbung eines Schuhversandhändlers; Mitteilung der Abzüge von

  • BGH, 22.03.1967 - Ib ZR 43/65

    Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Rabattgewährung - Gewährung von

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