Rechtsprechung
BGH, 17.10.1961 - I ZR 24/60 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
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Rechtsmittel
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
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Kurzfassungen/Presse
- spieleautorenseite.de (Kurzinformation und Auszüge)
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Besprechungen u.ä.
- kanzlei-theado.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zum urheberrechtlichen Schutz der Spielidee
Papierfundstellen
- GRUR 1962, 51
- DB 1961, 1690
Wird zitiert von ... (5)
- LG Mannheim, 29.02.2008 - 7 O 240/07
Urheberrechtsschutz: Schutzfähigkeit der Spielidee und der schriftlich …
Dies bestätigend hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Zahlenlotto" (BGH Urt. v. 17.10.1961 - I ZR 24/60, GRUR 1962, 51, 52) lediglich entschieden, dass eine schriftlich niedergelegte Spielregel den Anforderungen genügen kann , die an ein Schriftwerk als Sprachwerk nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG zu stellen sind.Ob mit einem solch möglichen urheberrechtlichen Schutz einer Spielregel als Sprachwerk ein inhaltlicher Schutz vergleichbar einem literarisch-künstlerischen Werk (…zum Roman vgl. BGH Urt. v. 29.4.1999 - I ZR 65/96, GRUR 1999, 984 - Laras Tochter) einhergeht, ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs, die der Sichtweise der erkennenden Kammer entspricht, ebenso im Einzelfall zu prüfen, denn "die erforderliche [schöpferische] Eigenart braucht ... nicht auf einer eigenpersönlichen Prägung der rein sprachlichen Ausdrucksform zu beruhen, sie kann sich vielmehr auch aus einem auf individuelle Geistestätigkeit zurückzuführenden Gedankeninhalt ergeben" (BGH I ZR 24/60, a.a.O.).
- LG Frankfurt/Main, 14.12.2017 - 3 O 96/16
Zum urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Schutzumfang bei Modeschmuck
Dies gilt auch für die Idee einer bestimmten Gestaltung (BGH GRUR 1962, 51 - Zahlenlotto; BGH GRUR 1979, 119, 120 - Modeschmuck;… Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl. 2015, § 2 Rn. 37; vgl. auch Oechsler, GRUR 2009, 1101). - OLG Frankfurt, 07.02.1995 - 11 U 76/94
Golfregeln
Allerdings braucht sich die erforderliche schöpferische Eigenart nicht aus der eigenschöpferischen Prägung der sprachlichen Ausdrucksform zu ergeben, sondern kann auch aus einem auf individuelle Geistestätigkeit zurückzuführenden Gedankeninhalt folgen (vgl. BGH GRUR 1962, 51, 52 »Zahlenlotto«). - BGH, 03.11.1967 - Ib ZR 125/65
Dem Lahrer Kommersbuch entnommene Lieder als gemeinfreies Potpourri - …
Zutreffend nimmt das Berufungsgericht an, daß auch die Bearbeitung eines gemeinfreien Werkes urheberrechtlich geschützt sein kann (vgl. BGH GRUR 1962, 51, 52 - Zahlenlotto). - BGH, 28.03.1969 - I ZR 57/67
Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz - Urheberrechtlicher Schutz …
Mit Recht hat es ferner angenommen, daß bei Vorliegen dieser Voraussetzungen auch die Bearbeitung eines gemeinfreien Werkes urheberrechtlichen Schutz genießt (vgl. BGH GRUR 1962, 51 f - Zahlenlotto).