Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.06.1979 - 3 U 32/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,3198
OLG Hamburg, 21.06.1979 - 3 U 32/79 (https://dejure.org/1979,3198)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.1979 - 3 U 32/79 (https://dejure.org/1979,3198)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 1979 - 3 U 32/79 (https://dejure.org/1979,3198)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,3198) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1979, 726
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 83/12

    Testen Sie Ihr Fachwissen - Heilmittelwerbung: Zulässigkeit einer

    Aus der Vorschrift des § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 HWG, wonach außerhalb der Fachkreise im Sinne des § 2 HWG für Arzneimittel nicht mit Preisausschreiben, Verlosungen oder anderen Verfahren geworben werden darf, deren Ergebnis vom Zufall abhängt, sofern diese Maßnahmen oder Verfahren einer unzweckmäßigen oder übermäßigen Verwendung von Arzneimitteln Vorschub leisten, lässt sich nicht der Umkehrschluss ziehen, dass Preisausschreiben innerhalb der Fachkreise generell erlaubt sind (vgl. OLG Hamburg, GRUR 1979, 726, 727; OLG Karlsruhe, WRP 2001, 562, 566; OLG Köln, GRUR-RR 2011, 380; OLG Koblenz, MD 2012, 212; OLG Nürnberg, WRP 2012, 739; Doepner, HWG, 2. Aufl., § 7 Rn. 27; Pelchen/Anders in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 175. Lief.
  • LG Frankfurt/Main, 07.07.2011 - 3 O 9/11

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Produktbezogenheit einer Werbung im

    Eine Werbegabe stellt eine Wertreklame dar und unterscheidet sich von einer Zugabe grundsätzlich dadurch, dass sie anders als diese unabhängig vom Bezug einer Ware gewährt wird (vgl. HansOLG GRUR 1979, 726 ff. - "Mederma").

    Ist das zu verneinen, so handelt es sich, falls die Teilnahme unabhängig vom Bezug einer Ware ist, um eine Werbegabe (HansOLG GRUR 1979, 726 ff. -"Mederma").

  • BGH, 21.06.1990 - I ZR 240/88

    Fortbildungs-Kassetten - HWG - Werbegabe

    a) Die Vorschrift des § 7 UWG verbietet - ihrem Wortlaut nach eindeutig - grundsätzlich und generell jede Art von Werbegaben, soweit diese nicht unter die in der Vorschrift selbst erschöpfend genannten Ausnahmetatbestände fallen; Zweck der Bestimmung ist es, durch diese weitgehende Eindämmung der Wertreklame im Arzneimittelbereich der abstrakten Gefahr einer unsachlichen Beeinflussung zu begegnen, die von einer Wertwerbung ausgehen kann (vgl. OLG Hamburg GRUR 1979, 726, 727 - Mederma; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 26 Rdn. 8; Kleist/Albrecht/Hoffmann, Heilmittelwerbegesetz, 2. Aufl., 1988, § 7 Rdn. 14).
  • LG Berlin, 15.01.2008 - 15 O 1018/06

    Wettbewerbsverstoß einer Internet-Apotheke: Ankündigung unzulässiger Werbegaben

    Eine Werbegabe ist ebenso wie eine Zugabe eine Form der Wertreklame und unterscheidet sich von einer Zugabe grundsätzlich dadurch, dass sie anders als diese unabhängig vom Bezug einer Ware gewährt wird (Hanseatisches OLG in GRUR 1979, Seite 726, 727).

    Ist das zu verneinen, so handelt es sich, falls die Teilnahme wie hier unabhängig vom Bezug einer Ware ist, um eine Werbegabe (Hanseatisches OLG in GRUR 1979, Seite 726, 727).

  • LG Köln, 22.04.2010 - 31 O 728/09

    Anforderung an das Unterlassen von Werbung bei Versprechen von Zuwendungen oder

    Hieraus folgt jedoch nicht im Wege eines Umkehrschlusses, dass derartige Werbemaßnahmen gegenüber Fachkreisen grundsätzlich erlaubt sein sollen und demgemäß nicht als Werbegaben im Sinne von § 7 Abs. 1 HWG angesehen werden können (vgl. OLG Hamburg, GRUR 1979, 726, 727; LG Berlin Magazindienst 2008, 404 ff.).
  • LG Itzehoe, 17.02.2006 - 3 O 46/06

    Wettbewerbswidrige Werbung für Arzneimittel: Preisausschreiben in Fachkreisen;

    Die Gegenansicht geht davon aus, dass bei Verlosungen und Preisausschreiben innerhalb der Fachkreise ein Verstoß gegen § 7 Abs. 1 HWG jedenfalls dann vorliegt, wenn der Teilnehmende keine adäquate wirtschaftliche Gegenleistung im Interesse des Werbenden zu erbringen hat, wie etwa die Erfindung von Markennamen, Werbeversen oder Ähnlichem (Hans. OLG Hamburg, GRUR 1979, 726; OLG Karlsruhe, WRP 2001, 562; LG Baden-Baden, 4 O 129/03 KfH, Urteil vom 28.01.2004 - juris - LG München I, 4 HKO 22447/03, Urteil vom 15.01.2004 - juris - Doepner, HWG, 2. Aufl., § 7 Rn. 27).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht