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OLG Hamburg, 21.02.1980 - 3 U 110/79 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Gebrauchsgrafik für Werbezwecke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1980, 909
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 14.12.2006 - I ZR 34/04
Archivfotos
Der Zweckübertragungsgedanke findet auch bei der Prüfung Anwendung, ob der Urheber dem Verwerter im Rahmen des Nutzungsvertrags an den Werkstücken eine sachenrechtliche Position in Form des Eigentums einräumen wollte (OLG München GRUR 1984, 516, 517; vgl. auch OLG Hamburg GRUR 1980, 909, 911;… Schricker in Schricker, Urheberrecht, 3. Aufl., § 31 Rdn. 37;… Hertin in Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., §§ 31/32 Rdn. 28;… Loewenheim/J. B. Nordemann, Handbuch des Urheberrechts, § 60 Rdn. 16;… Kotthoff in HK-UrhR, § 44 Rdn. 2; a.A. KG ZUM-RD 1998, 9, 10). - AG Essen, 31.10.1988 - 12 C 562/88
Herausgabe von Negativen anläßlich einer Hochzeit in einem Fotostudio …
Es sind auch nicht die Regeln des Werklieferungsvertrages anzuwenden, weil die bei der Erstellung der Fotos verwendeten Materialien völlig geringwertig im Vergleich mit der aufgewendeten Studiozeit und dem Zeitaufwand für die Erstellung der Abzüge sind (vgl. nur Palandt-Thomas, § 651 Anmerkung 1 a; OLG Hamburg, Urteil vom 21.02.1980, 3 U 110/79 (Seite 9 bei Schulze, OLGZ 225).