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   BGH, 17.11.1983 - I ZR 168/81   

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https://dejure.org/1983,2150
BGH, 17.11.1983 - I ZR 168/81 (https://dejure.org/1983,2150)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1983 - I ZR 168/81 (https://dejure.org/1983,2150)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1983 - I ZR 168/81 (https://dejure.org/1983,2150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an warenzeichenmäßige Benutzung beim Umpacken von Armaturen - Auslegung des Klagebegehrens - Recht eine Ware oder deren Verpackung mit einem geschützten Warenzeichen zu versehen - Umfang und Reichweite des Schutzes von Warenzeicheninhabern - Anforderungen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1298 (Ls.)
  • MDR 1984, 641
  • GRUR 1984, 352
  • BB 1984, 1004
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 23.12.1921 - II 224/21

    Ausschließliches Recht zum Versehen mit Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - I ZR 168/81
    In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß damit dem Warenzeicheninhaber angesichts der Mißbrauchsmöglichkeiten nur ein unzureichender Schutz gewährt werden würde, weil er dagegen wegen der Schwierigkeit oder Unmöglichkeit des Beweises kaum mit Aussicht auf Erfolg vorgehen könnte (vgl. RGZ 103, 359 - Singer; Senatsentscheidung vom 10. November 1983, aaO).

    Für diesen Fall kommt es grundsätzlich nicht auf die Feststellung konkreter Gefahren oder auf die Abwägung der Interessen des Warenzeicheninhabers mit denen des Händlers an, vielmehr hat das Verbot der Kennzeichnung durch Dritte den Charakter eines abstrakten Gefährdungstatbestandes (vgl. RGZ 103, 359, 364 - Singer; Senatsentscheidung vom 10. November 1983, aaO) und gilt als solches absolut.

  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 7/80

    Öffnungshinweis

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - I ZR 168/81
    Soweit sich die Revision zugunsten einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise dazu auf das Urteil des Senats vom 30. Oktober 1981 (GRUR 1982, 115 - Öffnungshinweis) bezieht, geht das fehl.
  • BGH, 10.01.1968 - Ib ZR 149/65

    Warenzeichenmäßige Benutzung von Dessinbezeichnungen - Benutzung eines

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - I ZR 168/81
    Die dabei zugrundegelegten Rechtssätze, daß ein warenzeichenmäßiger Gebrauch vorliege, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise zu der Vorstellung gelange, das Zeichen diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware, und nur, wenn die Bezeichnung zweifelsfrei nicht als betriebliches Herkunftszeichen aufgefaßt werde, liege keine warenzeichenmäßige Benutzung vor, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH GRUR 1968, 367, 369 - Corrida; 1977, 789 - Tina-Spezialversand).
  • BGH, 13.07.1977 - I ZR 136/75

    Verletzung von Firmen- und Warenzeichenrechte - Umfang des

    Auszug aus BGH, 17.11.1983 - I ZR 168/81
    Die dabei zugrundegelegten Rechtssätze, daß ein warenzeichenmäßiger Gebrauch vorliege, wenn ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise zu der Vorstellung gelange, das Zeichen diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware, und nur, wenn die Bezeichnung zweifelsfrei nicht als betriebliches Herkunftszeichen aufgefaßt werde, liege keine warenzeichenmäßige Benutzung vor, steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH GRUR 1968, 367, 369 - Corrida; 1977, 789 - Tina-Spezialversand).
  • BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88

    "SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens;

    Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Begriff der kennzeichenmäßigen Verwendung im Interesse eines umfassenden Zeichenschutzes weit zu fassen ist; es genügt die objektive Möglichkeit, daß ein nicht ganz unerheblicher Teil des Verkehrs zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware (st. Rspr.; vgl. BGHZ 8, 202; 206 [BGH 16.12.1952 - I ZR 39/52]- Kabelkennstreifen; BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1960, 280, 281 - Tosca; BGH, Urt. v. 17.11.1983 - I ZR 168/81, GRUR 1984, 352, 354 - Ceramix; BGH, Urt. v. 24.11.1984 - I ZR 124/81, GRUR 1984, 354, 356 - Tina-Spezialversand II; BGH, Urt. v. 6.7.1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß).
  • OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05

    Markenrecht: Anspruch des Markeninhabers auf Unterlassung des Vertriebs von

    Ein Eingriff in die Produktverpackung stellt auch dann eine Kennzeichenrechtsverletzung dar, wenn das Produkt dabei nicht beeinträchtigt wird und wenn kenntlich gemacht wird, dass und von wem etwa die Ware umgepackt worden ist (BGH GRUR 1984, 352 - Ceramix; 1984, 530 - Valium Roche).
  • OLG Köln, 21.02.1992 - 6 U 183/91

    Anspruch auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz durch Umpacken des mit

    Für den Fall der Wiederkennzeichnung nach einem Umpackvorgang ist es im Rahmen des § 15 WZG nicht maßgebend, ob die Ware und/oder die innere Verpackung unbeeinträchtigt bleibt (BGH GRUR 1984/352, 353 "Ceramix").
  • BGH, 28.11.1985 - I ZR 152/83

    Unzumutbarkeit der Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens

    Es ist anerkannt, daß im Versehen mit der Marke nicht nur eine vorbereitende Handlung zum Inverkehrbringen der gekennzeichneten Ware, sondern eine selbständige Handlung vorliege, die bereits für sich allein die Haftbarkeit des widerrechtlich Handelnden begründet (RGZ 110, 176, 178 - King Edward; BGHZ 23, 102, 106 [BGH 15.01.1957 - I ZR 39/55] - Pertussin I; BGH GRUR 1984, 352, 354 - Ceramix; 1984, 530, 531 - Valium Roche).
  • LG München I, 17.01.2023 - 1 HKO 13543/21

    Markenrechtliche Ansprüche gegen eine Typenbezeichnung für ein Elektrofahrzeug

    Im Interesse eines umfassenden Zeichenschutzes ist der Begriff der kennzeichenmäßigen Verwendung allerdings weit zu verstehen; es genügt die objektive Möglichkeit, dass ein nicht ganz unerheblicher Teil des Verkehrs zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware (st. Rspr., z.B. BGH, GRUR 1960, 280, BGH, GRUR 1984, 352; BGH, GRUR 1991, 609).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.06.2016 - 19 O 5172/15

    Verletzung einer Gemeinschaftsmarke unter dem Aspekt der Verwechslungsgefahr

    Nur wenn das Zeichen zweifelsfrei nicht in diesem Sinne als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird, ist markenmäßiger Gebrauch zu verneinen (BGH GRUR-1991, 609 - SL; BGH GRUR 1984, 352 - Ceramix).
  • LG Nürnberg-Fürth, 18.02.2016 - 19 O 1003/15

    Ansprüche aus Verletzung einer Gemeinschaftsbildmarke

    Nur wenn das Zeichen zweifelsfrei nicht in diesem Sinne als betriebliches Herkunftszeichen aufgefasst wird, ist markenmäßiger Gebrauch zu verneinen (BGH GRUR 1991, 609 - SL; BGH GRUR 1984, 352 - Ceramix).
  • LG Düsseldorf, 15.11.2001 - 4 O 193/99

    Verwendung von rechteckiger roter Schiebertaste stellt keinen kennzeichenmäßigen

    Es genügt die objektive Möglichkeit, dass ein nicht ganz unerheblicher Teil des Verkehrs zu der Vorstellung gelangen kann, die Bezeichnung diene als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware (st. Rspr.; vgl. BGHZ 8, 202; 206 - Kabelkennstreifen; BGH, Urt. v. 19.12.1960 - I ZR 39/59, GRUR 1960, 280, 281 - Tosca; BGH, Urt. v. 17.11.1983 - I ZR 168/81, GRUR 1984, 352, 354 - Ceramix; BGH, Urt. v. 24.11.1984 - I ZR 124/81, GRUR 1984, 354, 356 - Tina-Spezialversand II; BGH, Urt. v. 6.7.1989 - I ZR 234/87, GRUR 1990, 274, 275 - Klettverschluß).
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