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OLG Köln, 09.06.1989 - 6 U 246/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1990, 131
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Köln, 19.06.2015 - 6 U 173/14
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit "Top Preisen"
Dementsprechend setzt die Werbung mit einem Ankauf zu "Höchstpreisen" (nur) voraus, dass der Werbende mit seinen Einkaufspreisen zur Spitzengruppe gehört; dass im Einzelfall auch einmal ein höherer Preis geboten wird, kann und muss nicht ausgeschlossen sein (…s. Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 5 Rn. 7.135; OLG Düsseldorf GRUR 1988, 711; OLG Nürnberg GRUR 1991, 857; OLG Frankfurt WRP 1991, 176; i.E. ebenso der Senat zur Bewerbung von "Tiefstpreisen", GRUR 1990, 131). - OLG Köln, 21.10.2005 - 6 U 106/05
Der beste Preis der Stadt - zu Rechtsmissbrauch und Alleinstellungsbehauptung
Ohne Erfolg beruft die Antragsgegnerin sich demgegenüber auf die Entscheidung des Senats GRUR 1990, 131 ff. - "Tiefstpreise", in der der Senat in der Formulierung "Tiefstpreise" nur die Behauptung einer Spitzengruppenstellung gesehen hat. - OLG Bremen, 12.02.2004 - 2 U 89/03
Werbeaussage "Wir haben die tiefsten Preise der Region" als Tatsachenbehauptung
Der Senat setzt mit dieser Entscheidung die Linie fort, die er im Urteil vom 2. Juli 1998 - 2 U 131/97 - WRP 1999, 214/215 im Anschluss an die Rechtsprechung des OLG Köln in GRUR 1990, 131 bereits eingeschlagen hat.