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   BPatG, 12.05.1998 - 27 W (pat) 45/96   

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BPatG, 12.05.1998 - 27 W (pat) 45/96 (https://dejure.org/1998,5638)
BPatG, Entscheidung vom 12.05.1998 - 27 W (pat) 45/96 (https://dejure.org/1998,5638)
BPatG, Entscheidung vom 12. Mai 1998 - 27 W (pat) 45/96 (https://dejure.org/1998,5638)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenschutz - Unterscheidungskraft eines zur Eintragung als Marke für "Bekleidungsstücke" bestimmten Ausrufezeichens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 819
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BPatG, 14.10.1997 - 27 W (pat) 140/96

    Markenschutz für einen im Absatz eines Herrenschuhes angeordneten roten Streifen;

    Auszug aus BPatG, 12.05.1998 - 27 W (pat) 45/96
    Wie der Senat bereits in seiner "Schuhsohlen"- Entscheidung (BPatGE 38, 262) im einzelnen dargelegt hat, kann ein als solches (bei isolierter Betrachtung) schutzunfähiges Bildelement - in jenem Fall ging es um einen in roter Farbe gehaltenen Streifen - im Rahmen einer konkreten Aufmachung durchaus herkunftshinweisend wirken und als derartiges Ausstattungselement auch keinem Freihaltungsinteresse von Konkurrenzunternehmen unterliegen.
  • BGH, 06.07.1995 - I ZB 27/93

    "Füllkörper" - wirksame Inanspruchnahme des telle-quelle-Schutzes

    Auszug aus BPatG, 12.05.1998 - 27 W (pat) 45/96
    Die Beurteilung der Schutzfähigkeit von realistisch dargestellten Jeanstaschen mitsamt den typischen Funktions- und Ziernähten kann dahingestellt bleiben, wobei nur darauf hingewiesen werden soll, daß die Anforderungen an das notwendige Minimum an gestalterischer Eigenart - sei es der Art der graphischen Wiedergabe, sei es des abgebildeten Gegenstandes selbst - nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1995, 732 "Füllkörper"; 1997, 527 "Autofelge") keineswegs gering sind.
  • BGH, 10.04.1997 - I ZB 1/95

    "Autofelge"; Unterscheidungskraft einer Bildmarke

    Auszug aus BPatG, 12.05.1998 - 27 W (pat) 45/96
    Die Beurteilung der Schutzfähigkeit von realistisch dargestellten Jeanstaschen mitsamt den typischen Funktions- und Ziernähten kann dahingestellt bleiben, wobei nur darauf hingewiesen werden soll, daß die Anforderungen an das notwendige Minimum an gestalterischer Eigenart - sei es der Art der graphischen Wiedergabe, sei es des abgebildeten Gegenstandes selbst - nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 1995, 732 "Füllkörper"; 1997, 527 "Autofelge") keineswegs gering sind.
  • BPatG, 14.03.2019 - 28 W (pat) 3/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "stilisiertes ꞌYꞌ auf Außenkontur eines

    Ergänzend verweist sie in diesem Kontext auf den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 12. Mai 1998 in der Sache 27 W (pat) 45/96 (GRUR 1998, 819 - Jeanstasche mit Ausrufezeichen).

    Insofern unterscheidet sich vorliegender Sachverhalt deutlich von demjenigen, welcher der von der Anmelderin ins Feld geführten Entscheidung "Jeanstasche mit Ausrufezeichen" zu Grunde gelegen hat (vgl. BPatG GRUR 1998, 819).

  • BPatG, 14.03.2019 - 28 W (pat) 4/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "stilisiertes ꞌYꞌ auf Außenkontur eines

    Ergänzend verweist sie in diesem Kontext auf den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 12. Mai 1998 in der Sache 27 W (pat) 45/96 (GRUR 1998, 819 - Jeanstasche mit Ausrufezeichen).

    Insofern unterscheidet sich vorliegender Sachverhalt deutlich von demjenigen, welcher der von der Anmelderin ins Feld geführten Entscheidung "Jeanstasche mit Ausrufezeichen" zu Grunde gelegen hat (vgl. BPatG GRUR 1998, 819).

  • BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 564/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Farbige Randgestaltung (rot) auf Telefonverzeichnis

    Ihr Schutzgegenstand ist die besondere Art und Weise der Anbringung oder Anordnung eines Zeichens auf einer Ware oder einem Warenteil (BPatG GRUR 1998, 819 ff. - Jeanstasche mit Ausrufezeichen; BPatG MarkenR 2009, 569 ff. - Schultütenspitze).

    Positionsmarken kann auch dann die notwendige Unterscheidungskraft zugesprochen werden, wenn ihre Bildelemente, selbst wenn diese isoliert betrachtet nicht unterscheidungskräftig sind, an stets gleichbleibender Stelle in gleicher Form und Größe angebracht sind (BPatG GRUR 1998, 819 ff. - Jeanstasche mit Ausrufezeichen).

  • BPatG, 14.03.2019 - 28 W (pat) 6/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "stilisiertes ꞌYꞌ auf Außenkontur eines

    Ergänzend verweist sie in diesem Kontext auf den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 12. Mai 1998 in der Sache 27 W (pat) 45/96 (GRUR 1998, 819 - Jeanstasche mit Ausrufezeichen).

    Insofern unterscheidet sich vorliegender Sachverhalt deutlich von demjenigen, welcher der von der Anmelderin ins Feld geführten Entscheidung "Jeanstasche mit Ausrufezeichen" zu Grunde gelegen hat (vgl. BPatG GRUR 1998, 819).

  • BPatG, 14.03.2019 - 28 W (pat) 5/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "stilisiertes ꞌYꞌ auf Außenkontur eines

    Ergänzend verweist sie in diesem Kontext auf den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 12. Mai 1998 in der Sache 27 W (pat) 45/96 (GRUR 1998, 819 - Jeanstasche mit Ausrufezeichen).

    Insofern unterscheidet sich vorliegender Sachverhalt deutlich von demjenigen, welcher der von der Anmelderin ins Feld geführten Entscheidung "Jeanstasche mit Ausrufezeichen" zu Grunde gelegen hat (vgl. BPatG GRUR 1998, 819).

  • BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 567/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Farbige Randgestaltung (rot) auf Telefonverzeichnis

    Ihr Schutzgegenstand ist die besondere Art und Weise der Anbringung oder Anordnung eines Zeichens auf einer Ware oder einem Warenteil (BPatG GRUR 1998, 819 ff. - Jeanstasche mit Ausrufezeichen; BPatG MarkenR 2009, 569 ff. - Schultütenspitze).

    Positionsmarken kann auch dann die notwendige Unterscheidungskraft zugesprochen werden, wenn ihre Bildelemente, selbst wenn diese isoliert betrachtet nicht unterscheidungskräftig sind, an stets gleichbleibender Stelle in gleicher Form und Größe angebracht sind (BPatG GRUR 1998, 819 ff. - Jeanstasche mit Ausrufezeichen).  Maßgeblich ist, ob das Zeichen aus der Sicht eines von den jeweiligen Waren angesprochenen Durchschnittsverbrauchers über technisch funktionelle oder über die typische Gestaltung der Ware hinausreichende charakteristische Merkmale aufweist, die aus dem verkehrsüblichen Rahmen der Gestaltungsvielfalt auf dem jeweiligen Warengebiet fallen (BPatG a. a. O. - Schultütenspitze).

  • BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 566/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Farbige Randgestaltung (rot, grau) auf

    Ihr Schutzgegenstand ist die besondere Art und Weise der Anbringung oder Anordnung eines Zeichens auf einer Ware oder einem Warenteil (BPatG GRUR 1998, 819 ff. - Jeanstasche mit Ausrufezeichen; BPatG MarkenR 2009, 569 ff. - Schultütenspitze).

    Positionsmarken kann auch dann die notwendige Unterscheidungskraft zugesprochen werden, wenn ihre Bildelemente, selbst wenn diese isoliert betrachtet nicht unterscheidungskräftig sind, an stets gleichbleibender Stelle in gleicher Form und Größe angebracht sind (BPatG GRUR 1998, 819 ff. - Jeanstasche mit Ausrufezeichen).  Maßgeblich ist, ob das Zeichen aus der Sicht eines von den jeweiligen Waren angesprochenen Durchschnittsverbrauchers über technisch funktionelle oder über die typische Gestaltung der Ware hinausreichende charakteristische Merkmale aufweist, die aus dem verkehrsüblichen Rahmen der Gestaltungsvielfalt auf dem jeweiligen Warengebiet fallen (BPatG a. a. O. - Schultütenspitze).

  • BPatG, 29.01.2013 - 29 W (pat) 565/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Farbige Randgestaltung (rot, grau) auf

    Ihr Schutzgegenstand ist die besondere Art und Weise der Anbringung oder Anordnung eines Zeichens auf einer Ware oder einem Warenteil (BPatG GRUR 1998, 819 ff. - Jeanstasche mit Ausrufezeichen; BPatG MarkenR 2009, 569 ff. - Schultütenspitze).

    Positionsmarken kann auch dann die notwendige Unterscheidungskraft zugesprochen werden, wenn ihre Bildelemente, selbst wenn diese isoliert betrachtet nicht unterscheidungskräftig sind, an stets gleichbleibender Stelle in gleicher Form und Größe angebracht sind (BPatG GRUR 1998, 819 ff. - Jeanstasche mit Ausrufezeichen).

  • BPatG, 28.03.2007 - 29 W (pat) 184/04

    Variabler Strichcode

    Hier fehlt es jedoch bereits an dem Erfordernis eines stets gleichbleibenden Zeichens im Unterschied zu der vom Beschwerdeführer angeführten Entscheidung (BGH GRUR 1998, 819 f. - Jeanstasche mit Ausrufezeichen; s. a. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 170 m. w. N.; BPatG, Beschluss vom 22. Juni 2005, 27 W (pat) 139/04 - Zusatzetikett: "Angesichts der Gewohnheit des Verkehrs einem Zusatzetikett Produktinformationen über Größe, Stoffqualität, Pflege der Ware etc. zu entnehmen, sieht dieser keine Veranlassung, ein derartiges Etikett als Herkunftshinweis anzusehen.
  • BPatG, 26.06.2009 - 29 W (pat) 19/08
    a) Zwar kann Positionsmarken grundsätzlich die erforderliche Unterscheidungskraft zugesprochen werden, wenn die nicht unterscheidungskräftigen Bildelemente auf einem bestimmten Warenteil an stets gleichbleibender Stelle in gleicher Form und Größe angebracht sind (vgl. BPatG GRUR 1998, 819 ff. -Jeanstasche mit Ausrufezeichen).
  • BPatG, 22.05.2014 - 30 W (pat) 526/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Gelber Sartorius-Bogen (Positionsmarke)" - zur

  • BPatG, 08.10.2014 - 27 W (pat) 511/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "winkelähnliche Form auf einem Schuh

  • BPatG, 24.07.2002 - 29 W (pat) 214/00
  • BPatG, 12.05.1998 - 27 W (pat) 153/96

    Markenschutz - Schutzfähigkeit für sonstige Aufmachung

  • BPatG, 05.11.2008 - 26 W (pat) 12/08
  • BPatG, 14.01.2014 - 27 W (pat) 508/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Positionsmarke, bestehend aus jeweils zwei sich

  • BPatG, 05.02.2003 - 29 W (pat) 68/01
  • BPatG, 09.02.2023 - 30 W (pat) 539/20

    Markenbeschwerdesache - unbestimmte Positionsmarke - Anmeldezeichen gilt als

  • BPatG, 11.03.2020 - 28 W (pat) 6/19
  • BPatG, 05.11.2008 - 26 W (pat) 8/08
  • BPatG, 05.11.2008 - 26 W (pat) 10/08
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