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   BPatG, 27.05.2004 - 21 W (pat) 40/03   

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BPatG, 27.05.2004 - 21 W (pat) 40/03 (https://dejure.org/2004,19615)
BPatG, Entscheidung vom 27.05.2004 - 21 W (pat) 40/03 (https://dejure.org/2004,19615)
BPatG, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 21 W (pat) 40/03 (https://dejure.org/2004,19615)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 182
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.06.1987 - X ZR 97/86

    Entwässerungsanlage; Rechte eines Arbeitnehmer-Erfinders nach Beendigung des

    Auszug aus BPatG, 27.05.2004 - 21 W (pat) 40/03
    Die hiergegen im wesentlichen vorgetragenen Argumente, die Rechtssituation sei nach 1981 eine andere geworden, die gesetzlichen Widerrufsgründe seien vollständig an die gesetzlichen Nichtigkeitsgründe angepasst und die Zulässigkeit eines Einspruchs habe in dem nunmehr nachgeschalteten Verfahren eine andere Bedeutung erhalten (BPatGE 32, 54f; 36, 177f; Schulte, PatG 6. Aufl, § 59, Rn 40f; Bartenbach/Volz, Nichtangriffspflicht des (ausgeschiedenen) Arbeitnehmererfinders gegenüber seinen in Anspruch genommenen patentgeschützten Diensterfindungen, GRUR 1987, 859f, 862; Vollrath, Prozessuale Erheblichkeit einer wirksamen Nichtangriffsabrede im Einspruchsverfahren nach neuem Recht, Mitt 1982, 43 f, 46) vermögen den Senat nicht zu überzeugen.
  • BPatG, 31.03.1998 - 6 W (pat) 55/97
    Auszug aus BPatG, 27.05.2004 - 21 W (pat) 40/03
    Mit der Teilungserklärung ist für die Behandlung der entstehenden Teilanmeldung die Prüfungsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts zuständig (BGH GRUR 1999, 150 III.1.d - Informationsträger).
  • BGH, 24.01.2011 - X ZB 33/08

    Deformationsfelder

    Inwieweit solche vertraglich (konkludent) vereinbarten Nichtangriffsabreden dem Einspruch gegen die Erteilung des Patents generell entgegengehalten werden können oder nicht (bejahend BPatG GRUR 1991, 748, 749; GRUR Int 1997, 631; BPatG, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 8 W (pat) 319/03; Schulte/Moufang, Patentgesetz, 8. Aufl., § 59 Rn. 67 f.; Kraßer, Patentrecht, 6. Aufl. 2009, § 26 B II 6; Vollrath, Mitt 1982, 43 ff.; v. Maltzahn, Festschrift für v. Gamm, S. 597 ff.; Windisch, Festschrift für v. Gamm, S. 477 ff.; verneinend BPatG, GRUR 2005, 182, 183; BPatG, Beschluss vom 21. Januar 2005 - 15 W (pat) 313/02; Pitz, Mitt 1994, 239, 241; Benkard/Schäfers, Patentgesetz, 10. Aufl., § 59 Rn. 5a, der jedoch den Einwand der unerlaubten Rechtsausübung und des Rechtsmissbrauchs zulassen will; Koppe, Festschrift 25 Jahre Bundespatentgericht, S. 229, 244; Winterfeld, Festschrift VPP 50 Jahre, S. 211 ff.; zweifelnd Busse/Schwendy/Keukenschrijver, Patentgesetz, 6. Aufl., § 59 Rn. 22), ist im Streitfall nicht allgemein zu entscheiden.
  • BPatG, 27.01.2005 - 21 W (pat) 52/02

    Beschwerdebefugnis des noch nicht eingetragenen Rechtsnachfolgers

    Dem entspricht auch eine wohl überwiegende Auffassung zum patentamtlichen Anmelde- und Einspruchsverfahren in Patentsachen, wonach selbst das Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren kein kontradiktorisches Verfahren sei und sich eine Anwendung des § 265 Abs. 2 ZPO verbiete, zumal dieses Verfahren als Popularverfahren ausgestaltet sei und die Parteiherrschaft im Hinblick auf § 61 Abs. 1 Satz 2 PatG nur eingeschränkt gelte (vgl hierzu ausführlich BPatG GRUR 2002, 371 - Pressform; ferner BPatG GRUR 2005, 182, 183 - Feuerwehr-Tableau-Einheit).
  • BPatG, 08.04.2008 - 17 W (pat) 60/04

    Anforderungen an die Durchsetzbarkeit einer Beschwerde gegen einen Einspruch im

    Für das Einspruchsverfahren wird dies unterschiedlich diskutiert (Schulte, a. a. O., § 59 Rdnr. 44 ff., 48; Benkard, PatG, 9. Aufl., § 59 Rdnr. 5; BPatGE 32, 54; mit Bedenken: Busse, PatG, 6. Aufl., § 59 Rdnr. 23; gegen Berücksichtigung einer Nichtangriffsverpflichtung im Einspruchsverfahren: 21 W (pat) 40/03), jedoch sind im vorliegenden Fall die vertraglichen Verflechtungen der Parteien und Vertragspartner so zahlreich und umfassend, dass aufgrund dieser speziellen Sach- und Rechtslage nach Auffassung des Senats die Möglichkeit der Einrede der Rechtsmissbräuchlichkeit des Einspruchs zuzulassen ist.
  • BPatG, 07.11.2006 - 23 W (pat) 335/04
    a) Der Zulässigkeit des Einspruchs steht keine wirksame Nichtangriffsverpflichtung entgegen, die sich die Einsprechenden entgegenhalten lassen müssten (siehe zu den Rechtsfolgen einer wirksamen Nichtangriffsverpflichtung im Einspruchsverfahren Schulte, PatG, 7. Aufl., § 59 Rdn. 45; siehe entsprechend zum Nichtigkeitsverfahren auch § 81 Rdn. 50 andere Auffassung BPatG GRUR 2005, 182 "Feuerwehr-Tableau-Einheit").
  • BPatG, 12.12.2005 - 9 W (pat) 33/03
    Die Parteiherrschaft gilt nur eingeschränkt, weil trotz Einspruchsrücknahme nach § 61 Abs. 1 Satz 2 PatG das Einspruchsverfahren fortgesetzt werden muss (BPatG GRUR 2002, 371 "Preßform"; BPatG GRUR 2005, 182, 183 "Feuerwehr-Tableau-Einheit").
  • BPatG, 05.12.2005 - 8 W (pat) 319/03

    Zuständigkeit des technischen Beschwerdesenates für erstinstanzliche

    Dafür haben sich ausgesprochen BPatGE 32, 54; 36, 177; Schulte Patentgesetz mit EPÜ, 7. Aufl, § 59 Rdn 5; Bartenbach/Volz GRUR 1987, 859, 862 und Vollrath Mitt 1982, 43, 46. Die Gegenmeinung, die einen generellen Ausschluss der Einrede im Einspruchsverfahren befürwortet, stützt sich auf die Rechtsnatur des Einspruchs als Popularrechtsbehelf, auf den Untersuchungsgrundsatz und auf die Harmonisierung des nationalen mit dem europäischen Patentrecht (vgl BPatG GRUR 2005, 182, 183 - 21 W (pat) 40/03 Feuerwehr-Tableau-Einheit; Busse 6. Aufl, § 59 Rdn 22; Koppe in Festschrift 25 Jahre Bundespatentgericht, 1986, S 244; Pitz Mitt 1994, 239, 241 f).
  • BPatG, 20.01.2005 - 15 W (pat) 313/02
    Die Beteiligten können weder über den Streitstoff noch über das Verfahren frei verfügen (§ 61 Abs. 1 S 2), denn das Verfahren wird von Amts wegen ohne den Einsprechenden fortgesetzt, wenn der Einspruch zurückgenommen wird (vgl. auch BPatG in GRUR 2005, 182).
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