Rechtsprechung
   BPatG, 27.07.2005 - 32 W (pat) 91/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8449
BPatG, 27.07.2005 - 32 W (pat) 91/04 (https://dejure.org/2005,8449)
BPatG, Entscheidung vom 27.07.2005 - 32 W (pat) 91/04 (https://dejure.org/2005,8449)
BPatG, Entscheidung vom 27. Juli 2005 - 32 W (pat) 91/04 (https://dejure.org/2005,8449)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 2006, 766
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • BPatG, 27.07.2005 - 32 W (pat) 341/03
    Auszug aus BPatG, 27.07.2005 - 32 W (pat) 91/04
    Zur Begründung bezieht sich die Anmelderin auf ihr Vorbringen im patentamtlichen Verfahren sowie auf die Beschwerdebegründungen in den Parallelverfahren 32 W (pat) 341/03 - Choco"n"Cream und 32 W (pat) 12/04 - kinder Choco"n"Cream.

    Wegen sonstiger Einzelheiten wird auf den Inhalt der Amts- und Gerichtsakten dieses Verfahrens sowie der Parallelverfahren 32 W (pat) 341/03 - in jenem hat der Senat zeitgleich entschieden - und 32 W (pat) 12/04 - jenes ist zur Zeit ausgesetzt - Bezug genommen.

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem - zeitgleich entschiedenen - Parallelfall 32 W (pat) 341/03 - Choco"n"Cream, in dem es um die Verbindung zweier beschreibender Sachbegriffe durch die Abkürzung "n" geht.

  • BPatG, 20.09.2001 - 25 W (pat) 24/01
    Auszug aus BPatG, 27.07.2005 - 32 W (pat) 91/04
    Vielmehr dürfte gerade in der Werbung diese Abkürzung weit verbreitet sein (vgl Beschluss des 25. Senats vom 20.9.2001, 25 W (pat) 24/01 - HAIR"N"MORE, mit weiteren Hinweisen auf vergleichbare Verwendungsformen, S 6 des Umdrucks).

    29 W (pat) 132/99 - FON + MORE; 29 W 248/99 - DESIGN & MORE; 33 W (pat) 16/02 - BANKING & MORE; 25 W (pat) 24/01 - HAIR"N"MORE) standen stattgebende (z.B. 26 W (pat) 95/00 - Miles & More; 26 W (pat) 192/00 - Power & More; 26 W (pat) 193/00 - Energy & More) und "gespaltene" (z.B. Senatsbeschluss 32 W (pat) 128/03 - Stones & More) gegenüber, wobei letztlich weniger unterschiedliche rechtliche Maßstäbe, als die tatsächlichen Umstände des Einzelfalls zu den jeweiligen Ergebnissen führten.

  • EuGH, 12.02.2004 - C-218/01

    Henkel

    Auszug aus BPatG, 27.07.2005 - 32 W (pat) 91/04
    Die Entscheidung über die Schutzfähigkeit einer Marke stellt keine Ermessens-, sondern eine Rechtsfrage dar (vgl z.B. BPatGE 32, 5 - CREATION GROSS; BGH BlPMZ 1998, 248 - Today; EuGH, Postkantoor, aaO, Rdn 43, 44; GRUR 2004, 428 - Henkel, Rdn 63).
  • BPatG, 04.10.2006 - 32 W (pat) 229/04
    Dabei ist die Unterscheidungskraft auch solchen Zeichen abzusprechen, die lediglich allgemeine Sachaussagen vermitteln (BPatG GRUR 2006, 766, 767 - Choco'n'More).

    Denn diese Wortfolge kann aufgrund ihrer Allgemeinheit das Thema Schmerz unter verschiedensten Aspekten erfassen, was jedoch nichts an ihrem Charakter als Sachhinweis und damit dem Fehlen der Unterscheidungskraft ändert (Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 58; BPatG GRUR 2006, 766, 767 - Choco'n'More).

  • BPatG, 04.10.2006 - 32 W (pat) 230/04
    Dabei ist die Unterscheidungskraft auch solchen Zeichen abzusprechen, die lediglich allgemeine Sachaussagen vermitteln (BPatG GRUR 2006, 766, 767 - Choco'n'More).

    Denn diese Wortfolge kann aufgrund ihrer Allgemeinheit das Thema Schmerz unter verschiedensten Aspekten erfassen, was jedoch nichts an ihrem Charakter als Sachhinweis und damit dem Fehlen der Unterscheidungskraft ändert (Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rdn. 58; BPatG GRUR 2006, 766, 767 - Choco'n'More).

  • BPatG, 04.10.2006 - 32 W (pat) 228/04
    Dabei ist die Unterscheidungskraft auch solchen Zeichen abzusprechen, die lediglich allgemeine Sachaussagen vermitteln (BPatG GRUR 2006, 766, 767 - Choco'n'More).

    Der dadurch vermittelte Eindruck einer Unbestimmtheit kann aber keine markenrechtliche Unterscheidungskraft begründen (BPatG GRUR 2006, 766, 767 - Choco'n'More).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht