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   BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05   

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BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05 (https://dejure.org/2007,9740)
BPatG, Entscheidung vom 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05 (https://dejure.org/2007,9740)
BPatG, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - 26 W (pat) 175/05 (https://dejure.org/2007,9740)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • GRUR 2008, 179
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, werden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 88 - Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Auch dass das Wort "Post" auf Grund seiner Eintragung im Wege der Verkehrsdurchsetzung eine normale Kennzeichnungskraft und damit eine größere Kennzeichnungskraft aufweist als die in der angegriffenen Marke weiter enthaltenen Begriffe "deutsche" und "City", ist nicht geeignet, eine prägende oder selbständig kennzeichnende Stellung des Bestandteils "Post" innerhalb der angegriffenen Marke zu begründen; denn auch schutzunfähige Begriffe können sich mit weiteren, kennzeichnungsstärkeren Markenteilen derart verbinden, dass sie den Gesamteindruck einer Marke maßgeblich mitbestimmen, wovon insbesondere in Fällen der Verbindung der einzelnen Markenteile zu einem einheitlichen Gesamtbegriff auszugehen ist (BGH GRUR 1998, 932, 933 - MEISTERBRAND; GRUR 2004, 783, 785 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX), wie er bei der angegriffenen Marke hinsichtlich des Bestandteils "CityPost" feststellbar ist.
  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, werden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 88 - Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Dies schließt jedoch seine Eignung, den Gesamteindruck der angegriffenen Marke maßgeblich mitzuprägen, nicht von vornherein aus, weil einer Buchstabenfolge, die weder einen geläufigen Begriff noch eine aus Sicht des Verkehrs geläufige beschreibende Abkürzung darstellt, auch dann eine normale Kennzeichnungskraft zukommt, wenn es sich um die Abkürzung der in der Marke nachfolgenden weiteren Bestandteile handelt (BGH GRUR 2002, 1067, 1069 - DKV/OKV, wo die Bezeichnung "Ostdeutsche Kommunalversicherung a.G. der Abkürzung "OKV" nachfolgte).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Ausschließlich assoziative Gedankenverbindungen, die zwar zu behindernden, rufausbeutenden oder verwässernden Wirkungen, nicht jedoch zu eigentlichen Herkunftsverwechslungen führen, werden von § 9 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 MarkenG nicht erfasst (EuGH GRUR 1998, 387, 389, Nr. 18 - Sabèl/Puma; BGH GRUR 2000, 886, 88 - Bayer/BeyChem; GRUR 2002, 544, 547 - BANK 24).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZB 28/95

    "MEISTERBRAND"; Gesamteindruck einer Ein-Wort-Marke

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Auch dass das Wort "Post" auf Grund seiner Eintragung im Wege der Verkehrsdurchsetzung eine normale Kennzeichnungskraft und damit eine größere Kennzeichnungskraft aufweist als die in der angegriffenen Marke weiter enthaltenen Begriffe "deutsche" und "City", ist nicht geeignet, eine prägende oder selbständig kennzeichnende Stellung des Bestandteils "Post" innerhalb der angegriffenen Marke zu begründen; denn auch schutzunfähige Begriffe können sich mit weiteren, kennzeichnungsstärkeren Markenteilen derart verbinden, dass sie den Gesamteindruck einer Marke maßgeblich mitbestimmen, wovon insbesondere in Fällen der Verbindung der einzelnen Markenteile zu einem einheitlichen Gesamtbegriff auszugehen ist (BGH GRUR 1998, 932, 933 - MEISTERBRAND; GRUR 2004, 783, 785 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX), wie er bei der angegriffenen Marke hinsichtlich des Bestandteils "CityPost" feststellbar ist.
  • BGH, 07.12.1995 - I ZR 130/93

    "AQUA"; Rechtserhaltende Benutzung eines Warenzeichens

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Dies ist insbesondere dann möglich, wenn eine im Verkehr bekannte Marke bzw. Unternehmenskennzeichnung innerhalb einer mehrteiligen jüngeren Marke, ohne diese zu dominieren, eine derart selbständig kennzeichnende Stellung innehat, dass der durch das zusammengesetzte Zeichen hervorgerufene Gesamteindruck das Publikum glauben machen kann, dass die fraglichen Waren oder Dienstleistungen zumindest aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen (EuGH a. a. O. Rdn. 30 ff. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 1996, 267, 269 - AQUA).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Nach den vom Europäischen Gerichtshof u. a. im "THOMSON LIFE"-Urteil (MarkenR 2005, 438 ff.) aufgestellten Grundsätzen sei weder die Hinzufügung eines beschreibenden Bestandteils zu einer identisch übernommenen älteren Marke noch die Beifügung einer Buchstabenfolge, die erkennbar aus den Anfangsbuchstaben der übrigen, beschreibenden Wortelemente besteht, dazu geeignet, die selbständig kennzeichnende Stellung der übernommenen älteren Marke innerhalb einer jüngeren Kennzeichnung in Frage zu stellen.
  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Vielmehr sind die fraglichen Marken jeweils als Ganzes miteinander zu vergleichen, was allerdings nicht ausschließt, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufenen Gesamteindruck prägend sein können (EuGH a. a. O. - THOMSON LIFE; BGH GRUR 1996, 404; 2006, 513 - Malteserkreuz).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04

    Euro Telekom

    Auszug aus BPatG, 04.10.2007 - 26 W (pat) 175/05
    Marken, die auf Grund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen worden sind, weisen im Regelfall eine normale Kennzeichnungskraft und damit einen durchschnittlichen Schutzumfang auf (BGH GRUR 2003, 1040, 1043 - Kinder; GRUR 2004, 514, 516 - Telekom; Beschluss vom 19. Juli 2007 - I ZR 137/04 - S. 9 - Euro Telekom).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

  • BGH, 24.02.2005 - I ZB 2/04

    MEY/Ella May

  • BGH, 27.11.2003 - I ZR 79/01

    "Telekom"; Unterscheidungskraft des Unternehmenskennzeichens "Telekom"

  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

  • BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04

    Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen

  • BPatG, 04.12.2002 - 29 W (pat) 355/00
  • BPatG, 29.05.2006 - 25 W (pat) 145/04
  • BPatG, 18.04.2011 - 26 W (pat) 30/07

    Markenbeschwerdeverfahren - "CITIPOST (Wort-Bildmarke)/POST" - keine

    Dies käme einer "doppelten Belohnung" gleich, die mit dem Wesen der Verkehrsdurchsetzung nicht vereinbar ist (vgl. BPatG GRUR 2008, 174, 176 - EUROPOSTCOM; BPatG GRUR 2008, 179 - dCP deutsche City Post; Ingerl/Rohnke, a. a. O., Rn. 631 zu § 14).
  • BPatG, 07.04.2011 - 26 W (pat) 50/04

    Markenbeschwerdeverfahren - "MORGEN POST BRIEFSERVICE GMBH

    Dies käme einer "doppelten Belohnung" gleich, die mit dem Wesen der Verkehrsdurchsetzung nicht vereinbar ist (vgl. BPatG GRUR 2008, 174, 176 - EUROPOSTCOM; BPatG GRUR 2008, 179 - dCP deutsche City Post; Ingerl/Rohnke, a. a. O., Rn. 631 zu § 14).
  • BPatG, 19.01.2012 - 29 W (pat) 7/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "regioPost (Wort-Bild-Marke)/Post

    Dies käme einer "doppelten Belohnung" gleich, die mit dem Wesen der Verkehrsdurchsetzung nicht vereinbar ist (vgl. BPatG GRUR 2008, 174, 176 - EUROPOSTCOM; BPatG GRUR 2008, 179 - dCP deutsche City Post; BPatG 26 W (pat) 65/04 - GeoPost; 26 W (pat) 30/07 - CITIPOST; 26 W (pat) 50/04 - MORGEN POST BRIEFSERVICE GMBH; Ingerl/Rohnke, a. a. O., § 14 Rdnr. 631).
  • BPatG, 13.05.2016 - 29 W (pat) 28/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Main-PostLogistik (Wort-Bild-Marke)/POST/Deutsche

    Dies käme einer "doppelten Belohnung" gleich, die mit dem Wesen der Verkehrsdurchsetzung nicht vereinbar ist (vgl. BPatG GRUR 2008, 174, 176 - EUROPOSTCOM; GRUR 2008, 179 - dCP deutsche City Post; Beschluss vom 18.04.2011, 26 W (pat) 30/07 - CITIPOST; Beschluss vom 08.04.2011, 26 W (pat) 65/04 - GeoPost; Hacker in Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rn. 140).
  • BPatG, 08.04.2011 - 26 W (pat) 65/04

    Markenbeschwerdeverfahren - "Geo Post (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)/POST

    Dies käme einer "doppelten Belohnung" gleich, die mit dem Wesen der Verkehrsdurchsetzung nicht vereinbar ist (vgl. BPatG GRUR 2008, 174, 176 - EUROPOSTCOM; BPatG GRUR 2008, 179 - dCP deutsche City Post; Ingerl/Rohnke, a. a. O., Rn. 631 zu § 14).
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