Rechtsprechung
OLG München, 02.10.1980 - 6 U 3738/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR Int. 1981, 180
Wird zitiert von ... (2)
- LG München I, 26.11.2014 - 37 O 28164/13
Geschütztes Werk
Der Annahme einer ausreichenden Schöpfungshöhe stehen die von Klägerseite zitierten Urteile (beispielsweise BGH NJW 1958, 1585 - Candida; OLG München GRUR Int 1981, 180 - John Player; OLG München, NJW-RR 1989, 1191; OLG Köln, GRUR 1986, 889 - ARD 1) nicht entgegen. - BPatG, 09.11.2021 - 26 W (pat) 29/20 Das OLG München habe ebenfalls eine Verwechslungsgefahr zwischen Bekleidungsherstellern und Tabakproduzenten angenommen (Urt. v. 2. Oktober 1980, - 6 U 3738/79 - John Player).
Soweit das OLG München (GRUR Int. 1981, 180 Juris-Tz. 39 - John Player) angenommen hat, der angesprochene Verkehr wisse, dass Tabakwarenhersteller seit längerer Zeit nicht nur Tabakwaren, sondern auch Bekleidung entgeltlich vertreiben, wird dafür kein Nachweis angeführt.
Rechtsprechung
OLG München, 10.06.1980 - 6 U 1211/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR 1980, 1003
- GRUR Int. 1981, 180
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05
Haus & Grund II
Schließlich kann offenbleiben, ob das Berufungsgericht den Grundsatz hinreichend berücksichtigt hat, dass der großzügige Maßstab, der bei Verbandsnamen anzulegen ist (dazu oben unter II 1 b), immer dann mit einem engen Schutzumfang des Zeichens korrespondiert, wenn ein Verbandsname gerade wegen des großzügigen Maßstabs in den Genuss des Kennzeichenschutzes gelangt (vgl. OLG Frankfurt GRUR 1980, 1003;… Goldmann aaO § 5 Rdn. 144). - BPatG, 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16 Denn als namensmäßige Ingebrauchnahme eines Unternehmenskennzeichens im Vorbereitungsstadium kommen neben der Anmietung der Betriebsstätte, der Einstellung von Personal oder der Schaltung eines Telefonanschlusses (…Ingerl/Rhonke, MarkenG, 3. Aufl., § 5 Rdnr. 58; Günther, WRP 2005, 975, 977) das Versenden von Geschäftsbriefen mit aufgedruckter Firmenbezeichnung (BGH GRUR 1995, 825, 826 - Torres), die firmenmäßige Verwendung auf Rechnungen oder Preislisten gegenüber Zwischenhändlern (OLG München GRUR 1980, 1003, 1005 - Arena) oder die Versendung von Prospekten mit Firmenangabe an potentielle Geschäftspartner (OLG Hamburg WRP 2001, 956, 960 - SEC) in Betracht.