Weitere Entscheidung unten: OLG München, 10.06.1980

Rechtsprechung
   OLG München, 02.10.1980 - 6 U 3738/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,6009
OLG München, 02.10.1980 - 6 U 3738/79 (https://dejure.org/1980,6009)
OLG München, Entscheidung vom 02.10.1980 - 6 U 3738/79 (https://dejure.org/1980,6009)
OLG München, Entscheidung vom 02. Oktober 1980 - 6 U 3738/79 (https://dejure.org/1980,6009)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1981, 180
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG München I, 26.11.2014 - 37 O 28164/13

    Geschütztes Werk

    Der Annahme einer ausreichenden Schöpfungshöhe stehen die von Klägerseite zitierten Urteile (beispielsweise BGH NJW 1958, 1585 - Candida; OLG München GRUR Int 1981, 180 - John Player; OLG München, NJW-RR 1989, 1191; OLG Köln, GRUR 1986, 889 - ARD 1) nicht entgegen.
  • BPatG, 09.11.2021 - 26 W (pat) 29/20
    Das OLG München habe ebenfalls eine Verwechslungsgefahr zwischen Bekleidungsherstellern und Tabakproduzenten angenommen (Urt. v. 2. Oktober 1980, - 6 U 3738/79 - John Player).

    Soweit das OLG München (GRUR Int. 1981, 180 Juris-Tz. 39 - John Player) angenommen hat, der angesprochene Verkehr wisse, dass Tabakwarenhersteller seit längerer Zeit nicht nur Tabakwaren, sondern auch Bekleidung entgeltlich vertreiben, wird dafür kein Nachweis angeführt.

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Rechtsprechung
   OLG München, 10.06.1980 - 6 U 1211/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,4326
OLG München, 10.06.1980 - 6 U 1211/80 (https://dejure.org/1980,4326)
OLG München, Entscheidung vom 10.06.1980 - 6 U 1211/80 (https://dejure.org/1980,4326)
OLG München, Entscheidung vom 10. Juni 1980 - 6 U 1211/80 (https://dejure.org/1980,4326)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1980, 1003
  • GRUR Int. 1981, 180
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 171/05

    Haus & Grund II

    Schließlich kann offenbleiben, ob das Berufungsgericht den Grundsatz hinreichend berücksichtigt hat, dass der großzügige Maßstab, der bei Verbandsnamen anzulegen ist (dazu oben unter II 1 b), immer dann mit einem engen Schutzumfang des Zeichens korrespondiert, wenn ein Verbandsname gerade wegen des großzügigen Maßstabs in den Genuss des Kennzeichenschutzes gelangt (vgl. OLG Frankfurt GRUR 1980, 1003; Goldmann aaO § 5 Rdn. 144).
  • BPatG, 15.04.2019 - 26 W (pat) 64/16
    Denn als namensmäßige Ingebrauchnahme eines Unternehmenskennzeichens im Vorbereitungsstadium kommen neben der Anmietung der Betriebsstätte, der Einstellung von Personal oder der Schaltung eines Telefonanschlusses (Ingerl/Rhonke, MarkenG, 3. Aufl., § 5 Rdnr. 58; Günther, WRP 2005, 975, 977) das Versenden von Geschäftsbriefen mit aufgedruckter Firmenbezeichnung (BGH GRUR 1995, 825, 826 - Torres), die firmenmäßige Verwendung auf Rechnungen oder Preislisten gegenüber Zwischenhändlern (OLG München GRUR 1980, 1003, 1005 - Arena) oder die Versendung von Prospekten mit Firmenangabe an potentielle Geschäftspartner (OLG Hamburg WRP 2001, 956, 960 - SEC) in Betracht.
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