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   BGH, 10.05.1955 - I ZR 177/53   

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BGH, 10.05.1955 - I ZR 177/53 (https://dejure.org/1955,664)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1955 - I ZR 177/53 (https://dejure.org/1955,664)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1955 - I ZR 177/53 (https://dejure.org/1955,664)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 1955, 487
  • DB 1955, 869
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.10.1953 - I ZR 147/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.1955 - I ZR 177/53
    Für die Benutzung eines als Warenzeichen geschützten Wortes hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen, daß die Verwendung dieses oder eines damit verwechslungsfähigen Wortes zum Zwecke der Bezeichnung gleicher oder gleichartiger Waren auch dann in die Rechte des Zeicheninhabers eingreift, wenn das geschützte Wort in die Firma eines anderen Unternehmens aufgenommen wird (GRUR 1954, 123 = Auto-Fox; Urteil vom 18. Januar 1955 - I ZR 142/53 - Arctuvan -).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts, der sich der erkennende Senat (GRUR 1954, 123 [124]) angeschlossen hat, kommt es entscheidend für die Frage der Gleichartigkeit darauf an, ob die Waren vermöge ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und ihrer Verwendungsweise einander so nahe stehen, daß die Käufer der Gefahr ausgesetzt sind, die Waren als Erzeugnisse ein und desselben Betriebes anzusehen.

    Es ist also nicht in ihm derart untergegangen, daß er durch seine Einfügung in die neue Bezeichnung etwa aufgehört hätte, für den Verkehr die Erinnerung an das alte Zeichen wachzuhalten (siehe GRUR 1954, 123 [125]).

  • BGH, 18.06.1954 - I ZR 158/52

    Buchgemeinschaft I

    Auszug aus BGH, 10.05.1955 - I ZR 177/53
    Auch Angaben über Herstellung, Beschaffenheit oder Bestimmung der Waren können sich daher im Verkehr als Kennzeichen für ihre Herkunft durchsetzen (§ 4 Abs. 3 WZG; vgl. RG GRUR 1939, 627 [629]; BGH GRUR 1955, 95 [96]).

    Der Senat hat aber bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. GRUR 1954, 70 [72] - Rohrbogen, GRUR 1955, 95 [96, 97] - Buchgemeinschaft), daß sich die Verurteilung grundsätzlich nur gegen die konkret benutzte Firma richten dürfe.

  • RG, 02.11.1909 - II 20/09

    Warenzeichengesetz; Gleichartige Waren

    Auszug aus BGH, 10.05.1955 - I ZR 177/53
    Sollte das Berufungsgericht mit diesem Hinweis aber die Gleichartigkeit der Waren habe leugnen wollen, so wäre dieser Gesichtspunkt deswegen verfehlt, weil nach ständiger Rechtsprechung die Möglichkeit der Verwechslung der Waren keine Voraussetzung der Gleichartigkeit ist (RGZ 72, 146 [148]).
  • RG, 24.09.1926 - II 558/25

    Ist nach § 16 UnlWG. ein Klagantrag auf Entfernung des die Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 10.05.1955 - I ZR 177/53
    Es ist seit langem in der höchstrichterlichen Rechtsprechung (RGZ 114, 318 [321]; RG NJW 1927, 106 4 ) anerkannt, daß sich der Unterlassungsanspruch zu einem Löschungsanspruch steigert, wenn durch eine Rechtsverletzung ein dauernder Zustand im Handelsregister geschaffen ist, der nur durch eine entsprechende Löschung beseitigt werden kann.
  • BGH, 18.01.1955 - I ZR 142/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 10.05.1955 - I ZR 177/53
    Für die Benutzung eines als Warenzeichen geschützten Wortes hat der Senat bereits mehrfach ausgesprochen, daß die Verwendung dieses oder eines damit verwechslungsfähigen Wortes zum Zwecke der Bezeichnung gleicher oder gleichartiger Waren auch dann in die Rechte des Zeicheninhabers eingreift, wenn das geschützte Wort in die Firma eines anderen Unternehmens aufgenommen wird (GRUR 1954, 123 = Auto-Fox; Urteil vom 18. Januar 1955 - I ZR 142/53 - Arctuvan -).
  • BGH, 20.10.1953 - I ZR 134/52

    Rohrbogen

    Auszug aus BGH, 10.05.1955 - I ZR 177/53
    Der Senat hat aber bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. GRUR 1954, 70 [72] - Rohrbogen, GRUR 1955, 95 [96, 97] - Buchgemeinschaft), daß sich die Verurteilung grundsätzlich nur gegen die konkret benutzte Firma richten dürfe.
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Diese Betrachtungsweise steht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats, wonach es für die zeichenrechtliche Warengleichartigkeit allein entscheidend ist, ob die miteinander zu vergleichenden Waren ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach, insbesondere aber auch hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikations- oder Verkaufsstätten so enge Berührungspunkte haben, daß der Schluß naheliegt, die Waren entstammten dem gleichen Geschäftsbetrieb (Urt. des Senats vom 25. Juni 1954 - I ZR 7/53 - [Irus-Urus] Lindenmaier-Möhring WZG § 24 Nr. 8; Urt. des Senats vom 10. Mai 1955 - GRUR 1955, 487 [489] - [Alpha]).

    Die Rüge der Revision, das Berufungsgericht habe unberücksichtigt gelassen, daß die Klägerin im großen Umfange tragbare Feuerspritzen vertreibe, bei denen ein Diesel-Motor mit der Pumpe gekoppelt sei, und daß die vorgelegten Abbildungen jedenfalls für den Laien die Ähnlichkeit mit den Abbildungen der Kühlaggregate der Beklagten ergäben, kann schon deshalb nicht durchgreifen, weil es für den Gleichartigkeitsbegriff nicht auf die Auffassung des "Laien", sondern allein auf die Ansicht des Durchschnittskäufers ankommt, die Ähnlichkeit und damit Verwechslungsfähigkeit der Waren im übrigen nichts über die Gleichartigkeit dieser Waren im Sinne des Warenzeichenrechtes besagt (Urteil des Senats vom 10. Mai 1955 - GRUR 1955, 487 [489] - [Alpha]).

  • BGH, 14.11.1991 - I ZR 24/90

    Verwechslungsgefahr bei Branchen-und Warenidentität - "dib"

    Bei der Prüfung dieser Frage wird zu beachten sein, daß "isoschall" als im wesentlichen beschreibende Angabe von Haus aus nicht kennzeichnungskräftig ist und deshalb als Bestandteil oder Zusatz wenig geeignet erscheint, den Gesamteindruck in einer aus einem eventuellen Verwechslungsbereich herausführenden Weise zu verändern (vgl. BGH, Urt. v. 10.5.1955 - I ZR 177/53, GRUR 1955, 487, 489 - Alpha Sterilisator; BGHZ 2i, 182, 186 - Funkberater; BGH aaO. - alpi/Alba Moda; BGH, Urt. v. 8.3.1990 - I ZR 65/88, GRUR 1990, 681, 684 [BGH 08.03.1990 - I ZR 65/88] - Schwarzer Krauser m.w.N.); jedoch dürfen ungeachtet dessen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch schutzunfähige, weil nicht kennzeichnungskräftige Bestandteile einer Bezeichnung bei der Prüfung nicht gänzlich außer Betracht bleiben, weil sie unter bestimmten Umständen ausnahmsweise den Gesamteindruck mitprägen können (vgl. BGHZ 42, 307, 311 - derma; Großkomm/ Teplitzky, § 16 UWG, Rdn. 357 m.w.N. in Fn. 454).
  • BGH, 15.01.1957 - I ZR 56/55

    Taeschner II; Taeschner (Pertusin II)

    Der Beseitigungsanspruch folgt aber - wie ein Unterlassungsanspruch - allgemein aus § 1004 BGB (BGH GRUR 1955, 487 - Alpha -).
  • BGH, 11.03.1982 - I ZR 58/80

    BBC/DDC

    Dem steht nicht entgegen, daß die Verwechslungsfähigkeit von Warenzeichen im Regelfall nicht dadurch ausgeschlossen wird, daß dem Verletzerzeichen ein auf die betriebliche Herkunft hinweisender Firmen- oder Namenszusatz beigefügt wird (RG GRUR 1939, 632, 642 - Recresal - BGH GRUR 1955, 487, 489 - Alpha-Sterilisator -).
  • BGH, 22.02.1957 - I ZR 203/55

    Rechtsmittel

    Ist bei einer derart zusammengesetzten Bezeichnung der die Gattungsbezeichnung enthaltende Bestandteil mit der im Verkehr durchgesetzten und daher unterscheidungskräftigen Bezeichnung eines anderen Unternehmens verwechslungsfähig, so tritt vielmehr in der Regel der Eigenname derart zurück, daß er die Verwechslungsgefahr nicht zu beseitigen vermag (BGH GRUR 1955, 487 - Alpha - Sterilisatoren: vgl. auch BGH GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube; BGH GRUR 1956, 183 - Drei Punkte).

    Die Entscheidungen des erkennenden Senats in GRUR 1955, 487 - Alpha-Sterilisatoren - und GRUR 1955, 481 - Hamburger Kinderstube - stehen entgegen der Meinung der Revision damit nicht in Widerspruch, da es sich in den dort entschiedenen Fällen nicht um Bezeichnungen handelte, die für das betreffende Fachgebiet an und für sich Gattungsbezeichnungen waren, und schon aus diesem Grunde der Hinzufügung eines Personennamens nicht die Bedeutung beigemeseen werden konnte, die ihr im vorliegenden Falle für den Gesamteindruck der angegriffenen Bezeichnung zukommen muß, Angesichts der durch die Hinzufügung des Familiennamens "U." bewirkten Änderung des Gesamteindrucks muß ferner auch die Erwägung der Revision versagen, daß in den Fällen, die überhaupt für die Annahme einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne in Betracht kämen, der Verkehr ohnehin annehme, daß die Firmenbezeichnungen nicht ein und dasselbe, sondern zwei verschiedene, allerdings wirtschaftlich oder organisatorisch verbundene Unternehmen beträfen und daher die bloße Hinzufügung eines Familiennamens zu einer Sachfirma die Verwechslungsgefahr nicht ausschließen könne: Von einer "bloßen" Hinzufügung eines Personennamens zu einer Sachfirma kann keine Rede sein, wenn diese Hinzufügung, wie im vorliegenden Falle, aus besonderen Gründen den Gesamteindruck der Bezeichnung grundlegend ändert.

  • BGH, 18.10.1974 - I ZR 118/73

    Betreiben eines Textil-Einzelhandelsgeschäfts - Verletzung eines eingetragenen

    Zu dem verbotenen kennzeichnungsmäßigen Gebrauch gehört nach ständiger Rechtsprechung auch eine Benutzung als Firmenbestandteil oder Geschäftsbezeichnung (Etablissementsbezeichnung) (BGH GRUR 1954, 123 - Auto-Fox; 1955, 415 - Arctuvan; 1955, 487 - Alpha; 1955, 95 - Buchgemeinschaft; 1957, 433 - Hubertus; 1962, 647 - Strumpfzentrale; 1966, 495 - Uniplast).

    Ein Warenzeichen wird deshalb dadurch, daß es in einer Firma als deren Bestandteil oder als Geschäftsbezeichnung benutzt wird, Jedenfalls in aller Regel in einer Weise verwendet, die in den nach § 15 WZG geschützten Rechtskreis des Warenzeicheninhabers eingreift (BGH GRUR 1954, 123, 124; 1955, 415; 1955, 487, 488; RGZ 100, 267).

  • BGH, 31.05.1960 - I ZR 16/59

    Alterswerbung Sekt (=Sektwerbung)

    Dieser Beseitigungsanspruch ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung des § 1004 BGB (BGH GRUR 1955, 487, 488 - Alpha).
  • BGH, 04.01.1963 - Ib ZR 95/61

    coffeinfrei

    Zunächst entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß auch Angaben über die Warenbeschaffenheit sich im Verkehr als Kennzeichen für die Herkunft durchsetzen und dadurch Gegenstand eines Ausstattungsschutzes werden können (BGH GRUR 1955, 487, 488 - Alpha; 1960, 83 - Nährbier).
  • BGH, 11.07.1958 - I ZR 85/57

    Rechtsmittel

    Entscheidend ist allein, ob die miteinander zum Vergleich stehenden Waren ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Verwendungsweise nach, insbesondere auch hinsichtlich ihrer regelmäßigen Fabrikations- und Verkaufsstätten, so enge Berührungspunkte haben, daß der Schluß nahe liegt, die unter der gleichen oder einer verwechslungsfähigen Kennzeichnung vertriebenen Waren entstammten dem gleichen Geschäftsbetrieb (BGH GRUR 1954, 457, 458 - Irus/Urus; GRUR 1955, 487, 488 - Alpha; insbesondere BGHZ 19, 23, 25 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] - Magirus; GRUR 1957, 287, 288 - Plasticummännchen; Urt. v. 14. Februar 1958 - I ZR 3/57 - Ankerzeichen; Urt. v. 6. Juni 1958 - I ZB 78/57 - Kronenmarke).
  • BGH, 21.05.1969 - I ZR 131/66

    Klage gegen warenzeichenmäßigen Gebrauch der Bezeichnungen "Rudolf F." und

    Hat daher das Patentamt eine Zeichenübereinstimmung verneint, so besteht für den Widersprechenden ein ausreichendes Rechtsschutzbedürfnis, im Wege der Löschungsklage gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 WZG einzuschreiten oder den sachlich-rechtlichen Löschungsanspruch geltend zu machen, der nach gefestigter Rechtsprechung dann gegeben ist, wenn durch eine Rechtsverletzung ein dauernder Zustand im Register geschaffen ist, der nur durch eine entsprechende Löschung beseitigt werden kann (vgl. dazu BGH GRUR 1955, 487, 488).
  • BGH, 09.03.1966 - Ib ZB 2/65

    Schutzfähigkeit des Wortes "VITA-MALZ" als Warenzeichen für ein Biererzeugnis -

  • BGH, 30.06.1961 - I ZR 3/60

    Carl-Zeiss-Stiftung

  • BGH, 31.01.1958 - I ZR 178/56

    Colonia

  • BGH, 23.04.1969 - I ZR 129/67

    Beanspruchung von Ausstattungsrechten an einem Katzen-Bildzeichen - Verletzung

  • BGH, 25.10.1957 - I ZR 38/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.10.1957 - I ZR 96/56

    Zeichenentwertung durch berühmte Marke

  • BGH, 05.02.1957 - I ZR 168/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.12.1956 - I ZR 68/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.09.1959 - I ZR 118/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.04.1958 - I ZR 10/57

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.10.1956 - I ZR 8/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.03.1956 - I ZR 73/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 110/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.03.1957 - I ZR 196/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 22.03.1957 - I ZR 222/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.01.1957 - I ZR 140/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.10.1958 - I ZR 102/57

    Rechtsmittel

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