Rechtsprechung
BGH, 22.06.1956 - I ZR 152/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- GRUR 1957, 274
- DB 1956, 743
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68
Deutscher Sekt
Die Rechtsprechung hat wiederholt betont, daß bei blickfangmäßiger Herausstellung von Werbeangaben der Blickfang als solcher nicht irreführend sein darf (BGH GRUR 1957, 274, 275 - nach Maß; vgl. GRUR 1958, 485, 487 - Odol), daß Richtigstellungen im weiteren Inhalt einer Anzeige nicht ohne weiteres ausreichen (BGH GRUR 1962, 411, 412 - Watti; 1968, 200, 204 - Acrylglas) und daß die Wirkung einer Warenbezeichnung unabhängig von der aufklärenden Begleitwerbung zu beurteilen sein kann (BGH GRUR 155, 251 - Silberal). - BGH, 15.11.1967 - Ib ZR 70/65
Westfalenblatt II
Bach der Rechtsprechung spielt es für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung einer solchen Blickfangreklame keine Rolli ob durch aufmerksames Lesen des gesamten Werbetext es klargestellt würde, was in Wahrheit gemeint ist (BGH GRUR 1957, 274, 275 - nach Maß).