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   BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58   

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BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58 (https://dejure.org/1959,888)
BGH, Entscheidung vom 17.03.1959 - I ZR 21/58 (https://dejure.org/1959,888)
BGH, Entscheidung vom 17. März 1959 - I ZR 21/58 (https://dejure.org/1959,888)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1959, 548
  • GRUR 1959, 360
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.12.1954 - I ZR 36/53

    Örtlich begrenzte Verkehrsgeltung

    Auszug aus BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58
    Daß diese Feststellungen über die Verkehrsgeltung des Titels "Elektro-Technik" im Vor prozeß getroffen sind, würde selbst dann rechtlich unerheblich sein, wenn das Urteil nicht zwischen denselben Parteien ergangen wäre (BGHZ 16, 82, 86 ff [BGH 21.12.1954 - I ZR 36/53] - Wickelstern).
  • BGH, 05.04.1957 - I ZR 127/55

    Eucerin / Estarin

    Auszug aus BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58
    Die in diesem Zusammenhang vom Berufungsgericht zitierte Entscheidung BGH GRUR 1957, 435 - Eucerin - trifft nicht den Kern der hier zur Entscheidung stehenden Frage.
  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58
    Zwar hätte es näher gelegen, die Prüfung der Verwechslungsgefahr unter dem Gesichtspunkt der Bestimmung des § 16 Abs. 1 UWG vorzunehmen (vgl. BGHZ 26, 52, 60 ff [BGH 15.11.1957 - I ZR 83/56] - Sherlock Holmes), nach der auch in dem Vorprozeß das Oberlandesgericht Bamberg den Beklagten zur Unterlassung der Führung des Titels "Elektrotechnik" verurteilt hat.
  • BGH, 11.11.1958 - I ZR 152/57

    Sinngehalt eines Zeichens und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58
    Die Möglichkeit der Verwechslung der Zeitschriften als solchen spielt hierfür überhaupt keine Rolle (Urt. v. 11. November 1958 - I ZR 152/57 - Quick; insoweit in BGHZ 28, 320 nicht abgedruckt).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58
    Obwohl der Zweck der Zeitschrift auf die Unterrichtung der Leser auf dem Gebiet der Elektrotechnik hinzielt, stellt das Wort "Elektrotechnik" jedenfalls nicht ohne weiteres den notwendigen Namen für eine solche Zeitschrift dar (vgl. BGH GRUR 1957, 25, 26 - Hausbücherei).
  • BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53

    Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens

    Auszug aus BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58
    Zum mindesten ist eine solche Gefahr in dem Sinne gegeben, daß bei einem nicht ganz unbeachtlichen Teil dieser Verkehrskreise der Anschein erweckt wird, als beständen zwischen den beiden Zeitschriftenunternehmen organisatorische oder wirtschaftliche Beziehungen (BGHZ 15, 107, 110 [BGH 22.10.1954 - I ZR 46/53] - Koma).
  • BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58
    Für die wettbewerbliche Beurteilung würde im übrigen insbesondere ins Gewicht fallen, daß bei der Frage der Verwechslungsgefahr die wettbewerbswidrige Benutzung einer ähnlichen Bezeichnung in der Vergangenheit nicht außer acht gelassen werden darf (BGH GRUR 1958, 86, 89 - Ei-Fein).
  • OLG Hamburg, 24.04.2002 - 5 U 2/01

    EVIAN/Revian II

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur jedoch anerkannt, dass von dem Verletzer nach vorangegangener Kennzeichenverletzung ein größerer Abstand zu dem geschützten Zeichen verlangt werden kann, als der Schutzbereich wegen Verletzungsgefahr dies eigentlich verlangt (BGH GRUR 60, 126, 128/129 - Sternbild; BGH GRUR 59, 360, 363 - Elektrotechnik; BGH GRUR 61, 343, 346 - Meßmer Tee I).
  • OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 1/05

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen der deutschen Wortmarke "EVIAN" für

    Es ist in Rechtsprechung und Literatur jedoch anerkannt, dass von dem Verletzer nach vorangegangener Kennzeichenverletzung ein größerer Abstand zu dem geschützten Zeichen verlangt werden kann, als der Schutzbereich wegen Verletzungsgefahr dies eigentlich verlangt (BGH GRUR 60, 126, 128/129 - Sternbild; BGH GRUR 59, 360, 363 - Elektrotechnik; BGH GRUR 61, 343, 346 - Meßmer Tee I).
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Der Senat hat zwar im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts (GRUR 1942, 217, 218) die Auffassung vertreten, daß auch einem einen Ausstattungsschutz feststellenden Urteil in dem Rechtsstreit des Ausstattungsberechtigten gegen einen anderen Beklagten insofern Bedeutung zukommen kann, als mangels anderweitigen Vorbringens des Beklagten auch diesem gegenüber in tatsächlicher Hinsicht davon ausgegangen werden kann, daß bei Erlaß des Urteils der dort festgestellte Ausstattungsschutz bestanden hat, und daß auch angenommen werden kann, daß er jedenfalls noch eine zeitlang fortbestanden habe (BGHZ 16, 82, 86 ff [BGH 21.12.1954 - I ZR 36/53] - Wickelsterne; BGH GRUR 1959, 360, 362 - Elektrotechnik mit Anm. Dietrich Reimer).
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 153/86

    "Teekanne II"; Schutzfähigkeit der bildlichen Darstellung einer Teekanne;

    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß für den Nachweis einer Verkehrsgeltung und ihres Grades auch entsprechende Feststellungen in einem anderen früheren Prozeß genügen können (vgl. RG GRUR 1942, 217, 218; BGHZ 16, 82, 86 - Wickelsterne; BGH, Urt. v. 17.3.1959 - I ZR 21/58, GRUR 1959, 360, 362 - Elektrotechnik).
  • BGH, 26.10.1962 - I ZR 21/61

    Rechtsmittel

    Im übrigen hätte das Berufungsgericht insoweit einen anderen Gesichtspunkt heranziehen können und müssen, aus dem sich zugleich die Unerheblichkeit der erhobenen Verfahrensrüge ergibt: Die festgestellten früheren Maßnahmen der Herstellerin der angegriffenen Maschinen, die jeweils die Gefahr von Verwechslungen in besonders starkem Maß begründet haben, wirken nach der allgemeinen Lebenserfahrung in den angesprochenen Fachkreisen weiter fort (vgl. hierzu BGH GRUR 1959, 360 - Elektrotechnik).
  • BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59

    "Almglocke" - "Almquell"

    Vielmehr beantwortet sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Warenzeichenbestandteil, der von Haus aus nur beschreibenden Charakter besitzt, dennoch kraft Verkehrsgeltung einen Bedeutungswandel zur individuellen Herkunftsbezeichnung durchmachen kann, nach folgenden selbständigen Rechtsgrundsätzen: Ein zunächst nicht unterscheidungskräftige Bestandteil eines Warenzeichens kann gleichwohl maßgebende Bedeutung für die Prüfung der Verwechslungsgefahr erlangen, falls er Verkehrsgeltung in dem Sinne erworben hat, daß ein nicht unbeachtlicher Teil des Verkehrs in ihm - also in dem Bestandteil - den Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen erblickt (vgl. BGH in GRUR 1955, 95, 96 - Buchgemeinschaft; GRUR 1955, 481, 483 - Kinderstube; GRUR 1959, 360, 363 - Elektrotechnik).
  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 98/60

    Schutz eines Warenzeichens bei Zeitschriftentiteln - Ausschluss einer

    Damit verstößt es gegen den Grundsatz, daß bei Zeitschriften, die sich, wie diese, an die Allgemeinheit wenden, nur die Titel als solche auf die Gefahr einer Verwechslung zu prüfen sind und nicht auf den Inhalt und Charakter der Zeitschrift zurückgegriffen werden darf (BGH GRUR 1959, 182, 184 - Quick; 1959, 360, 362 - Elektrotechnik).
  • BGH, 05.01.1966 - Ib ZR 23/64

    Preisgegenüberstellung mit Richtpreisen

    Selbst wenn dem Berufungsgericht darin beizutreten wäre, daß hinsichtlich dieser Werbung keine Wiederholungsgefahr mehr bestehe, hätte sich doch die Prüfung nicht erübrigt, ob die dadurch erweckte, möglicherweise sehr nachhaltige Vorstellung, daß man es bei der Beklagten mit einem sogenannten "Preisbrecher" im Sinne der Durchbrechung vertraglicher Preisbindungen zu tun habe, nicht im Publikum noch fortwirkte (vgl. BGH GRUR 1957, 348, 349 - Klasen-Möbel; GRUR 1958, 86, 89 - Ei-fein; GRUR 1959, 360, 363 - Elektrotechnik; GRUR 1960, 126, 129 - Sternbild).
  • BGH, 13.10.1959 - I ZR 58/58

    Rechtsmittel

    Daß es für die wettbewerbliche Beurteilung von Bedeutung sein kann, wenn der Verletzer bereits in der Vergangenheit eine ähnliche Bezeichnung wettbewerbswidrig benutzt hatte, hat der Senat wiederholt entschieden (GRUR 1958, 86, 89 - Ei-Fein; GRUR 1959, 360, 363 - Elektrotechnik).
  • BGH, 24.11.1965 - Ib ZR 103/63

    Möglichkeit einer Schwächung der Kennzeichnungskraft eines Warenzeichens durch

    Nicht zu beanstanden ist zunächst, daß das Berufungsgericht in eigener freier Beweiswürdigung auf das Beweisergebnis zurückgegriffen hat, das im einem früheren, zwischen der Klägerin und anderen Beklagten geführten Rechtsstreit gewonnen worden war; dieses Verfahren, welches die Revision als solches überdies jedenfalls nicht ausdrücklich bemängelt hat, unterliegt bei der hier gegebenen Art des Beweismittels - Auskünfte der Industrie- und Handelskammern - keinen rechtlichen Bedenken (BGHZ 16, 82, 86 [BGH 21.12.1954 - I ZR 36/53] - Wiekolstern - GRUR 1959, 360, 362 - Elektrotechnik; GRUR 1959, 423, 424 - Fußballstiefel).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 58/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.05.1959 - I ZR 16/58

    Rechtsmittel

  • OLG Hamm, 16.11.2010 - 4 U 95/10

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

  • BGH, 26.09.1961 - I ZR 55/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.06.1966 - Ib ZR 99/64

    Anspruch auf Namensrechte und Kennzeichnungsrechte wegen Bestehens einer

  • BGH, 06.02.1962 - I ZR 69/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.07.1961 - I ZR 92/60

    Rechtsmittel

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