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   BGH, 14.07.1961 - I ZR 17/60   

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https://dejure.org/1961,1572
BGH, 14.07.1961 - I ZR 17/60 (https://dejure.org/1961,1572)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1961 - I ZR 17/60 (https://dejure.org/1961,1572)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1961 - I ZR 17/60 (https://dejure.org/1961,1572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1961, 915
  • GRUR 1962, 29
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.05.1960 - I ZR 36/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 17/60
    Der Kläger war Inhaber des am 17. Mai 1961 abgelaufenen DBP Nr. 914 470, dessen Patentansprüche im Patentnichtigkeitsverfahren durch Urteil des erkennenden Senats vom 6. Mai 1960 - I ZR 36/58 - wieder in ihrem ursprünglichen Wortlaut hergestellt worden sind und folgendermaßen lauteten:.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 6. Mai 1960 in der unter den gleichen Parteien geführten Patentnichtigkeitssache I ZR 36/58 folgende Ausführungen über den Gegenstand der Erfindung gemacht:.

    Dieser Darlegung des Nichtigkeitssenats hat sich der erkennende Senat in seinem Urteil vom 6. Mai 1960 - I ZR 36/58 - mit folgenden Ausführungen angeschlossen:.

    Diese Würdigung der im sogen. G.-Prospekt enthaltenen Vorveröffentlichungen ist frei von Rechtsirrtum und stimmt überein mit der Beurteilung des erkennenden Senats im Nichtigkeitsverfahren I ZR 36/58 (vgl. S. 9/10 des Urteils vom 6. Mai 1960).

    Im Gegensatz zu diesem Gebrauchsmuster besaß der in Gestalt des G.-Prospektes in Verbindung mit der "W."-Teilezeichnung vorbekannte Beschlag der Firma G. als Antriebsglied eine als Glockenwinkel ausgebildete Schubschwinge, welche mit den Schubstangen über zwei Kurbellaschen in Verbindung stand (Urteil I ZR 36/58 S. 10).

    Von ausschlaggebender Bedeutung für die Beurteilung der zu entscheidenden Frage, ob der allgemeine Erfindungsgedanke (Merkmale 1+2+3+4) eine Entwicklungsleistung erforderte, die einem mit dem gesamten Stand der Technik des Anmeldetages vertrauten Durchschnittsfachmann weder auf Grund seines Fachwissens noch auf Grund besonderer Überlegungen zugänglich war, ist die Würdigung, die die Erfindungshöhe des Anspruchs 1 des Klagepatents im Nichtigkeitsurteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Mai 1960 - I ZR 36/58 - gefunden hat und der sich der erkennende Senat anschließt.

    Gegen diese, schon im Urteil I ZR 36/58 vom 6. Mai 1960 (S. 18) enthaltene Würdigung der Patentansprüche 2, 3, 6, die für sich allein betrachtet nur echte Unteransprüche darstellen, hat sich die Revision auch nicht zur Wehr gesetzt.

    Der erkennende Senat mußte im Nichtigkeitsverfahren I ZR 36/58 die Frage der selbständigen Schutzfähigkeit der Sicherungsvorrichtung offen lassen, und hat dies auch getan, wie sich aus den Seiten 18 und 19 des Urteils vom 6. Mai 1960 ergibt.

  • BGH, 08.07.1955 - I ZR 24/55

    Neuheitsschädlichkeit ausgelegter Patentanmeldungen

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 17/60
    Denn diese Gebrauchsmusterschrift kann nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 18, 81) dem schon am 17. Mai 1938 angemeldeten Klagepatent bei der Neuheitsprüfung nicht entgegengehalten werden.
  • BGH, 10.05.1960 - I ZR 9/59
    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 17/60
    Zur Feststellung einer patentrechtlichen Äquivalenz genügt nicht die Verwendung zweier unterschiedlicher Lösungsmittel in übereinstimmender Funktion, sondern es muß zudem eine Gleichwirkung im Sinne des konkreten Erfindungsgedankens (vgl. BGH in GRUR 1960, 478 - Blockpedal) gegeben sein.
  • RG, 12.11.1927 - I 21/27

    Patentschutz von Äquivalenten

    Auszug aus BGH, 14.07.1961 - I ZR 17/60
    Wie bereits das Reichsgericht in RGZ 119, 70, 74 ausgeführt hat, ist die Lehre von der patentrechtlichen Gleichwertigkeit (Äquivalenz) auf das Bestreben zurückzuführen, dem Erfinder den ihm gebührenden Lohn ungeschmälert zuzuwenden.
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da

    Es verbietet sich deshalb, im Nichtigkeitsverfahren in den Anspruch neu eingefügte beschränkende Merkmale bei der Auslegung für unerheblich anzusehen und wieder zu eliminieren (vgl. BGH GRUR 1961, 335, 337 - Bettcouch; BGH GRUR 1962, 29, 30 - Drehkippbeschlag).
  • BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93

    "Kunststoffaufbereitung"; Beginn der Verjährungsfrist zu Lasten des Lizenznehmers

    Erforderlich ist, daß das Ersatzmittel, welches bei der angegriffenen Ausführungsform anstelle des im Patent ausdrücklich empfohlenen Mittels benutzt wird, zur Erfüllung der im Patent gestellten konkreten Aufgabe dient und den vom Patent angestrebten Erfolg - zumindest im wesentlichen - erreicht (BGH GRUR 1967, 84, 85 - Christbaumbehang I; GRUR 1960, 478, 481 - Blockpedale; GRUR 1962, 29, 31 - Drehkippbeschlag).
  • BGH, 10.07.1973 - X ZR 24/70

    Eingriff in den Schutzbereich eines Klagepatents - Übereinstimmung der

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat zwar in einer Reihe von Entscheidungen den jeweiligen Stand der Technik im Zusammenhang mit dem Schutz der Gleichwerte berücksichtigt und darauf hingewiesen, daß sich die Einbeziehung glatter patentrechtlicher Äquivalente in den Schutzbereich eines Patents durch den vorbekannten Stand der Technik verbieten könne (RGZ 119, 70, 73 f.; BGHZ 3, 365, 371 - Gummisohle; BGH GRUR 1955, 139, 140 - Eiserner Grubenausbau), auch wenn die angegriffene Ausführungsform dem freien Stand der Technik nur nahestehe (BGH GRUR 1962, 29, 31 - Drehkippbeschlag; BGH Urteil vom 9. Februar 1962 - I ZR 30/60 - Turmdrehkran).

    Darüber hinaus muß vielmehr das für den Patentschutz in Anspruch genommene unterschiedliche Lösungsmittel der angegriffenen Ausführungsform im Sinne des konkreten Erfindungsgedankens des Klagepatents gleichwirkend, von ihm also umfaßt sein (BGH GRUR 1960, 478, 481 - Blockpedale; GRUR 1962, 29, 31 - Drehkippbeschlag; GRUR 1964, 606, 608 - Förderband; GRUR 1969, 534, 536 - Skistiefelverschluß).

  • BGH, 18.06.1964 - Ia ZR 173/63

    Rechtsmittel

    Sofern die Revision sich mit ihren Ausführungen aber gegebenenfalls darauf berufen will, daß die Konstruktion der Beklagten lediglich vom freien Stande der Technik Gebrauch mache (Einwand des "freien Standes der Technik", vgl. hierzu u.a. BGH GRUR 1955, 139, 140 - Eiserner Grubenausbau) oder daß die angegriffene Konstruktion jedenfalls dem freien Stande der Technik näher stehe als dem Klagepatent (vgl. hierzu BGH Urteil vom 9. Februar 1962 - I ZR 30/60 Turmdrehkran; ferner GRUR 1962, 29, 31 - Drehkippbeschlag) und aus diesen Gründen nicht in den Gegenstand des Klagepatents einbezogen werden dürfe, kann sie ebenfalls nicht durchdringen.
  • BGH, 18.02.1975 - X ZR 24/74

    Äquivalenz

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  • BGH, 18.02.1965 - Ia ZB 235/63

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der verwaltungsgerichtlichen Klagen von

    Der Begriff der "Erfindungshöhe" ist einerseits ein "revisibler Rechtsbegriff" (vgl. BGH GRUR 1962, 29, 32).
  • BGH, 29.06.1971 - X ZR 18/68

    Patent auf einen Haltekörper für Sicherheitsskibindungen - Zweckmäßige

    Damit scheide auch eine nicht glatte Äquivalenz aus; denn die Lösungsmittel des Klagepatents und der angegriffenen Ausführungsform seien nicht mehr im Sinne des durch Auslegung zu ermittelnden Lösungsgedankens des Klagepatents gleichwirkend (vgl. BGH GRUR 1955, 29, 31; 1957, 20, 22; 1960, 478, 481; 1962, 29, 31).
  • BGH, 27.06.1972 - X ZR 8/69

    Schutzdauer eines Gebrauchsmusters für Stoßtränkgeräte für das bergmännische

    Jedoch unterliegt die Prüfung der Erfindungshöhe auf der Grundlage der getroffenen tatsächlichen Feststellungen durch das Berufungsgericht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGH GRUR 1962, 29, 32 - Drehkippbeschlag).
  • BGH, 27.10.1966 - Ia ZR 96/64

    Schutzfähigkeit des für den Rechtstreit erheblichen, in der Raumform verkörperten

    Eine solche Feststellung setzte vielmehr, wie das Berufungsgericht richtig erkannt hat, nach ständiger Rechtsprechung (vgl. u.a. RG GRUR 1942, 307, 309; BGH GRUR 1955, 29, 31 - Nobelt-Bund - 1960, 478, 481 - Blockpedal - GRUR 1962, 29, 31 - Drehkippbeschlag - GRUR 1964, 606, 608 - Förderband -) voraus, daß durch die Ausführungsform der Beklagten die konkrete Aufgabe des Klagegebrauchsmusters gelöst würde, welche - wie wiederholt erwähnt - darin besteht, den Dübel gegen Verdrehung und Herausfallen bzw. Rutschen bereits beim Einstecken in das Bohrloch, sonach vor dem Einführen einer Schraube und dem dadurch hervorgerufenen Aufspreizen des Dübels zu schützen.
  • BGH, 08.02.1966 - Ia ZR 42/65

    Gegenständliche Verletzung des Klagegebrauchsmusters - Äquivalente Gestaltung

    Dieser übergeordnete Erfindungsgedanke wird in der Regel - wie auch im vorliegenden Fall - ein solcher sein, der dem mit den durchschnittlichen Kenntnissen und Fertigkeiten des Tages der Anmeldung ausgestatteten Fachmann durch den Inhalt des Schutzrechts (des Patents oder des Gebrauchsmusters) nicht unmittelbar und ohne daß er zu dieser Erkenntnis einer besonderen Überlegung bedurfte, vermittelt wird; es ist dann jener Lösungsgedanke ein sogenannter allgemeiner oder erweiterter Erfindungsgedanke, der nur dann geschützt ist, wenn er alle Erfordernisse einer schutzfähigen Erfindung erfüllt (vgl. auch BGH GRUR 1955, 29, 31 rechte Spalte - Nobelt-Bund; 1960, 478, 481 - Blockpedale; 1962, 29, 31 - Drehkippbeschlag).
  • BGH, 04.03.1965 - Ia ZR 232/63

    Bindung des Revisionsgerichts durch die Feststellung des Berufungsgerichts -

  • BGH, 18.09.1962 - I ZR 41/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.03.1969 - X ZR 29/66
  • BGH, 29.10.1968 - X ZR 77/65

    Patentverletzungssache hinsichtlich eines Verfahrens zur Herstellung von Schuhen

  • BGH, 11.01.1966 - Ia ZR 135/63

    Schutz des allgemeinen Erfindungsgedanken mangels erforderlicher Erfindungshöhe -

  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 222/63

    Vertrieb von in der keramischen Industrie zur Durchführung der Ziegeltransporte

  • BGH, 25.11.1965 - Ia ZR 243/63

    Vorrichtungen zur Durchführung der Ziegeltransporte in der keramischen Industrie

  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 235/63

    Herstellung von Flaschen und ähnlichen Hohlkörpern aus thermoplastischen

  • BGH, 09.02.1962 - I ZR 30/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.11.1963 - Ia ZR 94/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.09.1963 - Ia ZR 194/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 26/61

    Rechtsmittel

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