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   BGH, 01.12.1961 - I ZR 131/56   

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https://dejure.org/1961,120
BGH, 01.12.1961 - I ZR 131/56 (https://dejure.org/1961,120)
BGH, Entscheidung vom 01.12.1961 - I ZR 131/56 (https://dejure.org/1961,120)
BGH, Entscheidung vom 01. Dezember 1961 - I ZR 131/56 (https://dejure.org/1961,120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1962, 294
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.05.1956 - I ZR 43/55

    Selbstbeschränkung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 01.12.1961 - I ZR 131/56
    Eine solche kann zwar nach gesicherter Rechtsprechung - außer in einem förmlichen Verfahren nach § 36 a PatG - auch dadurch erzielt werden, daß der beklagte Patentinhaber im Nichtigkeitsverfahren erklärt, das Patent nur in beschränktem Umfange verteidigen zu wollen, und hierdurch den Prozeßstoff mit der Wirkung begrenzt, daß ihm ein weiterreichender Patentschutz nicht mehr zugebilligt werden kann (BGHZ 21, 8, 10 [BGH 30.05.1956 - I ZR 43/55] - Spritzgußmaschine).
  • BGH, 21.10.1952 - I ZR 106/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 01.12.1961 - I ZR 131/56
    Für die Annahme eines Patentverzichts im Rechtssinne fehlte es an den gesetzlichen Voraussetzungen, denn ein solcher Verzicht kann nur gegenüber dem Patentamt erklärt werden (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 PatG); außerdem muß er sich auf das ganze Patent oder doch auf einen ganzen Anspruch beziehen und kann nicht in einer bloßen Änderung des Wortlauts eines Anspruches bestehen, wie sie die Beklagte allein vorschlägt (BGH GRUR 1953, 86 - Schreibhefte).
  • BGH, 28.10.1997 - X ZB 11/94

    "Scherbeneis"; Prüfung eines Gebrauchsmusters im Löschungverfahren

    Ein Verzicht kann sich aber nur auf das Schutzrecht insgesamt oder auf volle Ansprüche beziehen (vgl. BT-Drucks. 10/3903, S. 28); weder kann auf Anspruchsteile verzichtet noch können die bestehenden Ansprüche geändert oder durch andere ersetzt werden (vgl. Benkard, aaO, 9. Aufl., GebrMG § 24 Rdn. 21 u. PatG § 20 Rdn. 3), noch ist ein Verzicht auf eine weitergehende Fassung eines Patentanspruchs möglich (vgl. für das Patentrecht BGH GRUR 1962, 294, 295 f. - Hafendrehkran; BGH GRUR 1953, 86 re.Sp. - Schreibhefte).
  • BGH, 04.06.1996 - X ZR 49/94

    "Rauchgasklappe"; Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Er ist - soweit er nicht mehr verteidigt wird - ohne weitere Sachprüfung für nichtig zu erklären (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 31.10.1967 - Ia ZR 80/64, Liedl 1967/68, 253, 261 - Mehrkammerfilterpresse; Urt. v. 1.12.1961 - I ZR 131/56, GRUR 1962, 294 f. - Hafendrehkran).
  • BGH, 17.09.1987 - X ZR 56/86

    "Abschlußblende"; Beschränkung eines Patentanspruchs auf eine bestimmte Art der

    Voraussetzung dafür ist allerdings, daß es sich wirklich um eine Beschränkung handelt und die eingeschränkte Lehre im Patent offenbart ist (BGH GRUR 1960, 542, 544 re.Sp. - Flugzeugbetankung I; BGH GRUR 1962, 294, 296 re.Sp. - Hafendrehkran).
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