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   BGH, 24.02.1965 - Ib ZR 48/63   

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https://dejure.org/1965,2321
BGH, 24.02.1965 - Ib ZR 48/63 (https://dejure.org/1965,2321)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1965 - Ib ZR 48/63 (https://dejure.org/1965,2321)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1965 - Ib ZR 48/63 (https://dejure.org/1965,2321)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Herstellung und Vertrieb von Desinfektionsmitteln - Irreführender und marktschreierischer Charakter von Werbung mit den Worten "Sinnbild und Maßstab für Desinfektion" - Verstoß gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs - Behauptung einer Alleinstellung - Maßgeblichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1965, 438
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 24.02.1965 - Ib ZR 48/63
    Die Zulässigkeit einer Werbung hängt jedoch, wie das Berufungsgericht nicht verkennt, nicht in erster Linie von der sprachlichen Auslegung nach dem Wortsinn, sondern entscheidend davon ab, wie die angesprochenen Verkehrskreise, also hier die Angehörigen der Berufsgruppen, die mit Desinfektionsmitteln zu arbeiten haben, den Spruch auffassen (BGHZ 13, 244, 253 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa; BGH GRUR 1963, 34, 36 - Werkstatt und Betrieb).
  • BGH, 05.02.1965 - Ib ZR 30/63

    Lavamat II

    Auszug aus BGH, 24.02.1965 - Ib ZR 48/63
    Denn von einem Werbevergleich könnte im Streitfall mur gesprochen werden, wenn die Beklagte nach dem Eindruck der beteiligten Verkehrskreise mit dem Spruch eine Alleinstellung ihrer Desinfektionsmittel im Sinne von einzigartigen, alle Wettbewerbserzeugnisse an Güte übertreffenden Erzeugnissen behauptet hätte; denn erst aus der behaupteten Vorrangstellung könnte sich die wenigstens mittelbare Bezugnahme auf die Wettbewerbserzeugnisse ergeben, durch die diese nach der Auffassung der Revision in unlauterer Weise herabgesetzt werden (so Urteil des Senats vom 5. Februar 1965 - Ib ZR 30/63 - zu dem Werbespruch "Lavamat - der oder keiner").
  • BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1965 - Ib ZR 48/63
    Nach der Verkehrsauffassung könne, so führt der Berufungsrichter zutreffend aus, auch eine Werbung ohne Superlativ und ohne bestimmten Artikel als Behauptung einer Alleinstellung verstanden werden (BGH GRUR 1957, 600, 602 - Westfalenblatt).
  • BGH, 16.03.1962 - I ZR 144/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1965 - Ib ZR 48/63
    Die Zulässigkeit einer Werbung hängt jedoch, wie das Berufungsgericht nicht verkennt, nicht in erster Linie von der sprachlichen Auslegung nach dem Wortsinn, sondern entscheidend davon ab, wie die angesprochenen Verkehrskreise, also hier die Angehörigen der Berufsgruppen, die mit Desinfektionsmitteln zu arbeiten haben, den Spruch auffassen (BGHZ 13, 244, 253 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa; BGH GRUR 1963, 34, 36 - Werkstatt und Betrieb).
  • BGH, 25.10.1974 - I ZR 94/73

    Unschlagbar

    Es liege nicht anders als in den vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen "Fertigbrei" (GRUR 1965, 363 - Werbespruch: "Mutti gibt mir immer nur das Beste") "Lavamat II" (GRUR 1965, 365 - Werbespruch: "AEG-Lavamat, den und keinen anderen") und "Sinnbild und Maßstab" (GRUR 1965, 438 - für Desinfektionsmittel), in denen die Werbesprüche sämtlich nur als subjektive Werturteile und Anpreisungen allgemeiner Art angesehen worden seien, nicht aber als Angaben über geschäftliche Verhältnisse.
  • OLG München, 21.06.1990 - 29 U 2430/90

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Sie enthält ersichtlich keine Alleinstellungs- oder Spitzengruppenbehauptung (vgl. BGH GRUR 1965, 438, 439 - "Sinnbild und Maßstab").
  • LG Berlin, 12.07.1994 - 102 O 201/94

    Klage auf Unterlassung der Werbung für ein Haarpräparat und Nagelpräparat ;

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