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Rechtsprechung
   BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,357
BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98 (https://dejure.org/2000,357)
BGH, Entscheidung vom 11.05.2000 - X ZB 15/98 (https://dejure.org/2000,357)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 2000 - X ZB 15/98 (https://dejure.org/2000,357)
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Sprachanalyseeinrichtung

§ 1 Abs. 1 PatG, Patentierbarkeit einer Datenverarbeitungsanlage (Hardware)?

Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    PatG 1981 § 1 Abs. 1

  • openjur.de

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Erleichterung der Patentierbarkeit von Computerprogrammen

  • fitug.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sprachanalyse-Pingpong

  • uni-duesseldorf.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Patentschutz für computerimplementierte Erfindungen (Prof. Dr. Jan Busche)

Papierfundstellen

  • BGHZ 144, 282
  • NJW 2000, 3282
  • MDR 2000, 1447
  • GRUR 2000, 1007
  • GRUR Int. 2000, 930
  • BB 2000, 1696
  • K&R 2000, 453
 
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Wird zitiert von ... (25)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.02.1992 - X ZR 43/91

    Nichtigkeitsklage bei Übertragung des Patents - Lehre zum technischen Handeln bei …

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98
    (1) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats zum geltenden nationalen wie europäischen Recht, daß Patentschutz nur für Erfindungen auf dem Gebiet der Technik gewährt wird (BGHZ 115, 23, 30 - chinesische Schriftzeichen; Sen.Beschl. v. 13.12.1999 - X ZB 11/98 - Logikverifikation, Umdruck S. 10 f., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vgl. BGHZ 117, 144, 148 f. - Tauchcomputer).

    Hierzu rechnet ohne weiteres eine industriell herstellbare und gewerblich einsetzbare Vorrichtung, zu deren Betrieb Energie eingesetzt ("verbraucht") wird und innerhalb derer unterschiedliche Schaltzustände auftreten, wie dies bei einem Universalrechner, aber ebenso bei einer besonders konfigurierten Datenverarbeitungsanlage der Fall ist (vgl. zum technischen Charakter einer solchen Anlage schon BGHZ 67, 22, 27 f. - Dispositionsprogramm; BGHZ 117, 144, 149 - Tauchcomputer; BPatG GRUR 1999, 1078 ff. = Mitt.

    Der Senat hat hierzu bei anderer Gelegenheit ausgeführt, daß bei der Prüfung einer Erfindung, die technische und nichttechnische Merkmale enthält, auf erfinderische Tätigkeit der gesamte Erfindungsgegenstand unter Einschluß einer etwaigen Rechenregel zu berücksichtigen ist (BGHZ 117, 144, 150 - Tauchcomputer).

  • BGH, 13.12.1999 - X ZB 11/98

    Logikverifikation; Patentfähigkeit eines Zwischenschritts in einem Prozeß, der …

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98
    (1) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats zum geltenden nationalen wie europäischen Recht, daß Patentschutz nur für Erfindungen auf dem Gebiet der Technik gewährt wird (BGHZ 115, 23, 30 - chinesische Schriftzeichen; Sen.Beschl. v. 13.12.1999 - X ZB 11/98 - Logikverifikation, Umdruck S. 10 f., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vgl. BGHZ 117, 144, 148 f. - Tauchcomputer).
  • BGH, 13.05.1980 - X ZB 19/78

    Antiblockiersystem

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98
    Ein generelles Verbot der Patentierung von Lehren, die von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen Gebrauch machen, besteht, wie sich schon im Umkehrschluß aus der Regelung in § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 PatG und der parallelen Regelung in Art. 52 EPÜ ergibt, nach dem Gesetz jedenfalls nicht; dies wird nunmehr durch Artikel 27 des Abkommens über handelsrelevante Aspekte des geistigen Eigentums (TRIPS) bestätigt und entspricht soweit ersichtlich auch allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. nur Sen.Beschl. v. 7.6.1977 - X ZB 20/74, GRUR 1978, 102 f. - Prüfverfahren; v. 13.5.1980 - X ZB 19/78, GRUR 1980, 849 ff. - Antiblockiersystem; BGHZ 115, 11 ff. - Seitenpuffer; EPA T 1173/97 ABl.
  • BGH, 22.06.1976 - X ZB 23/74

    Patentfähigkeit von Organisations- und Rechenprogrammen

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98
    Hierzu rechnet ohne weiteres eine industriell herstellbare und gewerblich einsetzbare Vorrichtung, zu deren Betrieb Energie eingesetzt ("verbraucht") wird und innerhalb derer unterschiedliche Schaltzustände auftreten, wie dies bei einem Universalrechner, aber ebenso bei einer besonders konfigurierten Datenverarbeitungsanlage der Fall ist (vgl. zum technischen Charakter einer solchen Anlage schon BGHZ 67, 22, 27 f. - Dispositionsprogramm; BGHZ 117, 144, 149 - Tauchcomputer; BPatG GRUR 1999, 1078 ff. = Mitt.
  • BGH, 11.06.1991 - X ZB 13/88

    Lehre zum technischen Handeln bei Datenverarbeitungsprogramm

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98
    Ein generelles Verbot der Patentierung von Lehren, die von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen Gebrauch machen, besteht, wie sich schon im Umkehrschluß aus der Regelung in § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 PatG und der parallelen Regelung in Art. 52 EPÜ ergibt, nach dem Gesetz jedenfalls nicht; dies wird nunmehr durch Artikel 27 des Abkommens über handelsrelevante Aspekte des geistigen Eigentums (TRIPS) bestätigt und entspricht soweit ersichtlich auch allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. nur Sen.Beschl. v. 7.6.1977 - X ZB 20/74, GRUR 1978, 102 f. - Prüfverfahren; v. 13.5.1980 - X ZB 19/78, GRUR 1980, 849 ff. - Antiblockiersystem; BGHZ 115, 11 ff. - Seitenpuffer; EPA T 1173/97 ABl.
  • BGH, 11.06.1991 - X ZB 24/89

    Lehre zum technischen Handeln bei Datenverarbeitungsprogramm

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98
    (1) Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Senats zum geltenden nationalen wie europäischen Recht, daß Patentschutz nur für Erfindungen auf dem Gebiet der Technik gewährt wird (BGHZ 115, 23, 30 - chinesische Schriftzeichen; Sen.Beschl. v. 13.12.1999 - X ZB 11/98 - Logikverifikation, Umdruck S. 10 f., zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen; vgl. BGHZ 117, 144, 148 f. - Tauchcomputer).
  • BPatG, 14.06.1999 - 20 W (pat) 8/99

    Abgrenzung der Zwischenschaltung von menschlicher Verstandestätigkeit und …

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98
    Hierzu rechnet ohne weiteres eine industriell herstellbare und gewerblich einsetzbare Vorrichtung, zu deren Betrieb Energie eingesetzt ("verbraucht") wird und innerhalb derer unterschiedliche Schaltzustände auftreten, wie dies bei einem Universalrechner, aber ebenso bei einer besonders konfigurierten Datenverarbeitungsanlage der Fall ist (vgl. zum technischen Charakter einer solchen Anlage schon BGHZ 67, 22, 27 f. - Dispositionsprogramm; BGHZ 117, 144, 149 - Tauchcomputer; BPatG GRUR 1999, 1078 ff. = Mitt.
  • BGH, 18.03.1975 - X ZB 9/74

    Anmeldung eines Gebrauchmusters - Voraussetzungen des Gebrauchsmusterschutzes - …

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98
    Die Frage, ob dabei auch der Inhalt der zu verarbeitenden Information zu berücksichtigen sein kann, wogegen Bedenken geltend gemacht worden sind (…Melullis, aaO, S. 846 li.Sp.) und was auch nicht der herkömmlichen Auffassung zur Nichtberücksichtigung von "geistigen Anweisungen" entspräche (vgl. z.B. Sen.Beschl. v. 18.3.1975 - X ZB 9/74, GRUR 1975, 549 f. - Buchungsblatt), stellt sich im vorliegenden Verfahren ersichtlich schon deshalb nicht, weil sich die Anmeldung jedenfalls nicht auf solche Inhalte beschränkt.
  • BGH, 07.06.1977 - X ZB 20/74

    Versagung eines Patents betreffend eines Verfahren zur Prüfung des …

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98
    Ein generelles Verbot der Patentierung von Lehren, die von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen Gebrauch machen, besteht, wie sich schon im Umkehrschluß aus der Regelung in § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 PatG und der parallelen Regelung in Art. 52 EPÜ ergibt, nach dem Gesetz jedenfalls nicht; dies wird nunmehr durch Artikel 27 des Abkommens über handelsrelevante Aspekte des geistigen Eigentums (TRIPS) bestätigt und entspricht soweit ersichtlich auch allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (vgl. nur Sen.Beschl. v. 7.6.1977 - X ZB 20/74, GRUR 1978, 102 f. - Prüfverfahren; v. 13.5.1980 - X ZB 19/78, GRUR 1980, 849 ff. - Antiblockiersystem; BGHZ 115, 11 ff. - Seitenpuffer; EPA T 1173/97 ABl.
  • BPatG, 07.05.1998 - 17 W (pat) 55/96

    Patent - Technischer charakter einer Datenverabeitungsanlage

    Auszug aus BGH, 11.05.2000 - X ZB 15/98
    Das Bundespatentgericht hat die Beschwerde zurückgewiesen; die Entscheidung ist in BPatGE 40, 62 und Mitt.
  • BGH, 22.04.2010 - Xa ZB 20/08

    Dynamische Dokumentengenerierung

    Einer Vorrichtung (Datenverarbeitungsanlage), die in bestimmter Weise programmtechnisch eingerichtet ist, kommt deshalb ohne weiteres technischer Charakter zu, auch wenn die Vorrichtung erfindungsgemäß der Textbearbeitung dient (BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung).
  • BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00

    Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für …

    Der vorstehenden Bewertung der Kategorie des Anspruchs 22 steht auch nicht entgegen, daß der Senat in der in BGHZ 144, 282 ff. veröffentlichten Entscheidung mit dem Stichwort "Sprachanalyseeinrichtung" bei einer Datenverarbeitungsanlage, auf welcher die Bearbeitung von Texten vorgenommen wird, technischen Charakter angenommen hat, weil der Patentanspruch eine industriell herstellbare und gewerblich einsetzbare Vorrichtung betrifft.
  • BGH, 24.05.2004 - X ZB 20/03

    elektronischer Zahlungsverkehr

    Das Bundespatentgericht hat dabei übersehen, daß der Senatsbeschluß "Suche fehlerhafter Zeichenketten" nicht von dem sich aus § 1 Abs. 1 PatG ergebenden Erfordernis der Technizität des Gegenstands handelt, für den um Patentschutz nachgesucht wird (vgl. hierzu BGHZ 143, 255 - Logikverifikation; BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung), sondern sich mit der Frage des in § 1 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 PatG geregelten Patentierungsausschlusses befaßt.
  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 34/03

    Rentabilitätsermittlung

    Soweit die Rechtsbeschwerde demgegenüber meint, es sei nicht sachgerecht, an Verfahren höhere Anforderungen als an Vorrichtungen zur Datenverarbeitung zu stellen, denen nach der Rechtsprechung des Senats stets technischer Charakter zukomme (BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung), vernachlässigt sie, daß auch § 1 Abs. 2 Nr. 3 PatG zu beachten ist und diese Vorschrift nur Programme für Datenverarbeitungsanlagen, nicht aber solche Anlagen selbst betrifft.
  • BGH, 19.10.2004 - X ZB 33/03

    Anbieten interaktiver Hilfe

    Soweit die Rechtsbeschwerde demgegenüber meint, es sei nicht sachgerecht, an Verfahren höhere Anforderungen als an Vorrichtungen zur Datenverarbeitung zu stellen, denen nach der Rechtsprechung des Senats stets technischer Charakter zukomme (BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung), vernachlässigt sie, daß auch § 1 Abs. 2 Nr. 3 PatG zu beachten ist und diese Vorschrift nur Programme für Datenverarbeitungsanlagen, nicht aber solche Anlagen selbst betrifft.
  • BPatG, 21.03.2003 - 5 W (pat) 11/01
    Der Senat sieht sich bei dieser kategoriellen Wertung im Einklang mit der Betrachtungsweise, die bei der Beurteilung des technischen Charakters von Vorrichtungen, welche mit einem Computerprogramm geladen werden, für zulässig angesehen wird; unbeschadet des Umstandes, daß der Rechner in bestimmter Weise programmtechnisch eingerichtet ist, läßt sich nach dem neueren Verständnis der Technizitätsprüfung, damit folgerichtig aber auch bei der Kategorieprüfung, die der Anmeldung zugrunde liegende Lehre auch als Vorrichtung und nicht allein als Verfahren oder in Form eines Programms beanspruchen, mögen auch für die Wertung der erfinderischen Leistung andere Schwerpunkte gesetzt werden können (vgl BGH GRUR 2000, 1007, 1008 - Sprachanalyseeinrichtung; 2002, 143, 145 - Suche fehlerhafter Zeichenketten).

    Daß auf dem Datenträger Programmdaten gespeichert werden, nimmt ihm nicht seinen Erzeugnischarakter (ebensowenig wie es ihm seinen technischen Charakter nimmt, vgl für den Fall des Rechners mit eingegebenem Programm; BGH GRUR 2000, 1007, 1008 - Sprachanalyseeinrichtung).

    zugleich dazu, statt der gewählten Anspruchskategorie nur eine solche gelten zu lassen, die sich aufgrund der im Vordergrund stehenden (oder "der Anmeldung zugrunde liegenden", vgl BGH GRUR 2000, 1007, 1009 - Sprachanalyseeinrichtung) Lehre bestimmt.

    Dem in den Schutzansprüchen 1 bis 10 zunächst unter Schutz gestellten "System zur variablen Tarifierung" hat der angefochtene Beschluß die Technizität unter Bezugnahme auf die neuere Rechtsprechung (BGH GRUR 2000, 498 - Logikverifikation; GRUR 2000, 1007 - Sprachanalyseeinrichtung) zuerkannt.

    die neuere höchstrichterliche Rechtsprechung davon auszugehen, als was die der Anmeldung zugrunde liegende Lehre beansprucht wird, nämlich als Vorrichtungs-, als Verfahrensanspruch oder in Form eines Programms (vgl BGH GRUR 2000, 1007, 1009 - Sprachanalyseeinrichtung).

  • BGH, 20.11.2001 - X ZB 3/00

    Abweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent

    Daß ein Arbeitsgang durch Menschen eingeleitet oder ausgelöst wird, nimmt ihm allein nicht die erforderliche Technizität (vgl. BGHZ 144, 282, 289 - Sprachanalyseeinrichtung).

    Die Technizität der auf diese Weise hergerichteten Anlage, die sich aus den automatischen Abläufen des Verbindungsaufbaus und der Aufrechterhaltung der Verbindung ergibt, wird damit nicht in Frage gestellt (vgl. dazu auch BGHZ 144, 282, 289 - Sprachanalyseeinrichtung).

  • BPatG, 14.04.2015 - 17 W (pat) 94/10

    Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren zur Bestimmung eines …

    Rn. 57 BGH-Entscheidung "Sprachanalyseeinrichtung", X ZB 15/98 vom 11.05.2000.

    Rn. 194 Zusätzlich zu den bereits oben abgehandelten Entscheidungen weist die Patentinhaberin auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Sprachanalyseeinrichtung" (BGH GRUR 2000, 1007) und "Logikverifikation" (GRUR 2000, 498) hin.

  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 4/07

    Glasflaschenanalysesystem

    Denn für die Technizität einer erfindungsgemäßen Lehre genügt ihre Einbettung in eine technische Vorrichtung, wie sie im Streitfall gegeben ist (für Sachansprüche BGHZ 144, 282 - Sprachanalyseeinrichtung; für Verfahrensansprüche BGH, Beschl. v. 20.1.2009 - X ZB 22/07, GRUR 2009, 479 Tz. 8 - Steuerungseinrichtung für Untersuchungsmodalitäten).
  • BPatG, 10.05.2004 - 20 W (pat) 314/02
    Hingegen mag die nach Hauptantrag nebengeordnet und nach Hilfsantrag allein beanspruchte Einrichtung zum Ausführen des Verfahrens mit den im Patentanspruch 4 vorrichtungsmäßig gekennzeichneten Merkmalen nach der BGH-Entscheidung "Sprachanalyseeinrichtung" (GRUR 2000, 1007) ohne weiteres dem Patentschutz zugänglich sein, weil auch die vorliegend beanspruchte Vorrichtung in bestimmter Weise programmtechnisch eingerichtet ist.
  • BGH, 11.02.2008 - X ZA 2/07

    Anforderungen an die Gründe einer Entscheidung im Patentverfahren

  • BPatG, 21.11.2006 - 17 W (pat) 72/04
  • BPatG, 29.04.2002 - 20 W (pat) 38/00
  • BPatG, 12.11.2002 - 17 W (pat) 41/01

    Technischer Charakter des Verfahrens zur Satzanalyse nach grammatikalischen …

  • BPatG, 09.04.2002 - 20 W (pat) 38/00
  • BPatG, 03.04.2014 - 17 W (pat) 65/09
  • BPatG, 01.12.2010 - 17 W (pat) 104/05

    Patentbeschwerdeverfahren - "Vorrichtung zur Überwachung von an Patienten …

  • BPatG, 06.09.2007 - 5 W (pat) 19/06

    Prüfung eines Gebrauchsmusters auf Eintragungsfähigkeit, insbesondere auf …

  • BPatG, 18.07.2001 - 4 Ni 39/00
  • BPatG, 15.06.2009 - 19 W (pat) 301/09
  • BPatG, 16.03.2001 - 14 W (pat) 30/99
  • BPatG, 09.10.2018 - 17 W (pat) 45/16
  • BPatG, 30.10.2014 - 17 W (pat) 67/10

    Versagung einer Patentanmeldung mit der Bezeichnung "Verfahren zur Übermittlung …

  • BPatG, 06.09.2007 - 5 W (pat) 5/07
  • BPatG, 06.09.2007 - 5 W (pat) 20/06
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