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Rechtsprechung
   BPatG, 10.03.2000 - 33 W (pat) 125/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2459
BPatG, 10.03.2000 - 33 W (pat) 125/99 (https://dejure.org/2000,2459)
BPatG, Entscheidung vom 10.03.2000 - 33 W (pat) 125/99 (https://dejure.org/2000,2459)
BPatG, Entscheidung vom 10. März 2000 - 33 W (pat) 125/99 (https://dejure.org/2000,2459)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • openjur.de
  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterscheidungskraft einer Marke aufgrund ihrer grafischen Gestaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 805
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (4)

  • BPatG, 23.05.1997 - 33 W (pat) 47/97
    Auszug aus BPatG, 10.03.2000 - 33 W (pat) 125/99
    Das Patentamt wird jedoch noch zu prüfen haben, welche Rechtsfolgen sich aus der Eintragung der Wort-Bild-Marke 395 49 888 an Stelle der ursprünglichen Anmeldung der Wortmarke ergeben (vgl auch BPatGE 38, 153 ff - creactiv), zumal nach dem am 2. April 1996 dem Markeninhaber vom Patentamt per Telefax übersandten - vom Antragsgegner in Kopie zur Gerichtsakte eingereichten - Registerauszug am 29. März 1996 offenbar zunächst die Wortmarke "IMMO-BÖRSE" eingetragen worden war.
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 10.03.2000 - 33 W (pat) 125/99
    Hierbei ist grundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, so daß jede, auch noch so geringe Unterscheidungskraft ausreicht (vgl BGH GRUR 1999, 1089, 1091 - YES).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 10.03.2000 - 33 W (pat) 125/99
    Für die Beurteilung der Unterscheidungskraft einer Marke ist ihr Gesamteindruck einschließlich ihrer graphischen Gestaltung maßgeblich (BGH GRUR 1991, 136, 137 f - NEW MAN).
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 56/95

    "Immo-Data"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus BPatG, 10.03.2000 - 33 W (pat) 125/99
    Aus dem vom Antragsgegner herangezogenen "Immo-Data"-Urteil des Bundesgerichtshofs (GRUR 1997, 845f) ergeben sich keine Gesichtspunkte, die für die Schutzfähigkeit des Begriffs "Immo-Börse" sprechen könnten.
  • BPatG, 21.01.2013 - 27 W (pat) 553/12

    Grillmeister - Markenbeschwerdeverfahren - "grill® meister (Wort-Bild-Marke)" - …

    Rn. 48 Dies gilt allerdings nur dann, wenn das Logo jeweils richtig platziert ist und nicht nur einem Bestandteil zugeordnet ist, insbesondere wenn dieser in Alleinstellung nicht schutzfähig wäre (BPatG GRUR 1992, 704 - Royals; BPatG GRUR 2000, 805 (807) - © Immo-Börse).
  • BPatG, 10.09.2009 - 26 W (pat) 72/07

    Yoghurt-Gums nicht als Marke für Gummibonbons schutzfähig

    Grundsätzlich kann zwar eine besondere bildliche Ausgestaltung schutzunfähiger Wortbestandteile die hinreichende Unterscheidungskraft einer Marke bewirken (vgl. BGH GRUR 2002, 889, 890 - Fantastic; BPatG GRUR 2000, 805, 806 - Immo-Börse;… Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 338 m. w. N.).
  • BPatG, 13.08.2002 - 33 W (pat) 110/01
    Sie trägt vor, vorliegend handele es sich um einen ähnlichen Sachverhalt wie im Fall der Entscheidung "Immo-Börse" (33 W (pat) 125/99 in GRUR 2000, 805), da der Wortbestandteil "NETBANK" der angegriffenen Marke aus den Gründen der im Löschungsantrag zur Begründung herangezogenen Entscheidung "NETBANKING" (33 W (pat) 186/98) ein glatt beschreibender und schutzunfähiger Begriff sei.

    Dabei vermögen allerdings einfache graphische Gestaltungen oder Verzierungen eine fehlende Unterscheidungskraft der Wörter ebenso wenig aufzuwiegen, wie derartige einfache graphische Gestaltungselemente auch für sich wegen fehlender Unterscheidungskraft nicht als Marke eingetragen werden können (vgl BGH GRUR 2001, 1153 - antiKALK; BGH GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; BPatG GRUR 2000, 805, 806 f - Immo- Börse).

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