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| KG, 20.12.2001 - 2 W 211/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.09.2001 - 16 O 202/01
- KG, 20.12.2001 - 2 W 211/01
Papierfundstellen
- GRUR Int. 2002, 448
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.11.1993 - XII ZR 51/92
Namensschutz der katholischen Kirche
Auszug aus KG, 20.12.2001 - 2 W 211/01
Ist der Tenor nicht eindeutig, sind bei der Auslegung auch die Gründe der Entscheidung und, soweit in ihnen darauf Bezug genommen wird, auch das tatsächliche Parteivorbringen (vgl. BGH, NJW 1994, 245, 246 [BGH 24.11.1993 - XII ZR 51/92] ; Kammergericht, 5. Zivilsenat, Beschluss v. 28. Januar 2000 - Az: 5 W 8802/99;… Baumbach/Lauterbach/Albers /Hartmann, ZPO , 58. Aufl., § 890 Rnr. 3) heranzuziehen. - OLG Karlsruhe, 09.06.1999 - 6 U 62/99
Anwendbares Recht bei einer Namensverletzung im Internet
Auszug aus KG, 20.12.2001 - 2 W 211/01
Vielmehr ist nach objektiven Kriterien festzustellen, ob die Werbung sich auch an Kunden auf dem deutschen Markt wendet, ob also die Homepage von deutschen Kunden bestimmungsgemäß abgerufen wird, (ebenso OLG Frankfurt, K & R 1999, 138 ; dieser Entscheidung insoweit zustimmend Kotthoff, K & R 1999, 139; Mankowski, EwiR 1999, 471, 472; Ernst, NJW-CoR 1999, 302, 303; OLG Karlsruhe, MMR 1999, 604 in einem Namensrechtsstreit; Rüßmann, K & R 1998, 422, 426 ; Sack, WRP 2000, 269, 278;… Mankowski, GRUR Int 1999, 909, 915). - OLG Frankfurt, 03.12.1998 - 6 W 122/98
Verstoß gegen einen Unterlassungstitel durch Anbieten von Waren im Internet
Auszug aus KG, 20.12.2001 - 2 W 211/01
Vielmehr ist nach objektiven Kriterien festzustellen, ob die Werbung sich auch an Kunden auf dem deutschen Markt wendet, ob also die Homepage von deutschen Kunden bestimmungsgemäß abgerufen wird, (ebenso OLG Frankfurt, K & R 1999, 138 ; dieser Entscheidung insoweit zustimmend Kotthoff, K & R 1999, 139; Mankowski, EwiR 1999, 471, 472; Ernst, NJW-CoR 1999, 302, 303; OLG Karlsruhe, MMR 1999, 604 in einem Namensrechtsstreit; Rüßmann, K & R 1998, 422, 426 ; Sack, WRP 2000, 269, 278;… Mankowski, GRUR Int 1999, 909, 915). - KG, 28.01.2000 - 5 W 8802/99
Erneute Vollziehung einer durch Urteil bestätigten einstweiligen Verfügung
Auszug aus KG, 20.12.2001 - 2 W 211/01
Ist der Tenor nicht eindeutig, sind bei der Auslegung auch die Gründe der Entscheidung und, soweit in ihnen darauf Bezug genommen wird, auch das tatsächliche Parteivorbringen (vgl. BGH, NJW 1994, 245, 246 [BGH 24.11.1993 - XII ZR 51/92] ; Kammergericht, 5. Zivilsenat, Beschluss v. 28. Januar 2000 - Az: 5 W 8802/99;… Baumbach/Lauterbach/Albers /Hartmann, ZPO , 58. Aufl., § 890 Rnr. 3) heranzuziehen.
- BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03
Arzneimittelwerbung im Internet
Allerdings kann ein sogenannter Disclaimer, mit dem der Werbende ankündigt, Adressaten in einem bestimmten Land nicht zu beliefern, ein Indiz für eine Einschränkung des Verbreitungsgebiets sein (vgl. OLG Frankfurt CR 1999, 450, 451; KG GRUR Int. 2002, 448, 449 f.;… Fezer/Hausmann/Obergfell, UWG, Einl. I Rdn. 369; Hoeren, WRP 1997, 993, 998;… Mankowski, GRUR Int. 1999, 909, 919; Ubber, Markenrecht im Internet, S. 214;… enger: Harte/Henning/Retzer aaO § 14 Rdn. 64). - BVerfG, 13.04.2022 - 1 BvR 1021/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Verstoß gegen das Willkürverbot durch Auslegung …
Folglich ist im Wege der Auslegung in den Tenor auch dann eine entsprechende räumliche Begrenzung hineinzulesen, wenn sich eine solche daraus nicht ausdrücklich ergibt (vgl. KG, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 2 W 211/01 -, GRUR Int 2002, S. 448 - Knoblauch-Kapseln). - VG München, 24.07.2009 - M 22 S 09.3295
Fußballturnier in einem Stadion im Stadtgebiet der Antragsgegnerin
Weiter wurde verwiesen auf eine Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 20.12.2001 (Az. 2 W 211/01), wonach der räumliche Anwendungsbereich des deutschen Wettbewerbsrechts bei einer Werbung im Internet nicht schon eröffnet sei, wenn die betreffende Web-Seite auch in Deutschland abrufbar sei, vielmehr sei nach objektiven Kriterien festzustellen, ob die Werbung sich auch an Kunden auf dem deutschen Markt wende.
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