Rechtsprechung
| LG München I, 24.04.2002 - 1 HK O 16182/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zuständigkeit der Gemeinschaftsmarkengerichte bei Begehren auf Rücknahme einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung; Unterlassungsanspruch nach Markengesetz aufgrund Verwechselungsgefahr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR Int. 2002, 933
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.01.2001 - I ZR 120/98
SPA; Anspruch auf Rücknahme einer Markenanmeldung
Auszug aus LG München I, 24.04.2002 - 1 HKO 16182/01
Soweit sich die Kläger auf die SPA-Entscheidung des BGH (GRUR 2001, 420) berufen, betraf diese lediglich eine Klage auf Rücknahme einer deutschen Markenanmeldung. - BPatG, 27.06.2000 - 27 W (pat) 256/99
Verwechslungsgefahr bei Buchstaben-Zahlen-Kombination
Auszug aus LG München I, 24.04.2002 - 1 HKO 16182/01
Auf die BPatG-Entscheidung "D3.net/D3" (GRUR 2001, 518) brauchte nicht zurückgegriffen zu werden, da es dort nur um die Ähnlichkeit zwischen einerseits Hard- und Software und andererseits unter Zuhilfenahme von EDV erbrachten Dienstleistungen ging.
- LG Mannheim, 03.07.2007 - 2 O 220/06
Porta Patentanwälte
Da die Klage auf Rücknahme einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung nur als "Minus" einer Löschungsklage anzusehen ist, ergibt sich als Umkehrschluss aus den zitierten Bestimmungen der GMV wie auch aus Art. 95 Abs. 1, Abs. 2 GMV, dass eine Klage auf Rücknahme einer Gemeinschaftsmarkenanmeldung vor den Gemeinschaftsmarkengerichten im Aktivprozess ebenso wenig zulässig ist wie eine Löschungsklage (LG München I, GRUR Int. 2002, 933 - mediantis).
dejure.org
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