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   OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 6 U 216/03   

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https://dejure.org/2004,8508
OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 6 U 216/03 (https://dejure.org/2004,8508)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.05.2004 - 6 U 216/03 (https://dejure.org/2004,8508)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 6 U 216/03 (https://dejure.org/2004,8508)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verletzung gemeinschaftsrechtlicher Sortenschutzrechte: Beurteilungsgrundlage für die Übereinstimmung der Merkmale einer als verletzend angesehenen Pflanze mit einer geschützten Pflanze; Auskunftsanspruch zur Bezifferung des Schadenersatzanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Übereinstimmung der Merkmale einer als verletzend angesehenen Pflanze mit den Merkmal des Klagesortenschutzrechts; Sachverständigengutachten als Grundlage einer Gerichtsentscheidung; Vorgeschriebene Untersuchungsmenge bei der Begutachtung von Callumnen; ...

  • Judicialis

    SortG § 2 Nr. 1a; ; EGSVO Art. 5 Abs. 2; ; VO (EG) Nr. 2100/94 des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Grundsätze zur Beurteilung der Übereinstimmung von Merkmalen einer als verletzend angesehenen Pflanze mit den Merkmalen des Klagesortenschutzrechtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 283
  • GRUR-RR 2006, 248 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.02.1997 - 1 BvR 2306/96

    Steiner

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 6 U 216/03
    aa) Die für einen Prozessbeteiligten ungünstigen Feststellungen und Erkenntnisse eines Sachverständigen in einem früheren Vorgang zwischen anderen Beteiligten mit unterschiedlichem Untersuchungsgegenstand stellen für sich genommen ebenso wenig einen Ablehnungsgrund dar, wie die für einen Prozessbeteiligten ungünstige Rechtsauffassung eines Richters in einem früheren Rechtsstreit zwischen anderen Parteien oder eine (vorgreifende) wissenschaftliche Stellungnahme eines Richters ohne Bezug zu der jeweiligen Rechtssache (BVerfG NJW 1997, 1500).
  • BAG, 29.10.1992 - 5 AZR 377/92

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 6 U 216/03
    Die Mitwirkung des Sachverständigen in einem früheren Verfahren kann daher seine Ablehnung nur rechtfertigen, wenn zusätzliche konkrete Umstände vorliegen, die ergeben, dass der Sachverständige nicht bereit ist, seine frühere Meinung kritisch zu überprüfen und das Vorbringen der Prozessbeteiligten unvoreingenommen zur Kenntnis zu nehmen (BAG NJW 1993, 879).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.05.2004 - 6 U 216/03
    Entscheidend ist, ob ein Prozessbeteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Gutachters zu zweifeln (BVerfG NJW 1993, 2230 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.02.2006 - X ZR 93/04

    Melanie

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in GRUR-RR 2004, 283 veröffentlicht ist, hat den Streitfall im Ergebnis und überwiegend auch in der Begründung zutreffend beurteilt.
  • LG Düsseldorf, 12.07.2005 - 4a O 347/03

    Kapmargeriten (Sortenschutz)

    Im Gegensatz dazu hat nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe die Beurteilung der Übereinstimmung der Merkmale einer als verletzend angesehenen Pflanze mit den Merkmalen des Klagesortenschutzrechts nicht nach den Grundsätzen des Bundessortenamtes zu erfolgen, sondern durch einen botanischen Vergleich der jeweiligen Merkmale, wobei das Oberlandesgericht Karlsruhe allerdings seinerzeit lediglich über den Fall einer identischen Verwirklichung aller Ausprägungsmerkmale der Klagesorte durch das beanstandete Pflanzenmaterial zu entscheiden hatte (vgl. OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2004, 283 - Botanischer Vergleich).

    Der im Bereich nationaler Schutzrechtsverletzung allgemein anerkannte Grundsatz, dass der Verletzer dem Schutzrechtsinhaber bei einer schuldhaften Schutzrechtsverletzung die zur Bezifferung des Schadensersatz erforderlichen Tatsachen in geordneter Aufstellung mitzuteilen hat, gilt auch bei schuldhafter Verletzung eines Gemeinschaftssortenschutzrechtes (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2004, 283 - Botanischer Vergleich; Keukenschrijver, a.a.O., Vorb § 37, Rdn. 5).

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 94/05

    Schadensersatz wegen Verletzung schuldhafter Verletzung der Rechte einer

    Aus diesem Grunde ist es auch nicht immer möglich, ausschließlich aufgrund eines sog. botanischen Vergleichs der der Beschreibung einer geschützten Sorte entnommenen Merkmale mit den Merkmalen eines angegriffenen Pflanzenmaterials eine Sortenschutzverletzung festzustellen ( so aber OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2004, 283, 284 - Botanischer Vergleich).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2015 - 15 U 75/14

    Bestimmung des Schutzbereichs einer national oder gemeinschaftsrechtlich

    Deshalb ist es auch nicht immer möglich, ausschließlich aufgrund eines sog. botanischen Vergleichs der der Beschreibung einer geschützten Sorte entnommenen Merkmale mit den Merkmalen eines angegriffenen Pflanzenmaterials eine Sortenschutzverletzung festzustellen (OLG Düsseldorf, I-2 U 94/05, Urteil v. 21.12.2006, Tz. 42 - zitiert nach iuris; a.A.: OLG Karlsruhe GRUR-RR 2004, 283, 284 - Botanischer Vergleich).
  • OLG Düsseldorf, 06.04.2006 - 2 U 155/02

    Sortenschutz und Bestimmung des Toleranzbereichs einer Klagesorte bei

    Zur Überprüfung auf ihre mangelnde Unterscheidbarkeit von der Ursprungssorte im Sinne der Art. 7, 13 Abs. 5 Buchstabe b GSortV sind die angegriffenen Pflanzen nicht mit der geschützten Sorte entsprechendem Pflanzenmaterial, sondern mit den in der Sortenbeschreibung angegebenen Ausprägungsmerkmalen der Schutz beanspruchenden Sorte zu vergleichen (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2004, 283 ff. - Botanischer Vergleich).
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