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   OLG Zweibrücken, 19.11.2015 - 4 U 186/14   

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https://dejure.org/2015,38275
OLG Zweibrücken, 19.11.2015 - 4 U 186/14 (https://dejure.org/2015,38275)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19.11.2015 - 4 U 186/14 (https://dejure.org/2015,38275)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 19. November 2015 - 4 U 186/14 (https://dejure.org/2015,38275)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Anforderungen der eigenen Sachkunde des Richters bei Urheberrechtsverletzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an eigene Kenntnisse des Richters bei Urheberrechtsverletzungen

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Hohe Anforderung an die "Sachkunde des Richters" bei Rechtsstreit um Arrangements

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Urheberrecht: Sachkunde des Richters

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 620
  • GRUR-RR 2016, 141
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 28.10.2020 - 4 U 656/19

    Geringfügige Veränderung des Liedes "Zum Geburtstag viel Glück" - Geburtstagslied

    Auch wenn bei Werken der Musik gerade im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen noch geschützter kleiner Münze und nicht schutzfähigem rein handwerklichen Schaffen im Regelfall die Hilfe eines Sachverständigen unerlässlich ist (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 64 - Goldrapper ), weil die Beurteilung, ob ein musikalisches Werk als persönliche geistige Schöpfung anerkannt werden kann, in der Regel musikalischen Sachverstand voraussetzt (BGH GRUR 1981, 267, 268; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2016, 141, 143; siehe auch Dreier/Schulze, a. a. O., § 2 Rn. 60), sieht der Senat hier in Übereinstimmung mit der Auffassung des Landgerichts (LGU S. 8 Abs. 2) einen Ausnahmefall als gegeben an.
  • OLG Stuttgart, 16.09.2020 - 4 U 656/19

    "Geburtstagslied"

    Auch wenn bei Werken der Musik gerade im Hinblick auf die Abgrenzung zwischen noch geschützter kleiner Münze und nicht schutzfähigem rein handwerklichen Schaffen im Regelfall die Hilfe eines Sachverständigen unerlässlich ist (BGH GRUR 2015, 1189 Rn. 64 - Goldrapper ), weil die Beurteilung, ob ein musikalisches Werk als persönliche geistige Schöpfung anerkannt werden kann, in der Regel musikalischen Sachverstand voraussetzt (BGH GRUR 1981, 267, 268; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2016, 141, 143; siehe auch Dreier/Schulze, a. a. O., § 2 Rn. 60), sieht der Senat hier in Übereinstimmung mit der Auffassung des Landgerichts (LGU S. 8 Abs. 2) einen Ausnahmefall als gegeben an.
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