Rechtsprechung
| LG Düsseldorf, 23.01.2007 - 4a O 82/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- d-prax.de
Tamsulosin III
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Patentrechtsstreit hinsichtlich einer pharmazeutischen Darreichungsform; Patentrechtlicher Unterlassungsanspruch auf europäischer Ebene; Verfahren zur Herstellung von Körnern zur gesteuerten Freisetzung von pharmazeutischen Zubereitungen; Pharmazeutische Zubereitung mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GRUR Int. 2007, 429
- GRUR-RR 2007, 221 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BPatG, 24.06.1997 - 4 W (pat) 42/96
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.01.2007 - 4a O 82/06
Inwieweit hiervon für die Patentansprüche Ausnahmen zuzulassen sind, soweit diese in deutscher Sprache als einer der Vertragssprachen (Art. 14 Abs. 1 EPÜ) bereits mit der europäischen Patentschrift veröffentlicht wurden (vgl. BPatG, Beschluss vom 24. Juni 1997, Az. 4 W (pat) 42/96; vorgelegt als Anlage AG 18), bedarf hier keiner Entscheidung. - LG Düsseldorf, 17.02.2006 - 4a O 61/06
Untersagung der Verbreitung eines Arzneimittels in der Bundesrepublik Deutschland …
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.01.2007 - 4a O 82/06
Nachdem die Antragstellerin wegen vor Ablauf des Verfügungspatents aufgenommener Vertriebshandlungen am 15. und 17. Februar 2006 einstweilige Verfügungen gegen vier Generika-Anbieter mit Sitz in Deutschland (X AG, Az. 4a O 61/06; X GmbH, Az. 4a O 71/06; X GmbH, Az. 4a O 72/06; X GmbH und X Arzneimittel AG, Az. 4a O 73/06) erwirkt hatte, beantragte sie am 21. Februar 2006 den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin, die unstreitig jedenfalls die Generika-Anbieter X AG, X GmbH bzw. X Arzneimittel AG und X GmbH mit Tamsulosin-Präparaten mit Retardeffekt (nachfolgend: angegriffene Ausführungsform) beliefert. - LG Düsseldorf, 17.02.2006 - 4a O 73/06
Einstweilige Untersagung des Vertriebs und Verkaufs eines Medikaments als …
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.01.2007 - 4a O 82/06
Nachdem die Antragstellerin wegen vor Ablauf des Verfügungspatents aufgenommener Vertriebshandlungen am 15. und 17. Februar 2006 einstweilige Verfügungen gegen vier Generika-Anbieter mit Sitz in Deutschland (X AG, Az. 4a O 61/06; X GmbH, Az. 4a O 71/06; X GmbH, Az. 4a O 72/06; X GmbH und X Arzneimittel AG, Az. 4a O 73/06) erwirkt hatte, beantragte sie am 21. Februar 2006 den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin, die unstreitig jedenfalls die Generika-Anbieter X AG, X GmbH bzw. X Arzneimittel AG und X GmbH mit Tamsulosin-Präparaten mit Retardeffekt (nachfolgend: angegriffene Ausführungsform) beliefert. - LG Düsseldorf, 17.02.2006 - 4a O 71/06
Einstweilige Unterlassung des Vertriebs und der Herstellung eines Arzneimittels …
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.01.2007 - 4a O 82/06
Nachdem die Antragstellerin wegen vor Ablauf des Verfügungspatents aufgenommener Vertriebshandlungen am 15. und 17. Februar 2006 einstweilige Verfügungen gegen vier Generika-Anbieter mit Sitz in Deutschland (X AG, Az. 4a O 61/06; X GmbH, Az. 4a O 71/06; X GmbH, Az. 4a O 72/06; X GmbH und X Arzneimittel AG, Az. 4a O 73/06) erwirkt hatte, beantragte sie am 21. Februar 2006 den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin, die unstreitig jedenfalls die Generika-Anbieter X AG, X GmbH bzw. X Arzneimittel AG und X GmbH mit Tamsulosin-Präparaten mit Retardeffekt (nachfolgend: angegriffene Ausführungsform) beliefert. - LG Düsseldorf, 17.02.2006 - 4a O 72/06
Einstweilige Unterlassung des Vertriebs und der Herstellung eines Arzneimittels …
Auszug aus LG Düsseldorf, 23.01.2007 - 4a O 82/06
Nachdem die Antragstellerin wegen vor Ablauf des Verfügungspatents aufgenommener Vertriebshandlungen am 15. und 17. Februar 2006 einstweilige Verfügungen gegen vier Generika-Anbieter mit Sitz in Deutschland (X AG, Az. 4a O 61/06; X GmbH, Az. 4a O 71/06; X GmbH, Az. 4a O 72/06; X GmbH und X Arzneimittel AG, Az. 4a O 73/06) erwirkt hatte, beantragte sie am 21. Februar 2006 den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Antragsgegnerin, die unstreitig jedenfalls die Generika-Anbieter X AG, X GmbH bzw. X Arzneimittel AG und X GmbH mit Tamsulosin-Präparaten mit Retardeffekt (nachfolgend: angegriffene Ausführungsform) beliefert.
- BGH, 18.03.2010 - Xa ZR 74/09
Nabenschaltung II
Die Auffassung des Berufungsgerichts, die unvollständige Übersetzung ziehe die Rechtsfolgen des Absatzes 2 nach sich, vertritt ebenso das Landgericht Düsseldorf (InstGE 7, 136 = GRUR Int. 2007, 429; InstGE 11, 1 = Mitt. 2009, 234 mit abl. Anm. Sendowski; mit Einschränkungen Mitt. - LG Mannheim, 10.07.2009 - 7 O 327/08
Europäisches Patentrecht: Berichtigung eines Übersetzungsmangels in Form einer in …
Rn. 39 2.) Aus Art. 11 § 3 Abs. 1 IntPatÜG ergibt sich nicht, dass nur eine vollständige Übersetzung in dem Sinne, dass bereits die fehlende Übersetzung eines einzelnen Wortes zum Nichteintritt der Wirkungen führt, die Wirkungen des Patents für Deutschland eintreten lässt (Sendowski, Mitt. 2009, 236; anders: LG Düsseldorf InstGE 7, 136 - Tamsulosin; LG Düsseldorf Mitt. 2009, 234; Voß, GRUR 2008, 654;… unklar: Kraßer, Patentrecht, 6. Aufl. 2009, § 29 IV 9 und Schulte, Patentgesetz, 7. Aufl., § 3 IntPatÜG, Rnr. 20 sowie BPatG, 4 W (pat) 42/96, Beschluss vom 24.06.1997 - Zeichnungsübersetzung). - LG Düsseldorf, 15.01.2009 - 4b O 146/07
Aufblasventil
Rn. 38 Die Regelung des Art. 11 § 3 verlangt die Einreichung einer vollständigen Ü- bersetzung (LG Düsseldorf, InstGE 7, 136 - Tamsulosin;… Krasser, PatentR, 5. Auflage (2004), S. 91;… Püschel, in: Schulte, PatG, 8. Auflage, Art. 11 § 3 IntPatÜG Rn 20), d.h. eine solche, die sämtliche Teile und Seiten der übersetzten Beschreibung lückenlos aufweist und alle übersetzbaren Hinweise in den Zeichnungsblättern umfasst. - LG Düsseldorf, 24.04.2009 - 4b O 146/07
Patent
Rn. 38 Die Regelung des Art. 11 § 3 verlangt die Einreichung einer vollständigen Ü- bersetzung (LG Düsseldorf, InstGE 7, 136 - Tamsulosin;… Krasser, PatentR, 5. Auflage (2004), S. 91;… Püschel, in: Schulte, PatG, 8. Auflage, Art. 11 § 3 IntPatÜG Rn 20), d.h. eine solche, die sämtliche Teile und Seiten der übersetzten Beschreibung lückenlos aufweist und alle übersetzbaren Hinweise in den Zeichnungsblättern umfasst. - LG Düsseldorf, 15.06.2009 - 4a O 255/08
Glasplatten-Transport
Für die Feststellung einer "unvollständigen Übersetzung" in die deutsche Sprache, die nach der Rechtsprechung der Düsseldorfer Patentstreitkammern (für das Fehlen einer Seite der Beschreibung: 4a. Zivilkammer, Urteil vom 23.01.2007, 4a O 82/06 - Tamsulosin, InstGE 7, 136 = GRURInt. 2007, 429; für das Fehlen mehrerer Überschriften: 4b. Zivilkammer, Urteil vom 15.01.2009, 4b O 146/07, vorgelegt als Anlage AG 1) die Fiktion des Art. 11 § 3 Abs. 2 IntPatÜG auslösen kann bzw. auslöst, kommt es auf die (fristgerechte) Einreichung einer deutschen Übersetzung des europäischen Patents in der Fassung, die der Patenterteilung zugrunde lag, an.
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