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Rechtsprechung
   BSG, 06.12.1979 - GS 1/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,12572
BSG, 06.12.1979 - GS 1/79 (https://dejure.org/1979,12572)
BSG, Entscheidung vom 06.12.1979 - GS 1/79 (https://dejure.org/1979,12572)
BSG, Entscheidung vom 06. Dezember 1979 - GS 1/79 (https://dejure.org/1979,12572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hinterbliebenenanspruch - Vertreibung - Vertreibung eines Hinterbliebenen - Beschäftigungszeit - Divergenzanrufung - Auslegung des § 43 SGG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 49, 175
 
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Wird zitiert von ... (82)Zitiert selbst (19)

  • BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 121/75
    Auszug aus BSG, 06.12.1979 - GS 1/79
    In Betracht kommt hier die Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 23. März 1977 - 4 RJ 121/75 - (BSGE 43, 224 = SozR 5050 § 16 Nr. 10), wonach Beschäftigungszeiten des Versicherten nach § 16 FRG bei der Witwenrente nicht zu berücksichtigen sind, wenn jener erst nach Übersiedlung in das Bundesgebiet verstorben ist und dort nur seine Ehefrau (die spätere Witwe) als Vertriebene anerkannt worden war.

    Ebenso muß übrigens die Entscheidung des 4. Senats vom 23. März 1977 (aaO) verstanden werden.

    Er führt in der Begründung ausdrücklich an (BSGE 43, 224, 226), daß seine Auffassung, die Worte "vor der Vertreibung" in § 16 FRG beträfen nur die Person des Versicherten , nicht in Widerspruch zum Urteil des 11. Senats vom 19. März 1976 (…BSGE 41, 257 = SozR 5050 § 15 Nr. 5) stehe, wonach es für die Berücksichtigung von Beitragszeiten nach § 15 FRG auf den Zeitpunkt der Vertreibung der Hinterbliebenen ankomme, wie § 16 FRG verdeutliche.

    Lfg; Merkle/Michel, aaO, FRG § 1 Anm 12; Hoernigk/Jahn/Wickenhagen, aaO, § 1 Anm 15; Jantz/Zweng/Eicher, aaO, § 1 Anm 3; Bergner in SozVers 1974, 171; Ludwig in SozVers 1976, 36; Jahn in der Anm zu BSGE 43, 224 in Sgb 1978, 35).

    Während in der Rechtsprechung - bis auf die Entscheidungen in BSGE 41, 257 (11. Senat) und BSGE 43, 224 (4. Senat) - für den weitergehenden Sachverhalt der Vorlage keine abschließenden Folgerungen gezogen werden, beschränken sich die Literaturstimmen ganz überwiegend für die Anerkennung eines vom Bestand des Versichertenanspruchs losgelösten Anspruchs des (allein) vertriebenen Hinterbliebenen auf jenen Sachverhalt des "Vorverstorbenseins" des Versicherten, weil (nur?) dann unterstellt werden könnte, der Versicherte wäre ohne den Tod selbst anerkannter Vertriebener geworden.

    Der 4. Senat hat diese Bestimmung dahin ausgelegt, daß es sich um Beschäftigungszeiten vor der Vertreibung des Versicherten handeln müsse (BSGE 43, 224, 226), hierfür allerdings keine nähere Begründung gegeben (…so auch Schroeter/Kintzel, aaO, § 16 Anm 4;… Merkle/Michel, aaO, § 16 Anm 3).

    Diese Vorschrift wird allgemein als der ausgeprägteste Ausdruck des Eingliederungsprinzips angesehen (vgl insbesondere BSGE 24, 251; 43, 224;… Schroeter/Kintzel, aaO, § 16 Anm 1;… Merkle/Michel, aaO, Allgemeine Einführung C II 4 ß) und § 16 Anm 1; Hoernigk/Jahn/Wickenhagen, aaO, § 16 Anm 1; Jantz/Zweng/Eicher, aaO, § 16 Anm 2).

  • BSG, 19.03.1976 - 11 RA 62/75

    Vertriebener - Vertriebene Hinterbliebene - Im Ausland zurückgelegte …

    Auszug aus BSG, 06.12.1979 - GS 1/79
    Im Urteil vom 19. März 1976 (BSGE 41, 257) habe er allerdings für einen Fall, in dem der Versicherte erst Jahre danach im Vertreibungsgebiet gestorben sei, entschieden, daß die von dem Versicherten nach der Vertreibung der Hinterbliebenen im Ausland zurückgelegten Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach §§ 15 und 16 FRG nicht berücksichtigt werden könnten.

    Er führt in der Begründung ausdrücklich an (BSGE 43, 224, 226), daß seine Auffassung, die Worte "vor der Vertreibung" in § 16 FRG beträfen nur die Person des Versicherten , nicht in Widerspruch zum Urteil des 11. Senats vom 19. März 1976 (BSGE 41, 257 = SozR 5050 § 15 Nr. 5) stehe, wonach es für die Berücksichtigung von Beitragszeiten nach § 15 FRG auf den Zeitpunkt der Vertreibung der Hinterbliebenen ankomme, wie § 16 FRG verdeutliche.

    Sie entspricht dem Sinn des das FRG beherrschenden Eingliederungsgedankens und wird - soweit ersichtlich - von der Rechtsprechung des BSG und von der Literatur einheitlich in dieser Weise beantwortet (…vgl insbesondere BSGE 24, 251 = SozR Nr. 6 zu § 16 FRG und BSGE 36, 255, 256 ff = SozR Nr. 72 zu § 1251 RVO ; aber auch: BSGE 41, 257, 258 ff; 43; 224, 225; Urteile vom 1. Dezember 1966 - 4 RJ 457/66 = ZfS 1967, 245, vom 28. Februar 1967 - 4 RJ 407/65 = VdK Mitt 1967, 211 = Praxis 1967, 324, vom 17. März 1967 - 11 RA 292/65 -, vom 21. September 1971 - 12/11 RA 68/70 - ferner: Schroeter, Kintzel, aaO, FRG § 1 Anm 12 - Erg.

    Während in der Rechtsprechung - bis auf die Entscheidungen in BSGE 41, 257 (11. Senat) und BSGE 43, 224 (4. Senat) - für den weitergehenden Sachverhalt der Vorlage keine abschließenden Folgerungen gezogen werden, beschränken sich die Literaturstimmen ganz überwiegend für die Anerkennung eines vom Bestand des Versichertenanspruchs losgelösten Anspruchs des (allein) vertriebenen Hinterbliebenen auf jenen Sachverhalt des "Vorverstorbenseins" des Versicherten, weil (nur?) dann unterstellt werden könnte, der Versicherte wäre ohne den Tod selbst anerkannter Vertriebener geworden.

    Der 11. Senat hält dies mit Recht als mit dem Sinn der Fremdrentenregelung im FRG für das Rentenversicherungsrecht nicht für vereinbar (so schon in BSGE 41, 257, 259 mit Hinweisen auf die damit übereinstimmende Literatur).

    Insoweit steht die Auffassung des 4. Senats entgegen der von ihm geäußerten Meinung (aaO) sehr wohl im Widerspruch zu der Auffassung des 11. Senats in BSGE 41, 257, 259. Der 11. Senat hat dort eine andere Folgerung unmittelbar aus dem Wortlaut des § 16 FRG gezogen, wenn er die Anrechnung von nach der Vertreibung der Hinterbliebenen verrichteten Beitragszeiten des Versicherten bei den Hinterbliebenen gerade deshalb ausschloß, weil sie nicht vor der Vertreibung (der Hinterbliebenen nämlich) zurückgelegt worden sind.

  • BSG, 15.11.1973 - 11 RA 18/73

    Wehrdienstleistender - Tod - Hinterbliebener - Vertriebener - Ersatzzeit

    Auszug aus BSG, 06.12.1979 - GS 1/79
    Der 11. Senat habe die Rechtsprechung über ein eigenständiges Recht der als Vertriebene anerkannten Hinterbliebenen für Ersatzzeiten fortgesetzt (Urteil vom 17. März 1967 - 11 RA 292/65 - und BSGE 36, 255), wobei es sich ebenfalls um Fälle gehandelt habe, in denen der Versicherte bereits vor der Vertreibung der Hinterbliebenen im Vertreibungsgebiet verstorben gewesen sei.

    Sie entspricht dem Sinn des das FRG beherrschenden Eingliederungsgedankens und wird - soweit ersichtlich - von der Rechtsprechung des BSG und von der Literatur einheitlich in dieser Weise beantwortet (vgl insbesondere BSGE 24, 251 = SozR Nr. 6 zu § 16 FRG und BSGE 36, 255, 256 ff = SozR Nr. 72 zu § 1251 RVO ; aber auch: BSGE 41, 257, 258 ff; 43; 224, 225; Urteile vom 1. Dezember 1966 - 4 RJ 457/66 = ZfS 1967, 245, vom 28. Februar 1967 - 4 RJ 407/65 = VdK Mitt 1967, 211 = Praxis 1967, 324, vom 17. März 1967 - 11 RA 292/65 -, vom 21. September 1971 - 12/11 RA 68/70 - ferner: Schroeter, Kintzel, aaO, FRG § 1 Anm 12 - Erg.

    Sie hat sich in gleicher Weise für den Anwendungsbereich des § 2 Abs. 2 Bundesversorgungsgesetz (BVG) durchgesetzt (vgl BSGE 36, 255, 257 mit zahlreichen weiteren Nachweisen);… ebenso für die Berücksichtigung von Hinterbliebenenrechten bei der Anwendung von Art. 6 § 13 FANG iVm Art. 2 § 42 ArVNG (BSG SozR Nr. 2 zu Art. 6 § 13 FANG ).

    Im übrigen kennt auch das allgemeine Rentenrecht nicht ausnahmslos den Grundsatz der Abhängigkeit des Hinterbliebenenrechts vom Bestand des Versichertenrechts (vgl § 1263 Abs. 2 RVO; BSGE 36, 255, 257; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band III, S. 688 ff - Erg. Lfg April 1974 -).

  • BSG, 21.07.1977 - GS 1/76

    Gewährung einer Abfindung bezgl. eines Rentenanspruchs für eine Witwe bei …

    Auszug aus BSG, 06.12.1979 - GS 1/79
    Zwar wäre der vom 11. Senat angegebene Anrufungsgrund nach § 43 SGG dann nicht maßgeblich für die Besetzung der Richterbank, wenn es sich in Wahrheit um eine Divergenz-Anrufung nach § 42 SGG handeln würde; denn diese ginge der Anrufung nach § 43 SGG vor (BSGE 30, 167, 170; 44, 151, 153).

    Dafür wäre einerseits Identität zwischen der vom 4. Senat entschiedenen Rechtsfrage mit der von der Vorlage aufgeworfenen Rechtsfrage in dem Sinne erforderlich, daß (schon) bei einer sich an dem Vorlagebeschluß und den bisherigen Entscheidungen orientierenden, im Rahmen der Besetzungsfrage noch nicht erschöpfenden Prüfung nur eine einheitliche Entscheidung möglich erschiene, andererseits die aus der Vorlage ersichtliche Entschlossenheit des 11. Senats, in dieser Rechtsfrage die Preisgabe der Rechtsprechung des 4. Senats zu erreichen (BSGE 30, 167, 169; 44, 151, 153).

    In dieser Situation gewinnt die Auffassung des vorlegenden Senats eine entscheidende Bedeutung (vgl GS in BSGE 44, 151, 153).

    Das wäre aber für die Umdeutung der Vorlage vom Ziel und Inhalt her in eine Divergenz-Anrufung nach § 42 SGG erforderlich (GS in BSGE 30, 167, 169 ff; 44, 151, 153).

  • BSG, 21.05.1969 - GS 2/67

    Gemeinsamer Unterhalt beider Ehegatten

    Auszug aus BSG, 06.12.1979 - GS 1/79
    Denn Identität zwischen zwei Rechtsfragen in diesem Sinne erfordert nicht, daß sie in derselben Rechtsnorm geregelt sind (BSGE 29, 225, 229; Meyer-Ladewig, Kommentar zum SGG, Anm 4 zu § 42; Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zum SGG, Anm zu § 42, jeweils mwN).

    Auch nach der Begrenzung der Fragestellung aus dem konkreten Sachverhalt, die für die Beurteilung heranzuziehen ist, ob "dieselbe" Rechtsfrage iS von § 42 SGG vorliegt (BSGE 29, 225, 228), sind unterschiedliche rechtliche Schlußfolgerungen möglich.

    Das ist nach der Rechtsprechung des GS allein jedoch nicht ausreichend für die Bejahung einer Divergenz nach § 42 SGG (vgl BSGE 29, 225, 229).

    An der Entscheidung des GS nimmt somit neben der Stammbesetzung ein vom Vorsitzenden des 11. Senats - der dem GS bereits nach § 41 Abs. 1 SGG angehört - benanntes weiteres Mitglied des 11. Senats teil (§ 43 iVm § 41 Abs. 5 Satz 2 zweite Alternative SGG; GS in BSGE 29, 225, 230).

  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit …

    Auszug aus BSG, 06.12.1979 - GS 1/79
    Die Besetzung der Richterbank, die vorab von Amts wegen zu prüfen ist (BSGE 30, 167, 169; 41, 41, 42), richtet sich nach dem vom 11. Senat angegebenen Anrufungsgrund (§ 43 iVm § 41 Abs. 5 Satz 2 zweite Alternative SGG).

    Zwar wäre der vom 11. Senat angegebene Anrufungsgrund nach § 43 SGG dann nicht maßgeblich für die Besetzung der Richterbank, wenn es sich in Wahrheit um eine Divergenz-Anrufung nach § 42 SGG handeln würde; denn diese ginge der Anrufung nach § 43 SGG vor (BSGE 30, 167, 170; 44, 151, 153).

    Dafür wäre einerseits Identität zwischen der vom 4. Senat entschiedenen Rechtsfrage mit der von der Vorlage aufgeworfenen Rechtsfrage in dem Sinne erforderlich, daß (schon) bei einer sich an dem Vorlagebeschluß und den bisherigen Entscheidungen orientierenden, im Rahmen der Besetzungsfrage noch nicht erschöpfenden Prüfung nur eine einheitliche Entscheidung möglich erschiene, andererseits die aus der Vorlage ersichtliche Entschlossenheit des 11. Senats, in dieser Rechtsfrage die Preisgabe der Rechtsprechung des 4. Senats zu erreichen (BSGE 30, 167, 169; 44, 151, 153).

    Das wäre aber für die Umdeutung der Vorlage vom Ziel und Inhalt her in eine Divergenz-Anrufung nach § 42 SGG erforderlich (GS in BSGE 30, 167, 169 ff; 44, 151, 153).

  • BSG, 24.02.1966 - 12 RJ 28/63

    Hinterbliebenenrente - Hinterbliebene Vertriebener - Tod vor Vertreibung - …

    Auszug aus BSG, 06.12.1979 - GS 1/79
    Sie entspricht dem Sinn des das FRG beherrschenden Eingliederungsgedankens und wird - soweit ersichtlich - von der Rechtsprechung des BSG und von der Literatur einheitlich in dieser Weise beantwortet (vgl insbesondere BSGE 24, 251 = SozR Nr. 6 zu § 16 FRG und BSGE 36, 255, 256 ff = SozR Nr. 72 zu § 1251 RVO ; aber auch: BSGE 41, 257, 258 ff; 43; 224, 225; Urteile vom 1. Dezember 1966 - 4 RJ 457/66 = ZfS 1967, 245, vom 28. Februar 1967 - 4 RJ 407/65 = VdK Mitt 1967, 211 = Praxis 1967, 324, vom 17. März 1967 - 11 RA 292/65 -, vom 21. September 1971 - 12/11 RA 68/70 - ferner: Schroeter, Kintzel, aaO, FRG § 1 Anm 12 - Erg.

    Dabei ist dem 11. Senat zuzustimmen, daß die Unstimmigkeiten in der Begründung verschiedener Entscheidungen (insbesondere BSGE 24, 251 und Urteile vom 17. März 1967 - 11 RA 292/65 - sowie vom 21. September 1971 - 12/11 RA 68/70 -) offensichtlich auf einer Verwechslung der Buchstabenfolge des § 1 FRG beruhen.

    Diese Vorschrift wird allgemein als der ausgeprägteste Ausdruck des Eingliederungsprinzips angesehen (vgl insbesondere BSGE 24, 251; 43, 224;… Schroeter/Kintzel, aaO, § 16 Anm 1;… Merkle/Michel, aaO, Allgemeine Einführung C II 4 ß) und § 16 Anm 1;… Hoernigk/Jahn/Wickenhagen, aaO, § 16 Anm 1;… Jantz/Zweng/Eicher, aaO, § 16 Anm 2).

  • BSG, 09.12.1975 - GS 1/75

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer …

    Auszug aus BSG, 06.12.1979 - GS 1/79
    Die Besetzung der Richterbank, die vorab von Amts wegen zu prüfen ist (BSGE 30, 167, 169; 41, 41, 42), richtet sich nach dem vom 11. Senat angegebenen Anrufungsgrund (§ 43 iVm § 41 Abs. 5 Satz 2 zweite Alternative SGG).

    Die Entscheidung über die Revision der Beklagten hängt von der Beantwortung der gestellten Fragen ab (BSGE 41, 41, 43); denn der Bestand des Rentenanspruchs der Klägerin setzt ua voraus, daß ihr die von O. L. im Vertreibungsgebiet zurückgelegten Beitragszeiten nach Maßgabe des § 15 FRG zugerechnet werden.

    Soweit es schließlich die weitere Voraussetzung des § 43 SGG anbelangt, daß die Vorlage der Rechtsfortbildung oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung dienen muß, kommt es nach der Rechtsprechung des GS allein auf die Auffassung des vorlegenden Senats an (BSGE 41, 41, 43 mwN).

  • BSG, 17.03.1967 - 11 RA 292/65
    Auszug aus BSG, 06.12.1979 - GS 1/79
    Der 11. Senat habe die Rechtsprechung über ein eigenständiges Recht der als Vertriebene anerkannten Hinterbliebenen für Ersatzzeiten fortgesetzt (Urteil vom 17. März 1967 - 11 RA 292/65 - und BSGE 36, 255), wobei es sich ebenfalls um Fälle gehandelt habe, in denen der Versicherte bereits vor der Vertreibung der Hinterbliebenen im Vertreibungsgebiet verstorben gewesen sei.

    Sie entspricht dem Sinn des das FRG beherrschenden Eingliederungsgedankens und wird - soweit ersichtlich - von der Rechtsprechung des BSG und von der Literatur einheitlich in dieser Weise beantwortet (…vgl insbesondere BSGE 24, 251 = SozR Nr. 6 zu § 16 FRG und BSGE 36, 255, 256 ff = SozR Nr. 72 zu § 1251 RVO ; aber auch: BSGE 41, 257, 258 ff; 43; 224, 225; Urteile vom 1. Dezember 1966 - 4 RJ 457/66 = ZfS 1967, 245, vom 28. Februar 1967 - 4 RJ 407/65 = VdK Mitt 1967, 211 = Praxis 1967, 324, vom 17. März 1967 - 11 RA 292/65 -, vom 21. September 1971 - 12/11 RA 68/70 - ferner: Schroeter, Kintzel, aaO, FRG § 1 Anm 12 - Erg.

    Dabei ist dem 11. Senat zuzustimmen, daß die Unstimmigkeiten in der Begründung verschiedener Entscheidungen (insbesondere BSGE 24, 251 und Urteile vom 17. März 1967 - 11 RA 292/65 - sowie vom 21. September 1971 - 12/11 RA 68/70 -) offensichtlich auf einer Verwechslung der Buchstabenfolge des § 1 FRG beruhen.

  • BSG, 21.09.1971 - 11 RA 68/70
    Auszug aus BSG, 06.12.1979 - GS 1/79
    Sie entspricht dem Sinn des das FRG beherrschenden Eingliederungsgedankens und wird - soweit ersichtlich - von der Rechtsprechung des BSG und von der Literatur einheitlich in dieser Weise beantwortet (…vgl insbesondere BSGE 24, 251 = SozR Nr. 6 zu § 16 FRG und BSGE 36, 255, 256 ff = SozR Nr. 72 zu § 1251 RVO ; aber auch: BSGE 41, 257, 258 ff; 43; 224, 225; Urteile vom 1. Dezember 1966 - 4 RJ 457/66 = ZfS 1967, 245, vom 28. Februar 1967 - 4 RJ 407/65 = VdK Mitt 1967, 211 = Praxis 1967, 324, vom 17. März 1967 - 11 RA 292/65 -, vom 21. September 1971 - 12/11 RA 68/70 - ferner: Schroeter, Kintzel, aaO, FRG § 1 Anm 12 - Erg.

    Dabei ist dem 11. Senat zuzustimmen, daß die Unstimmigkeiten in der Begründung verschiedener Entscheidungen (insbesondere BSGE 24, 251 und Urteile vom 17. März 1967 - 11 RA 292/65 - sowie vom 21. September 1971 - 12/11 RA 68/70 -) offensichtlich auf einer Verwechslung der Buchstabenfolge des § 1 FRG beruhen.

  • BSG, 29.10.1975 - 12 RJ 290/72

    Wartezeit - Anrechnung - Vertriebener - Erstattung von Beiträgen - Abweichung von …

  • BSG, 15.10.1963 - 11 RV 1292/61
  • BSG, 23.06.1964 - 1 RA 84/63
  • BSG, 14.06.1966 - 7 RAr 22/65

    Erwerb einer Anwartschaft auf Arbeitslosengeld durch versicherungspflichtige …

  • BSG, 28.02.1967 - 4 RJ 407/65
  • BSG, 10.02.1972 - 8 RV 521/71

    Kriegsopferversorgung - Einkommensabhängige Leistungen - Ausgleichsrente - …

  • BSG, 01.12.1966 - 4 RJ 457/66
  • BSG, 31.01.1979 - 11 RA 29/78
  • BSG, 07.04.1964 - 4 RJ 191/61
  • BSG, 24.06.1985 - GS 1/84

    Das "Prinzip des halben Bruttolohns" ist bei der Grundlohnbestimmung einer …

    Der GS hat die Frage seiner Besetzung von Amts wegen zu prüfen (GS in BSGE 49, 175, 176 [BSG 06.12.1979 - GS - 1/79] m.w.N.).

    Etwas anderes gilt jedoch, wenn die Vorlage grundsätzliche Bedeutung i.S. des § 43 SGG geltend macht, sie in Wahrheit aber die Merkmale einer Divergenzanrufung nach § 42 SGG aufweist (GS in BSGE 49, 175, 179 [BSG 06.12.1979 - GS - 1/79] m.w.N.; 51, 23, 24).

    Es darf mithin in beiden Fällen nur eine einheitliche Entscheidung der Rechtsfrage in Betracht kommen und es muß die Entschlossenheit des vorlegenden Senats ersichtlich sein, insoweit tragend anders zu entscheiden als der andere Senat; maßgebend ist der Inhalt des Vorlagebeschlusses (vgl GS in BSGE 29, 225, 228; 49, 175, 178 m.w.N.; 51, 23, 24; s auch May, Verfahrensfragen bei der Divergenzanrufung des Großen Senats, DRiZ 1983, 305).

    Selbst gewichtige materiell-rechtliche Gründe rechtfertigen es nicht, für die Frage der gesetzmäßigen Besetzung des GS von der Zulässigkeit einer Vorlage nach § 43 SGG auszugehen, wenn die Merkmale einer Divergenz-Anrufung nach § 42 SGG gegeben sind; denn wenn letztere in Betracht kommt, ist der Weg einer Anrufung nach § 43 SGG versperrt, die zulässige Divergenz-Anrufung geht jener vor (GS in BSGE 30, 167, 170 [BSG 11.12.1969 - GS 4/69]; 44, 151, 153; 49, 175, 177;… SozR 1500 § 161 Nr. 1; BFHE 92, 188, 192).

    Auch wenn eine Divergenzlage nicht allein deshalb entfallen muß, weil die maßgebliche Rechtsfrage in verschiedenen Vorschriften geregelt ist (vgl dazu GS in BSGE 29, 222, 229 [BSG 08.05.1969 - 11 RA 224/67]; 44, 151, 154; 48, 146, 151; 49, 175, 178), ggf. auch war, falls ein identischer Regelungszusammenhang erhalten geblieben ist, sind die Unterschiede zwischen § 313a RVO a.F. und § 180 Abs. 4 RVO nF nach Wortlaut, Inhalt und Systematik derart, daß die Vorschriften hinsichtlich ihrer die aufgeworfene Rechtsfrage betreffenden Regelungen keine Gleichartigkeit i.S. des § 42 SGG mehr aufweisen.

  • LSG Hessen, 23.03.1990 - L 14/2 An 730/84

    Zeitlich begrenzte Anrechnung von Ersatzzeiten in der Hinterbliebenenrente im …

    (Weiterentwicklung von BSG vom 6. Dezember 1979 - GS 1/79 = BSGE 49, 175).

    Rn. 27 Das Sozialgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass die Klägerin als anerkannte Vertriebene im Sinne von § 1 des Gesetzes über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz -BVFG-) zum Personenkreis des § 1 lit. a Fremdrentengesetz (FRG) gehört und nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG vom 24. Februar 1966 - 12 RJ 28/63 = BSGE 24, 251; BSG vom 17. März 1967 - 11 RA 292/65; BSG vom 15. November 1973 - 11 RA 18/73 = BSGE 36, 255; BSG vom 19. März 1976 - 1 RA 62/75 = BSGE 41, 257; divergierend: BSG vom 23. März 1977 - 4 RJ 121/75 = BSGE 43, 224; klarstellend: BSG GS vom 6. Dezember 1979 - GS 1/79 = BSGE 49, 175) einen sog. eigenständigen (originären) Anspruch auf Hinterbliebenenrente nach den Grundsätzen des Fremdrentenrechts hat.

    Rn. 29 Wie der Große Senat des Bundessozialgerichts bereits in seinem grundlegenden Beschluss vom 6. Dezember 1979 (- GS 1/79 = BSGE 49, 175 = SozR 5050 § 15 Nr. 13) hervorgehoben hat, muss die Berücksichtigung der sog. Fremdzeiten des Versicherten im Rahmen des eigenständigen Rentenanspruchs der Hinterbliebenen nach dem Fremdrentenrecht allerdings dort ihre Grenze finden, wo sich im Vergleich zu den allgemeinen Grundsätzen des deutschen Rentenversicherungsrechts eine über den das FRG beherrschenden Eingliederungsgedanken hinausgehende, nicht mehr sachgerechte Begünstigung des FRG-Berechtigten ergeben würde.

    Rn. 31 Bezogen auf die Berücksichtigungsfähigkeit sog. Fremdzeiten bedeutet dies in zeitlicher Hinsicht zunächst, dass bei einem Versicherten, der selbst zum berechtigten Personenkreis des § 1 FRG gehört, die nach Abschluss seiner Vertreibung bzw. nach vollzogener Eingliederung von ihm als "Inländer" zurückgelegten Beitrags- oder Beschäftigungszeiten durch das FRG nicht mehr erfasst werden (vgl. BSG vom 6. Dezember 1979 - GS 1/79 = BSGE 49, 175, 189; BSG vom 17. November 1987 - 4 a RJ 73/86).

    Die Hinterbliebenen mit eigenständiger FRG-Berechtigung würden andernfalls nämlich in nicht mehr zu rechtfertigender Weise besser gestellt werden als Inländer, die fremde Beitrags- oder Beschäftigungszeiten nur auf der Grundlage zwischenstaatlichen Rechts angerechnet bekommen können (vgl. BSG vom 6. Dezember 1979 - GS 1/79 = BSGE 49, 175, 190).

    Die Beklagte hat insoweit jedoch zu Recht darauf hingewiesen, dass die Frage, ob nach Vertreibung des Hinterbliebenen im Herkunftsland zurückgelegte Zeiten als Ersatzzeiten zu berücksichtigen sind, nach dem Beschluss des Großen Senats des Bundessozialgerichts vom 6. Dezember 1979 (- GS 1/79 = BSGE 49, 175) neu beurteilt werden muss.

    Der vom Großen Senat des Bundessozialgerichts (- GS 1/79 = BSGE 49, 175, 190) gegebene Hinweis, dass es unter dem Gesichtspunkt eines eigenständigen Anspruchs des Hinterbliebenen "folgerichtig" sei, allein das Vertreibungsschicksal dieses Hinterbliebenen als maßgeblich anzusehen und ihn nach Abschluss seiner Vertreibung rentenrechtlich wie einen Inländer zu behandeln, erscheint nicht nur für Beitrags- und Beschäftigungszeiten, sondern erst recht auch für die im vorliegenden Fall umstrittenen Ersatzzeiten als einleuchtend und überzeugend.

  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 47/04 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - …

    Entsprechende Ansprüche verstand der Große Senat (GS) des BSG nicht als "abgeleiteten" Anspruch (weil der ursprüngliche Rechtsinhaber, der verstorbene Ehegatte, selbst keinen Anspruch hatte und auch hätte haben können), sondern als eine eigenständige Berechtigung Hinterbliebener (BSG GS vom 6. Dezember 1979, BSGE 49, 175 = SozR 5050 § 15 Nr. 13).
  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 7/06 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - …

    Entsprechende Ansprüche verstand der Große Senat (GS) des BSG nicht als "abgeleiteten" Anspruch (weil der ursprüngliche Rechtsinhaber, der verstorbene Ehegatte, selbst keinen Anspruch hatte und oder hätte haben können), sondern als eine eigenständige Berechtigung Hinterbliebener (BSG GS vom 6. Dezember 1979, BSGE 49, 175 = SozR 5050 § 15 Nr. 13).
  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 21/05 R

    Fremdrentenrecht - Feststellung der Vertriebeneneigenschaft

    Für einen Versicherten, der auf Grund der Umsiedlung seiner Eltern und Großeltern während des Zweiten Weltkriegs als Vertriebener anerkannt ist, können keine Versicherungszeiten nach dem FRG festgestellt werden, wenn diese nach dem maßgeblichen Vertreibungsvorgang der Umsiedlung zurückgelegt wurden (Fortführung von BSG vom 6.12.1979 - GS 1/79 = BSGE 49, 175 = SozR 5050 § 15 Nr. 13).

    Da derartige Nachteile alle Rentenversicherten gleich treffen, die außerhalb der Geltung von Sozialversicherungsabkommen und anderem internationalen Recht im Ausland beschäftigt waren, muss die Begünstigung durch das FRG auf die Fälle beschränkt sein, in denen der dargestellte Verlust von ausländischen Rentenanwartschaften durch einen Vertreibungstatbestand verursacht wird - andernfalls wäre die unterschiedliche Behandlung von Rentenversicherungszeiten im vertragslosen Ausland je nach dem, ob sie von vertriebenen oder nicht vertriebenen Versicherten zurückgelegt wurden, sachlich kaum zu rechtfertigen (in diesem Sinne bereits BSGE 49, 175, 190 = SozR 5050 § 15 Nr. 13 S 48).

    Infolgedessen wird in § 16 FRG ein Grundgedanke ausgedrückt, der auch für die Auslegung des § 15 FRG maßgeblich sein muss (BSGE 49, 175, 189 = SozR 5050 § 15 Nr. 13 S 47).

    Dementsprechend sind nicht jegliche Versicherungszeiten im Herkunftsgebiet allein mit Rücksicht auf die Vertriebeneneigenschaft, sondern nur diejenigen zu Grunde zu legen, die vor der Vertreibung zurückgelegt wurden (…BSGE 80, 186, 190 = SozR 3-7140 § 1 Nr. 1 S 6 mwN; BSGE 49, 175, 189 f = SozR 5050 § 15 Nr. 13 S 47 f).

  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 4/04 R

    Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte

    Sie hält das Urteil des SG für zutreffend und führt ergänzend - und im weiteren in näherer Erläuterung eines von ihr vorgelegten Rechenwerks des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) - aus: Bei dem Anspruch der Klägerin, deren Ehemann bereits im Vertreibungsgebiet gestorben sei, handele es sich um einen eigenständigen Hinterbliebenenrentenanspruch nach § 1 Buchst a FRG in Verbindung mit der Rechtsprechung des Großen Senats des BSG (Beschluss vom 6. Dezember 1979 - GS 1/79), bei dem - wie auch bei der eigenen Altersrente der Klägerin - bereits für die Erfüllung der Wartezeit ausschließlich FRG-Zeiten anzurechnen seien.

    Allerdings haben die Rentenversicherungsträger nach Inkrafttreten des KfbG (am 1. Januar 1993 - vgl Art. 22 Abs. 1 KfbG) weiterhin die Rechtsprechung des BSG beachtet, wonach als Vertriebene iS des § 1 BVFG anerkannte Personen einen (eigenständigen) Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben mit der Folge, dass für diesen Anspruch die bis zur Vertreibung des Hinterbliebenen vom Verstorbenen zurückgelegten Beitragszeiten nach §§ 14, 15 FRG zu berücksichtigen sind, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob dessen Tod vor oder nach der Vertreibung des Hinterbliebenen eingetreten ist (Beschluss des Großen Senats vom 6. Dezember 1979 - GS 1/79 - BSGE 49, 175 = SozR 5050 § 15 Nr. 13), und sie haben diese Rechtsprechung ungeachtet der Frage, inwieweit sie durch das KfbG überholt war, auch auf Personen bezogen, die - wie die Klägerin - die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 verlassen haben und daher nach dem ab 1. Januar 1993 geltenden Recht nicht mehr als Vertriebene nach § 1 BVFG, sondern nur noch als Spätaussiedler nach § 4 BVFG anerkannt werden können.

  • LSG Sachsen, 28.08.2012 - L 4 R 153/10

    Ausreise; Aussiedler; Ehegatte; Fremdrente; Spätaussiedler; Stichtag; Tod; …

    Der Kläger kann auch nicht die Berücksichtigung von der Versicherten zurückgelegter Zeiten aufgrund der früheren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Beschluss des Großen Senats vom 6.12.1979, SozR 5050 § 15 Nr. 13; Urteil vom 22.4.1986 - 1 RA 73/84 -, juris) verlangen (vgl. unten 2.).

    Da derartige Nachteile alle Rentenversicherten gleich treffen, die außerhalb der Geltung von Sozialversicherungsabkommen und anderem internationalen Recht im Ausland beschäftigt waren, muss die Begünstigung durch das FRG auf die Fälle beschränkt sein, in denen der dargestellte Verlust von ausländischen Rentenanwartschaften durch einen Vertreibungstatbestand verursacht wird - andernfalls wäre die unterschiedliche Behandlung von Rentenversicherungszeiten im vertragslosen Ausland je nach dem, ob sie von vertriebenen oder nicht vertriebenen Versicherten zurückgelegt wurden, sachlich kaum zu rechtfertigen (in diesem Sinne bereits BSGE 49, 175, 190 = SozR 5050 § 15 Nr. 13 S 48 ).

    Infolgedessen wird in § 16 FRG ein Grundgedanke ausgedrückt, der auch für die Auslegung des § 15 FRG maßgeblich sein muss (BSGE 49, 175, 189 = SozR 5050 § 15 Nr. 13 S 47).

    Dementsprechend sind nicht jegliche Versicherungszeiten im Herkunftsgebiet allein mit Rücksicht auf die Vertriebeneneigenschaft, sondern nur diejenigen zu Grunde zu legen, die vor der Vertreibung zurückgelegt wurden (…BSGE 80, 186, 190 = SozR 3-7140 § 1 Nr. 1 S 6 mwN; BSGE 49, 175, 189 f = SozR 5050 § 15 Nr. 13 S 47 f ).

    Der Kläger kann aber auch nicht eine Anrechnung von in K zurückgelegten Beitragszeiten auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Beschluss des Großen Senats vom 6.12.1979, SozR 5050 § 15 Nr. 13; Urteil vom 22.4.1986 - 1 RA 73/84 -, juris) verlangen.

  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 8/04 R

    Rücknahme rechtswidriger nicht begünstigender Verwaltungsakte

    Sie hält das Urteil des SG für zutreffend und führt ergänzend - und im weiteren in näherer Erläuterung eines von ihr vorgelegten Rechenwerks des Verbands Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) - aus: Bei dem Anspruch der Klägerin, deren Ehemann bereits im Vertreibungsgebiet gestorben sei, handele es sich um einen eigenständigen Hinterbliebenenrentenanspruch nach § 1 Buchst a FRG in Verbindung mit der Rechtsprechung des Großen Senats des BSG (Beschluss vom 6. Dezember 1979 - GS 1/79), bei dem - wie auch bei der eigenen Altersrente der Klägerin - bereits für die Erfüllung der Wartezeit ausschließlich FRG-Zeiten anzurechnen seien.

    Allerdings haben die Rentenversicherungsträger nach Inkrafttreten des KfbG (am 1. Januar 1993 - vgl Art. 22 Abs. 1 KfbG) weiterhin die Rechtsprechung des BSG beachtet, wonach als Vertriebene iS des § 1 BVFG anerkannte Personen einen (eigenständigen) Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben mit der Folge, dass für diesen Anspruch die bis zur Vertreibung des Hinterbliebenen vom Verstorbenen zurückgelegten Beitragszeiten nach §§ 14, 15 FRG zu berücksichtigen sind, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob dessen Tod vor oder nach der Vertreibung des Hinterbliebenen eingetreten ist (Beschluss des Großen Senats vom 6. Dezember 1979 - GS 1/79 - BSGE 49, 175 = SozR 5050 § 15 Nr. 13), und sie haben diese Rechtsprechung ungeachtet der Frage, inwieweit sie durch das KfbG überholt war, auch auf Personen bezogen, die - wie die Klägerin - die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 verlassen haben und daher nach dem ab 1. Januar 1993 geltenden Recht nicht mehr als Vertriebene nach § 1 BVFG, sondern nur noch als Spätaussiedler nach § 4 BVFG anerkannt werden können.

  • BSG, 29.08.2006 - B 13 RJ 8/05 R

    Vorlagebeschluss an des BVerfG - Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - …

    Entsprechende Ansprüche verstand der Große Senat (GS) des BSG nicht als "abgeleiteten" Anspruch (weil der ursprüngliche Rechtsinhaber, der verstorbene Ehegatte, selbst keinen Anspruch hatte und oder hätte haben können), sondern als eine eigenständige Berechtigung Hinterbliebener (BSG GS vom 6. Dezember 1979, BSGE 49, 175 = SozR 5050 § 15 Nr. 13).
  • BSG, 26.11.1985 - 12 RK 51/83

    Konkurseröffnung - Beitragspflicht - Freistellung von der Arbeit - …

    Im übrigen liegt nach der bisher vom GS des BSG vertretenen Auffassung eine Divergenz nicht vor, wenn ein Begriff, der sich in Vorschriften mit unterschiedlichen Normzwecken findet, unterschiedlich ausgelegt wird (BSGE -GS- 49, 175, 178 ff = SozR 5050 § 15 Nr. 13;… BSGE -GS- 37, 10, 12 f = SozR Nr. 62 zu § 1259 RVO ).
  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 36/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit …

  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 9/04 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht …

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 44/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente mit …

  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 7/04 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Hinterbliebene mit eigener Rente - Begrenzung …

  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 36/09 B

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Zuständigkeit sozialgerichtlicher Kammern …

  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R

    Fremdrentenrecht - Vertriebeneneigenschaft - Überprüfung der Feststellung der …

  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 1/05 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit …

  • BSG, 23.06.1999 - B 5 RJ 44/98 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedlerstatus - nichtdeutscher Ehegatte - …

  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 57/03 R

    Fremdrentenrecht - Begrenzung auf 25 Entgeltpunkte bei Zusammentreffen von …

  • BSG, 07.07.2004 - B 8 KN 10/03 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente mit …

  • BSG, 24.04.1997 - 13 RJ 23/96

    Aussiedlereigenschaft bei erneuter Vertreibung aus Rumänien, Rücknahme von …

  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 40/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit …

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 56/03 R

    Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente mit eigener Rente im Fremdrentenrecht, …

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2011 - L 2 R 51/09
  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 41/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit …

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 52/03 R

    Zusammentreffen von Hinterbliebenenrente mit eigener Rente im Fremdrentenrecht, …

  • BSG, 04.06.1986 - GS 1/85

    Grundwehrdienst in der DDR - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Beitragszeit - …

  • LSG Baden-Württemberg, 07.10.2009 - L 3 R 6019/07
  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 39/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit …

  • BSG, 18.12.1990 - 5a RKn 5/87

    Berufsunfähigkeit eines Vertriebenen, der die deutsche Sprache nicht beherrscht

  • BSG, 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Geschiedenenwitwenrente - Wiederheirat - …

  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 39/98 R

    Rechtsänderungen des Kriegsfolgenbereinigungsgesetzes für …

  • BSG, 21.08.1997 - 12 RK 1/97

    Vertriebener - Bauernhof - Großmutter - Nachentrichtungsrecht

  • BSG, 21.06.2005 - B 8 KN 8/03 R

    Verbot rückwirkender belastender Gesetze im Fremdrentenrecht

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 N 1.84

    Erforderliche gleichbleibende Besetzung der Richterbank im …

  • LSG Bayern, 24.09.2013 - L 13 R 900/11

    Eine Anrechnung von Beitrags und Beschäftigungszeiten, die nach der Vertreibung …

  • BSG, 20.07.2011 - B 13 R 49/10 R

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Zusammentreffen von eigener Rente mit …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2003 - L 18 KN 27/03

    Rentenversicherung

  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 114/87

    Beitragspflicht von Absolventen der einstufigen Juristenausbildung

  • BSG, 22.04.1986 - 1 RA 73/84

    Hinterbliebene - Ersatzzeit - Beitragsausfall - Vertreibungszeit - Vertriebener - …

  • LSG Baden-Württemberg, 15.07.2003 - L 13 KN 974/03

    Entgeltpunktebegrenzung nach § 22b FRG

  • BSG, 18.11.1980 - GS 3/79

    Zulassung der Sprungrevision - Mitwirkung der ehrenamtlichen Richter - Bindung …

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 44/03
  • BSG, 15.12.1981 - 2 RU 40/81

    Hinterbliebene - Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2015 - L 3 R 623/12

    Streit über die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit für die Gewährung einer …

  • BSG, 15.01.2015 - B 5 R 318/14 B

    Klärungsbedarf für eine Rechtsfrage

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2012 - L 18 KN 202/11
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2009 - L 3 R 220/08

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 8 RA 58/03

    Rentenversicherung

  • BSG, 11.12.2002 - B 5 RJ 144/02 B

    Berechtigter Personenkreis nach § 17a FRG

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2004 - L 2 KN 42/03

    Rentenversicherung

  • BSG, 06.08.1992 - 8 RKn 8/91

    Knappschaftsruhegeld - Leistungsgruppe - Vergütungsmerkmale - Vertreibungsgebiet

  • BSG, 28.01.1993 - 2 RU 15/92

    Umfang der Bindung rechtskräftiger Urteile - Erteilung einer …

  • LSG Baden-Württemberg, 27.07.2011 - L 2 R 3076/09

    Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 8 RJ 68/03

    Rentenversicherung

  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 113/88

    Tschechoslowakischer Wehrdienst als gleichgestellte Beitragszeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 8 RJ 107/04

    Rentenversicherung

  • BSG, 20.09.1989 - 7 RAr 38/89

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) - Anforderungen an …

  • GemSOGB, 27.01.1983 - GmS-OGB 2/82

    Ende des Ausbildungsverhältnisses einer Krankenschwester, die vor Ablauf der …

  • BSG, 27.01.2021 - B 13 R 13/20 B

    Divergenzrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 16/96

    Berechnungsgrundlage für die Zahlung einer Knappschaftsrente wegen …

  • BSG, 07.10.2024 - B 5 R 1/24 BH

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren …

  • LSG Baden-Württemberg, 09.12.2008 - L 13 R 2351/08

    Fremdrentenrecht - Spätaussiedler - Hinterbliebenenrentenanspruch - Tod des …

  • LSG Bayern, 19.12.2007 - L 19 R 113/04

    Rücknahme von vorgemerkten Beitragszeiten und Beschäftigungszeiten nach dem …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2001 - L 18 KN 65/98

    Rentenversicherung

  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 19/88

    Zuständigkeit nach FRG bei Arbeitsunfällen in volkseigenen Betrieben

  • BSG, 30.05.1990 - 8 RKn 16/88

    Wiederaufleben einer Witwenrente bei Wiederheirat im Ausland

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 51/85

    Statthaftigkeit der Berufung - Erstattungsanspruch - Streitigkeit zwischen …

  • BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 203/81
  • LSG Baden-Württemberg, 28.02.2011 - L 1 U 4568/10
  • BSG, 17.11.1987 - 4a RJ 73/86

    Vertriebenenausweis A - Abschluß - Vertreibung - Zeitpunkt

  • LSG Bayern, 06.04.2005 - L 13 R 4087/04

    Höhere Rente durch Anerkennung ihrer in der CSSR erworbenen Anwartschaften in der …

  • SG Karlsruhe, 27.06.2003 - S 15 RJ 4394/01

    Anerkennung von in Rumänien zurückgelegten Rentenzeiten nach dem …

  • LSG Baden-Württemberg, 24.07.2007 - L 9 R 4306/06
  • LSG Bayern, 19.02.2003 - L 13 RA 177/02

    Berechnung der Rente nach dem Fremdrentengesetz für Spätaussiedler; …

  • BSG, 05.08.2014 - B 5 RS 17/14 B
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.11.2009 - L 6 U 168/05
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 69/83
  • BSG, 30.11.1982 - 2 RU 63/81

    Sowchose; Arbeitsunfall; Zuständigkeit für Arbeitsunfälle; Bestandteil des …

  • LSG Baden-Württemberg, 08.07.2008 - L 13 R 4625/06
  • BSG, 20.12.1979 - 4 RJ 120/78
  • BSG, 24.02.2010 - B 5 R 514/09 B
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