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| BSG, 04.06.1986 - GS 1/85 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundwehrdienst in der DDR - Versicherungspflichtige Tätigkeit - Beitragszeit - Fremdrentengesetz
Verfahrensgang
- SG Berlin, 12.02.1981 - S 4 An 2641/79
- BSG, 04.06.1986 - GS 1/85
Papierfundstellen
- BSGE 60, 100
- BB 1986, 1300
Wird zitiert von ... (85) Zitiert selbst (8)
- BSG, 19.03.1980 - 11 RA 29/79
Beitragszeit - Herkunftsland - Eintritt des Versicherungsfalles - …
Auszug aus BSG, 04.06.1986 - GS 1/85
Zum gleichen Ergebnis führt aber auch die Überlegung, daß § 15 Abs. 1 Satz 1 FRG die nichtdeutschen oder DDR-Beitragszeiten den Beitragszeiten gleichstellt ("... stehen gleich ..."), die "nach Bundesrecht zurückgelegt" worden sind: Bei dieser Gleichstellung kann der Bundesgesetzgeber nur vom Idealtypus einer Beitragszeit ausgegangen sein, die vom Bundesrecht gültig definiert wird, nicht von einem der - in Frage kommenden mehreren verschiedenen - nichtdeutschen Rechte oder vom DDR-Recht (…so im Ergebnis schon die ständige bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z.B. BSGE 44, 221, 225 = SozR 5050 § 15 Nr. 8; BSGE 50, 55, 56 = SozR 5050 § 15 Nr. 14;… SozR 5050 § 15 Nr. 21 S 68).Beitragszeiten i.S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 FRG sind nach alledem sowohl solche Zeiten, für die "Beiträge wirksam entrichtet sind" (§ 1250 Abs. 1 Buchst a Alternative 1 RVO; Beitragszeiten im engeren Sinn; "echte" Beitragszeiten) als auch solche, "für die Beiträge als entrichtet gelten" (…Alternative 2 aaO; "Beitragszeiten ohne Beitragsleistung", vgl. dazu den vorlegenden Senat in BSGE 50, 55, 57f = SozR 5050 § 15 Nr. 14 S. 52 und 55 unter Bezug auf die ständige Rechtsprechung des BSG).
- BSG, 31.08.1977 - 1 RA 155/75
Auszug aus BSG, 04.06.1986 - GS 1/85
Der 11. Senat weiche nicht vom Urteil des 1. Senats vom 31. August 1977 (BSGE 44, 221 = SozR 5050 § 15 Nr. 8) über die Anrechnung des Dienstes in der DDR-Volkspolizei ab: auch dieser Senat stelle nur auf Zeiten ab, die als Beitragszeiten in Betracht kämen.Zum gleichen Ergebnis führt aber auch die Überlegung, daß § 15 Abs. 1 Satz 1 FRG die nichtdeutschen oder DDR-Beitragszeiten den Beitragszeiten gleichstellt ("... stehen gleich ..."), die "nach Bundesrecht zurückgelegt" worden sind: Bei dieser Gleichstellung kann der Bundesgesetzgeber nur vom Idealtypus einer Beitragszeit ausgegangen sein, die vom Bundesrecht gültig definiert wird, nicht von einem der - in Frage kommenden mehreren verschiedenen - nichtdeutschen Rechte oder vom DDR-Recht (so im Ergebnis schon die ständige bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z.B. BSGE 44, 221, 225 = SozR 5050 § 15 Nr. 8;… BSGE 50, 55, 56 = SozR 5050 § 15 Nr. 14;… SozR 5050 § 15 Nr. 21 S 68).
- BSG, 06.12.1979 - GS 1/79
Hinterbliebenenanspruch - Vertreibung - Vertreibung eines Hinterbliebenen - …
Auszug aus BSG, 04.06.1986 - GS 1/85
Diese Eingrenzung der dem Großen Senat vorgelegten Rechtsfrage ist nicht zu beanstanden, so daß die Beteiligung von Vorsitzenden Richtern oder Richtern weiterer Senate des BSG nicht erforderlich ist (vgl. GS in BSGE 49, 175, 179f).
- BSG, 17.04.1958 - 8 RV 271/56
Auszug aus BSG, 04.06.1986 - GS 1/85
"Durch Ausübung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit" aber wird nach § 2 Abs. 1 aaO "Anspruch auf Rente erworben" (zur Berechtigung des Revisionsgerichts, Normen von Nicht-Bundesrecht heranzuziehen, zu denen das LSG keine Feststellungen getroffen hat, vgl. BSGE 7, 122, 125 = SozR Nr. 99 zu § 162 SGG;… BGHZ 27, 47, 50 und Gottwald, aaO, S 109 mwN). - BSG, 09.09.1982 - 5b/5 RJ 168/80
Grundwehrdienst in der DDR; Versicherungspflichtige Tätigkeit; Beitragszeit; DDR
Auszug aus BSG, 04.06.1986 - GS 1/85
Der 11. Senat, bei dem die Revision anhängig geworden ist, hat mit Beschluß vom 3. Mai 1984 beim 5b Senat des BSG angefragt, ob er an der im Urteil vom 9. September 1982 - 5/5 RJ 168/80 - (BSGE 54, 93 = SozR 5050 § 15 Nr. 22) vertretenen Ansicht festhalte, daß die Zeit des in der DDR abgeleisteten Grundwehrdienstes eine Beitragszeit i.S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 FRG sei. - BSG, 18.02.1981 - 1 RA 7/80
Beschäftigungzeit - Beitragsleistung - Beitragspflicht - Rentenanspruch - …
Auszug aus BSG, 04.06.1986 - GS 1/85
Zum gleichen Ergebnis führt aber auch die Überlegung, daß § 15 Abs. 1 Satz 1 FRG die nichtdeutschen oder DDR-Beitragszeiten den Beitragszeiten gleichstellt ("... stehen gleich ..."), die "nach Bundesrecht zurückgelegt" worden sind: Bei dieser Gleichstellung kann der Bundesgesetzgeber nur vom Idealtypus einer Beitragszeit ausgegangen sein, die vom Bundesrecht gültig definiert wird, nicht von einem der - in Frage kommenden mehreren verschiedenen - nichtdeutschen Rechte oder vom DDR-Recht (…so im Ergebnis schon die ständige bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung, vgl. z.B. BSGE 44, 221, 225 = SozR 5050 § 15 Nr. 8;… BSGE 50, 55, 56 = SozR 5050 § 15 Nr. 14; SozR 5050 § 15 Nr. 21 S 68). - BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 72/84
Anrechenbare Beitragszeit - Rentenversicherung - Rentensteigernde …
Auszug aus BSG, 04.06.1986 - GS 1/85
Die Bedeutung dieser Vorschrift liegt darin, daß durch sie auch alle Zuwanderer aus der DDR erfaßt werden, die keine Vertriebenen iS von § 1 Buchst a FRG i.V.m § 1 des BVFG sind (…Jantz / Zweng / Eicher, aaO, § 17 Anm. 3; BSG in Soz 5050 § 15 Nr. 15 und zuletzt in der Entscheidung vom 30. Januar 1985 - 1 RJ 72/84 -). - BGH, 19.03.1958 - IV ZR 148/57
Zuständigkeitsprüfung nach § 606 Abs. 3 Nr. 1 ZPO
Auszug aus BSG, 04.06.1986 - GS 1/85
"Durch Ausübung einer versicherungspflichtigen Tätigkeit" aber wird nach § 2 Abs. 1 aaO "Anspruch auf Rente erworben" (…zur Berechtigung des Revisionsgerichts, Normen von Nicht-Bundesrecht heranzuziehen, zu denen das LSG keine Feststellungen getroffen hat, vgl. BSGE 7, 122, 125 = SozR Nr. 99 zu § 162 SGG; BGHZ 27, 47, 50 und Gottwald, aaO, S 109 mwN).
- BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R
Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG
Dies ist eine Folge des - jedenfalls für die Klägerin und für den von ihr repräsentierten Personenkreis vor Inkrafttreten des WFG noch ohne weiteres maßgeblichen - Eingliederungsprinzips (vgl dazu Urteile des Senats vom 29. Juli 1997 - 4 RA 56/95 - Sozialgerichtsbarkeit 1997, 518 - insoweit nicht abgedruckt - …und vom 12. Juli 1988 - 4/11a RA 36/87 - BSGE 63, 282, 287 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2 S 6 f; BSG - GrS - BSGE 60, 100, 107 = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 103;… BSG - GrS - BSGE 62, 255, 261 = SozR 5050 § 15 Nr. 35 S 120; vgl auch Moser, Das Fremdrentenrecht, in DRV 1988, S 455, 456).Nach diesem Prinzip sollten alle in der Bundesrepublik Deutschland - insbesondere wegen des Vertreibungsgeschehens oder infolge anderer Kriegsauswirkungen - zugewanderten Personen, die ihren im Herkunftsgebiet erworbenen Versicherungsschutz verloren haben, rentenrechtlich grundsätzlich so gestellt werden, als hätten sie ihn in der Bundesrepublik Deutschland erworben, obgleich sie entsprechende Beiträge zu einem bundesdeutschen Rentenversicherungsträger nicht erbracht haben; sie sollten also so behandelt werden, als ob sie ihre bisherigen Tätigkeiten unter der Wirksamkeit bundesdeutscher Rechtsnormen zurückgelegt hätten (…vgl BVerfG SozR 5050 § 22 Nr. 16 S 48; Urteile des Senats vom 29. Juli 1997 - 4 RA 56/95 - SGb 1997, 518 - insoweit nicht abgedruckt - …und vom 12. Juli 1988 - 4/11a RA 36/87 - BSGE 63, 282, 287 = SozR 2200 § 1251a Nr. 2 S 6 f; BSG - GrS - BSGE 60, 100, 107 = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 103;… BSG - GrS - BSGE 62, 255, 261 = SozR 5050 § 15 Nr. 35 S 120; Jantz/Zweng/Eicher, Das neue Fremdrenten- und Auslandsrentenrecht, 1960, Einführung XIV).
Die Anerkennung als nach Bundesrecht gleichgestellte Beitragszeiten, die die bei einem nichtdeutschen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zurückgelegten Beitragszeiten in § 15 Abs. 1 Satz 1 FRG erfahren, läßt sogar noch einen Rest jenes Entschädigungsgedankens erkennen, der das vor dem Inkrafttreten des FRG mit Wirkung vom 1. April 1952 geltende FAG vom 7. August 1953 (BGBl I S 848) beherrschte (vgl BSG - GrS - BSGE 60, 100, 106 = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 104;… Jantz/Zweng/Eicher, aaO, § 15 Anm 2 S 37).
- BSG, 12.02.2009 - B 5 R 39/06 R
Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - Kindererziehung - …
Das seit dem 1.7.1990 geltende Fremdrentenrecht steht der Gleichstellung von Beiträgen zur rumänischen Rentenversicherung für LPG-Mitglieder mit Beiträgen nach Bundesrecht entgegen, solange der Betroffene keine Erwerbstätigkeit ausübt oder keinen sonstigen Versicherungstatbestand iS des SGB 6 verwirklicht (Fortführung BSG vom 4.6.1986 - GS 1/85 = BSGE 60, 100 = SozR 5050 § 15 Nr. 32, Abgrenzung zu BSG vom 8.9.2005 - B 13 RJ 44/04 R = SozR 4-5050 § 15 Nr. 2 und BSG vom 21.8.2008 - B 13/4 R 25/07 R = SozR 4-5050 § 26 Nr. 1).Schließlich sei die Gleichstellung der Beitragszeit auch nicht im Sinne der Entscheidung des Großen Senats des BSG vom 4.6.1986 (BSGE 60, 100 = SozR 5050 § 15 Nr. 32) mit der Struktur des innerstaatlichen Rentenrechts schlechthin und offenkundig unvereinbar.
Aus diesen gegenläufigen Tendenzen hat bereits der Große Senat des BSG im Jahre 1986 gefolgert, dass die Gleichstellung einer Beitragszeit nach § 15 FRG zusätzlich zu den darin aufgeführten Voraussetzungen unter dem Vorbehalt steht, dass sie mit den übergeordneten Rechtsprinzipien in Einklang steht, auf denen die fremdrentenrechtliche Gesamtregelung der §§ 14 ff FRG beruht (BSGE 60, 100, 107 f = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 104 f;… BSGE 62, 255, 261 f = SozR 5050 § 15 Nr. 35 S 120 f).
Die genannten Vorschriften sind im Anschluss an die Rechtsprechung des Großen Senats des BSG (vgl nochmals BSGE 60, 100, 107 f = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 104 f;… BSGE 62, 255, 261 f = SozR 5050 § 15 Nr. 35 S 120 f) als Konkretisierung und Bestätigung dieser Rechtsprinzipien aufzufassen.
Da das deutsche Rentenversicherungsrecht Versicherungszeiten nur in Bezug auf eine Erwerbstätigkeit oder andere gesetzlich angeordnete Versicherungstatbestände kennt, wäre die Gleichstellung von Beitragszeiten ohne Anknüpfung an das Erwerbsleben oder an vom deutschen Gesetzgeber als vergleichbar bewertete Tatbestände eine nicht zu rechtfertigende systemfremde Begünstigung der Berechtigten nach dem FRG gegenüber den Versicherten nach dem SGB VI. Selbst wenn dieser Ausschlussgrund ursprünglich in Bezug auf "Beitragszeiten ohne Beitragsleistung" im jeweiligen Herkunftsgebiet entwickelt worden ist (BSGE 60, 100, 106 = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 103), hat der Senat keine Bedenken, ihn auf "Beitragszeiten ohne Versicherungstatbestand" zu übertragen, seitdem der Gesetzgeber nicht nur die Berücksichtigung von Beitragszeiten ohne Beitragsleistung (vgl § 15 Abs. 3 Satz 1 FRG), sondern auch die wichtigsten Versicherungstatbestände außerhalb einer (vollen) Erwerbstätigkeit von Voraussetzungen abhängig gemacht hat, die denjenigen des SGB VI entsprechen (vgl § 15 Abs. 3 Satz 2, § 22 Abs. 1 Satz 8 und 9, § 22 Abs. 2, § 26 Satz 3, §§ 28a, 28b, 29 FRG zur Bewertung von Zeiten des Wehrdienstes, der Kindererziehung, der Ausbildung als Lehrling, der Teilzeitbeschäftigung, des Rentenbezugs und der Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit).
- BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 13/92
Fremdrenten - Wehrdienst - Sowjetunion - Ausfallzeit - Beitragszeit
Der Begriff der "Beitragszeit" iS dieser Vorschrift, die insoweit keine eigene Definition enthält, ist durch die Beschlüsse des GrS des BSG vom 4. Juni 1986 - GS 1/85 - (BSGE 60, 100 ff = SozR 5050 § 15 Nr. 32) und vom 25. November 1987 - GS 2/85 - (…BSGE 62, 255 ff = SozR 5050 § 15 Nr. 35) näher bestimmt worden.Nach der Entscheidung vom 4. Juni 1986 (BSGE 60, 100, 105) ist von der Definition in § 1250 Abs. 1 Buchst a RVO aF auszugehen.
Der Entschädigung ist durch das der Gesamtregelung zugrundeliegende Prinzip der Eingliederung eine rechtliche Grenze dort gesetzt, wo die Anrechnung der fremden Zeit mit der Struktur des innerstaatlichen Rentenrechts schlechthin und offenkundig unvereinbar wäre (BSGE 60, 100, 107).
Im Lichte der vom GrS hierzu zitierten früheren Entscheidungen des BSG (…SozR 5050 § 15 Nrn 1 und 11; Urteil vom 27. September 1979 - 4 RJ 17/78), im Hinblick auf die vorangegangene Entscheidung des GrS vom 4. Juni 1986 (aaO) sowie die damit übereinstimmenden Entscheidungen des 5. Senats des BSG (BSGE 61, 267) und des 4. Senats (Urteil vom 17. November 1987 - 4a RJ 41/86 - Amtl Mitt LVA Rheinprovinz 1989, 81) und schließlich auch nach Sinn und Zweck des § 15 FRG aF ist dies so zu verstehen, daß lediglich Vertriebene, die zum Zeitpunkt der Zurücklegung der fraglichen Zeit nach dem Recht des Herkunftslandes schlechthin nicht in den Kreis der versicherten Personen einbezogen waren, auch für eine nachträglich durch den Gesetzgeber des Herkunftslandes gewährte beitragszeitähnliche Rechtsposition keine Entschädigung nach dem FRG erhalten sollen.
Der GrS hatte in seinem Beschluß vom 4. Juni 1986 (BSGE 60, 100) darüber zu entscheiden, ob die Zeit des in der DDR abgeleisteten Grundwehrdienstes als Beitragszeit nach § 15 FRG anzusehen ist.
Unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Beschluß des GrS vom 4. Juni 1986 (aaO) haben der 5a Senat und der 4a Senat des BSG den § 15 FRG aF vor Verkündung der Entscheidung des GrS vom 25. November 1987 im oben dargelegten Sinne angewandt.
Das Revisionsgericht kann aber dann selbst Feststellungen zu ausländischem Recht treffen, wenn das Tatsachengericht an sich irrevisible (ausländische) Vorschriften überhaupt nicht erörtert hat, etwa weil es eine ihm unbekannte Rechtsnorm übersehen und infolgedessen in seiner Entscheidung nicht gewürdigt hat (vgl BSGE 7, 122, 125; 60, 100, 108 = SozR 5050 § 15 Nr. 32 mwN;… BSG SozR 3-5050 § 15 Nr. 4 mwN).
- BSG, 25.11.1987 - GS 2/85
Vertriebener - Tschechoslowakei - Angestellter - Betrieb - Rente - Beitragszeit
Daran ändere sich nichts dadurch, daß der Große Senat in der Sache - GS 1/85 - über die Anrechnung einer Beitragszeit nach § 15 FRG für die Zeit des Grundwehrdienstes in der DDR zu entscheiden habe; denn nach der Art der Tätigkeit beständen erhebliche Unterschiede, und es fehle hier auch der "Gesamtdeutsche Aspekt".Am 4. Juni 1986 hat der Große Senat in der Sache - GS 1/85 - (BSGE 60, 100) entschieden, daß die Zeit des in der DDR abgeleisteten Grundwehrdienstes, die nach dem Recht der DDR als versicherungspflichtige Tätigkeit gilt, eine Beitragszeit iS von § 15 Abs. 1 Satz 1 FRG ist.
Auch nachdem der Große Senat des BSG in seinem Beschluß vom 4. Juni 1986 - GS 1/85 - (BSGE 60, 100) wesentliche Grundsätze für die Anrechnung beitragsloser Zeiten im Rahmen von § 15 FRG entwickelt hat, bleibt im einzelnen zu klären, welche Tragweite diese Grundsätze haben und wie sie sich insbesondere im Bereich von Auslandstätigkeiten auswirken.
Die Grundsätze, nach denen zu beurteilen ist, ob eine Zeit, für die Beiträge nicht entrichtet wurden, dennoch als Beitragszeit anerkannt werden kann, hat der Große Senat des BSG bereits in seinem Beschluß vom 4. Juni 1986 - GS 1/85 - (BSGE 60, 100) herausgearbeitet.
Der von der Beklagten betonte "gesamtdeutsche Aspekt" war für die im Beschluß vom 4. Juni 1986 (GS 1/85) entschiedene Frage der Einbeziehung von Wehrdienstzeiten in der DDR kein die Entscheidung tragender Gesichtspunkt.
- BSG, 21.08.2008 - B 13/4 R 25/07 R
Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG - anteilmäßige …
Nach den Entscheidungen des Großen Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 4.6.1986 - GS 1/85 - und vom 25.11.1987 - GS 2/85 - sei der Entschädigung von im Herkunftsland erworbenen Rentenansprüchen und Rentenanwartschaften nach § 15 FRG eine rechtliche Grenze dort gesetzt, wo deren Anrechnung mit der Struktur des innerstaatlichen Rechts schlechthin und offenkundig unvereinbar wäre.Ebenso wenig führt der Hinweis der Beklagten weiter, dass eine Anrechnung von im Vertreibungsgebiet erworbenen Rentenansprüchen und Rentenanwartschaften dann nicht in Betracht komme, wenn sie mit der Struktur des deutschen Rechts schlechthin und offenkundig unvereinbar wäre (s BSG Großer Senat vom 4.6.1985, BSGE 60, 100, 107 = SozR 5050 § 15 Nr. 32;… BSG Großer Senat vom 25.11.1987, BSGE 62, 255, 261 = SozR 5050 § 15 Nr. 35).
- LAG Hamm, 10.11.1988 - 17 Sa 605/88
Weiterarbeit; Arbeitsunfähigkeit; Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers abzulehnen, wenn ihm die Weiterbeschäftigung unter Berücksichtigung der dem Arbeitnehmer zuzurechnenden Umstände nach Treu und Glauben nicht zuzumuten ist (BAG, Beschluß des Großen Senats vom 26.04.1956 - GS 1/85 - BAG 3, 66, 74 = AP Nr. 5 zu § 9 MuSchG, zu II 2 der Gründe; BAG, Urteil vom 11.11.1976 - 2 AZR 45/773 - AP Nr. 8 zu § 103 BetrVG 1972, zu B II 2 a der Gründe). - BSG, 30.03.2004 - B 4 RA 24/02 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der …
Obgleich sie entsprechende Beiträge zur oder Vorleistungen für die GRV nicht erbracht hatten, sollten sie so behandelt werden, als ob sie ihre bisherigen Tätigkeiten als Vorleistungen im Bundesgebiet verrichtet hätten (…vgl BVerfG SozR 5050 § 22 Nr. 16 S 48; BSG - GrS - BSGE 60, 100, 107 = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 103 und BSGE 62, 255, 261 = SozR 5050 § 15 Nr. 35 S 120). - BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 3/00 R
Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der …
Dies ist eine Folge des - jedenfalls für den Kläger und für den von ihm repräsentierten Personenkreis vor Inkrafttreten des WFG noch ohne weiteres maßgeblichen - Eingliederungsprinzips des FRG, nach dem alle davon Betroffenen in die Bundesrepublik Deutschland - insbesondere wegen des Vertreibungsgeschehens oder infolge anderer Kriegsauswirkungen - zugewanderten Personen, die ihren im Herkunftsgebiet erworbenen Versicherungsschutz verloren hatten, rentenrechtlich grundsätzlich so gestellt werden sollten, als hätten sie ihn in der Bundesrepublik Deutschland erworben, obgleich sie entsprechende Beiträge zu einem bundesdeutschen Rentenversicherungsträger nicht erbracht hatten; sie sollten so behandelt werden, als ob sie ihre bisherigen Tätigkeiten unter der Wirksamkeit bundesdeutscher Rechtsnormen zurückgelegt hätten (…vgl BVerfG SozR 5050 § 22 Nr. 16 S 48; BSG - GrS - BSGE 60, 100, 107 = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 103 u BSGE 62, 255, 261 = SozR 5050 § 15 Nr. 35 S 120). - BSG, 12.02.2009 - B 5 R 40/08 R
Berechnung der Rente; Berücksichtigung nachgewiesener Beitragszeiten in einer …
Aus diesen gegenläufigen Tendenzen hat bereits der Große Senat des BSG im Jahre 1986 gefolgert, dass die Gleichstellung einer Beitragszeit nach § 15 FRG zusätzlich zu den darin aufgeführten Voraussetzungen unter dem Vorbehalt steht, dass sie mit den übergeordneten Rechtsprinzipien in Einklang steht, auf denen die fremdrentenrechtliche Gesamtregelung der §§ 14 ff FRG beruht (BSGE 60, 100, 107 f = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 104 f;… BSGE 62, 255, 261 f = SozR 5050 § 15 Nr. 35 S 120 f).Die genannten Vorschriften sind im Anschluss an die Rechtsprechung des Großen Senats des BSG (vgl nochmals BSGE 60, 100, 107 f = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 104 f;… BSGE 62, 255, 261 f = SozR 5050 § 15 Nr. 35 S 120 f) als Konkretisierung und Bestätigung dieser Rechtsprinzipien aufzufassen.
Da das deutsche Rentenversicherungsrecht Versicherungszeiten nur in Bezug auf eine Erwerbstätigkeit oder andere gesetzlich angeordnete Versicherungstatbestände kennt, wäre die Gleichstellung von Beitragszeiten ohne Anknüpfung an das Erwerbsleben oder an vom deutschen Gesetzgeber als vergleichbar bewertete Tatbestände eine nicht zu rechtfertigende systemfremde Begünstigung der Berechtigten nach dem FRG gegenüber den Versicherten nach dem SGB VI. Selbst wenn dieser Ausschlussgrund ursprünglich in Bezug auf "Beitragszeiten ohne Beitragsleistung" im jeweiligen Herkunftsgebiet entwickelt worden ist (BSGE 60, 100, 106 = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 103), hat der Senat keine Bedenken, ihn auf "Beitragszeiten ohne Versicherungstatbestand" zu übertragen, seitdem der Gesetzgeber nicht nur die Berücksichtigung von Beitragszeiten ohne Beitragsleistung (vgl § 15 Abs. 3 Satz 1 FRG), sondern auch die wichtigsten Versicherungstatbestände außerhalb einer (vollen) Erwerbstätigkeit von Voraussetzungen abhängig gemacht hat, die denjenigen des SGB VI entsprechen (vgl § 15 Abs. 3 Satz 2, § 22 Abs. 1 Satz 8 und 9, § 22 Abs. 2, § 26 Satz 3, §§ 28a, 28b, 29 FRG zur Bewertung von Zeiten des Wehrdienstes, der Kindererziehung, der Ausbildung als Lehrling, der Teilzeitbeschäftigung, des Rentenbezugs und der Arbeitsunfähigkeit/Arbeitslosigkeit).
- LAG Hamm, 06.11.2007 - 14 SaGa 39/07
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beschäftigungsanspruch, einstweilige Verfügung, …
Im Falle einer offensichtlich unwirksamen Kündigung kann aber das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers nicht überwiegen (vgl. BAG GS, Beschluss vom 27.Februar 1985 - GS 1/85 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).Der allgemeine Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ist lediglich bei entgegenstehenden überwiegenden schutzfähigen Arbeitgeberinteressen begrenzt (BAG GS, Beschluss vom 27.Februar 1985, a.a.O.).
- BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 26/98 R
Entgeltpunktekürzung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz …
- BSG, 15.06.2023 - B 5 R 217/22 B
Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten des Wehrdienstes in der …
- BSG, 08.11.1989 - 1 RA 113/88
Tschechoslowakischer Wehrdienst als gleichgestellte Beitragszeit
- LSG Hessen, 20.06.1988 - L 14/2 An 1154/86
Rentenversicherung; Rumänien; Wehrdienst; Beitragszeit; Ausland
- BSG, 12.07.1988 - 11a RA 36/87
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung in § 12a WGSVG
- BSG, 04.12.2007 - B 2 U 34/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Geschiedenenwitwenrente - Wiederheirat - …
- BSG, 15.06.2023 - B 5 R 67/23 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler - …
- BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 24/98 R
Jahr
- BSG, 08.11.1989 - 1 RA 115/88
Rumänischer Wehrdienst als gleichgestellte Beitragszeit
- LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 32/07
Anerkennung in Rumänien zurückgelegter Beitragszeiten
- BSG, 23.04.1992 - 13 RJ 9/91
Anspruch auf höheres Altersruhegeld nach Maßgabe des Fremdrentengesetzes - …
- LSG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - L 6 R 3053/05
Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - LPG-Beitragszeiten in Rumänien - …
- LSG Hessen, 17.07.2009 - L 5 R 209/08
Anerkennung von Fremdrenten, hier: aufgrund von sowjetischen Rentenbeitragszeiten
- BSG, 18.12.1990 - 5a RKn 5/87
Berufsunfähigkeit eines Vertriebenen, der die deutsche Sprache nicht beherrscht
- LAG Hamm, 03.05.2017 - 15 Sa 1358/16
Beleidigung mit fremdenfeindlichem Hintergrund; einmalige Entgleisung; …
- LSG Hessen, 07.12.2010 - L 2 R 329/08
Berücksichtigung einer langjährigen Berufserfahrung bei der Einstufung in eine …
- LSG Hessen, 17.06.2016 - L 5 R 314/12
- LSG Hessen, 17.06.2016 - L 5 R 497/12
- LSG Hessen, 05.11.2010 - L 5 R 395/09
Fremdrentenrecht - Qualifikationsgruppeneinstufung eines Kraftfahrers - ehemalige …
- BSG, 21.04.1999 - B 5/4 RA 90/97 R
Aufteilung der Witwenrente bei mehreren Berechtigten - höhere Witwenrente nach …
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2009 - L 13 R 5352/07
Fremdrentenrecht - Nichtberücksichtigung von überdurchschnittlicher Arbeitszeit - …
- BSG, 08.08.1990 - 1 RA 81/88
Berücksichtigung vor dem 1.1.1986 in einem Vertreibungsgebiet oder der DDR …
- LSG Bayern, 24.02.2010 - L 1 R 804/09
Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG - …
- BSG, 06.08.1992 - 8 RKn 8/91
Knappschaftsruhegeld - Leistungsgruppe - Vergütungsmerkmale - Vertreibungsgebiet
- LSG Hessen, 25.10.2019 - L 5 R 332/17
- LSG Hessen, 03.05.2013 - L 5 R 43/10
Fremdrentenrecht - Bewertung rumänischer Beitragszeiten - Maßgeblichkeit des …
- LSG Hessen, 23.05.2003 - L 13 RJ 1086/00
Einstufung in Qualifikationsgruppen - langjährige Berufserfahrung
- LSG Hessen, 28.03.2003 - L 13 RJ 591/00
Fremdrentenrecht - Anerkennung von rumänischen Lehrzeiten als Beschäftigungs- bzw …
- LSG Hessen, 30.05.2016 - L 2 R 177/14
Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 22.06.2010 - L 13 R 5984/08
Rentenversicherung - Fremdrentenrecht - Beitragszeiten in einer rumänischen LPG - …
- BSG, 21.08.1997 - 12 RK 1/97
Vertriebener - Bauernhof - Großmutter - Nachentrichtungsrecht
- LAG Hamm, 26.01.2012 - 17 Sa 1069/11
Befristung des Arbeitsverhältnisses; Vertragsarbeitgeber; Rechtsmissbrauch
- BSG, 30.01.1997 - 4 RA 6/95
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 10 R 227/07
Berücksichtigung weiterer Beitrags- und Beschäftigungszeiten im Rahmen des …
- LSG Baden-Württemberg, 24.07.2025 - L 10 R 2973/23
- BSG, 15.06.2023 - B 5 R 34/23 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- BSG, 15.06.2023 - B 5 R 4/23 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- BSG, 15.06.2023 - B 5 R 55/23 B
- BSG, 15.06.2023 - B 5 R 35/23 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- LAG Hamm, 07.10.2010 - 17 Sa 455/09
Unwirksame Haushaltsbefristung für Tätigkeit einer Arbeitsvermittlerin im Bereich …
- LSG Hessen, 24.08.2007 - L 5 R 229/06
Fremdrentenrecht - Qualifikationsgruppeneinstufung - rumänischer Subingenieur
- BSG, 16.12.1997 - 4 RA 63/96
Anwendung des FRG in Ostoberschlesien
- BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 16/96
Berechnungsgrundlage für die Zahlung einer Knappschaftsrente wegen …
- BSG, 15.06.2023 - B 5 R 49/23 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- BSG, 15.06.2023 - B 5 R 45/23 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- BSG, 15.06.2023 - B 5 R 37/23 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- LSG Hessen, 22.07.2014 - L 2 R 43/13
- LAG Hamm, 27.05.2010 - 17 Sa 777/09
Unwirksame Haushaltsbefristung einer Fachassistentin der Arbeitsgemeinschaft …
- LSG Bayern, 24.01.2007 - L 16 R 399/06
Anspruch auf eine höhere Altersrente für Frauen unter Berücksichtigung von …
- BSG, 15.06.2023 - B 5 R 50/23 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- LSG Hessen, 17.05.2013 - L 5 R 74/10
Qualifikationsgruppeneinstufung für vom fremdrentenberechtigten Versicherten in …
- LAG Hamm, 25.11.2010 - 17 Sa 1006/09
Unwirksame Haushaltsbefristung für Tätigkeit eines Fachassistenten in der …
- BSG, 15.06.2023 - B 5 R 54/23 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
- BSG, 27.04.1989 - 5 RJ 16/88
Zuschlag zum Altersruhegeld durch FRG -Beitragszeiten
- LSG Hessen, 13.12.2019 - L 5 R 324/18
- ArbG Köln, 23.04.2015 - 8 Ca 4701/14
Kündigung des Dombaumeisters unwirksam
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - L 2 (18) KN 23/06
Rentenversicherung
- LSG Bayern, 26.09.2006 - L 16 R 791/06
Beurteilung einer ununterbrochenen Beitragsleistung bei einer gänzlich fehlenden …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2003 - L 2 KN 259/99
Rentenversicherung
- SG Marburg, 20.01.2022 - S 4 R 158/20
- LSG Hessen, 25.11.2024 - L 5 R 33/22
- BSG, 17.03.2010 - B 13 R 577/09 B
- BSG, 08.12.1988 - 1 RA 11/88
Soldat - Polen - Ausscheiden - Beschäftigungszeit - Entschädigung
- SG Kassel, 12.06.2018 - S 9 R 213/17
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.05.2010 - 23 Sa 875/09
Status als leitender Angestellter
- ArbG Köln, 08.05.2014 - 8 Ca 3235/13
Feststellung der Wirksamkeit eine Befristungsabrede
- BSG, 03.08.2009 - B 13 R 281/09 B
- LSG Hessen, 30.08.2016 - L 5 R 382/13
- BSG, 30.10.1990 - 8 RKn 10/89
Militärdienst in der CSSR als Beitragszeit in der deutschen Rentenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 28.10.2010 - L 10 R 3586/08
- ArbG Düsseldorf, 09.12.2009 - 4 Ca 7064/09
Rechtfertigung einer außerordentlichen Kündigung bei der unberechtigten Nutzung …
- LSG Berlin, 16.12.1987 - L 6 An 66/85
- LSG Baden-Württemberg, 27.05.2016 - L 11 R 5022/15
- ArbG Dresden, 10.12.2008 - 11 Ca 1926/08
- BSG, 17.11.1987 - 4a RJ 41/86
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