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   BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61   

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https://dejure.org/1961,192
BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61 (https://dejure.org/1961,192)
BGH, Entscheidung vom 29.05.1961 - GSSt 1/61 (https://dejure.org/1961,192)
BGH, Entscheidung vom 29. Mai 1961 - GSSt 1/61 (https://dejure.org/1961,192)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kenntnis des Täters von seiner Garantenpflicht als Voraussetzung für eine Bestrafung wegen eines vorsätzlichen unechten Unterlassungsdelikts; Irrtum über das Vorliegen einer Garantenpflicht als Verbotsirrtum; Garantenpflicht als Tatbestandsmerkmal eines unechten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 59

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 155
  • NJW 1961, 1682
  • MDR 1961, 949
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61
    Der Große Senat für Strafsachen ist in seinem Beschluß BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] nicht der Vorsatztheorie gefolgt, die als Voraussetzung der Vorsatzstrafe neben dem Tatvorsatz das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit verlangt, sondern hat sich zur Schuldtheorie bekannt, die den Vorsatz als Tatvorsatz und das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit als ein vom Vorsatz getrenntes, selbständiges Schuldelement begreift.

    Diese Entscheidung lag aber zeitlich vor dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] und geht noch von der Rechtsprechung des Reichsgerichts aus, das zwischen Tatsachenirrtum, außerstrafrechtlichem Rechtsirrtum und strafrechtlichem Rechtsirrtum unterschied, den außerstrafrechtlichen Rechtsirrtum dem Tatsachenirrtum gleichachtete und den strafrechtlichen Rechtsirrtum für belanglos erklärte.

    Im übrigen haben alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs in mehreren Entscheidungen, die teils vor, teils nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] ergangen sind, wenn auch nicht immer eindeutig die Auffassung vertreten, daß die Garantenpflicht Tatbestandsmerkmal des unechten Unterlassungsdelikts sei und demgemäß das Bewußtsein von ihr zum Vorsatz gehöre (vgl. BGHSt 2, 150, 155 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; BGHSt 3, 82, 89 [BGH 03.07.1952 - 5 StR 151/52]; NJW 1953, 591 14 ; BGHSt 4, 327, 331 [BGH 20.08.1953 - 1 StR 88/53]; NJW 1953, 1838 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 723/52] 18 ; BGHSt 5, 187, 190 [BGH 17.12.1953 - 4 StR 483/53]; 3 StR 791/53 vom 7. Dezember 1954 bei Dallinger MDR 1956, 271; BGHSt 14, 229, 232) [BGH 29.04.1960 - 4 StR 105/60].

  • BGH, 29.04.1960 - 4 StR 105/60
    Auszug aus BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61
    Damit weicht er von der Rechtsansicht ab, die der 4. Strafsenat in seinem Urteil BGHSt 14, 229, 232 [BGH 29.04.1960 - 4 StR 105/60] vertreten hat.

    Im übrigen haben alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs in mehreren Entscheidungen, die teils vor, teils nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] ergangen sind, wenn auch nicht immer eindeutig die Auffassung vertreten, daß die Garantenpflicht Tatbestandsmerkmal des unechten Unterlassungsdelikts sei und demgemäß das Bewußtsein von ihr zum Vorsatz gehöre (vgl. BGHSt 2, 150, 155 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; BGHSt 3, 82, 89 [BGH 03.07.1952 - 5 StR 151/52]; NJW 1953, 591 14 ; BGHSt 4, 327, 331 [BGH 20.08.1953 - 1 StR 88/53]; NJW 1953, 1838 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 723/52] 18 ; BGHSt 5, 187, 190 [BGH 17.12.1953 - 4 StR 483/53]; 3 StR 791/53 vom 7. Dezember 1954 bei Dallinger MDR 1956, 271; BGHSt 14, 229, 232) [BGH 29.04.1960 - 4 StR 105/60].

  • BGH, 12.02.1952 - 1 StR 59/50

    Ehemann in der Schlinge - Selbstmord, § 323c, §§ 212, 13 StGB

    Auszug aus BGH, 29.05.1961 - GSSt 1/61
    Im übrigen haben alle Strafsenate des Bundesgerichtshofs in mehreren Entscheidungen, die teils vor, teils nach dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51] ergangen sind, wenn auch nicht immer eindeutig die Auffassung vertreten, daß die Garantenpflicht Tatbestandsmerkmal des unechten Unterlassungsdelikts sei und demgemäß das Bewußtsein von ihr zum Vorsatz gehöre (vgl. BGHSt 2, 150, 155 [BGH 12.02.1952 - 1 StR 59/50]; BGHSt 3, 82, 89 [BGH 03.07.1952 - 5 StR 151/52]; NJW 1953, 591 14 ; BGHSt 4, 327, 331 [BGH 20.08.1953 - 1 StR 88/53]; NJW 1953, 1838 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 723/52] 18 ; BGHSt 5, 187, 190 [BGH 17.12.1953 - 4 StR 483/53]; 3 StR 791/53 vom 7. Dezember 1954 bei Dallinger MDR 1956, 271; BGHSt 14, 229, 232) [BGH 29.04.1960 - 4 StR 105/60].
  • BGH, 28.06.2022 - 6 StR 68/21

    Frau vom Vorwurf der strafbaren Tötung freigesprochen: Tötung mit Insulinspritze

    Selbst wenn die Angeklagte irrig angenommen hätte, sie verletze eine bestehende Garantenpflicht, läge mithin lediglich ein strafloses Wahndelikt vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Mai 1961 - GSSt 1/61, BGHSt 16, 155, 160; vom 8. Juni 2017 - 1 StR 614/16; LK-StGB/Murmann, 13. Aufl., § 22 Rn. 299).
  • BGH, 05.05.1964 - 1 StR 26/64

    Rechtliche Verpflichtung eines Ehegatten zum Abbringen des anderen von der

    Unter diesen Umständen kann es auf sich beruhen, wie es sich mit der Frage verhält, ob und inwieweit ein Ehegatte kraft der ehelichen Lebensgemeinschaft rechtlich verpflichtet ist, den anderen von Straftaten abzuhalten: ob die Rechtsprechung hierzu besagt (BGHSt 6, 322; BGH NJW 1951, 204 Nr. 28 und NJW 1953, 591 Nr. 14), daß er schlechthin als Teilnehmer an dem Rechtsbruch des ändern in Betracht komme, wenn er ihn nicht verhindert oder wenigstens zu verhindern sucht; oder ob die Rechtsprechung, näher betrachtet, eine solche Rechtsfolge zwar noch dann annimmt, wenn der Ehegatte eine dem andern aus der eigenen Straftat unmittelbar drohende Gefahr pflichtwidrig nicht abwendet, die Folge aber nicht eintreten läßt, wenn die Straftat des anderen Teils sich allein gegen ein fremdes Rechtsgut richtet, für das der Ehegatte eigens keine Garantenstellung (BGHSt 16, 155, 157) einnimmt.

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof in einigen Entscheidungen die Handlungspflicht bei echten Unterlassungstaten dem gesetzlichen Tatbestand zugezählt und es demgemäß als einen vorsatzausschließenden Irrtum über einen Tatumstand (§ 59 StGB) angesehen, wenn der Täter sie nicht kennt; so der 10 Strafsenat (JZ 1958, 508, c) und der 2. Strafsenat (GA 1959, 87; Urt. vom 24. Februar 1960 - 2 StR 579/59 -), während der 4. Strafsenat (NJW 1960, 1395 Nr. 10) und der 5. Strafsenat (Urt. vom 9. Januar 1962 - 5 StR 541/61 -) wie auch der Große Senat für Strafsachen (BGHSt 16, 155, 160) die Frage offengelassen haben.

    Die Strafkammer muß auch berücksichtigen, daß der Gebotsirrtum eines Unterlassungstäters schon im allgemeinen eher entschuldbar sein wird als der Verbotsirrtum bei einer Begehungstat (BGHSt 16, 155, 160).

  • BGH, 15.10.1996 - VI ZR 319/95

    Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Abführung der Arbeitnehmerbeiträge zur

    Glaubt er, nicht zum Eingreifen verpflichtet zu sein und für die Abführung der Beiträge Sorge tragen zu müssen, so unterliegt er keinem tatbestandsausschließenden Tatbestandsirrtum, sondern einem Verbots- bzw. Gebotsirrtum, der ihn nur bei Unvermeidbarkeit entschuldigt (BGHSt 16, 155, 158; 19, 295; BGH, Urteil vom 7. November 1967 - 1 StR 429/67 - GA 1968, 336, 337).
  • BGH, 05.12.1974 - 4 StR 529/74

    Obhutspflicht - Beistandspflicht - Garantenpflicht - Garantenstellung - Pflichten

    Rechtlich bedenkenfrei sind auch die Darlegungen des Schwurgerichts zur inneren Tatseite und zur Frage des Verbotsirrtums (vgl. BGHSt 16, 155 ; Baumann a.a.O. S. 253, 264; Welzel a.a.O. S. 220), sowie zur Straffrage.
  • BGH, 29.11.1963 - 4 StR 390/63
    Die Frage, ob er sich dessen bewußt gewesen sein muß, daß ihm die Rechtspflicht, den Erfolg abzuwenden, oblag, ist nach den in BGHSt 16, 155 aufgestellten Grundsätzen zu entscheiden.
  • BGH, 28.07.1970 - 1 StR 175/70

    Dachgeschoß in Flammen - unterlassenes Hinabwerfen der Kinder - §§ 212, 13 StGB,

    Zum Tatbestand der unechten Unterlassungsstraftat gehört die Garantenstellung des Unterlassenden (BGHSt 16, 155, 158) [BGH 29.05.1961 - GSSt - 1/61].
  • OLG Oldenburg, 02.09.1996 - Ss 249/96

    Garantenstellung eines zur Betreuung eines Kleinkindes eingesetzten

    Sollten sich aus diesem Vertrag mögliche Erklärungen für das Verhalten der Angeklagten ergeben, so wird sich das Landgericht in der neuen Verhandlung damit unter dem Gesichtspunkt des Verbots- oder Gebotsirrtums befassen müssen (vgl. dazu BGHSt 16, 155 ff.).
  • BGH, 04.06.2013 - 2 StR 4/13

    Beihilfe durch Unterlassen (Garantenstellung aus Ingerenz; Unterlassungsvorsatz)

    Auch muss der Vorsatz bei unechten Unterlassungsdelikten die tatsächlichen Umstände umfassen, welche die Garantenpflicht begründen (vgl. BGH, Großer Senat für Strafsachen, Beschluss vom 29. Mai 1961 - GSSt 1/61, BGHSt 16, 155, 158; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 13 Rn. 87; Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 28. Aufl., § 15 Rn. 96).
  • BGH, 06.04.1962 - 4 StR 32/62

    Ehescheidungsklage - §§ 153, 26, 13 StGB, Garantenstellung

    Sowohl die Ausführungen des angefochtenen Urteils - die auf die in NJW 1960, 1356, 1357 [BGH 29.04.1960 - 4 StR 105/60] = BGHSt 14, 229, 232 abgedruckte Entscheidung des erkennenden Senats gegründet sind - darüber, daß bei einer unechten Unterlassungstat die Bejahung der inneren Tatseite das Bewußtsein der Rechtspflicht zum Handeln voraussetze, wie auch die insoweit erhobenen Angriffe der Revision sind überholt durch die Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen vom 29. Mai 1961, abgedruckt in BGHSt 16, 155 ff. Danach ist bei einer vorsätzlichen unechten Unterlassungstat der Irrtum des Täters über die Rechtspflicht, zur Erfolgungsabwendung tätig werden zu müssen, ein Verbotsirrtum und nicht ein Tatbestandsirrtum.
  • BFH, 16.01.1973 - VIII R 52/69

    Zehnjährige Verjährungsfrist - Tatbestandsmerkmale einer Steuerhinterziehung -

    Die von der Rechtsprechung für die Annahme eines unechten Unterlassungsdelikts geforderten Voraussetzungen, nämlich die zu einem tatbestandsmäßigen Erfolg führende Unterlassung und die Garantenstellung des Unterlassenden, sind gegeben (vgl. hierzu Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des BGH vom 29. Mai 1961 GSSt 1/61, BGHSt 16, 155 [BGH 29.05.1961 - GSSt - 1/61] [158]).
  • OLG Frankfurt, 24.04.2013 - 7 U 41/12

    Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen den Mittelverwendungskontrolleur

  • OLG Frankfurt, 15.08.2012 - 7 U 128/11

    Schadenersatz wegen Beteiligung an Medienfonds

  • BGH, 22.05.1963 - 2 StR 111/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.11.1970 - 1 StR 412/70

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsleiters einer Bergbahn - Tödliche

  • OLG Frankfurt, 14.12.2012 - 7 U 21/12

    Schadenersatz wegen Beteiligung an Medienfonds

  • BGH, 23.04.1986 - 3 StR 8/86

    Voraussetzungen für einen die Straffreiheit bewirkenden Verbotsirrtum

  • LG München I, 28.09.1984 - 5 KLs 115 Js 5535/82

    Verfassungsfeindliche Kennzeichen auf dem Einband eines Thriller-Romans

  • BGH, 10.10.1961 - 5 StR 433/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.11.1975 - 1 StR 637/75

    Anzeigepflicht von Straftaten aus § 138 Strafgesetzbuch (StGB) - Tatbeteiligung

  • BGH, 07.07.1961 - 4 StR 211/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.07.1966 - 5 StR 267/66

    Unkenntnis des Täters von seiner Rechtspflicht, zur Erfolgsabwendung tätig zu

  • BGH, 27.02.1963 - 2 StR 27/63

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.01.1962 - 5 StR 541/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.11.1961 - 2 StR 470/61

    Rechtsmittel

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