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   LSG Schleswig-Holstein, 09.05.2007 - L 5 KR 59/05 R   

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https://dejure.org/2007,6666
LSG Schleswig-Holstein, 09.05.2007 - L 5 KR 59/05 R (https://dejure.org/2007,6666)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09.05.2007 - L 5 KR 59/05 R (https://dejure.org/2007,6666)
LSG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - L 5 KR 59/05 R (https://dejure.org/2007,6666)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe für einen Zeitraum von 21 Tagen; Alleinige Versorgung zweier Neugeborener und Führung des Haushalts als eine besondere Belastung; Maßgebliche Beeinträchtigung wegen einer Entbindung in Abgrenzung zu sonstigen gesundheitlichen ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Haushaltshilfe aus der gesetzlichen Krankenversicherung nach der Entbindung zur Vermeidung einer Krankenhausbehandlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 258
  • GesR 2007, 429
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BSG, 22.04.2008 - B 1 SF 1/08 R

    Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen gegen Entscheidungen der

    Dieses hat mit Beschluss vom 18.12.2007 seine ausschließliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde gemäß § 116 Abs. 1 und 3 GWB festgestellt und das Beschwerdeverfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über ein Vorabentscheidungsersuchen des OLG vom 23.5.2007 (VII Verg 50/06, veröffentlicht in: GesR 2007, 429 ff) ausgesetzt; die Zuständigkeit des OLG ergebe sich bereits daraus, dass die Entscheidung einer Vergabekammer mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werde und ein von der Vergabekammer ausgesprochenes Zuschlagsgebot nur vom Vergabesenat des OLG gemäß § 121 GWB aufgehoben werden könne; ob die Vergabekammer zu Recht eine Vergabeentscheidung im Sinne der §§ 97 ff GWB angenommen habe, oder ob für eine Überprüfung der Vergabeentscheidung allein die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit zuständig seien, sei erst für den Inhalt der Beschwerdeentscheidung erheblich.
  • BSG, 06.10.2008 - B 3 SF 2/08 R

    Rechtsweg im sozialgerichtlichen Verfahren bei Streitigkeiten gegen

    Das OLG - dem die bereits zuvor erfolgte Befassung des SG mit der Streitsache bekannt war - hat mit Beschlüssen vom 18. und 19.12.2007 festgestellt, dass es für die Entscheidung über die Beschwerden ausschließlich zuständig sei, und die Verfahren bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über ein Vorabentscheidungsersuchen (Beschluss des OLG vom 23.5.2007, GesR 2007, 429) ausgesetzt.
  • BSG, 24.01.2008 - B 3 SF 1/08 R

    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im

    Ob hiervon abweichend bei Streitigkeiten über den Abschluss von Rahmenvereinbarungen nach § 127 Abs. 1 SGB V die Zuständigkeit der Vergabekammern und -senate bei den Oberlandesgerichten nach den §§ 104, 116 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ( GWB ) besteht, ist noch nicht geklärt und in Rechtsprechung (vgl etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.5.2007 - VII- Verg 50/06, Verg 50/06 - GesR 2007, 429 einerseits; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.11.2007 - 17 Verg 11/07 - juris; SG Stuttgart, Beschluss vom 20.12.2007 - S 10 KR 8404/07 ER ua andererseits) und Literatur (vgl etwa Lorff, ZESAR 2007, 104 ff; Hartmann/Souglu, SGb 2007, 404 ff; Gabriel, NZS 2007, 344 ff einerseits, Engelmann in jurisPK- SGB V , § 69 RdNr 133 ff; Möschel, JZ 2007, 601 ff; Roth, GRUR 2007, 645 ff; Bloch/Puns, SGb 2007, 645 ff andererseits) umstritten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2007 - L 16 B 127/07

    Rechtsweg für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Die Ansicht, wonach § 69 SGB V bezüglich der Vergabe oberhalb der Schwellenwerte in § 2 VgV für unanwendbar gehalten wird, weil der Gesetzgeber nicht über Gemeinschaftsrecht, insbesondere der Richtlinie 2004/18/EG disponieren könne (so OLG Düsseldorf, Vorlagebeschluss v 23.05.2007 - VII-Verg 50/06 - GesR 2007, 429), begründet ebenfalls nicht die Eröffnung eines anderen Rechtswegs.
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