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Rechtsprechung
   OLG München, 18.11.2010 - 1 U 5334/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26606
OLG München, 18.11.2010 - 1 U 5334/09 (https://dejure.org/2010,26606)
OLG München, Entscheidung vom 18.11.2010 - 1 U 5334/09 (https://dejure.org/2010,26606)
OLG München, Entscheidung vom 18. November 2010 - 1 U 5334/09 (https://dejure.org/2010,26606)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Aufklärungsversäumnisse und Behandlungsfehler bei einer Halswirbelsäulenoperation statt durch einen Oberarzt durch einen Neurochirurg und einen Assistenzarzt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung und an die Qualifikation des Operationsteams bei einer Halswirbelsäulenoperation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung und an die Qualifikation des Operationsteams bei einer Halswirbelsäulenoperation

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 749
  • GesR 2011, 235
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.2010 - VI ZR 252/08

    Krankenhausaufnahmevertrag: Beschränkung der Einwilligung in einen ärztlichen …

    Auszug aus OLG München, 18.11.2010 - 1 U 5334/09
    Wie der BGH in seiner Entscheidung vom 11.05.2010, Az. VI ZR 252/08 im Einzelnen ausgeführt hat, hat der Patient bei dieser Regelform der stationären Krankenhausbetreuung keinen Anspruch darauf, von einem bestimmten Arzt behandelt und operiert zu werden.

    Die grundsätzliche Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einem Kassenpatienten die Annahme gerechtfertigt ist, dass er einen Eingriff nur von einem bestimmten Arzt durchführen lässt, hat der BGH in seiner Entscheidung vom 11.05.2010, Az. VI ZR 252/08, geklärt.

  • OLG München, 09.03.2006 - 1 U 4297/05

    Zur Aufklärungspflicht des Kassenpatienten und den Voraussetzungen, nur durch den …

    Auszug aus OLG München, 18.11.2010 - 1 U 5334/09
    36 Ausgehend von diesen Grundsätzen, die auch denen entsprechen, die der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 09.03.2006, Az. 1 U 4297/05 zugrunde gelegt hat, konnte der Senat aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme vom 24.06.2010 keine Überzeugung dahingehend gewinnen, dass die Durchführung der Operation durch Dr. S. verbindlich zugesagt worden ist, ebenso wenig, dass der Kläger hinreichend deutlich gemacht hat, dass er sich ausschließlich von Dr. S. operieren lässt und nicht von einem anderen Arzt.
  • LG Aurich, 05.02.2019 - 5 O 606/17
    Dafür reicht die Erwartung, es werde eine bestimmte Prothese zum Einsatz kommen, nicht aus (vgl. OLG München, Urteil vom 18. November 2010 - 1 U 5334/09 -, Rn. 35, juris).

    Da der Patient im Regelfall nicht über die Wahl der Prothese aufgeklärt werden muss (dazu näher unten), hat er - wie bei der Beschränkung der Einwilligung auf einen bestimmten Arzt - im Streitfall zu beweisen, dass er mit dem Arzt eine rechtlich verbindliche Vereinbarung über die einzusetzende Prothese getroffen hat (vgl. OLG München, Urteil vom 18. November 2010 - 1 U 5334/09 -, Rn. 35, juris).

    Zu einer eingehenden fachlichen Unterrichtung über spezifische medizinische Fragen, insbesondere zu den teils vielfältigen Variationen von möglichen Operationstechniken und des dabei verwendeten Materials ist der Arzt ohne nähere Nachfrage des Patienten in der Regel nicht verpflichtet (vgl. OLG München NJW-RR 2011, 749, 750 [OLG München 18.11.2010 - 1 U 5334/09]).

  • LG Aurich, 26.02.2019 - 5 O 1141/16

    Der Kläger nimmt die Beklagten gesamtschuldnerisch auf Schadensersatz und …

    Dafür reicht die Erwartung, es werde eine bestimmte Prothese zum Einsatz kommen, nicht aus (vgl. OLG München, Urt. v. 18.11.2010, Az. 1 U 5334/09, Rn. 35, zit. n. Juris).

    Zu einer eingehenden fachlichen Unterrichtung über spezifische medizinische Fragen, insbesondere zu den teils vielfältigen Variationen von möglichen Operationstechniken und des dabei verwendeten Materials ist der Arzt ohne nähere Nachfrage des Patienten in der Regel nicht verpflichtet (vgl. OLG München, NJW-RR 2011, 749, 750).

  • OLG Bamberg, 20.07.2015 - 4 U 16/14

    Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Pflicht zur Aufklärung über das …

    Dieser Grundsatz ist jedoch insoweit einzuschränken, dass die Behandlungsalternativen zu jeweils wesentlich unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder wesentlich unterschiedliche Risiken oder Erfolgschancen bieten müssen, um von der Aufklärungspflicht des Arztes umfasst zu sein (so nunmehr ausdrücklich § 630 e Abs. 1 S. 3 BGB;… OLG Koblenz VersR 2007, 651, Rz. 10 (juris); OLG München GesR 2011, 235, 236, Rz. 45 (juris), jeweils zur früheren Rechtslage).
  • LG Aurich, 03.11.2020 - 5 O 1507/18

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter ärztlicher …

    Dafür reicht die Erwartung, es werde eine bestimmte Prothese zum Einsatz kommen, nicht aus (vgl. OLG München, Urteil vom 18.11.2010, Az. 1 U 5334/09, zitiert nach juris, Rdnr. 35).

    Zu einer eingehenden fachlichen Unterrichtung über spezifische medizinische Fragen, insbesondere zu den teils vielfältigen Variationen von möglichen Operationstechniken und des dabei verwendeten Materials ist der Arzt ohne nähere Nachfrage des Patienten in der Regel nicht verpflichtet (vgl. OLG München, Urteil vom 18. November 2010 - 1 U 5334/09 -, juris Rn. 45).

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