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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 16.03.2001 - 4 B 99.318   

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VGH Bayern, 16.03.2001 - 4 B 99.318 (https://dejure.org/2001,19169)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16.03.2001 - 4 B 99.318 (https://dejure.org/2001,19169)
VGH Bayern, Entscheidung vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 (https://dejure.org/2001,19169)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • heise.de (Pressebericht, 16.03.2001)

    Verwaltungsgerichtshof lässt Bürgerbegehren gegen Sendemasten zu

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie muss ein Bürgerbegehren formuliert werden? (IBR 2001, 584)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2001, 390
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • VGH Bayern, 21.03.2012 - 4 B 11.221

    Bürgerbegehren bezüglich eines Grundsatzbeschlusses ist unzulässig, wenn

    Danach könne die Fragestellung grundsätzlich nur in redaktioneller, nicht aber in inhaltlicher Hinsicht geändert werden (vgl. BayVGH vom 16.3.2001 Az. 4 B 99.318).
  • VGH Bayern, 28.07.2005 - 4 CE 05.1961

    Bürgerbegehren über Vorentscheidung zu Bebauungsplan

    An dieser unpräzisen Formulierung als herauslösbarem Teil der Fragestellung scheitert das Bürgerbegehren nicht insgesamt: Unter Berücksichtigung des Gebots wohlwollender Auslegung der Fragestellung (vgl. BayVGH, U.v. 19.2.1997 - 4 B 96.2928, VGH n.F. 50, 42/44 f.) zielt dieser Passus auf die Erteilung von Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB als zum eigenen Wirkungskreis der Stadt gehörende Entscheidung; diese Zielrichtung kann ohne Verfälschung des Willens der Unterzeichner des Bürgerbegehrens (vgl. BayVGH, U.v. 16.3.2001 - 4 B 99.318, UA S. 8) noch durch entsprechende Präzisierung der Fragestellung klargestellt werden.
  • VGH Bayern, 13.03.2019 - 4 B 18.1851

    Bürgerbegehren "Kein Tunnel in Starnberg" ist unzulässig

    Einem Bürgerbegehren, das sich gegen die Realisierung eines bereits unanfechtbar genehmigten bzw. planfestgestellten Infrastrukturprojekts wendet, fehlt die erforderliche inhaltliche Bestimmtheit, wenn die Fragestellung so formuliert ist, dass "alles" unternommen werden soll, um den Bau zu verhindern (Klarstellung zu BayVGH, U.v. 16.3.2001 - 4 B 99.318 - BayVBl 2001, 565).

    Die damit verbundene Ungewissheit wird noch verstärkt, wenn wie beim vorliegenden Bürgerbegehren die Beschränkung auf spezifisch "rechtliche" Mittel fehlt bzw. wenn "alle rechtlich vertretbaren Maßnahmen" ergriffen werden sollen (wie in dem Fall BayVGH, U.v. 16.3.2001 - 4 B 99.318 - BayVBl 2001, 565), so dass von der Fragestellung sämtliche irgendwie erfolgversprechenden (nicht verbotenen) Handlungen erfasst werden.

  • VGH Hessen, 17.11.2008 - 8 B 1806/08

    Keine Rückwirkung eines Bürgerentscheids; Unterschriften ohne Datumsangabe für

    Die Streichung des darauf bezogenen Teils der zur Abstimmung des beantragten Bürgerentscheids gestellten Fragestellung ist zulässig, weil der verbleibende, auf die Gewährung des Zuschusses von 736.000,00 EUR an den SVG Nieder-Liebersbach e. V. für den Neubau der Sporthalle gerichtete Teil des Bürgerbegehrens auch ohne den gestrichenen Teil für sich allein noch sinnvoll bleibt und dem mutmaßlichen Willen der Unterzeichner des Bürgerbegehrens entspricht (vgl. Bay. VGH, Urteile vom 22. Juni 2007 - 4 B 06.1224 - BayVBl. 2008 S. 241 ff. = juris Rdnrn. 41 ff. und vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 - GewArch 2001 S. 390 ff. = BayVBl. 2001 S. 565 f. = juris Rdnrn. 29 f.).
  • VG München, 22.01.2024 - M 7 E 24.6

    Erfolgloser Eilantrag, Konkurrierendes Ratsbegehren

    Die allgemeine Aussage, die Unterstützung der Errichtung von Windkraftanlagen solle der Sicherung von Wirtschaftskraft und Arbeitsplätze dienen, dürfte daher lediglich die kommunalpolitische Absicht bzw. das Motiv der Ratsmehrheit bezeichnen und somit nicht zu einer Irreführung des abstimmenden Bürgers über eine etwaige unmittelbare Korrelation zwischen Windkraft und Arbeitsplätzen führen (vgl. auch BayVGH, B.v. 1.3.2018 - 4 CE 18.95 - juris Rn. 13; U.v. 16.3.2001 - 4 B 99.318 - juris Rn. 33; VG Bayreuth, B.v. 19.1.2023 - B 9 E 23.10 - juris Rn. 23).

    Im Übrigen wird auch die Fragestellung des Bürgerbegehrens nur bei entsprechender Auslegung den Anforderungen an die ausreichende Bestimmtheit der Fragestellung gerecht (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 16.3.2001 - 4 B 99.318 - juris Rn. 33; U.v. 13.3.2019 - 4 B 18.1851 - juris Rn. 37 ff.).

  • VGH Hessen, 05.10.2007 - 8 TG 1562/07

    Durchführung eines Bürgerentscheids

    Danach kann die Fragestellung, um den Willen der Unterzeichner eines Bürgerbegehrens nicht zu verfälschen und sie vor einer aus ihrer Sicht missbräuchlichen Verwendung ihrer Unterschriften zu schützen, im Ausgangspunkt nur in redaktioneller, nicht aber in inhaltlicher Hinsicht geändert werden, so dass von der Ermächtigung zur Streichung eines Teils des Begehrens beispielsweise nur Gebrauch gemacht werden kann, wenn der betreffende Teil infolge des Verfahrensfortgangs rechtlich unzulässig geworden ist und der Rest des Begehrens auch ohne den gestrichenen Teil sinnvoll bleibt (vgl. Bayer. VGH, Urteil vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 - GewArch 2001 S. 390 ff. = juris Rdnr. 30; vgl. auch VG Regensburg, Urteil vom 31. Juli 2002 - RO 3 K 01.156 - juris Rdnrn. 85 f.; Hannappel/Meireis, Leitfaden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid im Lande Hessen, 2004, Rdnr. 28).
  • VG Minden, 16.07.2002 - 3 K 138/02

    Bürgerbegehren "Gegen den Ausverkauf des Mindener Trinkwassers" unzulässig

    Der Text des Bürgerbegehrens darf vor der Durchführung des Bürgerentscheids allenfalls in redaktioneller, nicht aber in inhaltlicher Hinsicht überarbeitet werden, vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 -, BayVBl. 2001, 565 f.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 28. Juli 1998 - 3 S 111/98 -, SächsVBl.

    vgl. dazu Bayerischer VGH, Urteil vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 -, BayVBl. 2001, 565 f. (566).

  • VG Würzburg, 29.09.2010 - W 2 K 10.349

    Eigener Wirkungskreis bei Übertragung von Aufgaben auf ein Kommunalunternehmen

    Danach kann die Fragestellung grundsätzlich nur in redaktioneller, nicht aber in inhaltlicher Hinsicht geändert werden (vgl. BayVGH, U.v. 16.03.2001 4 B 99.318).
  • VG Magdeburg, 30.10.2012 - 9 A 235/11

    Kommunalrecht: Voraussetzungen eines Bürgerbegehrens

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass solche Grundsatzentscheidungen, die noch der Ausführung und Ausfüllung durch spätere Detailentscheidungen bedürfen, durch Bürgerentscheid getroffen werden können (vgl. nur: Bayr. VGH, Urt. v. 19.02.1997, 4 B 96.2928; Bayr. VGH, Urt. v. 16.03.2001, 4 B 99.318; VG Regensburg, Urt. v. 05.07.2000, RO 3 K 99.2408; alle juris).
  • VGH Hessen, 28.03.2012 - 8 B 440/12

    Erneute Befassung einer Stadtverordnetenversammlung mit einem Bürgerbegehren;

    Die Streichung des darauf bezogenen Teils der zur Abstimmung des beantragten Bürgerentscheids gestellten Fragestellung ist zulässig, weil der verbleibende ... Teil des Bürgerbegehrens auch ohne den gestrichenen Teil für sich allein noch sinnvoll bleibt und dem mutmaßlichen Willen der Unterzeichner des Bürgerbegehrens entspricht (vgl. Bay. VGH, Urteile vom 22. Juni 2007 - 4 B 06.1224 - BayVBl. 2008 S. 241 ff. = juris Rdnrn. 41 ff. und vom 16. März 2001 - 4 B 99.318 - GewArch 2001 S. 390 ff. = BayVBl. 2001 S. 565 f. = juris Rdnrn. 29 f.).
  • VG Mainz, 13.03.2015 - 3 K 781/14

    Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens "Freier Blick auf den Dom zu Worms"

  • VG Regensburg, 11.07.2012 - RN 3 K 12.424

    Bürgerbegehren; Straßenbauvorhaben; Änderung der Planung; Nachreichen von

  • VG Oldenburg, 17.06.2004 - 2 B 1293/04

    Bürgerbegehren; Bürgerentscheid; inhaltliche Bestimmtheit; konkrete Maßnahmen;

  • VG Minden, 27.03.2006 - 3 K 2415/04

    Voraussetzungen für die Durchführung eines Bürgerentscheids ; Umschreibung des

  • VG Leipzig, 04.02.2002 - 6 K 2230/01
  • VG Bayreuth, 19.01.2023 - B 9 E 23.10

    Verbindung eines Ratsbegehrens mit einem divergierenden Bürgerbegehren

  • VG Regensburg, 11.07.2012 - RN 3 K 11.1641

    Bürgerbegehren im Hinblick auf die ambulante chirurgische Versorgung in der

  • VG Regensburg, 11.11.2011 - RN 3 E 11.1442

    Frage der vorläufigen Anordnung eines Bürgerbegehrens

  • VG Minden, 27.03.2006 - 3 K 2987/04
  • VG München, 07.03.2012 - M 7 K 11.4432
  • VG Minden, 17.10.2001 - 3 K 4454/00

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 19.12.2000 - 4 TG 3639/00   

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https://dejure.org/2000,4104
VGH Hessen, 19.12.2000 - 4 TG 3639/00 (https://dejure.org/2000,4104)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.12.2000 - 4 TG 3639/00 (https://dejure.org/2000,4104)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 4 TG 3639/00 (https://dejure.org/2000,4104)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • kommunen-in-nrw.de (Leitsatz)

    Mobilfunkanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HBO §§ 62, 63 Abs. 3 Nr. 2 lit. a
    Genehmigungspflicht einer Mobilfunkanlage als gewerbliche Nutzung)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Antennen für Mobilfunkanlagen genehmigungspflichtig? (IBR 2001, 455)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 429
  • NVwZ-RR 2001, 429
  • DÖV 2001, 964 (Ls.)
  • BauR 2001, 944
  • GewArch 2001, 390
  • ZfBR 2001, 414
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2002 - 1 MA 4216/01

    Anhörung; Baugenehmigung; Baugenehmigungspflicht; Gebäude; Grundverwaltungsakt;

    Es tritt zu der bisherigen Nutzung eine gewerbliche Nutzung hinzu, welche mit der bislang ausgeübten und möglicherweise genehmigten Nutzung nicht in einem inhaltlichen Zusammenhang steht, sondern sich von der bisherigen Nutzung so unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungs- oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder zumindest in einer die Genehmigungspflicht auslösenden Weise sein kann (vgl. vor allem Hess. VGH, Beschl. v. 19.12.2000 - 4 TG 3639/00 -, NVwZ-RR 2001, 429 unter Hinw. auf Hess. VGH, BauR 1980, 251 und BW VGH, DÖV 2000, 82 = BWVBl. 1999, 218).
  • VGH Hessen, 06.12.2004 - 9 UE 2582/03

    Mobilfunkbasisstation im reinen Wohngebiet

    In dieser Entscheidung hat sich der Senat der Auffassung des 4. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 4 TG 3629/00 -, NVwZ-RR 2001, 429, angeschlossen, wonach eine der hier zu beurteilenden Mobilfunkbasisstation vergleichbare Anlage nicht gemäß § 63 Abs. 3 Nr. 2 a HBO 1993 von der Baugenehmigungspflicht freigestellt ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - 7 B 2482/03

    Mobilfunkanlage im allgemeinen Wohngebiet

    etwa: OVG NRW, Beschlüsse vom 2.7.2002 - 7 B 924/02 -, BRS 65 Nr. 158 und vom 29.4.2002 - 10 B 78/02 -, BRS 65 Nr. 202; VGH Bad-Württ., Beschluss vom 8.2.2002 - 8 S 2748/01 -, BRS 65 Nr. 157; Nds. OVG, Beschluss vom 31.1.2002 - 1 MA 4216/01 -, BRS 65 Nr. 203; HessVGH, Beschluss vom 19.12.2000 - 4 TG 3639/00 -, BRS 63 Nr. 174.
  • VG Gelsenkirchen, 06.05.2002 - 10 L 680/02

    Mobilfunkanlage genehmigungsfrei

    Eine Nutzungsänderung im Sinne von § 63 Abs. 1 BauO NRW liegt vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen (legalen) dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungsrechtlicher oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder unterworfen werden kann, das heißt schon dann, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Zulässigkeit des geänderten Bauvorhabens nach den Bauvorschriften anderes beurteilt werden kann, vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 13. November 1995 - 11 B 2161/95 -, BRS 57 Nr. 184; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 4 TG 3639/00 -, BRS 63 Nr. 174; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, § 63 (Stand: September 1998) Rz 64 m.w.N.

    Die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf einem Wohngebäude stellt nach Auffassung der Kammer keine zusätzliche gewerbliche Nutzung dieses Gebäudes dar, sie bedeutet vielmehr eine zusätzliche gewerbliche Nutzung des Grundstücks, die in baurechtlicher Hinsicht selbständig zu beurteilen ist, andere Auffassung Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 4 TG 3639/00 -, BRS 63 Nr. 174; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26. Oktober 1998 - 8 S 1848/98 -, BRS 62 Nr. 164; Beschluss vom 08. Februar 2002 - 8 S 2748/01 -, OVG NRW, Beschluss vom 29. April 2002 - 10 B 78/02 - .

  • VG Koblenz, 08.10.2002 - 1 K 1471/02

    Anspruch auf Baugenehmigung für Mobilfunksendeanlage

    Mithin bilden die Mobilfunksendeanlage und das Gebäude eine funktionell untrennbare Einheit mit der Folge, dass nicht lediglich die Errichtung einer Antenne mit einem bis zu 10 m hohen Mast zur Genehmigung ansteht und somit die Anlage nicht genehmigungsfrei ist (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 7. August 2002 - 1 L 1867/02.KO sowie zur vergleichbaren Lage in anderen Bundesländern: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Mai 2002 - 7 B 924/02 -, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Februar 2002, VBlBW 2002, 260, und Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000, BauR 2001, 944).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2002 - 10 B 78/02

    Baugenehmigungspflicht der Errichtung einer Mobilfunkantennenanlage eines

    Hess. VGH, Beschluss vom 19.12.2000 - 4 TG 3639/00 -, BRS 63 Nr. 174; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 26.10.1998 - 8 S 1848/98 -, BRS 62 Nr. 164; VG Stuttgart, Urteil vom 24.10.2001 - 16 K 735/01 -, BauR 2002, 299.
  • VG Würzburg, 14.07.2009 - W 4 K 08.860

    Mobilfunk-Sendeanlage auf einem achtgeschossigen Wohngebäude; Antenne und

    Nach Buchstabe B Nr. 1 der weiteren Festsetzungen des Bebauungsplans gilt die BauNVO 1977 mit Ausnahme des § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. 3. Als Hauptanlage ist die Mobilfunkanlage in einem reinen Wohngebiet nach § 3 BauNVO 1977 nicht zulässig, da es sich um eine gewerbliche Anlage handelt (vgl. Hess. VGH, B.v. 29.07.1999, DÖV 2000, 335, 336; B.v. 19.12.2000, BauR 2001, 944; VGH BW, B.v. 08.02.2002, BauR 2003, 79, 80; VG Hamburg, U.v. 18.07.2000, 15 VG 4300/99; VG Koblenz, U.v. 08.10.2002, 1 K 1471/02.KO).
  • VG Frankfurt/Main, 09.04.2013 - 8 K 88/13

    Zur Versagung einer Baugenehmigung wegen fehlenden Sachbescheidungsinteresses

    Dazu zählen etwa nicht das Vermieten von Wandflächen für Automatenaufsteller, deren Automaten in den öffentlichen Straßenraum hineinreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1970 - IV C 95.68 - BGH, Urteil vom 04.05.1973 - V ZR 176/71 -, JZ 1973, 627), der Anschlag von Werbeplakaten an auf der öffentlichen Straßenfläche stehenden Pfeilern einer Bahnbrücke (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 13.02.2011 - 5 UZ 4129/00 -, NVwZ-RR 2001, 429), das Anbringen von Werbeplakaten an einem auf dem Straßengrund errichteten Bauzaun (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.11.1998 - 3 BN 2.98 -, juris) oder das Anbringen von Aluminium-Rahmen in der Größe von 60 x 90 cm an den als öffentliche Verkehrsflächen gewidmeten Auf- und Abgängen von S- und U-Bahn-Stationen für Fremdwerbung (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 21.09.12005 - 2 UE 2140/02 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 28.08.2001 - 9 L 1021/01

    Vorläufige Untersagung der Fortführung von Bauarbeiten an einer Mobilfunkanlage

    vgl. zu dieser Art einer genehmigungsbedürftigen Nutzungsänderung: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.1998 - 8 S 1848/98 -, BRS 62 Nr. 164; Hess.VGH, Beschluß vom 29.7.1999 - 4 TG 2118/99 -, BRS 62 Nr. 83 und Beschluß vom 19.12.2000 - 4 TG 3639/00 -, BauR 2001, 944.
  • VG Gelsenkirchen, 30.08.2005 - 6 L 1073/05

    Nutzungsuntersagung, Nutzungsänderung

    Eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung im Sinne von § 63 Abs. 1 BauO NRW liegt dann vor, wenn sich die neue Nutzung von der bisherigen (legalen) dergestalt unterscheidet, dass sie anderen oder weitergehenden Anforderungen bauordnungsrechtlicher oder bauplanungsrechtlicher Art unterworfen ist oder unterworfen werden kann, das heißt schon dann, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Zulässigkeit des geänderten Vorhabens nach (bauplanungs- oder bauordnungsrechtlichen) Bauvorschriften anders beurteilt werden kann, vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Beschluss vom 1. März 1989 - 4 B 24/89 -, NVwZ 1989, S. 666; OVG NRW, Beschluss vom 13. November 1995 - 11 B 2161/95 -, BRS 57 Nr. 184; Hessischer VGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - 4 TG 3639/00 -, BRS 63 Nr. 174; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, § 63 (Stand: Mai 2005) Rz 64 m.w.N.
  • VG Koblenz, 29.07.2003 - 1 K 133/03

    Mobilfunkanlage bedarf einer Baugenehmigung

  • VG Würzburg, 14.07.2009 - W 4 K 09.308

    Mobilfunk-Sendeanlage auf einem achtgeschossigen Wohngebäude; Antenne und

  • VG Würzburg, 14.07.2009 - W 4 K 08.2071

    Mobilfunk-Sendeanlage auf einem achtgeschossigen Wohngebäude; isolierte Befreiung

  • VG Würzburg, 14.07.2009 - W 4 K 08.2043

    Mobilfunk-Sendeanlage auf einem achtgeschossigen Wohngebäude; isolierte Befreiung

  • VG Schleswig, 09.05.2003 - 5 A 157/02
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