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BVerwG, 18.09.1984 - 1 C 154.80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bundesrecht - Einziehung - Sicherstellung - Radarwarngerät - Ausschluss
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FAG § 22 Abs. 1, Abs. 2; SOG § 14 Abs. 1, Abs. 6
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 09.09.1980 - X VG 1959/79
- BVerwG, 18.09.1984 - 1 C 154.80
Papierfundstellen
- GewArch 1986, 39
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.02.1969 - I C 7.68
Geruch in der Nähe von Fleischereien - Störung der öffentlichen Ordnung
Auszug aus BVerwG, 18.09.1984 - 1 C 154.80
Eine solche Schlußweise sei nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 7.68 - (Buchholz 402.41 Nr. 16 = = DÖV 1969, 465) unzulässig.Dieses Urteil führt ausdrücklich aus, daß eine weitere Sachaufklärung durch die Tatsacheninstanz entbehrlich ist, wenn bei Zugrundelegung des vom Kläger selbst vorgetragenen Sachverhalts die angegriffene Entscheidung nach der Rechtsansicht des Tatsachengerichts rechtmäßig ist (vgl. DÖV 1969, 465 rechts vorletzter Absatz).
- VGH Baden-Württemberg, 29.10.2002 - 1 S 1925/01
Beschlagnahme eines Radarwarngerätes
Es soll - auch im Sinne der präventiven Abwehr von Beeinträchtigungen der wirkungsvollen Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben -verhindert werden, dass es dem Kläger als Besitzer eines Radarwarngeräts weiterhin möglich ist, sich über - auch dem Schutz von Leib und Leben von Verkehrsteilnehmern dienende - straßenverkehrsrechtliche Vorschriften hinwegzusetzen und folgenlos Ordnungswidrigkeiten zu begehen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 18.09.1984, GewArch 1986, 39 f. zum Verhältnis von Vorschriften des Gesetzes über Fernmeldeanlagen i.d.F. der Bekanntmachung vom 17.03.1977 [BGBl. I S. 459, ber. S. 573] - FAG - zu Vorschriften des allgemeinen Polizeirechts; vgl. auch Bay.VGH, Beschluss vom 16.07.1998, NZV 1998, 520; VG Hannover, Urteil vom 05.02.2001 - 10 A 5723/00 -). - VGH Bayern, 16.07.1998 - 24 ZS 98.1588
Vernichtung von Radarwarnern rechtens
Hat aber eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgelegen, so war damit zum Zeitpunkt der Sicherstellung eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung i.S. des Art. 25 Nr. 1 PAG gegeben, die durch die polizeiliche Maßnahme abzuwehren war (vgl. BVerwG, v. 18.9. 1984 - 1 C 154/80). - VG Berlin, 02.12.1999 - 1 A 524.98
Rechtmäßigkeit der Sicherstellung und Vernichtung eines Radarwarngeräts zum Zweck …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Hamburg, 29.05.2001 - 14 VG 4363/00
Ein betriebsbereit im Kfz mitgeführtes Radarwarngerät stellt eine unmittelbare …
In einem im wesentlichen gleichgelagerten Fall hat das Verwaltungsgericht Hamburg schon im Jahre 1980 ebenso wie hier entschieden (U.v. 9.9.1980 - X VG 1959/79 -, auf Sprungrevision bestätigt durch BVerwG U.v. 18.9.1984 - 1 C 154.80 = GewArch 86, 39 f.).