Rechtsprechung
| BVerwG, 03.08.1960 - I ER 200.60 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- DVBl 1960, 774
- BB 1960, 957
- GewArch 1963, 19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerwG, 03.08.1960 - I ER 200.60
Nach den in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1958 (BVerfGE 7, 377 [406/407]) entwickelten Grundsätzen wird das Grundrecht der freien Berufswahl nicht verletzt, wenn die Aufnahme eines Berufs von der Erfüllung bestimmter subjektiver Voraussetzungen abhängig gemacht wird, die eine Gewähr dafür bieten sollen, daß überragende Gemeinschaftsgüter, die der Freiheit des einzelnen vorgehen, nicht beeinträchtigt werden.
- BVerwG, 16.07.2003 - 6 C 27.02
Ermächtigungsgrundlage, Forderungskauf, gesetzesvertretende Verordnung, …
In seiner früheren Rechtsprechung ist das Bundesverwaltungsgericht von der weiterhin bestehenden Anwendbarkeit dieser Vorschrift ausgegangen (Beschluss vom 3. August 1960 - BVerwG 1 ER 200.60 - DVBl 1960, 774 = GewArch 1963, 19 …und Urteil vom 16. August 1977, a.a.O.; vgl. auch BVerfGE 9, 3 ; 22, 1 ). - BVerwG, 16.08.1977 - I C 23.69
Erlaubnispflicht für eine geschäftsmäßige Einziehung von an Erfüllungs Statt …
Diese Beurteilung entspricht auch der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum Schutzzweck des § 1 der 5. RBerV (Beschluß vom 3. August 1960 - BVerwG I ER 200.60 - [DVBl. 1960, 774 f. = GewArch. 1963, 18, 19 ]; vgl. auch Urteile des BGH vom 15. Dezember 1960 [BGHZ 34, 64 [BGH 15.12.1960 - VII ZR 141/59], 67 ], vom 25. Juni 1962 [BGHZ 37, 258, 261 ]).Das Negativattest verstieß seinem Inhalt nach gegen ein gesetzliches Verbot, das dem Schutz der Rechtspflege als einem überragend wichtigen Gemeinschaftsgut dient (Beschluß des erkennenden Senats vom 3. August 1960 - BVerwG I ER 200.60 - [a.a.O.]).
- OVG Niedersachsen, 29.01.2002 - 8 MA 4171/01
Bestehen einer Erlaubnispflicht nach dem Rechtsberatungsgesetz für den Erwerb von …
Da das Bundesverwaltungsgericht ferner erkannt hat, dass keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 1 der 5. AVO bestehen (…BVerwG, Urt. v. 16.8.1977, a.a.O.; Beschl. v. 3.8.1960 - I ER 200.60 - DVBl. 1960, S. 774), ergeben sich auch aus dem Einwand der Antragstellerin, dass ohne eine teleologische Reduktion des § 1 Abs. 1 Satz 1 der 5. AVO ein unzulässiger Eingriff in ihre Freiheitsrechte stattfände, keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Beschlusses.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 20.11.1959 - I C 219.58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Berechtigung eines Prüfingenieures zur Prüfung von durch einen nahen Verwandten gefertigten statischen Berechnungen - Tätigkeit eines Prüfingenieurs als Beruf im Sinne des Art. 12 Grundgesetz (GG) - Rüge einer Verletzung der Verordnung über die statische Prüfung ...
Papierfundstellen
- GewArch 1963, 19
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52
Baugutachten
Auszug aus BVerwG, 20.11.1959 - I C 219.58
Das Baupolizeirecht gehört aber, weil weder das Baurecht noch das Bauwesen der Gesetzgebungskompetenz des Bundes zugewiesen worden ist, als Teil des Polizeirechts zur Zuständigkeit der Länder (BVerfGE 3, 407 [430/434]).Das Bundesverfassungsgericht hat aus Wortsinn und Entstehungsgeschichte überzeugend dargetan, daß der Begriff des Siedlungswesens im Sinne des Art. 74 Nr. 18 GG jedenfalls enger auszulegen ist als in dem Gesetz vom 3. Juli 1934 und nur die besondere Aufgabe umfaßt, Menschen seßhaft zu machen (BVerfGE 3, 407 [416/419]).
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
Auszug aus BVerwG, 20.11.1959 - I C 219.58
Die Tätigkeit als Prüfingenieur ist Beruf im Sinne dieser Vorschrift, da es sich, wie die in weitem Umfang übliche Betrauung der Prüfingenieure mit der Nachprüfung statischer Berechnungen zeigt, nicht nur um eine gelegentliche, sondern um eine auf die Dauer berechnete, Erwerbszwecken dienende Betätigung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt (BVerwGE 3, 304 [306]; 5, 171 [177]) Auch die Tatsache, daß der Prüfingenieur eine staatliche Aufgabe wahrnimmt, schließt die Anwendbarkeit des Art. 12 Abs. 1 GG nicht grundsätzlich aus (BVerfGE 7, 377 [397/398]). - BVerwG, 24.05.1956 - I C 99.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.11.1959 - I C 219.58
Die Tätigkeit als Prüfingenieur ist Beruf im Sinne dieser Vorschrift, da es sich, wie die in weitem Umfang übliche Betrauung der Prüfingenieure mit der Nachprüfung statischer Berechnungen zeigt, nicht nur um eine gelegentliche, sondern um eine auf die Dauer berechnete, Erwerbszwecken dienende Betätigung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt (BVerwGE 3, 304 [306]; 5, 171 [177]) Auch die Tatsache, daß der Prüfingenieur eine staatliche Aufgabe wahrnimmt, schließt die Anwendbarkeit des Art. 12 Abs. 1 GG nicht grundsätzlich aus (BVerfGE 7, 377 [397/398]). - BVerwG, 04.07.1957 - I C 24.55
Auszug aus BVerwG, 20.11.1959 - I C 219.58
Die Tätigkeit als Prüfingenieur ist Beruf im Sinne dieser Vorschrift, da es sich, wie die in weitem Umfang übliche Betrauung der Prüfingenieure mit der Nachprüfung statischer Berechnungen zeigt, nicht nur um eine gelegentliche, sondern um eine auf die Dauer berechnete, Erwerbszwecken dienende Betätigung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts handelt (BVerwGE 3, 304 [306]; 5, 171 [177]) Auch die Tatsache, daß der Prüfingenieur eine staatliche Aufgabe wahrnimmt, schließt die Anwendbarkeit des Art. 12 Abs. 1 GG nicht grundsätzlich aus (BVerfGE 7, 377 [397/398]). - BVerwG, 20.11.1959 - I C 50.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 20.11.1959 - I C 219.58
Der Senat hat in einem Urteil vom 20. November 1959 - BVerwG I C 50.57 - bereits ausgesprochen, daß sich aus Art. 12 kein Recht auf Anerkennung als Prüfingenieur herleiten läßt, weil die Bedeutung der Standfestigkeit der Gebäude im Interesse von Leben und Gesundheit der Bevölkerung gesehen werden muß.
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