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| VGH Baden-Württemberg, 23.03.1977 - VI 1664/76 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung der Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden; Nachhaltige Verletzung von steuerrechtlichen Verpflichtungen als Legitimation für die Annahme einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 10.05.1976 - IV 149/75
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.1977 - VI 1664/76
Papierfundstellen
- GewArch 1978, 32
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2001 - 14 S 611/01
Sperrzeitverlängerung - Schwerpunkt des Drogenhandels
Auch ohne eigenes Zutun trifft den Gastwirt in dieser Situation die Verpflichtung, die betrieblichen Abläufe gegebenenfalls so zu ändern, dass seine Gaststätte ihre Attraktion für Rauschgiftkonsumenten verliert (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13.12.1988, GewArch 1989, 138, 139; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.03.1977 - VI 1664/76 -, GewArch 1978, 32; Beschluss vom 27.05.1993 - 14 S 1003/93 -, GewArch 1993, 335; BVerwG, Urteil vom 28.07.1978, GewArch 1978, 340). - VG Ansbach, 04.07.2013 - AN 4 S 13.00931
Anordnung einer Sperrzeit wegen Afterhour-Veranstaltungen einer Diskothek; …
Auch ohne eigenes Zutun trifft den Gastwirt in dieser Situation die Verpflichtung, die betrieblichen Abläufe gegebenenfalls so zu ändern, dass seine Gaststätte ihre Attraktion für Rauschgiftkonsumenten verliert (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13.12.1988, GewArch 1989, 138, 139; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.03.1977 - VI 1664/76 -, GewArch 1978, 32; Beschluss vom 27.05.1993 - 14 S 1003/93 -, GewArch 1993, 335; BVerwG, Urteil vom 28.07.1978, GewArch 1978, 340).
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