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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 48.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2886
BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 48.79 (https://dejure.org/1981,2886)
BVerwG, Entscheidung vom 27.05.1981 - 7 C 48.79 (https://dejure.org/1981,2886)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Mai 1981 - 7 C 48.79 (https://dejure.org/1981,2886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Sicherstellung einer geordneten Beseitigung im Übrigen - Übertragung der Abfallbeseitigung auf öffentlich-rechtliche Körperschaften als Pflichtaufgabe als eine Inhalt und Grenzen des Eigentums konkretisierende Regelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 1048
  • GewArch 1981, 329
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77

    Kommunalisierung der Müllabfuhr ist kein enteignungsgleicher Eingriff

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 48.79
    Unter diesen Umständen ist ihr gegenüber die Entscheidung des Gesetzgebers, die Abfallbeseitigung gemäß § 3 Abs. 2 AbfG öffentlich-rechtlichen Körperschaften als Pflichtaufgabe zu übertragen, nur eine Inhalt und Grenzen des Eigentums konkretisierende Regelung, die auch nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit verstößt; dies hat der Senst in seinemUrteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 34.77 - näher dargelegt; darauf wird verwiesen.
  • VGH Hessen, 02.07.1986 - 5 TG 386/85

    Übergang der Zuständigkeit für Abfallbeseitigung vom Landkreis auf einen …

    Der Fortbestand dieser Genehmigung hängt aber unter Umständen maßgeblich davon ab, ob die Antragstellerin im vorliegenden einstweiligen Anordnungsverfahren obsiegt; denn die rechtlich einwandfreie Erteilung einer Transportgenehmigung nach § 12 Abs. 1 AbfG setzt zwingend voraus, daß die auf das Befördern der Abfälle folgende weitere Abfallbeseitigung im Sinne des § 1 Abs. 2 AbfG gesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981- 7 C 47.79 -, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 5 = DVBl. 1981 S. 985 = DÖV 1981 S. 916 = RdL 1981 S. 270; Urteil vom 27. Mai 1981 - 7 C 48.79 -, Buchholz a.a.O. = GewArch 1981 S. 329 = MDR 1981 S. 1048).
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