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| BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 48.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Sicherstellung einer geordneten Beseitigung im Übrigen - Übertragung der Abfallbeseitigung auf öffentlich-rechtliche Körperschaften als Pflichtaufgabe als eine Inhalt und Grenzen des Eigentums konkretisierende Regelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 26.07.1978 - VI 162/77
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.1979 - X 3168/78
- BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 48.79
Papierfundstellen
- MDR 1981, 1048
- GewArch 1981, 329
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 34.77
Kommunalisierung der Müllabfuhr ist kein enteignungsgleicher Eingriff
Auszug aus BVerwG, 27.05.1981 - 7 C 48.79
Unter diesen Umständen ist ihr gegenüber die Entscheidung des Gesetzgebers, die Abfallbeseitigung gemäß § 3 Abs. 2 AbfG öffentlich-rechtlichen Körperschaften als Pflichtaufgabe zu übertragen, nur eine Inhalt und Grenzen des Eigentums konkretisierende Regelung, die auch nicht gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit verstößt; dies hat der Senst in seinemUrteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 7 C 34.77 - näher dargelegt; darauf wird verwiesen.
- VGH Hessen, 02.07.1986 - 5 TG 386/85
Übergang der Zuständigkeit für Abfallbeseitigung vom Landkreis auf einen …
Der Fortbestand dieser Genehmigung hängt aber unter Umständen maßgeblich davon ab, ob die Antragstellerin im vorliegenden einstweiligen Anordnungsverfahren obsiegt; denn die rechtlich einwandfreie Erteilung einer Transportgenehmigung nach § 12 Abs. 1 AbfG setzt zwingend voraus, daß die auf das Befördern der Abfälle folgende weitere Abfallbeseitigung im Sinne des § 1 Abs. 2 AbfG gesichert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1981- 7 C 47.79 -, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 5 = DVBl. 1981 S. 985 = DÖV 1981 S. 916 = RdL 1981 S. 270; Urteil vom 27. Mai 1981 - 7 C 48.79 -, Buchholz a.a.O. = GewArch 1981 S. 329 = MDR 1981 S. 1048).
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