Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 04.11.1981 - 6 S 270/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- GewArch 1982, 65
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 10.06.1994 - 14 S 1065/93
Gaststättenrechtliche Auflage - Offenhalten der Eingangstür
In der Rechtsprechung sind denn auch Auflagen des in Rede stehenden Inhalts, die einen ebenso oder ähnlich wie hier gefaßten Entscheidungssatz aufweisen, nicht wegen mangelnder Bestimmtheit beanstandet worden (vgl. etwa Hess. VGH, Urteile vom 02.02.1981 und 02.04.1984, GewArch 1982, 93 und 1984, 239; VGH BW, Urteil vom 04.11.1981, GewArch 1982, 65; BVerwG, Urteil vom 09.08.1983, GewArch 1984, 35).Auch wurde § 6 GastVO a.F. und werden parallele Vorschriften in den Gaststättenverordnungen anderer Bundesländer überwiegend dahin verstanden, daß sie den Gastwirt grundsätzlich verpflichten, die Eingangstür seiner Gaststätte während der Betriebszeit (von außen) unverschlossen zu halten (dazu VGH BW, Urteil vom 04.11.1981, GewArch 1982, 65; ferner etwa Hess. VGH, Urteil vom 02.04.1984, GewArch 1984, 239;… Mörtel/Metzner, a.a.O., § 4 RdNr. 64).
Ähnlich wird in bezug auf die Überwachung von Gaststätten davon ausgegangen, daß es in der Regel nicht genügt, statt einer Offenhaltung der Eingangstür dem Polizeivollzugsdienst einen Schlüssel zu überlassen (vgl. VGH BW, Urteil vom 04.11.1981, GewArch 1982, 65; Hess. VGH, Urteil vom 02.04.1984, GewArch 1984, 239).
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