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Rechtsprechung
   BayObLG, 24.04.1985 - 3 ObOWi 308/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3834
BayObLG, 24.04.1985 - 3 ObOWi 308/84 (https://dejure.org/1985,3834)
BayObLG, Entscheidung vom 24.04.1985 - 3 ObOWi 308/84 (https://dejure.org/1985,3834)
BayObLG, Entscheidung vom 24. April 1985 - 3 ObOWi 308/84 (https://dejure.org/1985,3834)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1985, 58
  • GewArch 1985, 308
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Hamburg, 08.05.1990 - Bf VI 54/89

    Gewerberecht: Schutz von Sonn- und Feiertagen, KfZ-Münzwaschanlagen

    Dies hat das Berufungsgericht bereits in seinem -- das Offenhalten einer Videothek an Sonn- und Feiertagen betreffenden -- Urteil vom 30. September 1986 ausgeführt (OVG Bf VI 55/85 -- insoweit in GewArch 1987 S. 102 nicht abgedruckt; ferner die Beschlüsse des Berufungsgerichts v. 1.4.1985, GewArch 1985 S. 308 -- Offenhalten eines Ladengeschäfts am Sonntagnachmittag zum Verleih von Videokassetten --; v. 26.9.1985 -- OVG Bs VI 90 u. 91/85 --; v. 17.10.1985 -- OVG Bs VI 93/85 --; v. 3.12.1985 -- OVG Bs VI 113/85 --, jeweils zum Verleih von Videokassetten an Sonn- und Feiertagen): Der Gesetzgeber hat in der -- als Rechtsgrundlage für den Erlaß einer Rechtsverordnung gestalteten -- Vorschrift des § 2 Abs. 1 Nr. 4 FTG ein Verbot von Veranstaltungen und öffentlich bemerkbaren Handlungen anderer Art aufgenommen, die der besonderen Natur des Tages widersprechen oder die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören.

    Wie der Senat bereits im Beschluß vom 1. April 1985 (GewArch 1985 S. 308 ) dargelegt hat, kann nicht die Gleichgültigkeit gegenüber dem besonderen Charakter der Sonn- und Feiertage oder die Bereitschaft, Verstöße gegen das sonntägliche Arbeitsverbot hinzunehmen, zum Maßstab genommen werden.

  • VGH Bayern, 02.07.1985 - 21 B 84 A.2490
    "Die Rechtspr. nimmt nahezu einhellig an, daß der gewerbsmäßige Verleih von Videofilmen an Sonn- und Feiertagen Art. 2 Abs. 1 [Bayer. Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage] FTG oder dieser Vorschrift entsprechenden gleichlautenden Bestimmungen im Recht anderer Bundesländer widerspricht (vgl. u. a. Bad.-Wü. VGH , GewArch 1985, 174; OVG Lüneburg, NJW 1985, 448; VG Schl.-Holst., GewArch 1985, 175; OVG Hamburg, GewArch 1985, 308 ; BayObLG, GewArch 1985, 143 ; aA.
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