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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 8 L 2549/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4812
OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 8 L 2549/95 (https://dejure.org/1996,4812)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.11.1996 - 8 L 2549/95 (https://dejure.org/1996,4812)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. November 1996 - 8 L 2549/95 (https://dejure.org/1996,4812)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GewArch 1997, 153
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 20.05.1996 - 8 L 647/95

    IHK-Mitgliedschaft und -Beitrag; Beitragsverweigerungsrecht; IHK-Beitrag; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 8 L 2549/95
    Eine GmbH gehört nur dann nicht zum Kreis der Kammerzugehörigen, wenn sie nach ihrem Unternehmensgegenstand ausschließlich nicht gewerbliche Ziele verfolgt; erlaubt hingegen der Unternehmensgegenstand auch eine gewerbliche Betätigung, ist - ungeachtet, ob davon tatsächlich Gebrauch gemacht wird oder nicht - die Kammerzugehörigkeit gegeben (Senatsurt. v. 20.05.1996 - 8 L 647/95 -, GewArch 1996, 413).

    Nur bei einem gänzlichen rechtlichen Ausschluß gewerblicher Betätigung käme der Wegfall der Kammerzugehörigkeit in Betracht (Senatsurt. v. 20.05.1996, a.a.O., 414).

    Diese Form der Grundbeitragsfestsetzung ist zulässig und unter dem Aspekt der Äquivalenz nicht zu beanstanden (Senatsurt. v. 20.05.1996, a.a.O., 414).

  • BVerwG, 06.05.1983 - 5 B 51.81

    Zugehörigkeit zur IHK - Prüfung des Gewerbebetriebs - Veranlagung zur …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 8 L 2549/95
    Zutreffend ist das VG davon ausgegangen, daß es im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung bedarf, ob die - nicht mit dem Entstehen einer Steuerforderung zu verwechselnde - Veranlagung der Klägerin zur Gewerbesteuer den Tatbestand des § 2 Abs. 1 IHKG bereits erfüllt oder ob zusätzlich das Vorliegen eines Gewerbebetriebes zu prüfen ist (vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. v. 06.05.1983, GewArch 1983, 260, 261;… BVerwG, Urt. v. 02.09.1963, BVerwGE 16, 295, 296 f.;… BVerwG, Urt. v. 25.l0.1977, BVerwGE 55, 1, 7).

    Die Gewerbesteuerpflicht der Klägerin gründet sich einerseits auf § 2 Abs. 1 GewStG, denn die Klägerin wurde und wird zur Gewerbesteuer veranlagt, so daß deshalb grundsätzlich ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden kann, daß sie auch ein Gewerbe betreibt (BVerwG, Beschl. v. 06.05.1983, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.07.1995 - 14 S 1872/94 -).

  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87

    Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 8 L 2549/95
    Eine derartige Betrachtungsweise scheidet aus, weil die IHKn in erster Linie die Gesamtbelange ihrer Mitglieder zu wahren haben und sich diese Tätigkeit regelmäßig nur mittelbar bei den einzelnen Mitgliedern auswirken kann (BVerwG, Urt. v. 26.06.1990, GewArch 1990, 398, 399).
  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57

    Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 8 L 2549/95
    Die danach festzustellende Pflichtmitgliedschaft der Klägerin stellt eine Mitgliedschaftsform dar, welche mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Verfassungsrecht vereinbar ist (grundlegend: BVerfG, Beschl. v. 19.12.1962, BVerfGE 15, 235, 239).
  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 35.73

    IHK - Festsetzung des Grundbeitrages - Genehmigung der Aufsichtsbehörde - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 8 L 2549/95
    Zutreffend ist das VG davon ausgegangen, daß es im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung bedarf, ob die - nicht mit dem Entstehen einer Steuerforderung zu verwechselnde - Veranlagung der Klägerin zur Gewerbesteuer den Tatbestand des § 2 Abs. 1 IHKG bereits erfüllt oder ob zusätzlich das Vorliegen eines Gewerbebetriebes zu prüfen ist (vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. v. 06.05.1983, GewArch 1983, 260, 261;… BVerwG, Urt. v. 02.09.1963, BVerwGE 16, 295, 296 f.; BVerwG, Urt. v. 25.l0.1977, BVerwGE 55, 1, 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1995 - 14 S 1872/94

    Heranziehung zum IHK-Beitrag: Gewerbesteuerveranlagung von Freiberuflern, hier: …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 8 L 2549/95
    Die Gewerbesteuerpflicht der Klägerin gründet sich einerseits auf § 2 Abs. 1 GewStG, denn die Klägerin wurde und wird zur Gewerbesteuer veranlagt, so daß deshalb grundsätzlich ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden kann, daß sie auch ein Gewerbe betreibt (…BVerwG, Beschl. v. 06.05.1983, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.07.1995 - 14 S 1872/94 -).
  • BVerwG, 02.09.1963 - I C 20.63

    Zwangsmitgliedschaft der GEMA bei den Industriekammern und Handelskammern - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 8 L 2549/95
    Zutreffend ist das VG davon ausgegangen, daß es im vorliegenden Verfahren keiner Entscheidung bedarf, ob die - nicht mit dem Entstehen einer Steuerforderung zu verwechselnde - Veranlagung der Klägerin zur Gewerbesteuer den Tatbestand des § 2 Abs. 1 IHKG bereits erfüllt oder ob zusätzlich das Vorliegen eines Gewerbebetriebes zu prüfen ist (vgl. hierzu: BVerwG, Beschl. v. 06.05.1983, GewArch 1983, 260, 261; BVerwG, Urt. v. 02.09.1963, BVerwGE 16, 295, 296 f.;… BVerwG, Urt. v. 25.l0.1977, BVerwGE 55, 1, 7).
  • VG Arnsberg, 29.03.1996 - 13 K 1161/95
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.11.1996 - 8 L 2549/95
    Diese Anknüpfung an den Gewerbeertrag - verbunden mit dem Erfordernis eines vollkaufmännischen Geschäftsbetriebes - stellt ein geeignetes und zulässiges Bemessungskriterium für die Leistungskraft eines Kammerzugehörigen dar (ebenso: VG Arnsberg, Urt. v. 29.03.1996, GewArch 1996, 415, 416).
  • BVerwG, 19.01.2005 - 6 C 10.04

    Industrie- und Handelskammer, gewerbliche Betätigung, Verwaltung eigenen …

    Eine abweichende Auffassung (OVG Lüneburg, Urteile vom 20. Mai 1996 - 8 L 647/95 - GewArch 1996, 413 und vom 27. November 1996 - 8 L 2549/95 - GewArch 1997, 153; offen gelassen durch VGH Mannheim, Beschluss vom 17. Juli 1995 - 14 S 1872/94 - juris) ist in insoweit nicht näher begründeten Entscheidungen vertreten worden, welche die Gesetzesänderung vom 23. Juli 1998 noch nicht berücksichtigen konnten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A 10101/04

    Heranziehung zu Beiträgen zur Industrie- und Handelskammer; Kammerzugehörigkeit …

    Soweit für die Kammerzugehörigkeit einer lediglich kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtigen GmbH in restriktiver Auslegung von § 2 Abs. 1 IHKG in der Rechtsprechung zusätzlich gefordert wird, dass von der juristischen Person tatsächlich ein Gewerbebetrieb unterhalten wird (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Mai 1996 - 8 L 647/95 - GewArch 1996, 413 f.; Urteil vom 27. November 1996 - 8 L 2549/95 - GewArch 1997, 153 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 1995 - 14 S 1872/94 - VGH BW - Ls, Beilage 10, B 3 bis 4), folgt der Senat ihr nicht.
  • VG Stuttgart, 09.05.2019 - 4 K 13164/17

    (Das so genannte Freiberufler-Privileg nach § 3 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Satz 2 IHKG …

    Die genannte einschränkende Interpretation beruht auf der von Frentzel/Jäkel/ Junge, Kommentar zum IHKG, 5. Auflage 1990, S. 135 und 142, vertretenen und vom OVG Lüneburg (Urteil vom 27. November 1996 - 8 L 2549/95) ohne nähere Begründung geteilten Auffassung, daß bei ausdrücklichem Ausschluß jeglicher gewerblicher Tätigkeit im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung kein Gewerbebetrieb vorliegt.
  • VG Karlsruhe, 21.04.1998 - 1 K 2075/96

    Kammerzugehörigkeit des jeweiligen Gewerbetreibenden als Voraussetzung der …

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  • OVG Schleswig-Holstein, 20.07.2004 - 3 LB 36/03

    Beitrag, Kammerzugehörigkeit

    Das ergibt sich bereits daraus, dass bei Gewerbesteuerpflicht und Handelsregistereintragung auch eine ausschließlich freiberufliche oder landwirtschaftliche Tätigkeit die Kammerzugehörigkeit nach § 2 Abs. 2 IHKG begründet (…vgl. OVG NW, Urt. v. 24.02.1997 - 25 A 2531/94 -, GewArch 1997, 200 f., und Frentzel/Jäkel/Junge, IHKG, 6. Aufl., § 2 Rdnr. 59; anders: Nds. OVG, Urt. v. 27.11.1996 - 8 L 2549/95 -, GewArch 1997, 153).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.2004 - 6 A10101/04

    GmbH, Organgesellschaft, IHK, Beitragspflicht, Kammerzugehörigkeit, …

    Soweit für die Kammerzugehörigkeit einer lediglich kraft Rechtsform gewerbesteuerpflichtigen GmbH in restriktiver Auslegung von § 2 Abs. 1 IHKG in der Rechtsprechung zusätzlich gefordert wird, dass von der juristischen Person tatsächlich ein Gewerbebetrieb unterhalten wird (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 20. Mai 1996 - 8 L 647/95 - GewArch 1996, 413 f.; Urteil vom 27. November 1996 - 8 L 2549/95 - GewArch 1997, 153 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Juli 1995 - 14 S 1872/94 - VGH BW - Ls, Beilage 10, B 3 bis 4), folgt der Senat ihr nicht.
  • VG Stade, 12.07.2004 - 6 A 694/03

    Vorläufige Veranlagung eines Kammerbeitrages für das Jahr 2003; Anforderungen für …

    Die Gewerbesteuerpflicht der Energie und Umwelt EU GmbH & Co Helle Mühle KG gründet sich auf § 2 Abs. 1 GewStG, denn sie wurde ausweislich der Schreiben des Finanzamtes Cuxhaven vom 2. Mai 2002 und 4. Juli 2003 als gewerbesteuerpflichtige Betriebs KG i. S. v. § 2 GewStG geführt und - intern - zur Gewerbesteuer veranlagt, so dass deshalb grundsätzlich ohne weitere Prüfung davon ausgegangen werden kann, dass sie auch ein Gewerbe betrieb (Nds. OVG, Urteil vom 27. November 1996 - 8 L 2549/95; BVerwG, Beschluss vom 06.Mai 1983, GewArch 1983, 260, 261; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17.Juli 1995 - 14 S 1872/94 -).
  • VG Schleswig, 18.04.2002 - 12 A 375/98

    Verbandsrecht; doppelte Kammerzugehörigkeit einer Steuerberatungsgesellschaft

    Ob sie von dieser Befugnis auch Gebrauch macht oder aus diesem Tätigkeitsbereich gar Gewinne erzielt, ist für die Kammerzugehörigkeit unerheblich (Nds. OVG, Urteil vom 27.11.1996 - 8 L 2549/95 - GewArch 1997, 153; OVG NW, Urteil vom 24.02.1997 - 25 A 2531/94 - GewArch 1997, 200; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17.06.1998 - 14 S 38/98 - GewArch 1999, 66).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.1998 - 8 L 3470/98

    Handelsregistereintragung; Gewerbebetrieb; IHK-Grundbeitrag;; Registerpflicht

    Im Urteil vom 27.11.1996 (GewArch 1997, 153) hat der Senat entschieden, daß die von der klagenden GmbH - insoweit allein - in Frage gestellte Anknüpfung der Grundbeitragserhebung an den Gewerbeertrag nicht zu beanstanden sei, sondern daß sie - verbunden mit dem Erfordernis eines vollkaufmännischen Geschäftsbetriebes - ein geeignetes und zulässiges Kriterium bei der Grundbeitragsstaffelung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 IHK-Gesetz n. F. in Verbindung mit der Beitragsordnung einer Industrie- und Handelskammer darstelle.
  • OVG Niedersachsen, 26.03.1999 - 8 L 2600/98

    Beitragspflicht einer Steuerberatungsgesellschaft; Beitragspflicht; Kammerrecht; …

    Für die Kammerzugehörigkeit der Klägerin ist ohne Belang, ob sie im maßgeblichen Veranlagungsjahr oder in dem für die Bemessung maßgeblichen Jahr tatsächlich Gewerbesteuer entrichtet hat (Senatsurt. v. 27.11.1996 - 8 L 2549/95 -, GewArch 1997, 153;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17.6.1998, GewArch 1999, 66; BVerwG, Beschl. v. 14.9.1998, GewArch 1999, 36, 37).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.1998 - 8 L 3941/98

    Bemessung des IHK-Grundbeitrags;; Geschäftsbetrieb, vollkaufmännischer; …

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