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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 23.10.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2792
BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96 (https://dejure.org/1996,2792)
BVerwG, Entscheidung vom 11.11.1996 - 1 B 226.96 (https://dejure.org/1996,2792)
BVerwG, Entscheidung vom 11. November 1996 - 1 B 226.96 (https://dejure.org/1996,2792)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1
    Gewerberecht - Sinn und Zweck des Gerwebeuntersagungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1997, 68
 
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Wird zitiert von ... (113)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96
    Das setzt voraus, daß es sich um eine anhaltende Leistungsunfähigkeit handelt, also keine Anzeichen für eine Besserung der wirtschaftlichen Situation gegeben sind, insbesondere ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept fehlt (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 29. April 1988 - BVerwG 1 B 41.88 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46).

    Nicht erst in einem Revisionsverfahren zu klären, sondern selbstverständlich ist es, daß es entsprechend dem aus § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO folgenden Schutzzweck der Gewerbeuntersagung nicht darauf ankommen kann, ob die die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigenden Umstände vom Gewerbetreibenden verschuldet sind oder nicht (vgl. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 30. September 1994 - BVerwG 1 B 200.94 - GewArch 1995, 88 ).

  • BVerwG, 12.01.1993 - 1 B 1.93

    Gewerbeuntersagung - Verfassungsmäßigkeit - Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96
    Die Unzuverlässigkeit muß sich in dem Fall der Untersagung der Ausübung des Gewerbes nach § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO auf das tatsächlich ausgeübte beziehen (vgl. Beschluß vom 12. Januar 1993 - BVerwG 1 B 1.93 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 54 = GewArch 1993, 155).
  • BVerwG, 30.09.1994 - 1 B 200.94

    Darlegungsanforderungen für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96
    Nicht erst in einem Revisionsverfahren zu klären, sondern selbstverständlich ist es, daß es entsprechend dem aus § 35 Abs. 1 Satz 1 GewO folgenden Schutzzweck der Gewerbeuntersagung nicht darauf ankommen kann, ob die die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertigenden Umstände vom Gewerbetreibenden verschuldet sind oder nicht (vgl. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 30. September 1994 - BVerwG 1 B 200.94 - GewArch 1995, 88 ).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 1 B 41.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96
    Das setzt voraus, daß es sich um eine anhaltende Leistungsunfähigkeit handelt, also keine Anzeichen für eine Besserung der wirtschaftlichen Situation gegeben sind, insbesondere ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept fehlt (BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 29. April 1988 - BVerwG 1 B 41.88 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 46).
  • VerfGH Bayern, 17.05.2022 - 47-VII-21

    Popularklage gegen Polizeiaufgabengesetz - Zuverlässigkeitsüberprüfungen von …

    Die Zuverlässigkeit einer Person ist nicht absolut, sondern auf die ausgeübte Tätigkeit ausgerichtet zu beurteilen, die betrieben werden soll (vgl. BVerwG vom 27.6.1961 NJW 1961, 1834; vom 11.11.1996 - 1 B 226.96 - juris Rn. 4;… Marcks in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, § 35 Rn. 34).
  • VG München, 19.07.2016 - M 16 K 15.5795

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerrückständen - Erweiterte Gewerbeuntersagung

    Die Unzuverlässigkeit kann sich insbesondere aus mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, dem Vorliegen von Steuerschulden, der Verletzung von steuerlichen Erklärungspflichten, dem Vorhandensein von Beitragsrückständen bei Sozialversicherungsträgern oder aus Straftaten und Ordnungswidrigkeiten ergeben (vgl. BVerwG, U. v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 - juris; BVerwG, B. v. 19.1.1994 - 1 B 5/94 - juris; BVerwG, B. v. 11.11.1996 - 1 B 226/96 - juris; BVerwG, B. v. 5.3.1997 - 1 B 56/97 - juris; BVerwG, B. v. 16.2.1998 - 1 B 26/98 - juris).

    Dies gilt auch dann, wenn es um Steuerrückstände geht (vgl. BVerwG, B. v. 11.11.1996 - 1 B 226/96 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit einer …

    Dabei kommt es allerdings auf ein Verschulden des Gewerbetreibenden hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit nicht an (vgl. Beschluß vom 11. November 1996 - BVerwG 1 B 226.96 - GewArch 1997, 68).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.10.1996 - 1 B 204.96   

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https://dejure.org/1996,6924
BVerwG, 23.10.1996 - 1 B 204.96 (https://dejure.org/1996,6924)
BVerwG, Entscheidung vom 23.10.1996 - 1 B 204.96 (https://dejure.org/1996,6924)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Oktober 1996 - 1 B 204.96 (https://dejure.org/1996,6924)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der Beschwerdegründe - Feststellung der besonderen gewerberechtlichen Sachkunde - Irrevisibilität der Auslegung und Anwendung einer Sachverständigenprüfungsordnung - Zulässigkeit der näheren Umschreibung der unbestimmten Rechtsbegriffe der ...

  • rechtsportal.de

    GewO § 36 Abs. 1
    Gewerberecht - Sachverständige, Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe durch Satzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1997, 68
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Sachverständigenbestellung

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1996 - 1 B 204.96
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, daß die in § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe der Sachkunde und der Eignung grundsätzlich durch Satzung näher umschrieben werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25. März 1992 - 1 BvR 298/86 - GewArch 1992, 272 ).
  • BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 10.88

    Öffentliche Bestellung als Sachverständiger: Sachkundenachweis

    Auszug aus BVerwG, 23.10.1996 - 1 B 204.96
    Im übrigen hat der beschließende Senat zur Frage des Sachkundenachweises bereits Stellung genommen (Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 10.88 - Buchholz 451.20 § 36 GewO Nr. 9 = GewArch 1990, 355) und ausgeführt:.
  • OVG Sachsen, 07.05.2013 - 3 A 834/11

    Voraussetzungen des Eintritts der Bindungswirkung eines nicht vollständig …

    Sie nehmen die Überprüfung lediglich mit dem Ziel vor, die Industrie- und Handelskammer bei der ihr aufgegebenen Beurteilung der Sachkunde sachverständig zu beraten (…BVerwG, Urt. v. 26. Juni 1990, a. a. O. m. w. N.; Beschl. v. 23. Oktober 1996 - 1 B 204.96 -, juris).
  • VG Freiburg, 13.04.2005 - 7 K 1366/03

    Sachverständiger; öffentliche Bestellung; privatrechtlich geregelte …

    Auch von der durch die Beklagte in zulässiger Weise vorgeschlagenen Begutachtung durch den Fachkundeausschuss (hierzu BVerwG, Beschl. v. 23.10.1996, GewArch 1997, 68 m.w.N.) hat er keinen Gebrauch gemacht.
  • VG Berlin, 30.09.2015 - 4 K 35.15

    Bestellung als öffentlich bestellter Sachverständiger

    Im Übrigen dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 B 204/96 -, juris, Rn. 4, unter Berufung auf BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - BverfG 1 BvR 298/86 -) die in § 36 Abs. 1 Satz 1 GewO verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe der Sachkunde und der Eignung grundsätzlich durch Satzung näher umschrieben werden.
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