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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1997 - 10 A 12846/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,16682
OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1997 - 10 A 12846/96 (https://dejure.org/1997,16682)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.08.1997 - 10 A 12846/96 (https://dejure.org/1997,16682)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. August 1997 - 10 A 12846/96 (https://dejure.org/1997,16682)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Statistikbehörde; Repräsentativerhebung; Gesetzliche Erhebungsmerkmale; Ermessensgrenzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 1998, 155
 
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Wird zitiert von ...

  • VG Chemnitz, 24.11.2004 - 3 K 1006/04

    Statistikrecht: Rechtmäßigkeit der Heranziehung von Unternehmen zu statistischen …

    §§ 2 und 9 ProdGewStatG stellen die Berufsausübung gemäß Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG regelnde Vorschriften dar (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2001, aaO., S. 850 …und Urt. v. 29.8.1968, DVBl. 1969, 550 f.; OVG Rhld.-Pf., Urt. v. 22.8.1997, GewArch 1998, 155, 157;… HessVGH, Urt. v. 17.3.1986, GewArch 1986, 225, 226, und Beschl. v. 6.11.1985, DB 1986, 685 f.).

    Dies ergibt sich aus der Gesetzesbegründung und aus der Begründung zur VO (EWG) Nr. 3924/91. Die im ProdGewStatG festgelegte Datenerhebung ist schließlich erforderlich und geeignet, den Gesetzeszweck zu erreichen, da kein anderes, gleichermaßen geeignetes Mittel zur Verfügung steht, um die erforderlichen Daten in der gebotenen Aktualität zu erlangen (vgl. OVG Rhld.Pf., Urt. v. 22.8.1997, aaO., 156).

    Allein die pauschale Behauptung der Unzumutbarkeit für einen Familienbetrieb lässt nicht darauf schließen, dass diese Belastung für sie nicht mehr hinnehmbar wäre (vgl. auch OVG Rhld.-Pf., Urt. v. 22.8.1997, aaO., 157).

    Hinnehmbar im Interesse einer aussagekräftigen Statistik ist z.B. Mehrarbeit von 2, 5 Stunden und der jahrelange Einsatz einer halben Arbeitskraft (…vgl. BVerwG, Urt. v. 20.12.2001, DVBl. 2002, 848, 850; OVG Rhld.-Pf., Urt. v. 22.8.1997, aaO., 157).

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