Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.09.1999 - 5 Ss (OWi) 145/98 - (OWi) 117/98 I |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen entgegen Schwarzarbeitsgesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2000, 54
- BauR 2000, 747
- GewArch 2000, 202
- ZfBR 2000, 41
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.1998 - 13 A 2441/97
Lebensmittelrecht: Begriff der Einrichtung zur Gemeinschaftsverpflegung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1999 - 5 Ss OWi 145/98
Bei Werkleistungen ist in erster Linie auf den Umfang des erstellten Werkes oder dessen Wert abzustellen (vgl. dazu OLG Düsseldorf - 3. Senat für Bußgeldsachen - GewArch 1998, 478 m. w. N; ferner Erbs/Kohlhaas/ Ambs, Strafrechtliche Nebengesetze, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit , § 1 Rdnrn. 30 und 31). - OVG Niedersachsen, 16.07.1998 - 8 L 2611/98
Eintragungspflicht für Trockenbauarbeiten; Handwerk; Trockenbauarbeiten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.09.1999 - 5 Ss OWi 145/98
Sie sind vielmehr als wesentliche Teiltätigkeiten dem Kernbereich des Stukkateurhandwerks zuzurechnen, das u. a. die Zubereitung und Montage von leichten Fertigteilen im Innen- und Außenbereich umfaßt (vgl. NdS OVG GewArch 1998, 381).
- OLG Hamm, 08.02.2005 - 2 Ss OWi 752/04
Verstoß gegen die HandwerksOrdnung; Schwarzarbeitsgesetz; Eintragung in die …
Ferner hat es im erforderlichen Umfang dargelegt, welchen wirtschaftlichen Vorteil der Betroffene aus den Arbeiten erzielt hat (vgl. zu den Anforderungen an die Urteilsgründe bei einem Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit auch den Beschluss des erkennenden Senats vom 09. November 1999 in 2 Ss OWi 713/99, GewArch 2000, 79 = StraFo 2000, 169; Beschluss vom 18. April 2002 in 2 Ss OWi7/02; OLG Stuttgart, GewArch 2003, 342; OLG Celle, GewArch 2003, 80; OLG Düsseldorf, GewArch 2000, 289; NStZ-RR 2000, 54). - OLG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ss OWi 887/05
Anforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen eines …
Durch die Beschränkung auf den Umfang der Leistungen soll nach der Absicht des Gesetzgebers sichergestellt werden, dass untergeordnete und/oder kleinere Leistungen nicht erfasst werden (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 54, 55, mit weiteren Nachweisen). - OLG Hamm, 08.03.2013 - 11 U 71/11
Amtshaftung wegen der Erwirkung und des Vollzuges eines Durchsuchungsbeschlusses …
Bei Werkleistungen ist in erster Linie auf den Umfang des erstellten Werkes oder dessen Wert abzustellen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluß vom 2.9. 1999 - 5 Ss (OWi) 145/98 (OWi) 117/98 I, Tz. 17 + 18 zitiert nach juris).
- OLG Hamm, 18.04.2002 - 2 Ss OWi 7/02
Schwarzarbeit, Eintragung in die Handwerksrolle, fehlende Eintragung, …
Ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchwArbG kann nämlich nur vorsätzlich begangen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 17. Juni 1999 in 2 Ss OWi 421/99 = GewArch 2000, 32 = wistra 1999, 436; Senatsbeschluss vom 9. November 1999 in 2 Ss OWi 713/99 = GewArch 2000, 79 = StraFo 2000, 169; OLG Düsseldorf GewArch 2000, 202). - OLG Celle, 22.11.2002 - 222 Ss 64/02
Ordnungswidrigkeit bei einem Verstoß gegen die Vorschriften der Beauftragung mit …
Insbesondere bleibt offen, welche Ausbildung bzw. fachliche Qualifikationen die fachgerechte Ausführung der Arbeiten erforderte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.1999, NStZ-RR 2000, S. 54f.). - OLG Celle, 26.07.2001 - 322 Ss 133/01
Abgrenzung; Auftraggeber; Bauunternehmen; Bauunternehmer; Bundesrepublik …
Rn. 6 Eine Ordnungswidrigkeit nach § 2 Abs. 1 SchwArbG kann nur vorsätzlich begangen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 16. Januar 1997 - 2 Ss (OWi) 289/96 - OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 54). - OLG Hamm, 27.01.2006 - 4 Ss OW 887/05 Durch die Beschränkung auf den Umfang der Leistungen soll nach der Absicht des Gesetzgebers sichergestellt werden, dass untergeordnete und/oder kleinere Leistungen nicht erfasst werden (vgl. OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2000, 54, 55, mit weiteren Nachweisen).
- OLG Hamm, 01.02.2000 - 4 Ss OWi 1352/99
Schwarzarbeit, Aufhebung, Eintragung in der Handwerksrolle, Anbieten von …
Allerdings wird zu beachten sein, dass das Fehlen der Eintragung in der Handwerksrolle Tatbestandsmerkmal ist und ein Irrtum hierüber einen den Vorsatz ausschließenden Tatbestandsirrtum darstellt (vergl. hierzu auch OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000/54).
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