Rechtsprechung
| BVerwG, 16.05.2001 - 6 B 17.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Klage gegen eine Verfügung, worin die Klägerin aufgefordert wird, eine Erhöhung des Heimentgelts und Pflegeentgelts zurückzunehmen - Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 03.05.1995 - 7 A 2650/95
- OVG Niedersachsen, 15.11.2000 - 7 L 3691/95
- BVerwG, 16.05.2001 - 6 B 17.01
Papierfundstellen
- GewArch 2001, 343
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.06.1995 - III ZR 239/94
Wirksamkeit eines Erhöhungsverlangens nach dem HeimG
Auszug aus BVerwG, 16.05.2001 - 6 B 17.01
Das Oberverwaltungsgericht hat unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Juni 1995 - III ZR 239/94 - (NJW 1995, 2923) ausgeführt, dass die Erhöhungsverlangen der Klägerin nicht den Anforderungen des § 4 c HeimG genügten.
- VG Osnabrück, 31.01.2005 - 6 B 1/05 Rn. 41 Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg (…Urt. vom 15.11.2000 - 7 L 3691/95 - GewArch 2001, 252) begründete weder § 12 HeimG a. F. noch eine andere Vorschrift des Heimgesetzes die Befugnis der Heimaufsicht, "die Einhaltung der Vorschriften des Heimgesetzes schlechthin und ausnahmslos auch in Bereichen durchzusetzen, in denen die hierdurch gestalteten Rechtsbeziehungen zwischen Heimträger und Heimbewohner dem Zivilrecht zugeordnet" seien; insbesondere sei es nicht Aufgabe der Heimaufsicht, für die Einhaltung bloßer Formvorschriften zu sorgen (offengelassen in der nachgehenden Entscheidung des BVerwG [B. v. 16.05.2001 - 6 B 17/01 - GewArch 2001, 343]).
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