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Weitere Entscheidung unten: VG Freiburg, 20.10.1999

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 23.05.2001 - 14 S 935/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21909
VGH Baden-Württemberg, 23.05.2001 - 14 S 935/01 (https://dejure.org/2001,21909)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.05.2001 - 14 S 935/01 (https://dejure.org/2001,21909)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Mai 2001 - 14 S 935/01 (https://dejure.org/2001,21909)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Streitwert bei Notenverbesserung in Gesellenprüfung/Meisterprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2001, 429
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1996 - 9 S 1560/96

    Entscheidung über eine unzulässige Wiederaufnahmeklage gegen ein Berufungsurteil …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2001 - 14 S 935/01
    Hiernach wäre der Streitwert des vorliegenden Verfahrens aber ohnehin nur auf 10.000,-- DM festzusetzen, weil es sich vorliegend nicht um eine Meisterprüfung (Streitwert 20.000,-- DM, vgl. hierzu Beschl. des Senats v. 8.2.2000 - 14 S 2896/00 sowie VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.10.1996 - 9 S 1560/96 - NJW 1997, 145), sondern um eine Gesellenprüfung handelt.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 9 S 999/97

    Streitwertbeschwerde zum OVG bzw VGH ohne Zulassung und Vertretungszwang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2001 - 14 S 935/01
    Rn. 1 Die gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 28. März 2001 eingelegte Beschwerde des Klägers ist, weil insoweit kein Vertretungszwang nach § 67 Abs. 1 VwGO besteht (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.5.1997 - 9 S 999/97 - v. 6.3.1998 - 5 S 441/98 - OVG Mecklenburg-Vorpommern v. 28.2.2000 - 2 O 31/99 - Sächsisches OVG v. 25.3.1997 - 2 S 95/97 -), auch ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts statthaft und auch sonst nach § 25 Abs. 3 GKG zulässig.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.02.2000 - 2 O 31/99

    Streitwertbeschwerde, Anwaltszwang, Streitwert, nichtkommerzielle …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2001 - 14 S 935/01
    Rn. 1 Die gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 28. März 2001 eingelegte Beschwerde des Klägers ist, weil insoweit kein Vertretungszwang nach § 67 Abs. 1 VwGO besteht (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.5.1997 - 9 S 999/97 - v. 6.3.1998 - 5 S 441/98 - OVG Mecklenburg-Vorpommern v. 28.2.2000 - 2 O 31/99 - Sächsisches OVG v. 25.3.1997 - 2 S 95/97 -), auch ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts statthaft und auch sonst nach § 25 Abs. 3 GKG zulässig.
  • OVG Sachsen, 25.03.1997 - 2 S 95/97

    Streitwertbeschwerde; OVG; Beschwerdeführer; Bevollmächtigter; Vertretungszwang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2001 - 14 S 935/01
    Rn. 1 Die gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 28. März 2001 eingelegte Beschwerde des Klägers ist, weil insoweit kein Vertretungszwang nach § 67 Abs. 1 VwGO besteht (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.5.1997 - 9 S 999/97 - v. 6.3.1998 - 5 S 441/98 - OVG Mecklenburg-Vorpommern v. 28.2.2000 - 2 O 31/99 - Sächsisches OVG v. 25.3.1997 - 2 S 95/97 -), auch ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts statthaft und auch sonst nach § 25 Abs. 3 GKG zulässig.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1998 - 5 S 441/98

    Streitwertfestsetzung - Zwangsgeldandrohung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.05.2001 - 14 S 935/01
    Rn. 1 Die gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 28. März 2001 eingelegte Beschwerde des Klägers ist, weil insoweit kein Vertretungszwang nach § 67 Abs. 1 VwGO besteht (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 9.5.1997 - 9 S 999/97 - v. 6.3.1998 - 5 S 441/98 - OVG Mecklenburg-Vorpommern v. 28.2.2000 - 2 O 31/99 - Sächsisches OVG v. 25.3.1997 - 2 S 95/97 -), auch ohne Mitwirkung eines Rechtsanwalts statthaft und auch sonst nach § 25 Abs. 3 GKG zulässig.
  • VG Augsburg, 04.06.2013 - Au 3 K 12.1069

    Meisterprüfung; Zusammensetzung des Meisterprüfungsausschusses; …

    (Der im Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit für die Meisterprüfung vorgesehene Streitwert ist in Rechtsstreitigkeiten um das Bestehen einer Prüfung anwendbar. In Verfahren mit dem Ziel einer Notenverbesserung verbleibt es im Regelfall beim Auffangwert, vgl. VGH BW, B. v. 23.5.2001 - 14 S 935/01 - GewArch 2001, 429).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2015 - 1 O 15/15

    Streitwert der Anfechtung einer Prüfungsentscheidung im Metallbauer-Handwerk

    Rn. 3 Dabei kann dahinstehen, ob bereits allein der Umstand, dass vorliegend nicht das (teilweise) Nichtbestehen einer Meisterprüfung, sondern lediglich eine Notenverbesserung im Rahmen des Teil I der Meisterprüfung im Metallbauerhandwerk Streitgegenstand war, eine Wertminderung gebietet (so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 2001 - 14 S 935/01 -, juris).
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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 20.10.1999 - 1 K 2846/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,18231
VG Freiburg, 20.10.1999 - 1 K 2846/97 (https://dejure.org/1999,18231)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20.10.1999 - 1 K 2846/97 (https://dejure.org/1999,18231)
VG Freiburg, Entscheidung vom 20. Oktober 1999 - 1 K 2846/97 (https://dejure.org/1999,18231)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GewArch 2001, 429
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2001 - 14 S 2916/99

    Bindungswirkung einer Baugenehmigung für gaststättenrechtliche Erlaubnis - …

    Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 20. Oktober 1999 - 1 K 2846/97 - wird abgelehnt.
  • VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04

    Zur Zulässigkeit einer Anbahnungsgaststätte in einem Bordell

    Danach kann die Erlaubnis versagt werden, wenn der Gaststättenbetrieb den Belangen der Allgemeinheit dadurch widerspricht, dass nach den Erfahrungen der für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen Stellen der Gaststättenbetrieb im Hinblick auf eine Unterkunft für Prostituierte im selben Hause erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für Gäste befürchten lässt, denen er von außen als gewöhnliche Gaststätte erscheint, oder befürchten lässt, dass der Besuch der Prostituiertenunterkunft durch Jugendliche gefördert wird (vgl. BVerwG, U.v. 16.9.1975 - I C 27.74 -, BVerwGE 49, 154 = GewArch 1975, 388; VG Freiburg, U.v. 20.10.1999 - 1 K 2846/97 -, GewArch 2001, 429).
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