Rechtsprechung
| OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2002 - 2 L 212/00 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2002, 805
- NJ 2002, 554 (Ls.)
- GewArch 2002, 464
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 23.05.2017 - XI ZR 219/16
Selbstschuldnerische Bürgschaft: Verjährungseinrede des Bürgen nach Feststellung …
Rn. 41 (1) Die Frage, auf welche Sach- und Rechtslage abzustellen ist, richtet sich nach dem jeweils einschlägigen materiellen Recht (vgl. BVerwG, NVwZ 1991, 360 und NVwZ-RR 1992, 52; OVG Greifswald, NVwZ-RR 2002, 805, 806; Thüringer OVG…, Urteil vom 23. Juli 2002 - 2 KO 591/01, juris Rn. 49).Zu prüfen ist also, ob im Zeitpunkt des Widerrufs die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gegeben waren (vgl. BVerwGE 105, 55, 58; OVG Greifswald, NVwZ-RR 2002, 805, 806).
- VG Freiburg, 18.07.2018 - 1 K 1083/17
Voraussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis für im Aufenthaltsgesetz nicht …
In diesem Fall ist es auch nicht Sache des Gerichts, den Sachverhalt umfassend aufzuklären, um selbst festzustellen, ob die behördliche Entscheidung begründbar bzw. vertretbar wäre (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.7.1989 - 6 S 1739/87 - juris-Rn. 38;… OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 27.3.2009 - 2 L 218/06 - juris-Rn. 24 sowie Urteil vom 20.2.2002 2 L 212/00 - NVwZ-RR 2002, 805, juris-Rn. 31;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 12. Aufl. 2011, § 40 Rn. 53 und 62). - BGH, 28.04.2009 - XI ZR 86/08
Reichweite des Sicherungszwecks einer Bürgschaft für eine durch Verwaltungsakt …
Denn allein die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Zuwendungsempfängers kann einen Widerruf nicht rechtfertigen, solange nicht feststeht, ob der Betrieb - wie es häufig der Fall ist - durch den Insolvenzverwalter oder einen anderen fortgeführt wird und dadurch die Zweckbindungsfristen doch noch erreicht werden können (OVG Greifswald, GewArch 2002, 464, 465; OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 21. August 2008 - 10 B 1.07, [...] Tz. 40).
- LSG Bayern, 13.08.2009 - L 8 AL 189/07
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Widerruf eines rechtmäßigen …
Die Zweckverfehlung (§ 47 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 SGB X) stellt auf den im Verwaltungsakt bestimmten Zweck ab; eine Zweckgefährdung reicht nicht (OVG MV NVwZ-RR 2002, 805, 806). - OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14
Bürgschaftserklärung einer Aktiengesellschaft für eine Zuwendungsempfängerin …
Rn. 126 Wie bereits im Termin vom 22. April 2015 ausgeführt, folgt der Senat der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach - in Übereinstimmung mit der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (siehe nur OVG Greifswald, Urteil vom 20. Februar 2002 - 2 L 212/00 - ) - der Widerruf einer Zuwendung nicht allein mit der Insolvenz des Zuwendungsempfängers begründet werden kann. - VG Hamburg, 03.06.2024 - 16 K 327/23
Teilweise erfolgreiche Klage eines Unternehmens auf Förderung im Rahmen der 4. …
Hierfür müsste festgestellt werden, dass der Zweck nicht erreicht worden ist oder nicht mehr erreicht werden kann; es genügt nicht, wenn die Zweckerreichung lediglich gefährdet ist bzw. mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, dass der Zweck verfehlt werde (vgl. OVG Greifswald, Urt. v. 20.2.2002, 2 L 212/00, juris Rn. 35;… Abel, in: Bader/Ronellenfitsch, BeckOK, VwVfG, 63. Ed. Stand 1.4.2024, § 49 Rn. 76). - VG Bayreuth, 19.05.2010 - B 4 K 08.485 Rn. 62 In diesem Zusammenhang ist zunächst entscheidend, dass die Zweckbestimmung sich auch auf die Frage erstreckt, durch wen der Zweck zu erfüllen ist (OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.02.2002 - 2 L 212/00).
Rn. 65 Durch die umfassende Aufklärung der mit dem Insolvenzverfahren einhergehenden Umstände und ihre Berücksichtigung im Rahmen der Widerrufsentscheidung unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 20.02.2002 - 2 L 212/00) zugrunde lag, auf das die Prozessbevollmächtigten des Klägers verweisen.
- VG Bayreuth, 19.05.2010 - B 4 K 08.480 Rn. 49 In diesem Zusammenhang ist zunächst entscheidend, dass die Zweckbestimmung sich auch auf die Frage erstreckt, durch wen der Zweck zu erfüllen ist (OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.02.2002 - 2 L 212/00).
Rn. 52 Durch die umfassende Aufklärung der mit dem Insolvenzverfahren einhergehenden Umstände und ihre Berücksichtigung im Rahmen der Widerrufsentscheidung unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 20.02.2002 - 2 L 212/00) zugrunde lag, auf das die Prozessbevollmächtigten des Klägers verweisen.
- VG Bayreuth, 19.05.2010 - B 4 K 08.483 Rn. 61 In diesem Zusammenhang ist zunächst entscheidend, dass die Zweckbestimmung sich auch auf die Frage erstreckt, durch wen der Zweck zu erfüllen ist (OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.02.2002 - 2 L 212/00).
Rn. 64 Durch die umfassende Aufklärung der mit dem Insolvenzverfahren einhergehenden Umstände und ihre Berücksichtigung im Rahmen der Widerrufsentscheidung unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 20.02.2002 - 2 L 212/00) zugrunde lag, auf das die Prozessbevollmächtigten des Klägers verweisen.
- VG Bayreuth, 19.05.2010 - B 4 K 08.487 Rn. 37 In diesem Zusammenhang ist zunächst entscheidend, dass die Zweckbestimmung sich auch auf die Frage erstreckt, durch wen der Zweck zu erfüllen ist (OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 20.02.2002 - 2 L 212/00).
Rn. 40 Durch die umfassende Aufklärung der mit dem Insolvenzverfahren einhergehenden Umstände und ihre Berücksichtigung im Rahmen der Widerrufsentscheidung unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem Sachverhalt, der dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 20.02.2002 - 2 L 212/00) zugrunde lag, auf das die Prozessbevollmächtigten des Klägers verweisen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 10 B 1.07
Rückforderung einer Subventionsleistung: Anforderungen an die Begründung einer …
- VG Bayreuth, 19.05.2010 - B 4 K 08.484
- VG Schleswig, 17.01.2019 - 12 A 250/14
Zeitlicher Ausgleich für in den Jahren 2011 bis 2014 geleisteten …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.04.2009 - 2 L 218/06
Widerruf einer Subventionsbewilligung: Anforderung an die Begründung einer …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.10.2011 - 2 L 101/09
Anforderungen an qualifiziertes Bestreiten nach VwVfG MV § 41 Abs 2; intendiertes …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.01.2009 - 2 L 168/08
Widerruf eines Verwaltungsaktes: Zweckabweichung bei teilweiser Vermietung von …
- VG Schleswig, 28.03.2019 - 12 A 39/16
Widerruf eines Zuwendungsbescheides und Rückforderung von Zuwendungen
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