Rechtsprechung
| BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 9.02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Verfahrensfehler ungenügender Sachaufklärung; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Aufwerfen einer bestimmten, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 02.09.2002 - 3 N 4/01
- BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 9.02
Papierfundstellen
- GewArch 2003, 262
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 18.12.1989 - 1 B 153.89
Ladenschluss - Ähnliche Veranstaltung - Besucherstrom - Offenhaltung von …
Auszug aus BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 9.02
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits im Beschluss vom 18. Dezember 1989 - BVerwG 1 B 153.89 - (Buchholz 451.25 LadSchlG Nr. 27 = GewArch 1990, 143) im Zusammenhang mit der Regelung des § 14 Abs. 1 LadSchlG unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte ausgeführt, dass es sich um solche Veranstaltungen handeln muss, die einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen und aus diesem Grund Anlass bieten, abweichend von den allgemeinen Ladenschlusszeiten die Offenhaltung der Verkaufsstellen freizugeben.Die Antragstellerin macht geltend, das Oberverwaltungsgericht sei von der Aussage des Bundesverwaltungsgerichts in dem Beschluss vom 18. Dezember 1989 (a.a.O.) abgerückt, dass es sich bei den ähnlichen Veranstaltungen um solche handeln müsse, die einen "beträchtlichen Besucherstrom" anziehen.
- BVerwG, 17.12.1998 - 1 CN 1.98
Schutz des Verkaufspersonals vor verkaufsoffenen Sonntagen
Auszug aus BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 9.02
Im Anwendungsbereich des § 16 Abs. 1 LadSchlG, der ähnlich wie § 14 Abs. 1 Satz 1 und 3 LadSchlG Ausnahmen vom allgemeinen Ladenschluss ermöglicht (Urteil vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 1 CN 1.98 - BVerwGE 108, 182 = Buchholz 451.25 LadSchlG Nr. 29 = GewArch 1999, 168), kann insoweit nichts anderes gelten. - BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 10.84
Wehrpflicht - Mitwirkungspflicht - Musterungsstreit - Ärztliche Untersuchung
Auszug aus BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 9.02
Kommen die Beteiligten dieser Pflicht nicht nach, obwohl ihnen ihre Erfüllung ohne weiteres möglich und zumutbar ist, kann dies zu einer Reduzierung der Anforderungen an die Aufklärungspflicht des Gerichts führen und negative Schlüsse zulassen (BVerwGE 74, 222 ).
- BVerwG, 29.03.1995 - 11 B 21.95
Antrag auf Entschädigung nach dem Flurbereinigungsgesetz - Unzulässige …
Auszug aus BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 9.02
Bestreiten "ins Blaue hinein" ist mit den prozessualen Mitwirkungspflichten im Verwaltungsprozess nicht vereinbar (Beschluss vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266). - BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …
Auszug aus BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 9.02
(BVerwGE 19, 87 ; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44). - BVerwG, 02.08.2001 - 7 C 2.01
Unternehmensresterestitution; Rückzahlung tatsächlich zugeflossener …
Auszug aus BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 9.02
Ebenso ist geklärt, dass § 138 Abs. 4 ZPO, demzufolge Bestreiten mit Nichtwissen über Tatsachen zulässig ist, die weder eigene Handlungen der Partei noch Gegenstände ihrer eigenen Wahrnehmung gewesen sind, im Verwaltungsprozess wegen der gerichtlichen Ermittlungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO nicht anwendbar ist (Urteil vom 2. August 2001 - BVerwG 7 C 2.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 45). - BVerwG, 08.07.1964 - V C 126.62
Ausnahmen vom absoluten Verbot der Akkordarbeit und Fließarbeit bei Jugendlichen …
Auszug aus BVerwG, 06.03.2003 - 6 BN 9.02
(BVerwGE 19, 87 ; Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).
- BVerwG, 02.11.2007 - 3 B 58.07
Rechtliches Gehör; Bestreiten mit Nichtwissen; Amtsermittlungspflicht; materielle …
- BVerwG, 12.01.2009 - 5 B 48.08
Aufzeigen eines Verfahrensmangel i.S.v. § 132 Abs. 2 Nr. 3 …
Soweit sich die Beschwerde darauf beruft, es sei eine Rechtsposition des Klägers aus § 138 Abs. 4 ZPO verletzt worden, verkennt sie, dass diese Vorschrift im Verwaltungsprozess wegen der gerichtlichen Ermittlungspflicht nach § 86 Abs. 1 VwGO nicht anwendbar ist (Urteil vom 2. August 2001 - BVerwG 7 C 2.01 - Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 45, Beschluss vom 6. März 2003 - BVerwG 6 BN 9.02 - GewArch 2003, 262).
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