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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2533
OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04.OVG (https://dejure.org/2004,2533)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14.09.2004 - 6 A 10949/04.OVG (https://dejure.org/2004,2533)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04.OVG (https://dejure.org/2004,2533)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Judicialis

    GastG § 12; ; GastG § 12 Abs. 1; ; ImSchG § 4; ; ImSchG § 4 Abs. 3; ; ImSchG § 4 Abs. 4; ; ImSchG § 4 Abs. 4 S. 1; ; ImSchG § 4 Abs. 4 S. 2

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GastG § 12; ImSchG § 4 Abs. 3, 4 S. 1, 2
    Gaststätte; Gaststättenrecht; Gaststättenerlaubnis; Gestattung; gaststättenrechtliche Gestattung; Kirmes; Junggesellenverein; Karneval; Fastnacht; Kappensitzung; Weiberfastnacht; Schwerdonnerstag; Karnevalsverein; Veranstaltung; Zeltveranstaltung; Festzelt; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Laute Veranstaltungen in Wohngebieten zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die erteilte Erlaubnis zur Durchführung einer Disco; Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verwirkung eines Rechts; Schutz der Nachtruhe in Abgrenzung zum öffentlichen Interesse an einer Veranstaltung; Voraussetzungen für das ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 772
  • DVBl 2005, 260 (Ls.)
  • BauR 2004, 1829 (Ls.)
  • GewArch 2004, 494
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 26.09.2003 - V ZR 41/03

    Lärm durch Rockkonzert

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Da diese Richtwerte als Anhalt, als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2001, NVwZ 2001, 1167; BGH, Urteil vom 26. September 2003, NJW 2003, 3699), durfte die Beklagte die streitgegenständlichen Veranstaltungen nur dann gestatten, wenn sie als sehr seltene Ereignisse privilegiert waren, also trotz der mit ihnen verbundenen erheblichen Belästigungen den Nachbarn wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz zumutbar waren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003, GewArch 2003, 300 f.; BGH, Urteil vom 26. September 2003, a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 26. Juni 2002, VBlBW 2002, 483 [486]).

    Die beispielhafte Aufzählung in § 4 Abs. 4 Satz 1 LImSchG (Messen, Märkte, Volksfeste, Silvester-/Neujahrsnacht) lässt erkennen, dass es sich bei diesen Veranstaltungen im Allgemeinen um jährlich einmal stattfindende handelt, die sich über allenfalls wenige Tage erstrecken (so auch BGH, Urteil vom 26. September 2003, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 26. September 2003, a.a.O.), mit der im Interesse der Harmonisierung zivilrechtlicher und öffentlichrechtlicher Beurteilungsmaßstäbe eine Angleichung an die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung vollzogen wurde, gehören Volks- und Gemeindefeste, Feiern örtlicher Vereine, traditionelle Umzüge und ähnliche Veranstaltungen zu den herkömmlichen, allgemein akzeptierten Formen gemeindlichen und städtischen Lebens, die für den Zusammenhalt der örtlichen Gemeinschaft von großer Bedeutung sein können, dabei auch die Identität dieser Gemeinschaft stärken und für viele Bewohner einen hohen Stellenwert besitzen, so dass die mit ihnen verbundenen Geräuschentwicklungen von einem verständigen Durchschnittsmenschen bei Würdigung auch anderer Belange in der Regel in höherem Maß akzeptiert werden als sonstige Immissionen; ereignen sie sich sehr selten, können auch Lärmimmissionen, die die Richtwerte der Freizeitlärm-Richtlinie überschreiten, ausnahmsweise noch unwesentlich sein.

    Der Senat stimmt mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 26. September 2003, a.a.O.) darin überein, dass Musikdarbietungen in der Regel allenfalls bis 24:00 Uhr zugelassen werden dürfen.

    Des Weiteren hält der Senat mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 26. September 2003, a.a.O.) eine Begrenzung der Immissionsrichtwerte auf 70 dB(A) für solche sehr seltenen Ereignisse für erforderlich.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2004 - 6 B 10279/04

    Sinziger Karnevalsstreit: Veranstaltungen teilweise zugelassen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus der Gerichtsakte in diesem Verfahren, in den Verfahren 6 A 10947/04.OVG, 6 B 10279/04.OVG sowie 6 B 10349/03.OVG und den vorgelegten Verwaltungsvorgängen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Wie bereits im Beschluss vom 13. Februar 2004 (GewArch 2004, 217 = NVwZ-RR 2004, 485; auch veröffentlicht in ESOVGRP) ausgeführt, folgt auf den in § 4 Abs. 1 LImSchG niedergelegten Grundsatz des Schutzes der Nachtruhe in Absatz 2 eine Ausnahmeregelung.

    Anders als im Beschluss vom 13. Februar 2004 (a.a.O.) hält der Senat allerdings nicht daran fest, dass dies nur gelten könne, wenn der darauf folgende Tag allgemein arbeitsfrei ist.

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 C 4.89

    Abwehrrecht des Nachbarn - Verwirkung des Abwehrrechts - Untätigkeit des Nachbarn

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Verwirkung als ein im Grundsatz von Treu und Glauben wurzelnder Vorgang der Rechtsvernichtung bedeutet, dass ein Recht nicht mehr ausgeübt werden kann, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Januar 1977, BVerwGE 52, 16 und vom 16. Mai 1991, NVwZ 1991, 1182).

    Solche Umstände liegen insbesondere vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machen würde (Vertrauensgrundlage), der Verpflichtete ferner tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt werde (Vertrauenstatbestand), und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 1991, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10947/04

    Laute Veranstaltungen in Wohngebieten zulässig?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Die weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes ergeben sich aus der Gerichtsakte in diesem Verfahren, in den Verfahren 6 A 10947/04.OVG, 6 B 10279/04.OVG sowie 6 B 10349/03.OVG und den vorgelegten Verwaltungsvorgängen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren.

    Wie die vom Verwaltungsgericht im Parallelverfahren 1 K 745/03.KO (6 A 10947/04.OVG) durchgeführte Beweisaufnahme jedoch ergeben hat, waren diese Werte nicht einhaltbar.

  • BVerwG, 16.05.2001 - 7 C 16.00

    Nachbarklage; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; Geräuschimmissionen; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Da diese Richtwerte als Anhalt, als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2001, NVwZ 2001, 1167; BGH, Urteil vom 26. September 2003, NJW 2003, 3699), durfte die Beklagte die streitgegenständlichen Veranstaltungen nur dann gestatten, wenn sie als sehr seltene Ereignisse privilegiert waren, also trotz der mit ihnen verbundenen erheblichen Belästigungen den Nachbarn wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz zumutbar waren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003, GewArch 2003, 300 f.; BGH…, Urteil vom 26. September 2003, a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 26. Juni 2002, VBlBW 2002, 483 [486]).
  • BVerwG, 09.04.2003 - 6 B 12.03

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Zurechnung des …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Da diese Richtwerte als Anhalt, als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2001, NVwZ 2001, 1167; BGH, Urteil vom 26. September 2003, NJW 2003, 3699), durfte die Beklagte die streitgegenständlichen Veranstaltungen nur dann gestatten, wenn sie als sehr seltene Ereignisse privilegiert waren, also trotz der mit ihnen verbundenen erheblichen Belästigungen den Nachbarn wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz zumutbar waren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003, GewArch 2003, 300 f.; BGH…, Urteil vom 26. September 2003, a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 26. Juni 2002, VBlBW 2002, 483 [486]).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 10 S 1559/01

    Unterlassung von Lärmimmissionen aus kommunaler Freizeiteinrichtung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Da diese Richtwerte als Anhalt, als Orientierungs- und Entscheidungshilfe dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2001, NVwZ 2001, 1167; BGH, Urteil vom 26. September 2003, NJW 2003, 3699), durfte die Beklagte die streitgegenständlichen Veranstaltungen nur dann gestatten, wenn sie als sehr seltene Ereignisse privilegiert waren, also trotz der mit ihnen verbundenen erheblichen Belästigungen den Nachbarn wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz zumutbar waren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. April 2003, GewArch 2003, 300 f.; BGH…, Urteil vom 26. September 2003, a.a.O.; VGH Mannheim, Urteil vom 26. Juni 2002, VBlBW 2002, 483 [486]).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 23. September 1999, BVerwGE 109, 314 = NVwZ 2000, 1050) hat eine solche Obliegenheit zur Selbsthilfe unter Umständen angenommen, in denen der im Zusammenhang bebaute Ortsteil, zu dem das Baulückengrundstück gehörte, nach dem lärmemittierenden Sportplatz entstanden und an diesen herangerückt war, so dass der Schutz des Wohngrundstücks durch dessen Lärmvorbelastung gemindert war.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 3. März 2004 (NJW 2004, 2510 ff.) deutlich gemacht, dass das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe gebietet, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren kaum erlangen kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2003 - 8 A 11903/02

    Baurecht; Gaststätte; Vereinsheim; Gesangverein; Gaststättenkonzession; …

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10949/04
    Bei den sehr seltenen Ereignissen kann es sich nur um vereinzelte, besonders herausragende Veranstaltungen handeln, deren Bedeutung so groß ist, dass dahinter das Ruhebedürfnis der Anwohner zurückzutreten hat (OVG Rheinland-Pfalz , Urteil vom 16. April 2003, BauR 2003, 1187; VGH Kassel, Beschluss vom 8. Oktober 1996, GewArch 1997, 162).
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Erweiterte Hilfe - Verpflichtung eines Empfängers - Aufwendungsersatzanspruch - …

  • VGH Hessen, 08.10.1996 - 14 TG 3852/96

    Rechtsschutz eines Nachbarn gegen gaststättenrechtliche Gestattung und …

  • VGH Bayern, 13.05.1997 - 22 B 96.3327

    Gewerberecht: Vorübergehende Gestattung einer Gaststätte unter den "erleichterten …

  • OVG Bremen, 14.11.1995 - 1 BA 13/95

    Immissionsschutzrecht: Abwehranspruch gegen Volksfestlärm

  • VG Koblenz, 08.01.2004 - 1 K 745/03

    Sinzig-Westum: Karnevals- und Musikveranstaltungen im Festzelt waren für …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.2003 - 6 B 10349/03

    Fastnachtslärm in Wohngebieten erlaubt?

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2016 - 4 B 581/16

    Jugendtanzveranstaltung des Schützenfestes Borgholzhausen darf unter zusätzlichen …

    Rn. 13 Vgl. BGH, Urteil vom 26.9.2003 - V ZR 41/03 -, NJW 2003, 3699 = juris, Rn. 16; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 14.9.2004 - 6 A 10949/04 -, GewArch 2004, 494 = juris, Rn. 17 f., m. w. N.
  • VG Neustadt, 09.05.2016 - 4 K 1107/15

    Wein- und Volksfeste; Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes; …

    Nach der Rechtsprechung (s. insbesondere OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04.OVG -, GewArch 2004, 494 - und Hess. VGH, Urteil vom 25. Februar 2005 - 2 UE 2890/04 -, GewArch 2005, 437; vgl. auch BGH, Urteil vom 26. September - 20 V ZR 41/03 -, NJW 2003, 3699) galt darüber hinaus Folgendes: Konnten bei einer Veranstaltung die für seltene Störereignisse in der 2. Freizeitlärm-Richtlinie festgelegten Immissionsrichtwerte voraussichtlich nicht eingehalten werden, durfte sie immissionsschutz- und gaststättenrechtlich dennoch gestattet werden, wenn sie als "sehr seltenes Ereignis" wegen ihrer Herkömmlichkeit, ihrer Bedeutung für die örtliche Gemeinschaft oder ihrer sozialen Adäquanz trotz der mit ihr verbundenen Belästigungen den Nachbarn zumutbar war.

    Das OVG Rheinland-Pfalz (s. Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04.OVG -, GewArch 2004, 494) hielt Musikdarbietungen in der Regel bis 24 Uhr für zulässig und zwar auch an Tagen, an denen der Folgetag nicht allgemein arbeitsfrei war.

    Im Zusammenhang mit der Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung muss die zuständige Behörde die subjektiven Rechte der von dem vorübergehenden Gaststättenbetrieb betroffenen Nachbarn berücksichtigen und darf insbesondere nur zumutbare Lärmimmissionen erlauben (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04.OVG -, GewArch 2004, 494).

  • VGH Bayern, 22.11.2005 - 22 ZB 05.2679

    Auslegung behördlicher Schreiben; Anspruch auf immissionsschutzbehördliches …

    Orientiert man sich gleichwohl an dieser Richtlinie, muss man nämlich regelmäßig unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls von ihr abweichen (vgl. VG Gießen vom 2.7.2004, GewArch 2004, 493/494; OVG RP vom 14.9.2004, GewArch 2004, 494/497).

    Auch das schutzwürdigste Volksfest sollte in der Nachtzeit nach 22 Uhr in der Regel wenigstens die Tagrichtwerte der Freizeitlärm-Richtlinie für seltene Ereignisse einhalten (BGH vom 26.9.2003, UPR 2004, 31/33; OVG RP vom 14.9.2004, GewArch 2004, 494/497).

    Nach Mitternacht sollte der Volksfestbetrieb regelmäßig enden, weil der Schutz der Nachtruhe dann vorrangig ist (BGH vom 26.9.2003, UPR 2004, 31/33; VG Gießen vom 2.7.2004, GewArch 2004, 493/494; OVG RP vom 14.9.2004, GewArch 2004, 494/497).

    Deutliche Überschreitungen der Immissionsrichtwerte bis Mitternacht sind dann nicht mehr ohne Weiteres zumutbar, wenn der folgende Tag ein allgemeiner Arbeitstag bzw. ein Schultag ist (OVG RP vom 13.2.2004, GewArch 2004, 217/219, zurückhaltender vom 14.9.2004, GewArch 2004, 494/497).

  • VG Gera, 12.02.2015 - 5 K 1399/12

    Unzumutbarkeit von Veranstaltungslärm aus einem Dorfgemeinschaftshaus in einem …

    Auch bei seltenen Ereignissen, darunter sind Volks- und Gemeindefeste, traditionelle Umzüge, Silvester- und Faschingsveranstaltungen zu verstehen, darf allerdings der Beurteilungspegel von nachts 55 dB(A) nicht überschritten werden; auch in seltenen Fällen sind aber in der Regel Musikdarbietungen allenfalls bis 24 Uhr zugelassen (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04 - juris).

    Nur in sog. sehr seltenen Fällen (Pflege traditionellen historischen oder kulturellen Brauchtums oder besonderer kommunaler Bedeutung wie z.B. Maibaumsetzen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. September 2004 a.a.O.; VG Neustadt, Urteil vom 22. Juli 2013 - 5 K 894/12.NW) kann die Nachtzeit um bis zu 1 h nach hinten verschoben werden, also von 24 Uhr auf 1 Uhr.

    fünf Veranstaltungen im Jahr, deren Anzahl auf die der 10 zulässigen seltenen Ereignisse indes angerechnet wird (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04 -, juris).

  • VGH Bayern, 17.09.2014 - 22 CS 14.2013

    Gestattung nach § 12 GastG aus Anlass eines Flohmarktes

    Allerdings hat die Rechtsprechung - auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 13.5.1997 - 22 B 96.3327 - BayVBl 1997, 594) - anerkannt, dass es Veranstaltungen geben kann, denen für die örtliche Gemeinschaft eine derart herausragende Bedeutung zukommt, dass selbst die Einhaltung der für "seltene Ereignisse" geltenden Lärmgrenz- oder -richtwerte nicht verlangt werden kann (ähnlich z.B. OVG RhPf, U.v. 14.9.2004 - 6 A 10949/04 - juris).
  • VG Würzburg, 14.01.2015 - W 6 K 14.494

    Berechtigtes Interesse wegen Wiederholungsgefahr

    Deutliche Überschreitungen der Immissionsrichtwerte bis Mitternacht sind insbesondere nicht mehr zumutbar, wenn der folgende Tag ein allgemeiner Arbeitstag bzw. ein Schultag ist (siehe im Einzelnen zusammenfassend Fricke, DÖV 2013, 641;… Ambs in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, § 12 GastG Rn. 1 sowie BayVGH, B.v. 17.9.2014 - 22 CS 14.2013 - NVwZ-RR 2014, 955; VG München, U.v. 19.10.2010 - M 16 K 10.3066 - juris; VG Halle, U.v. 23.4.2010 - 4 A 6/10 - NVwZ-RR 2010, 974; BayVGH, B.v. 22.11.2005 - 22 ZB 05.2679 - BayVBl 2006, 351; U.v. 13.5.1997 - 22 B 96.3327 - NJW 1998, 401; OVG RhPf, U.v. 14.9.2004 - 6 A 10949/04 - NJW 2005, 772; B.v. 13.2.2004 - 6 B 10279/04 - NVwZ-RR 2004, 485; VG Gießen, B.v. 2.7.2004 - 8 G 2673/04 - NVwZ-RR 2005, 103 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Selbst das Vorliegen eines sehr seltenen Ereignisses erlaubt nicht, den Schutz der Nachtruhe vollständig, sondern nur im notwendigen Umfang entfallen zu lassen (vgl. VG Halle, U.v. 23.4.2010 - 4 A 6/10 - NVwZ-RR 2010, 974; BayVGH, B.v. 22.10.2005 - 22 ZB 05.2679 - BayVBl 2006, 351; OVG RhPf, U.v. 14.9.2004 - 6 A 10949/04 - NJW 2005, 772; OVG RhPf, B.v. 13.2.2004 - 6 B 10279/04 - NVwZ-RR 2004, 485).

  • VG Neustadt, 07.09.2026 - 3 K 1530/25

    Entgeltliche Weinbergsrundfahrten mit Planwagen sind keine …

    Gegen eine Brauchtumsveranstaltung sprechen die Erhebung eines Entgelts sowie ein touristischer oder kommerzieller Hintergrund (vgl. dazu: OVG RP, Urteil vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04 -, juris, Rn. 20; VG Neustadt an der Weinstraße…, Urteil vom 9. Mai 2016 - 4 K 1107/15.NW -, juris, Rn. 42 ; BayVGH…, Urteil vom 20. April 1995 - 22 B 93.1948 -, juris, Rn. 29; Huppertz, Fahrerlaubnisrecht bei Brauchtumsveranstaltungen, VD 9/04, S. 238, 239; Fromm, Aus der Praxis des Verkehrsjuristen 2024/III, SVR 2024, 447, 451).
  • VG Hamburg, 11.08.2016 - 9 E 3661/16

    Zumutbarkeit von Freizeitlärm für Krankenhaus

    In diesem Zusammenhang ist zugunsten der Antragstellerin und der Besucher des Festivals zu gewichten, dass die angegriffenen Immissionsbegrenzungen die Nächte auf Samstag und Sonntag betreffen (vgl. Ziff. 4.4.3 Punkt 2 Freizeitlärmrichtlinie), so dass die darauffolgenden Tage allgemein arbeits- bzw. schulfrei sind und sich die in ihrer Nachtruhe beeinträchtigten Anwohner durch längeres Ausschlafen erholen können (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 14.9.2004, 6 A 10949/04, juris, Rn. 20).

    Die von der Antragstellerin in Bezug genommenen - freilich nicht entscheidungstragenden und auf einen Immissionsrichtwert von 70 dB(A) bezogenen - Ausführungen des OVG Koblenz, neben einem Krankenhaus komme eine nächtliche Musikveranstaltung nicht in Betracht (OVG Koblenz, Urt. v. 14.9.2004, 6 A 10949/04, NJW 2005, 772;… dies zitierend VG Neustadt a. d. Weinstraße, Urt. v. 22.7.2013, 5 K 894/12.NW, BeckRS 2013, 53637), stehen dem ebenfalls nicht entgegen.

  • VG Neustadt, 22.07.2013 - 5 K 894/12

    Live-Musik bei der Landjugend auf der Hambacher Jakobuskerwe 2012 war zulässig

    Rn. 27 Die hierzu geltenden Grundsätze hat das OVG Rheinland.-Pfalz in seiner grundlegenden, den Beteiligten bekannten Entscheidung vom 14. September 2004 - 6 A 10949/04.OVG - juris - im Einzelnen dargelegt.

    Hierzu hat das OVG Rheinland-Pfalz im eingangs zitierten Urteil vom 14. September 2004 - a.a.O. -, dort bezogen auf Karnevalsveranstaltungen in einem Festzelt, folgendes ausgeführt:.

  • VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00928

    Gaststättenrecht:

    Rn. 68 "Die von der Antragsgegnerin in Bezug genommene Rechtsfigur der "sehr seltenen Ereignisse" vermag die damit einhergehende Beeinträchtigung der Nachbarschaft ebenfalls nicht zu rechtfertigen…… Allerdings hat die Rechtsprechung - auch des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 13.5.1997 - 22 B 96.3327 - BayVBl. 1997, 594) - anerkannt, dass es Veranstaltungen geben kann, denen für die örtliche Gemeinschaft eine derart herausragende Bedeutung zukommt, dass selbst die Einhaltung der für "seltene Ereignisse" geltenden Lärmgrenz- oder -richtwerte nicht verlangt werden kann (ähnlich z.B. OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 14.9.2004 - 6 A 10949/04 - juris).
  • VG Würzburg, 15.07.2014 - W 6 S 14.637

    Sofortverfahren

  • VG Minden, 02.12.2020 - 11 K 3673/19
  • VG Mainz, 24.02.2016 - 3 K 433/15

    Musikfestival "Jazz & Joy" in Worms verletzt keine Nachbarrechte

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2004 - 6 A 10947/04

    Laute Veranstaltungen in Wohngebieten zulässig?

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2017 - 1 A 11826/16

    Geräuscheinwirkungen durch den Betrieb eines Kultur- und Gemeindezentrums auf …

  • VG Neustadt, 29.09.2010 - 5 K 335/10
  • VG Ansbach, 15.09.2015 - AN 4 S 15.01487

    Flohmarkt mit Bewirtung; Immissionsrichtwert für Zeit ab 22.00 Uhr; (sehr) …

  • VG Ansbach, 13.06.2016 - AN 4 S 16.00950

    Nachbarrechtsschutz gegen Gestattunng zur Außenbewirtschaftung bis 24.00 Uhr …

  • VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00934

    Gaststättenrecht:

  • VG Ansbach, 14.09.2015 - AN 4 S 15.01495

    Flohmarkt mit Bewirtung; Immissionsrichtwert für Zeit ab 22.00 Uhr; (sehr) …

  • VG Ansbach, 24.06.2015 - AN 4 S 15.00930

    Gaststättenrecht:

  • VG Ansbach, 14.09.2015 - AN 4 S 15.01501

    Einstweiliger Rechtsschutz, Immissionsschutz, Gaststättenbetrieb, Baugenehmigung, …

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2005 - 6 S 264/05

    Villinger Lokale dürfen an Fastnacht länger geöffnet bleiben

  • VG Ansbach, 19.05.2017 - AN 4 E 17.00916

    Gestattung der Einweihungsfeier eines Sportheims in einem kleineren Ortsteil

  • VG Frankfurt/Oder, 06.09.2017 - 5 L 1058/17

    Immissionsschutzrecht

  • VG Frankfurt/Oder, 05.07.2017 - 5 L 823/17

    Immissionsschutzrecht

  • VG Frankfurt/Oder, 17.12.2015 - 5 L 903/15

    Immissionsschutzrecht

  • VG Augsburg, 22.07.2013 - Au 1 S 13.1011

    Einmalige Musikveranstaltung im Jahresablauf; Lärmschutzauflagen; Ausweitung der …

  • VG Karlsruhe, 06.11.2018 - 10 K 9905/18

    Zumutbarkeit der bei einer Faschingseröffnung ausgehenden Geräuschimmissionen

  • VG Koblenz, 04.07.2008 - 1 L 729/08

    Streit um Deichstadtfest in Neuwied

  • VG Hannover, 10.07.2007 - 4 A 6612/06

    Volks- und Schützenfest in Bennigsen zu laut?

  • VG Düsseldorf, 30.08.2017 - 3 L 4299/17

    Immissionsschutzrecht

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